Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Das Schreiben des BMF vom 11.12.2009, BStBl I 2009, 1597

Tz. 93 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das BMF hat die Rspr des BFH, insbes das Urt des BFH v 29.10.2008 (BStBl II 2009, 1022) zum Anlass genommen, die sich hiernach ergebenden Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtsch Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts in einem Schr des BMF, s Schr des BMF v 11.12.2009 (BStBl I 2009, 1597) zusammen zu fassen. IRd anzustellenden Prüfsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Einbringungsvorgang

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Gesellschaft führte. Infolge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tät...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. Vorbemerkung

Mit Urteil vom 21. Januar 2016, I R 22/14 (BStBl II 2017 S. 336), hat der BFH entschieden, dass grenzüberschreitend eine "bloße" Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Absatz 4 AStG (i. d. F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003, BGBl. I S. 660; nachf. AStG a. F.) begründet, die den Ansatz eines Korrekturbetrags i. S. d. § 1 Absatz 1 AStG a. F. rechtfertigt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Umsatzsteuer auf Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 82 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Aufsichtsratsmitglied war nach bisherige BFH-Rspr regelmäßig Unternehmer iSd § 2 UStG (Urt des BFH v 27.07.1972, BStBl II 1972, 810 und v 20.08.2009, BStBl II 2010, 88). Im letztgenannten Urt hat der BFH auch entschieden, dass die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank nicht ehrenamtlich iSd § 4 Nr 26 UStG ist. In seiner neueren Rspr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Parteiwille

Rn. 87 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Maßgebend ist nicht die rechtstechnische Bezeichnung durch die Beteiligten, sondern die Merkmale, die nach der tatsächlichen Durchführung das Leistungsverhältnis kennzeichnen, s BFH BStBl II 1968, 726; "angestellte" Brüder als Gesellschafter einer GbR, BFH BStBl II 1981, 210; "angestellter" Geschäftsführer als Gesellschafter einer KG, BFH BS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Zusammenfassung

Überblick Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren (Erst-)Ausbildungskosten. Die Grenze zwischen den als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Kosten und den als Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erfindervergütungen

Rn. 175 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vergütung für eine ArbN-Erfindung ist auch beim Vorstand einer AG Arbeitslohn, s BFH BStBl II 1970, 824. Dagegen werden Erfindungen durch Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Assistenten an Hochschulen nach § 42 des Gesetzes über ArbN-Erfindungen als freie Erfindungen behandelt, dazu s § 18 Rn 87 (Güroff) und s § 18 Rn 236 "Erfin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Versicherungsbeiträge des ArbG

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt der ArbG für seine ArbN eine Reisegepäckversicherung ab, aus der dem ArbN ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherer zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den ArbG zu Arbeitslohn. Dieser ist nur dann gemäß § 3 Nr 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Dienstreisen beschränkt. Bezie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Über WK, FR 1981, 473; Kottke, Problematik negativer Einnahmen BB 1981, 965; von Bornhaupt, Zur Problematik des WK-Begriffs, FR 1982, 313; von Bornhaupt, Ermittlung des WK-Begriffs nach dem Veranlassungsprinzip im Wege der Rechtsfortbildung, DStR 1983, 11; Richter, Neue Erkenntnisse zum WK-Begriff bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, INF 1983, 347; Kröner, D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.1 Grundsatz (§ 6 Absatz 1 BsGaV)

85 Die maßgebliche Personalfunktion für die Zuordnung von immateriellen Werten (Patent, Marke, Know-how, Geschäftswert usw.) ist nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV vorrangig deren Schaffung (erste Vermutungsregelung) oder deren Erwerb (zweite Vermutungsregelung). 86 Unter Schaffung (bzw. Herstellung) eines immateriellen Werts (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV) ist die Ausübung einer P...mehr

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zfs 09/2023, Geeignetheit d... / 3 Anmerkung:

Zur Thematik vgl. auch LG Kaiserslautern, Beschl. v. 7.2.2022 – 5 Qs 3/22, zfs 2022, 593: Verjährungsunterbrechung bei mangelnder Bestimmtheit der Ortsangabe des Verstoßes im Bußgeldbescheid – sowie Krenberger, NZV 2020, 393-396: Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens: Reformüberlegungen zu Verjährung und Rechtsbeschwerde. Liegt nicht einmal eine hinreichende Konkretisierun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Voraussetzungen für den Abzug der genossenschaftliche Rückvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit der von der Gen gezahlten Rückvergütung als BA iSd § 22 KStG ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich – in Abgrenzung zu einem Preisnachlass – um eine Rückvergütung handeln. Hierzu s Tz 10 ff. Die für die Rückvergütung verwendeten Beträge müssen im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein. Hierzu s Tz ...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / I. Geltendmachung von Mehrbedarf bei bestehender Titulierung des Elementarbedarf des minderjährigen Kindes

Die Abgrenzung von Leistungsantrag und Abänderungsantrag stellt sich in den Fällen, in denen der Tabellenunterhalt des minderjährigen Kindes tituliert ist und in der Folge anzuerkennender Mehrbedarf hinzutritt. Im entschiedenen Fall ging es um Kosten des Privatschulbesuchs und die quotale Beteiligung des Vaters nach Maßgabe des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Im Streit waren die Kos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.5 Betriebsvermögen bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 188 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In den Fällen der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen BgA (s Tz 110ff) sind deren WG – zumindest gedanklich – den jeweiligen Teil-BgA zuzurechnen. Wird einer dieser Teil-BgA verkauft, hierbei jedoch einzelne WG zurückbehalten, so können diese nicht als BV des verbleibenden Teil-BgA behandelt werden, wenn sie diesem nicht zu d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zusagearten

Rn. 18 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können sowohl in Form der "reinen Leistungszusage", der "beitragsorientierten Leistungszusage", der "Beitragszusage mit Mindestleistung" oder der "reinen Beitragszusage" gewährt werden. Bei der reinen Leistungszusage sagt der ArbG dem Begünstigten konkrete Leistungen der Alters-, Invaliditäts- ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.7 Negative Vermögensgegenstände als Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 190 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Negative Vermögenswerte (Schulden) sind dem BV des BgA zuzuordnen, wenn sie objektiv erkennbar aus der wirtsch Tätigkeit des BgA resultieren bzw durch diesen veranlasst sind. Dies können zB Verbindlichkeiten aus Darlehen sein, die die Träger-Kö für den BgA eingegangen ist oder die sie ihm gewährt, oder Verbindlichkeiten, die aus der Anschaff...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein (§ 1 EStG). Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohnsitz bzw. seinen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 30.7.2008 – IV A 3 - S 0223/07/10002 – DOK 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831 (Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1. Einleitung Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Leippe/Baldauf, Geplante ges Verankerung des kommunalen stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, DStZ 2008, 568; Bracksiek, Die Neuregelung des stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, FR 2009, 15; Hüttemann, Rechtsprobleme des "neuen" Querverbundes nach dem JStG 2009, DB 2009, 2629. Leippe/Baldauf, Änderungen beim kommunalen stlichen Querverbund nach dem JStG 2009, DStZ 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" ( Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht, 1981; Schneider-Danwitz, Das Beschäftigungsverhältnis in der sozialgerichtlichen Rspr, in: Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rspr, Festgabe aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Sozialgerichtlichen Rspr, 1984, 541; Giloy, Zum Begriff des ArbN im steuerrechtlichen Sinne, DB 1986, 822; Lang, Die Einkünfte des ArbN – Steuerrechtss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sowohl § 8 Abs 3 KStG wie auch § 10 KStG sind grds unabhängig voneinander anwendbar, dh sie schließen sich weder gegenseitig aus, noch ergibt sich eine Rangordnung zugunsten der einen oder anderen Bestimmung. Konsequenterweise kann eine nabzb Aufwendung nach § 10 Nr 1 KStG zugleich auch vGA oder andere Ausschüttung iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG sein...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.4.1 Grundsatz (§ 4 Absatz 1 BsGaV)

71 Für die Zuordnung einer Personalfunktion kommt es nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BsGaV in erster Linie darauf an, in welcher Betriebsstätte die Personalfunktion ausgeübt wird (Vermutungsregelung). Die Zuordnung ist grundsätzlich unabhängig von der Dauer der Ausübung. 72 Eine Personalfunktion, die in einer Betriebsstätte ausgeübt wird, ist ihr nach § 4 Absatz 1 Satz 2 BsGaV jed...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Degressive Leasingraten

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vereinbarung degressiver Leasingraten führt beim Leasingnehmer zu einer ungleichmäßigen Aufwandsverrechnung. Falls die Leasingrate die Gegenleistung des Leasinggebers zunächst wertmäßig übersteigt, ist zum Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine periodengerechte Aufwandsverrechnung ist durch die Bildung eines aktiven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorstandmitglieder/Aufsichtratsmitglieder

Rn. 119 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vorstandsmitglieder einer AG sind ArbN, s BFH BStBl II 1970, 824, anders ausnahmsweise bei beschränkter Funktion mit Annäherung an den Aufsichtsrat, s RFH RStBl 1938, 988, zum Gläubiger einer AG, der vorübergehend in den Vorstand berufen wurde, um das Geschäftsgebaren zu beaufsichtigen. Ebenfalls ArbN sind der Vorstand einer Genossenschaft,...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 22 Zuständig für vertretbare und unvertretbare Handlungen ist das Prozessgericht erster Instanz. Die Abgrenzung zwischen vertretbarer und unvertretbarer Handlung ist teilweise schwierig und anhand der vorhandenen Rechtsprechung zu prüfen. Bei der Ersatzvornahme muss der Schuldner die Handlung dulden, nicht ein Dritter! Stößt die Ersatzvornahme auf Widerstand des Schuldner...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.1 Direkte Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen (§ 15 Absatz 1 BsGaV)

155 Finanzierungsaufwendungen, die mit Passivposten zusammenhängen, die der Betriebsstätte nach § 14 Absatz 1 BsGaV direkt zuzuordnen sind, sind ebenfalls der Betriebsstätte zuzuordnen. Fallfortsetzung – Direkte Methode (s. Rn. 152): Für das Bankdarlehen "Allgemeine Unternehmensfinanzierung" (I) fallen jährlich Zinsen i.H.v. 50 an. Lösung: Da das Bankdarlehen (I) nach § 14 Absa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Trinkgelder

Rn. 176 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab 01.01.2002 muss auf Trinkgelder keine LSt mehr einbehalten werden. Aufgrund des Gesetzes zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern ist § 3 Nr 51 EStG rückwirkend zum 01.01.2002 geändert worden. Danach sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 19 EStG werden die Einnahmen aus einem Dienstverhältnis erfasst. Anders als bei den Einkünften aus KapVerm, § 20 Abs 3 EStG, und aus VuV, § 21 Abs 3 EStG, enthält die Vorschrift keine Subsidiaritätsklausel. Das schließt andererseits nicht aus, dass Anhangstätigkeiten nach der Haupttätigkeit beurteilt werden. Dementsprechend können einze...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Zusammenfassung

Überblick Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren Kosten für die Erstausbildung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einschränkenden Regelungen zur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.4 Wesentliche Betriebsgrundlagen, die Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft sind

Tz. 187 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein (s Tz 76). Nach einem früheren Urt (s Urt des B...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 1 Kindesunterhalt

OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.6.2023 – 10 UF 1043/22 Zwischen einer Berufsausbildung zum Holzbildhauer und dem Studium der Architektur kann je nach Ausgestaltung im Einzelfall ein derart enger sachlicher Zusammenhang bestehen, dass es sich hierbei um eine einheitliche Erstausbildung des unterhaltsberechtigten Kindes i.S.v. § 1610 Abs. 2 BGB handelt. OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Rückdeckungsversicherung

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Keine Direktversicherung iSd §§ 4b EStG, 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist die sog Rückdeckungsversicherung. Sie ist eine Lebensversicherung, mit der der ArbG, eine Unterstützungskasse oder ein Pensionsfonds die von ihnen im Rahmen einer Versorgungszusage übernommenen biometrischen Risiken absichern. Ebenso wie im Fall der Direktversicherung ist die ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Zweck der Umdeutung testamentarischer Verfügungen

Letztwillige Verfügungen sind so auszulegen, dass das Ergebnis dem Willen des Erblassers nicht zuwiderläuft, sondern ihm zum Erfolg verhilft. Steht der Erblasserwille allerdings fest und kann dieser aus rechtlichen Gründen nicht verwirklicht werden, so vermag die Umdeutung nach § 140 BGB dem Erblasserwillen doch noch zum Erfolg verhelfen. Dogmatisch unterscheidet sich die Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verkehrs- und Versorgungsbetriebe als Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In § 4 Abs 3 KStG sind als BgA beispielhaft solche Betriebe genannt, die "der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öff Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen". Die Frage, ob ein Betrieb diesen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen ist, hat vor allen Dingen Bedeutung für die Möglichkeit der Zusammenfassung von BgA (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Art der Entlohnung

Rn. 96 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entlohnung nach der Arbeitszeit spricht für nichtselbstständige, nach dem Arbeitserfolg für selbstständige Tätigkeit. Ersteres, also eine Bezahlung für die geschuldete Arbeitskraft, ist insbesondere bei Gewährung von Vergütungszuschlägen anzunehmen, zB Mehrarbeits- bzw Überstundenvergütung, Leistungszulagen, Treueprämien, Erschwerniszusc...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Allgemeines

Die Auslegung letztwilliger Verfügungen stellt eine richterliche Aufgabe dar. Soweit es um die Feststellung des rechtlich geltenden, erklärten Willens in einem Testament geht, handelt es sich nicht um Tatsachenfeststellung, sondern um Rechtsanwendung.[153] Die Auslegung hat, soweit es nicht um den tatsächlichen inneren Willen des Erblassers oder sonstige Umstände außerhalb d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.6 Steuerliche Behandlung von gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören

Tz. 189 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach in der Fach-Lit tw vertretener Rechts-Auff stellen Aufwendungen (einschließlich der Abschr) für ein gemischt-genutztes WG, das zum BV des BgA gehört, soweit sie anteilig auf die Nutzung des WG im Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts entfallen, keine BA dar (s Wallenhorst, in W/H, 562; s Hüttemann, aaO – vor Tz 1 –, 143; ebenso s Urt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Art und Dauer der Tätigkeit

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden überwiegend einfache, zB manuelle Arbeiten ohne hohe Berufsqualifikation ausgeführt, wirkt sich das Weisungsrecht wegen des geringen verbleibenden eigenen Gestaltungsspielraumes stärker aus, sodass regelmäßig Nichtselbstständigkeit anzunehmen ist. Das ist beispielsweise bei Reinemachefrauen der Fall, s BFH BStBl II 1975, 297; FG BdW E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr