Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Legaldefinition "Strukturierte Gestaltung" (Satz 3)

"Eine strukturierte Gestaltung im Sinne des Satzes 1 ist anzunehmen, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen eingerechnet wurde oder die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen oder die den vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegenden Umstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Teilweise Wiedereinführung der Teilselbstanzeige zum 1.1.2015 (§ 371 Abs. 2a AO)

Rz. 205 [Autor/Stand] Durch den neuen § 371 Abs. 2a AO wurde mit Wirkung zum 1.1.2015 für den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen die Rechtslage vor dem 3.5.2011 wiederhergestellt und die Teilselbstanzeige insoweit wieder zugelassen. Abweichend von dem Vollständigkeitsgebot nach § 371 Abs. 1 AO tritt bei Selbstanzeigen bzgl. Umsatzsteuervoranmeld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.4 Entstehung der Kapitalertragsteuer

Rz. 19d Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger der Kapitalerträge zufließen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10 Anrechnung erhobener Kapitalertragsteuer

10.1 Allgemeines Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.4 Nachweis des Steuerabzugs

Rz. 74 Die durch Steuerabzug erhobene ESt (KapESt) kann der Stpfl. durch Vorlage einer KapESt-Bescheinigung i. S. d. § 45a Abs. 2, Abs. 3 EStG nachweisen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen ist. Welche Angaben dabei zu bescheinigen sind, ist aus § 45a Abs. 2, 3 EStG ersichtlich. Durch G. v. 11.10.1995[1] wurde § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (neu gefasst durch G. v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Rundungsregelung (§ 36 Abs. 3 EStG)

Rz. 79 Nach § 36 Abs. S. 1 EStG werden die auf die ESt anzurechnenden Steuerbeträge des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zum Vorteil des Stpfl. jeweils auf volle Euro aufgerundet. Die ESt-Vorauszahlungen werden ohnehin in vollen Euro festgesetzt. Deshalb sind die geleisteten Vorauszahlungen als Steuerbeträge i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht in die Rundungsregelung einbezogen. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a: soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.1 Allgemeines

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1 Allgemeines zur Steuererhebung

Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung von Stpfl. mit steuerabzugspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 19 § 36 Abs. 1 EStG verweist darauf, dass das EStG noch an anderer Stelle Regelungen zur Entstehung der ESt enthält. Es handelt sich um die jeweiligen Entstehungszeitpunkte bei den besonderen Erhebungsformen der ESt – der ESt-Vorauszahlungen, der LSt, der KapESt und des Steuerabzugs, der bei beschr. Stpfl. vorzunehmen ist. Die ESt-Vorauszahlungen und die Abzugsteuern entst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte

Rz. 63 Bei der Veranlagung erfasst werden diejenigen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), die der Stpfl. im Laufe des Kj. (Vz) erzielt hat. Rz. 64 Als erfasst gelten auch die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise (ab 2009 zu 40 %) steuerfrei bleibenden Einnahmen (ab 2009 Teileinkünfteverfahren) und die nach § 8b KStG gänzlich steuerfrei bleibenden Einnahmen. Rz. 65 Fallen Einna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Informationsaustausch zur Verwaltung der Kapitalertragsteuer (Abs. 3)

4.1 Offenbarungsbefugnis des BZSt (Abs. 3 S. 1) Rz. 38 Die vom zuständigen Bereich des BZSt vorgenommenen analytischen Auswertungen der Gestaltungsmodelle sollen nach der Gesetzesbegründung auch dazu dienen, den für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden zu ermöglichen, die rechtliche Bewertung im Einzelfall auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts vorzunehmen.[1] Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.2 Verarbeitungsbefugnis der mit der Kapitalertragsteuer befassten Finanzbehörden (Abs. 3 S. 2)

Rz. 41 Zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben, also im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, dürfen die Finanzbehörden die ihnen bereit gestellten Daten verwenden und speichern. Diese Regelung scheint rein deklaratorisch und wohl lediglich eine datenschutzrechtliche "Sicherstellung" zu sein. Dies gilt auch für die einschränkende Regelung, dass dies für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar darüber hinaus Vorteile aus den Besteuerungsregeln zu gene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.2 Erhebliche Bedeutung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 27 Die Erkenntnis über eine gewählte Steuergestaltung als solche reicht zur Mitteilungsbefugnis und -verpflichtung der Finanzbehörden aus § 88c Abs. 1 S. 1 AO aber noch nicht aus. Vielmehr muss die Gestaltung eine Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuer von erheblicher Bedeutung zum Gegenstand haben. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird in S. 2 näher definiert....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4.1 Offenbarungsbefugnis des BZSt (Abs. 3 S. 1)

Rz. 38 Die vom zuständigen Bereich des BZSt vorgenommenen analytischen Auswertungen der Gestaltungsmodelle sollen nach der Gesetzesbegründung auch dazu dienen, den für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden zu ermöglichen, die rechtliche Bewertung im Einzelfall auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts vorzunehmen.[1] Dazu dienen die Rückmeldungen auch personenbezoge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.4 Keine Berücksichtigung von Freistellungsbescheiden gem. Art. 27 Abs. 2 DBA-USA im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 12 Vom BZSt ausgestellte Freistellungsbescheinigungen nach Art. 27 Abs. 2 DBA-USA befreien Stpfl. im Rahmen des KapESt-Abzugsverfahrens bei auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 EStG grundsätzlich nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG bereits vom KapESt-Steuerabzug auf deutsche Dividendenzahlungen. D. h. diese Bescheinigung erlaubt den deutschen depotführenden/auszahlenden Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.3 Transparente ausländische Personengesellschaften

Rz. 26b Es ist fraglich, wie im Hinblick auf § 50j EStG mit steuerlich transparenten Gebilden in Bezug auf die Mindesthaltedauer nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG umgegangen werden soll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ausl. Personengesellschaften, an denen Antragsteller nach § 50c EStG i. V. m. einem DBA als Gesellschafter beteiligt sind, bei denen der DBA...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

1 Allgemeines 1.1 Ziel und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 50j EStG regelt die "Versagung der KapESt in bestimmten Fällen" und wurde durch Art. 8 des sog. "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1], eingefügt.[2] Rz. 2 § 50j EStG ergänzt i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.1 Allgemein

Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen schriftlich in dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Ziel und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 50j EStG regelt die "Versagung der KapESt in bestimmten Fällen" und wurde durch Art. 8 des sog. "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1], eingefügt.[2] Rz. 2 § 50j EStG ergänzt im Wesentlichen die in § 50c Abs. 3 EStG (vormal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.3 Unzulässigkeit der Antragstellung im Datenträgerverfahren (DTV)

Rz. 11c Eine Antragstellung auf Erstattung der KapESt im Datenträgerverfahren (DTV) ist für Antragsteller im Anwendungsbereich des § 50j EStG ausweislich der Ausführungen der Finanzverwaltung nicht mehr zulässig.[1] Das DTV ist ab dem 1.1.2017 nur noch für Einkünfte aus Dividenden zulässig, die nach einem DBA einem Reststeuersatz von mindestens 15 % unterliegen.[2] Ist dies n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 9.1 Allgemein

Rz. 34 Nach § 50j Abs. 5 EStG bleiben Bestimmungen eines DBA, § 42 AO und andere steuerliche Vorschriften unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken. § 50j Abs. 5 EStG enthält damit eine Regelung, die ausdrücklich über § 36a Abs. 7 EStG hinausgeht.[1] Während § 36a Abs. 7 EStG nur anordnet, dass § 42 AO weiter anwendbar bleibt (§...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.2 Analoge Anwendung des BMF-Schreibens zu § 36a EStG v. 3.4.2017

Rz. 26a Eine analoge Anwendung der Rz. 3 und 4 des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG [1] für die Erstattungsanträge, die unter § 50j EStG fallen, wird vom BZSt hinsichtlich der Bestimmung des Mindesthaltezeitraums und der Mindesthaltedauer innerhalb des Mindestzeitraums nicht beanstandet.[2] Rz. 4 des BMF-Schreib...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4e Die erste Änderung des § 50j EStG erfolgte durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v. 2.6.2021[1] m. w. V. 9.6.2021 (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Es handelt sich um redaktionelle bzw. Folgeänderungen. In § 50j Abs. 1 S. 1 EStG wurde zunächst in dem Satzteil vor Nr. 1 die Angabe "§ 50d Absatz 1" durch die Angabe "§ 50c Absatz 3" e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 BMF-Schreiben zu § 36a EStG

Rz. 9 Da die Voraussetzungen des § 50j EStG – etwa in Abs. 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und 3 – wortgleich zu § 36a EStG sind[1], kann zu den übereinstimmenden Voraussetzungen auf das BMF-Schreiben zu § 36a EStG zurückgegriffen werden.[2] Die Finanzverwaltung hat sich zu "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG" geäußert[3], und durch ein w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.2.1 Allgemein und Ausnahme für supranationale Organisationen

Rz. 30 In § 50j Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG wird als Voraussetzung festgelegt, dass die Kapitalerträge nach einem DBA nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes von 15 % besteuert werden. Damit fallen supranationale Organisationen nicht in den Regelungsbereich des § 50j EStG, da von § 50j EStG nur Gläubiger von Kapitalerträgen betroffen sind, die nach einem DB...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Systematik des § 50j EStG

Rz. 19 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG stellt zunächst mehrere Voraussetzungen auf (Gläubiger bestimmter Kapitalerträge, niedrigerer Steuersatz als 15 %, "Überschreibung" des DBA). Zudem müssen die Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG erfüllt werden: Mindesthaltedauer, Mindestwertänderungsrisiko und die Pflicht, die Kapitalerträge keinem anderen zu vergüten. Die Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.2 Vorbehalt zur Anforderung von zusätzlichen Nachweisen/Unterlagen

Rz. 11a2 Für die Praxis ist darauf hinzuweisen, dass sich das BZSt vorbehält, die in dem Vordruck gemachten Angaben im Rahmen der Überprüfung der Nutzungsberechtigung der Antragsteller zu verifizieren und entsprechende Nachweise anzufordern.[1] Welche Informationen und Unterlagen von der Finanzverwaltung angefordert werden können, ist einzelfallabhängig.[2] Unter anderem könn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Verhältnis zu § 50c Abs. 3 EStG

Rz. 13 § 50j EStG ergänzt die Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG (vormals: § 50d Abs. 1 EStG).[1] Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem Wortlaut des § 50j Abs. 1 S. 1 EStG daher zusätzlich zu denen des § 50c Abs. 3 EStG vorliegen.[2] D. h., sind nur die Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG, aber nicht die des § 50j EStG erfüllt, besteht kein Entlastungsanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Inkrafttreten und zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 6 § 50j EStG ist nach Art. 19 Abs. 2 des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Eine spezielle Norm zur zeitlichen Anwendbarkeit des § 50j EStG in § 52 Abs. 2 bis 51 EStG fehlt. § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist daher nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 S. 3 EStG i. d. F. des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 nur für Anträge auf E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Merkblatt des BZSt

Rz. 7 Ein Schreiben der Finanzverwaltung zu § 50j EStG wurde bisher nicht im BStBl veröffentlicht (zu einem Antwortschreiben des BMF an die Verbände vgl. aber Rz. 8). Da § 50j EStG die Voraussetzungen des § 50d EStG ergänzt, hat das BZSt stattdessen im April 2017 ein Merkblatt zur "Versagung der Entlastung von KapESt in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG, Besondere Nachweispf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 15 § 50d Abs. 3 EStG regelt spezielle Ausschlusstatbestände für § 50c Abs. 3 EStG und § 50c Abs. 2 EStG im Falle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), insbesondere im Falle des sog. "treaty shopping". Vor allem soll die Inanspruchnahme von Quellensteuer-Entlastungen nach DBA und nach EU-Richtlinien (insbesondere Mutter-Tocher-Richtlinie)[1] durch die Zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 767 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 769 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 752 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 740 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr