Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlast...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.4 Einmalzahlungen/Teilzahlungen sind möglich – jedoch nicht mehr als 3.000 EUR

Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 3.000 EUR auch für mehrere (Teil-) Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt. Auch eine Auszahlung, z. B. in monatlichen Teilbeträgen, ist aus steuerlicher Sicht möglich. Die Teilleistungen müssen nicht auf einer einheitlichen Entscheidung über die Gewährung beruhen, sondern können je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Rz. 5 § 118 EStG enthält die Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale im ESt-Vorauszahlungsverfahren. Rz. 6 Hat der Stpfl. ESt-Vorauszahlungen aufgrund von Einkünften aus §§ 13, 15 oder 18 EStG zu leisten, werden die für das III. Quartal 2022 festgesetzten und zum 10.9.2022 fälligen Beträge um 300 EUR gekürzt. Rz. 7 Beträgt die Vorauszahlungsschuld weniger als 300 E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Steuererklärung

Rz. 12 Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, nicht allein deshalb verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben, weil sie vom Arbeitgeber die EPP ausgezahlt bekommen haben. Wird die EPP jedoch über eine Minderung der ESt-Vorauszahlungen ausgezahlt, ist die Abgabe einer ESt-Erklärung erforderlich, und es wird eine ESt-Veranlagung durchgeführt. In anderen Fällen können Anspruchsberech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1.1 Ziel der Energiepreispauschale: Entlastung der Bürger

Rz. 2 Nach dem Willen der Koalitionsparteien sollte die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht ausgestaltet sein und wurde daher der ESt unterworfen. Hintergrund war die Annahme, dass von den erheblichen Preissteigerungen im Energiebereich vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen betroffen seien. Dadurch, dass die Energiepreispauschale stpfl....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129ff. der Insolvenzordnung dar. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung des FA. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin, über deren V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 umges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Abrundung (238 Abs. 2 AO)

Rz. 20 Nach Abs. 2 ist der zu verzinsende Gesamtbetrag pro Steuerart, nicht dagegen der zu verzinsende Anspruch[1] auf volle 50 EUR nach unten abzurunden. Dabei ist nach dem Gesetz jede Steuerart, nicht jedoch jeder Zeitraum bzw. jede Zahlungsweise der Steuerart für sich zu behandeln. Werden z. B. zugleich und nebeneinander die ESt-Abschlusszahlung 2017 i. H. v. 1.065 EUR und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.3.1.1 Beteiligungserträge

Zu den Beteiligungserträgen gehören im Allgemeinen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividende, Ausbeuten und sonstige Bezüge), sog. Dividendengarantien, Gewinnanteile an Personen(handels)gesellschaften, Vorabausschüttungen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sowie sonstige Beteiligungserträge, wie z. B. aus stillen Gesellschaften. Ihre Erfassung richtet s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2 Abziehbare Unterkunftskosten

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. kann der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen, höchstens 1.000 EUR im Monat. Bei dem Höchstbetrag von monatlich 1.000 EUR sind alle tatsächlichen Aufwendungen einzubeziehen, wie z. B. Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterwegs befindliche (roll... / 2 Wann entsteht die Umsatzsteuer?

Das Umsatzsteuerrecht geht nicht ganz mit dem Bilanzsteuerrecht konform. Umsatzsteuerlich gilt eine Lieferung dann als bewirkt, wenn die Beförderung durch den Veräußerer bzw. die Versendung durch einen Dritten beginnt. Die Versendung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer bzw. Spediteur. Wird zusätzlich ein sog. Order- oder Traditionspapier (Ladeschein, Lagersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Mietgarantier... / 8 Bewertung der Mietgarantierückstellung

Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist i. H. d. Erfüllungsbetrags zu bewerten. Das ist der Betrag, den der Bilanzierende im Erfüllungszeitpunkt unter Berücksichtigung der im Zeitablauf vorzunehmenden Verzinsung aufwenden muss. Zur Ermittlung ist der nominelle Verpflichtungsbetrag im Erfüllungszeitpunkt auf den Bilanzstichtag abzuzinsen. Im Fall der Rückstellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 5 Verzinsung

Werden Steueransprüche gestundet, werden regelmäßig für die Dauer der gewährten Stundung Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 AO). Der Zinslauf beginnt am ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Wird der Anspruch ab Fälligkeit gestundet, beginnt der Zinslauf mit Ablauf des Fälligkeitstags. Der Zinslauf endet mit Ablauf des letzten Tags, für den die Stundung ausgesprochen wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.2 Persönliche Gründe

Persönliche Stundungsgründe müssen sich aus den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ergeben. Dabei muss der Steuerpflichtige sowohl stundungsbedürftig als auch stundungswürdig sein. Stundungsbedürftigkeit setzt eine erhebliche, eine Stundung rechtfertigende Härte voraus. Dies kann z. B. der Fall sein bei­ Krankheit des Steuerpflichtigen, größeren geschäftlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Erfassung in einem VZ

Rn. 82 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach st Rspr des BFH (vgl BFH v 14.08.2001, BStBl II 2002, 108; BFH BStBl II 2004, 264; BFH/NV 2005, 1252; 2009, 558; 2011, 1056; 2011, 1682; 2015, 1354; BStBl II 2016, 214) und Auffassung der FinVerw (vgl BMF v 04.03.2016, BStBl I 2016, 277; BMF v 01.11.2013, BStBl I 2013, 1326) setzt die Begünstigung nach § 34 Abs 1 EStG grds voraus, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitlicher und mittelbarer Zusammenhang

Rn. 240 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Unerheblich bei der Ermittlung des Zusammenhangs gemäß § 8 Abs 1 EStG ist idR, ob ein zeitlicher Zusammenhang mit der Leistung des StPfl besteht (vgl Offerhaus, BB 1982, 1061), dies gilt für Vorauszahlungen ebenso wie für spätere Zahlungen. Unerheblich ist auch, ob ein unmittelbarer oder nur mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Zufluss von...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlagung der Grundsteuer

Tz. 39 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert sowie den darauf basierenden Grundsteuermessbetragsbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen fest. Erstreckt sich ein Grundstück über mehrere Gemeinden, ist der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt im Rahmen eines Zerlegungsbescheids auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen (§ 22 GrStG).Den zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 3 Steuersatz und Steuerentstehung

Da beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei separat zu prüfende Leistungen vorliegen, ergibt sich der Steuersatz grds. nach den allgemeinen Vorschriften, die für die individuell zu beurteilende Leistung anzuwenden sind. Ebenso entsteht die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen des § 13 Abs. 1 UStG, i. d. R. also mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Rechnungserteilung und Anzahlungsbesteuerung

Rz. 189 Da die Organgesellschaft zivilrechtlich weiter selbstständig nach außen hin auftritt, kann sie auch weiterhin ohne Hinweis auf die nicht vorliegende umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit unter ihrer Firma und ihrer Anschrift Rechnungen Dritten gegenüber erteilen. Bei der Organgesellschaft und ihrer Firma handelt es sich um einen Unternehmensteil des Organträgers u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Abrechnungsbescheid

Grundsätzlich ist der Streitwert des Steueranspruchs maßgebend. Geht es jedoch nur um die Erteilung eines Abrechnungsbescheids als solchen, ist der Auffangwert anzusetzen. Streiten die Beteiligten darum, ob Vorauszahlungen zu Unrecht auf die Steuerschuld eines Veranlagungszeitraums angerechnet worden sind, entspricht der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens der Summe der f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / c) Ermittlung des Kontingents für den Garantiepreis

Das Kontingent beträgt 80 % der Jahresverbrauchsprognose, der die Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden – selbst, wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht. Daher bleibt der volle Energiesparanreiz bestehen und jede eingesparte kWh reduziert den Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / e) Informationspflichten der Energieversorger

Im Rahmen der Mitteilung über die angepasste Abschlagszahlung informieren die Energieversorger ihre Kunden/-innen vor dem 1.3.2023 daher in allgemeiner, klarer und verständlicher Form über die Stufe 2 der Gas- und Wärmepreisbremse. Die Information soll neben der Entlastung erläutern, dass jede eingesparte kWh Gas zu vollem Arbeitspreis die Gaskosten senkt und die Entlastung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / b) Einblick in den Stufenplan

Der gesetzgeberische Stufenplan sieht hierbei vor: Stufe 1: Einmalige Entlastung im Dezember 2022 Stufe 2: Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023. Durch einen garantierten Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden/-innen gedämpft. Für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / III. Fazit

Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt ab dem 1.3.2023 und endet frühestens zum 30.4.2024. Sie erreicht die Kunden/-innen mit der herkömmlichen Abschlagszahlung. Für den ertragsteuerlichen Zufluss ist hierbei der Veranlagungszeitraum maßgebend, in dem die Endabrechnungen durch den Versorger, die Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wurden. § 123 Abs. 1 EStG rege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 6.4 Zahlung der Rechnung

Keine Barzahlung Neben den Formvorschriften für die Rechnungserstellung wird zudem verlangt, dass der Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen wird. Es sind also keine Barzahlungen vorzunehmen. Obwohl es im Gesetz nicht gesondert aufgeführt ist, gilt die bargeldlose Zahlung auch für Anzahlungen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 2.1.2 Ausnahmen vom Aktivierungsgebot

Forderungen aus schwebenden Geschäften, z. B. aus Kauf-, Dienst- und Werkverträgen, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet und von dem Sach- bzw. Dienstleistungsverpflichteten noch nicht erfüllt sind, dürfen nicht bilanziert werden. Soweit Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts erbracht wurden, sind Anzahlungen beim Leistenden zu aktivieren und in der Bilanz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.1 Ausweis

Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.61) mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Für die Unterteilung s. Anhang 2: Aufbereitete Kerntaxonomien, D2 /4 f. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbli...mehr