Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Der Zweck des § 17 AStG erstreckt sich mit dessen Abs. 1 als Verfahrensvorschrift auf die Anwendung des § 5 und §§ 7–15 AStG. Durch die verfahrensrechtlichen Vorgaben wird die Anwendung der in Bezug genommenen Vorschriften abgesichert. In Ergänzung zu Abs. 1 regelt Abs. 2 eigenständig eine Schätzungsfolge für den Fall, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Sachverhaltsaufklärung steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Gemeinsam mit § 16 AStG dienen die Normen der Ermittlung besteuerungsrelevanter Angaben. § 17 AStG bezieht sich in sachlicher Hinsicht jedoch nur auf bestimmte Vorschriften der zwischengeschalteten Gesellschaften, der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Steuerpflicht vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verrechnungspreisdokumentation im Lichte der Grundfreiheiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Allgemeinen. Eng verbunden mit der Problematik der Korrektur von Verrechnungspreisen sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.[2] Aus unionsrechtlicher Perspektive kommt dieser Thematik jedenfalls dann eine besondere Bedeutung zu, wenn in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt höhere Hürde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 10 [Autor/Stand] Unionsrecht. Der Anwendungsbereich des § 16 dürfte durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts stark eingeschränkt sein. Soweit § 16 für Geschäftsbeziehungen zu niedrig besteuerten EU/EWR-ausländischen Geschäftspartnern höhere Anforderungen stellt, als an inländische Geschäftsbeziehungen, wäre von einer Ungleichbehandlung auszugehen, die schwerlich zu r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, die § 160 AO für Auslandsbeziehungen konkretisiert, indem sie zusätzlich Anforderungen aufstellt. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift uneingeschränkt auf § 160 AO. Sie ist daher nur in Zusammenschau mit § 160 AO verständlich. Rz. 6 [Autor/Stand] Abzugsverbot für steuermindernde Tatsachen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Allgemeines

Tz. 172 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185ff) erhalten hat; fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verfahrensrecht

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der nachträgliche Einbringungsgewinn I ist gegen den (originären) Einbringenden festzusetzen. Dies gilt auch im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge hinsichtlich der sperrfristverhafteten Anteile und der Mitverstrickung, wenn die Veräußerung (oder das gleichgestellte Ereignis) durch den Rechtsnachfolger oder einen Dritten verwirklicht wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) – Auszug –, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Zuwendungsempfängerregister

Tz. 149a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch Art 28 iVm Art 21 des JStG 2020 wurde (mit Wirkung ab dem 01.01.2024) durch Einfügung eines § 60b AO ein Zuwendungsempfängerreg eingeführt, welches – gem der gleichzeitig eingeführten und mit der gleichen zeitlichen Wirkung ausgestatteten neuen Nr 47 des § 5 Abs 1 S 1 FVG – durch das BZSt zu führen ist. Die Vorschriften der §§ 60b AO...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Nr 2 Satz 2 Buchst c KStG

Tz. 143 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das BMF (s Schr v 16.05.2011, BStBl I 2011, 559) hat Regelungen zum Nachw des Vorliegens der Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG (entspr § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG) getroffen. Hiernach gelten insoweit die für die Gewährung der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG für inl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen maßgebende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 5.7.2023 – IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 – DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Zuständigkeit

§ 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung durch, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehören:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 10 Eine Qualifikation der Norm als verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche[1] hat keine praktische Bedeutung. Da die Norm systematisch zu den Anforderungen aus der Abgabenordnung hinzutritt und die Benennung von Angaben verlangt, die dann im nachfolgenden Schritt zur Abzugsentscheidung führen, ist die Vorschrift im Verfahrensrecht anzusiedeln. 1.4.1 Persönlicher An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 15 Vorabverständigungsverfahren

Rz. 453 Sowohl Verständigungs- als auch Schiedsverfahren adressieren bereits verwirklichte Sachverhalte und dienen der Streitbeilegung. Für die frühzeitige Sicherstellung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Streitigkeiten kann ein sogenanntes Vorabverständigungsverfahren (sog. Advance Pricing Agreements, APAs) durchgeführt werden. Ziel ist es, im Vorfeld eine Überein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Umfang der eidesstattlichen Versicherung

... über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben ... Rz. 91 [Autor/Stand] Die nach § 16 Abs. 2 i.V.m. § 95 AO abzugebende eidesstattliche Versicherung bezieht sich sowohl auf die Richtigkeit als auch auf die Vollständigkeit der Angaben i.S. von § 16 Abs. 1. Trotz des klaren Gesetzestextes ist zu beachten, dass § 16 Abs. 2 nur den Rahmen gibt, innerhalb dessen das F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn gerichtet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Verfahrensrecht

Tz. 93a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erhält das FA keinen fristgerechten Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG, hat es von Amts wegen einen nachträglichen Einbringungsgewinn zu ermitteln (s § 22 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 S 1 oder Abs 2 S 1 UmwStG). Dabei sind hinsichtlich der Höhe des Einbringungsgewinns I/II dieselben Grundsätze anzuwenden, wie einer tats Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1/A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 16 AStG steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbeziehungen. Die Vorschrift geht über die allgemeinen Mitwirkungspflichten des § 90 AO hinaus. Durch die Mitwirkungsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Erstmalige Anwendung des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6b KStG)

Tz. 49 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 6b KStG erstmals auf Mitgliedsbeiträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 gezahlt werden. Ausschlaggebend ist uE der Abfluss der Mitgliedsbeiträge bei der leistenden Kö. Bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3 Dreistufiger Aufbau des Dokumentationspakets

Rz. 382 Es wird den Staaten empfohlen, ihren Ansatz zur Dokumentation zu vereinheitlichen und eine dreigliedrige Struktur zu implementieren. Dabei dient das EU-Masterfile-Konzept als Richtlinie, um die Erstellung von Dokumentationen zu vereinfachen. Dieses Konzept wird durch das länderbezogene Berichtswesen (sog. Country-by-Country Reporting) ergänzt. Die dreistufige Struktur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3 Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) oder nur von Spenden für begünstigte Zwecke

Tz. 124 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 9 Abs 1Nr 2 S 8 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die den Sport (§ 52 Abs 2 Nr 21 AO), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs 2 Nr 22 AO) oder Zwecke iSd § 52 Abs 2 Nr 23 AO ("sinnvolle Freizeitgestaltungen") fördern oder deren Zweck nach § 52 Abs 2 S 2 der AO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.1 Allgemeines

Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des dt Besteuerungsrechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.3 Elektronische Zuwendungsbestätigung

Tz. 183 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 2 EStDV besteht für den Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, die Zuwendungsbestätigung der für seine Besteuerung nach dem Einkommen zuständigen Fin-Beh nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung ist jedoch nur zulässig, wenn der Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 514 § 18 Abs. 1 S. 4 AStG erklärt die Regelungen der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO für entsprechend anwendbar. Hierbei handelt es sich um eine dynamische Rechtsgrundverweisung.[1] Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO ergeben sich keine Änderungen zu § 18 Abs. 1 S. 3 AStG a. F. Rz. 515–525 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Basisgesellschaften

Tz. 94 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Basisgesellschaften bezeichnet man von inl Beteiligten beherrschte Gesellschaften mit Sitz in Niedrig-St-Ländern, deren wirtsch Interessen in Drittländern liegen. Ziel der Gründung einer Basisgesellschaft ist es, Gewinne aus einem Konzernbereich im möglichst günstigsten St-Land (St-Oase) zu versteuern oder DBA-Vorteile auszunutzen. Sie d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Allgemeines

Rz. 88 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 16 i.V.m. § 95 AO über die nach § 16 Abs. 1 offenzulegenden Beziehungen ist als Mittel der Glaubhaftmachung und Wahrheitsfindung zu verstehen.[2] Die eidesstattliche Versicherung soll den Steuerpflichtigen vor den Nachteilen des Abzugsverbotes des § 16 Abs. 1 schützen, wenn das FA an der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)

Rz. 393 Der Begriff "CBCR" steht für Country-by-Country Reporting , eine Transparenzmaßnahme, die im Rahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projekts der OECD und der G20 eingeführt wurde, um gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung multinationaler Unternehmen vorzugehen. Das CBCR verpflichtet große multinationale Unternehmen, Informationen über die Verteilung ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 61 In der Rechtsfolge verweist § 16 Abs. 1 AStG ausschließlich auf § 160 Abs. 1 AO, wonach Absetzungen insoweit nicht vorgenommen werden dürfen, als der Stpfl. die vom FA verlangten Angaben nicht (hinreichend) macht. Daraus folgt, dass dem Stpfl. ein echtes Wahlrecht zusteht, ob er seinen Offenlegungspflichten nachkommt oder ob er die Rechtsfolge von § 160 S. 1 AO in Kau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.1 Tatbestand

Rz. 63 Auf Verlangen[1] der FinBeh kann der Stpfl. seine Offenlegungspflicht gem. § 16 Abs. 2 AStG durch eine Versicherung an Eides statt erfüllen, in der er angibt, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und auch über die Behauptung, dass ihm Tatsachen nicht bekannt sind. Es kann sowohl die positive Angabe der Richtigkeit und Vollständigkeit vom Stpfl. verlangt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch im Inland nicht ansässige Zuwendungsempfänger?

Tz. 145 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 S 2 EStDV, der den Zuwendungsabzug von der Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung nach amtl vorgeschriebenem Vordruck abhängig macht (s Tz 172ff), gilt dies nicht für "Zuwendungen an nicht im Inl ansässige Zuwendungsempfänger nach § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 und 3 EStG". Diese Regelung ist für die nicht im Inl ansässigen Zuwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.10 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 410 Bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. über eine Personengesellschaft werden die Zwischeneinkünfte der ausländischen Gesellschaft letztlich bei dem Stpfl. besteuert.[1] Rz. 411 Ist der Stpfl. über eine ausländische Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG unstreitig gegenüber dem Stpfl....mehr