Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 434 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG, dh auf sog Wirtschaftsgebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die zu einem BV gehören und nicht Wohnzwecken dienen, falls der Bauantrag vor dem 01.01.1994 gestellt wurde. Ferner verlangte § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG als weitere Voraussetzung, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Aufwendungen für die Herstellung eines WG (§ 255 Abs 2 S 1 HGB Alt 1)

Rn. 386 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 "Herstellung" meint folgende Varianten (BFH/NV 2007, 1475):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungsnaher Aufwand

Rn. 391 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auf die Darstellung der Rechtslage für vor dem 31.12.2003 begonnene Baumaßnahmen wird aus Aktualitätsgründen verzichtet. Rn. 391a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 Abs 1 Nr 1a EStG (idF Art 1 Nr 5, Nr 34c Buchst aa StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) enthält für nach dem 31.12.2003 begonnene Baumaßnahmen in S 1 eine positive Legaldefini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. ABC der Teil-HK

Rn. 41 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teil-HK sind die Aufwendungen, die bis zum Ende des Wj durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines WG entstanden sind (BFH BStBl II 1986, 367; H 7a EStH 2020 "Teil-HK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 19), dh, es kommt darauf an, ob sie nach den GoB zu aktivieren wären (glA Kratzsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Abschreibungsgegenstand

aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes Rn. 200 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neubau

ca) Begriff "Neubau" Rn. 427 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 EStG galt nur für Neubauten (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1992, 808; 1993, 188; 2004, 783; BFH/NV 1994, 705; H 7.4 EStH 2020 "Neubau"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 464). Dies folgte aus der Formulierung "hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft". Das bedeutete, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Abschreibungszeitraum für den Geschäfts-/Firmenwert

ba) Die Begründung für den 15-Jahres-Zeitraum Rn. 207 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 3 EStG legt den Abschreibungszeitraum für den Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes zwingend (s Rn 201, 208) auf 15 Jahre fest. Die Formulierung "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" beim Geschäftswert/Firmenwert ist wenig glücklich. Der Zeitraum wurde deswegen so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Gebäudearten des § 7 Abs 4 EStG

a) Allgemeines Rn. 330 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Gebäudebegriff des § 7 Abs 4 EStG umfasst ganz unterschiedliche Gebäudearten. So kommt es auf Größe, Bauweise, Belegenheit im Inland oder Ausland ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 412), zivilrechtliche Einordnung als Grundstücksbestandteil oder als selbstständige bewegliche Sache (§ 94 Abs 1, § 95 Abs 1 BGB) nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige Gebäude (§ 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, b EStG)

ca) Überblick über die von § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, b EStG erfassten Gebäude(-teile) Rn. 351 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Falls und soweit das Gebäude bzw Teile davon nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG erfüllen (= "sonstige Gebäude"), sind sie (zwangsweise) nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG abzuschreiben. § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG erfass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Änderungen der Absetzungsmasse

a) Allgemeines Rn. 171 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfA-Volumen verringert sich durch Vornahme der AfA planmäßig. Darüber hinaus kann sich das AfA-Volumen außerplanmäßig verändern, und zwarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Degressive Absetzung nach § 7 EStG Rn. 419 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die degressive AfA sah § 7 EStG vor: in Abs 2 für bewegliche WG des AV (= BV) – nur noch für vor dem 31.12.2010 angeschaffte/hergestellte WG, s Rn 277, 282 in Abs 5, 5a für bestimmte in EU/EWR-Raum liegende Gebäude(-teile) des BV/PV – nur noch bei Anschaffung/Herstellung vor den Zeitpunkten in § 7 Abs 5 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für vor dem 31.12.2009 endende Wj)

Rn. 312 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Aus Aktualitätsgründen entfällt die Darstellung dieser Rechtslage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Begriff des "Gebäudes"

a) Allg zum Gebäudebegriff Rn. 317 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BStBl II 1969, 517; 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Minderungen der HK/AK (§ 7a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Regelungen über die AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglichen HK/AK gelten für nachträgliche Minderungen spiegelbildlich. Das bedeutet: Rn. 31 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Reduzieren sich im Begünstigungszeitraum nachträglich die HK/AK, so mindert sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab dem Beginn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Vornahme der Absetzungen

a) Der Beginn der Absetzungsperiode Rn. 212 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Absetzungsperiode für die AfA (inkl AfaA) beginnt mit der Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG (BFH BStBl II 2011, 929; R 7.4 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 293). Dies bedeutet (§ 9a EStDV): "Jahr der Anschaffung" = Jahr der Lieferung (§ 9a Hs 1 EStG). "Angeschaff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstige Gebäude iSd § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG

Rn. 436 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG, dh auf sonstige Gebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die nicht Wirtschaftsgebäude iSd vorherigen Rn waren (welche das sind, s Rn 332ff) falls Bauantragstellung oder Anschaffung vor dem 01.01.1995. Rn. 437 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ferner verlangte §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Überblick über die Tatbestandsmerkmale von Wirtschaftsgebäuden

Rn. 333 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der Wirtschaftsgebäude, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes

Rn. 200 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5a EStG Fall 3)

Rn. 477 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 248 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG stellt den Absetzungen nach gleichen oder fallenden Beträgen, die die gewöhnliche Abnutzung berücksichtigen sollen, die Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) gegenüber. Die AfaA steht also neben (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 326) der linearen/degressiven AfA und gilt sowohl für Gewinn- als auch Übersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abgabenordnung

Rn. 500 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine vergessene Eintragung der AfA, die sich aus den bei der Veranlagung vorliegenden Unterlagen ohne weiteres als Fehler ergibt, ist eine offenbare Unrichtigkeit iSd § 129 AO (FG He v 10.09.2019, 4 K 1318/18, DStRE 2020, 44, rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Die Zwölftelregelung (§ 7 Abs 2 S 3 iVm Abs 1 S 4 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 287j Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 2 S 3 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG verweist zum einen auf § 7 Abs 1 S 4 EStG, dh, bei unterjähriger Anschaffung gilt die Zwölftelungsregelung (s Rn 210 ff; von Glasenapp, BB 2020, 1899;//Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Begründung für den 15-Jahres-Zeitraum

Rn. 207 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 3 EStG legt den Abschreibungszeitraum für den Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes zwingend (s Rn 201, 208) auf 15 Jahre fest. Die Formulierung "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" beim Geschäftswert/Firmenwert ist wenig glücklich. Der Zeitraum wurde deswegen so lang bemessen, um übermäßige Steuerausfälle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Kein Wahlrecht

Rn. 353 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG nicht vor, muss ("sind ... abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil zwingend nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG abschreiben ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 434).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 37 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht mehr relevante Vorschriften (zB § 7f Abs 3 EStG, § 81 Abs 4 Nr 2b EStDV, § 82f Abs 4 EStDV) erlaubten erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf AK bzw auf Teil-HK. § 4 S 2, 5 InvZulG 2007 und § 5 S 2, 5 InvZulG 2010 ordneten nur noch die entsprechende Anwendung von § 7a Abs 2 S 3–5 EStG an. § 7a Abs 2 EStG ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 467 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5a EStG erklärt die Gebäude-AfA-Vorschriften entsprechend anwendbar für: Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche WG sind (zB betrieblich genutzter Kellerraum, BFH BStBl II 2008, 749) ETW Räume, die im Teileigentum stehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Überblick über die von § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, b EStG erfassten Gebäude(-teile)

Rn. 351 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Falls und soweit das Gebäude bzw Teile davon nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG erfüllen (= "sonstige Gebäude"), sind sie (zwangsweise) nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG abzuschreiben. § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG erfassen daher im Umkehrschluss:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Anwendbarkeit des § 7a EStG

Rn. 13 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht unter § 7a EStG fallen: die Bewertungsfreiheit für GWG nach § 6 Abs 2 EStG (s § 7 Rn 108a–108f (Handzik)); der Gewinnabzug nach § 6b Abs 1 EStG; die Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG; die degressive AfA nach § 7 Abs 2, 5 EStG (s Rn 10) und die AfS (§ 7 Abs 6 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 181 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Nutzungsdauer ist aus der Sicht des Anschaffungs- oder Herstellungsdatums zu schätzen. Gemeint ist der Zeitraum, in dem das WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann (BFH BStBl II 1998, 59; 2011, 696; 2011, 709). Dabei sind wie bei der Feststellung der Mindestnutzungsdauer die vorliegenden Erfahrungen (§ 7 Abs 1 S 1 EStG: "e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Firmenwert/Geschäftswert

Rn. 40 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Seit dem BiRiLiG (v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2355) ist aufgrund § 7 Abs 1 S 3 EStG auch der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert WG (BFH BStBl II 2011, 875) AfA-Objekt (s Rn 89ff). § 246 Abs 1 S 4 HGB ("gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand") stellt klar, dass es sich handelsrechtlich dabei um einen Vermögensge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zuschreibungspflichten für Bilanzierer (§ 7 Abs 1 S 7 Hs 2 EStG)

Rn. 274 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Hier ist zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Abzugsfähigkeit von Drittaufwand

Rn. 46 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StPfl kann keinen Drittaufwand abziehen. Diese Frage ist nunmehr höchstrichterlich geklärt (GrS BFH BStBl II 1999, 782; GrS BFH BStBl II 1995, 281; 2006, 754, 2017, 343). Der BFH begründet dies überzeugend damit, dass der Aufwand eines Dritten die persönliche Leistungsfähigkeit des StPfl nicht mindert; eine analoge Anwendung des § 11d ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die wirtschaftliche Nutzungsdauer

Rn. 183 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die technische Nutzungsdauer tritt als Berechnungsgrundlage zurück, wenn die wirtschaftliche Nutzungsdauer zu beachten ist. Diese wirtschaftliche Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem das WG rentabel genutzt werden kann (BFH BStBl II 2011, 696; 2011, 709). Eine wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass das WG vor dem technischen Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 330 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Gebäudebegriff des § 7 Abs 4 EStG umfasst ganz unterschiedliche Gebäudearten. So kommt es auf Größe, Bauweise, Belegenheit im Inland oder Ausland ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 412), zivilrechtliche Einordnung als Grundstücksbestandteil oder als selbstständige bewegliche Sache (§ 94 Abs 1, § 95 Abs 1 BGB) nicht an. Rn. 331 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

Rn. 312a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren (Rechtsfolge für die HB s §§ 274, 274a Nr 4 HGB; s Rn 292a, 292b, 294b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Die rechtliche Nutzungsdauer

Rn. 187 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die rechtliche Nutzungsdauer spielt nur dann eine Rolle, wenn der Bestand des WG durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen zeitlich begrenzt wird, zB bei Nutzungsrechten, Urheberrechten. Unbeachtlich ist aber, dass dem StPfl das WG nur deswegen zeitlich begrenzt zusteht, weil er es anschließend auf einen Dritten übertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlagevermögen (§ 7 Abs 2 S 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 287b Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nur WG des AV sind begünstigt. Daraus folgt: Wie bereits unter s Rn 284 ausgeführt, kennen nur die Gewinneinkünfte ein solches AV, die Überschusseinkünfte nicht ( Schnitter in Frotscher/Geurts § 7 EStG Rz 351; Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762; allerdings kann sich das betreffende WG zuerst im PV befunden haben und dann ins BV als AV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Wortlaut des § 7 Abs 6 EStG

Rn. 482 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auch die Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs (AfS) werden "bei WG" vorgenommen ("ist Abs 1 entsprechend anzuwenden"). Der missverständliche Text der Vorschrift verleitet zur (irrigen) Annahme, der Betrieb oder das Unternehmen ("bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen ua Betrieben") sei AfA-Objekt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Inhalt des Verzeichnisses (§ 7a Abs 8 S 1 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 8 EStG ordnet Aufzeichnungspflichten an, falls das WG zu einem BV gehört. Dann sind erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nur zulässig, wenn die WG in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden, das enthalten muss (§ 7a Abs 8 S 1 EStG): Tag der Anschaffung/Herstellung AK/HK (entsprechend: Teil-AK, Teil-HK, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Kein Wahlrecht

Rn. 349 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG vor, muss ("sind ...abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil mit 3 %/4 % pa abschreiben. Er kann nicht stattdessen nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG mit nur 2 % pa abschreiben (Zitzmann, BB 1986, 103; R 7.4 Abs 4 S 2 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsentwicklung

Rn. 87 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nutzungsrechte sind abnutzbar (BFH BStBl II 1979, 38; 1980, 244; 1983, 735; 1984, 202; 1990, 623). Dieser Rspr ist zuzustimmen (glA hM, zB Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 41, 40. Aufl 2021). So ist zB ein Nießbrauchsrecht (§ 1030 BGB) von dem damit belasteten Grund und Boden zu unterscheiden und ein selbstständiges WG mit eigenem AfA-Schicksa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Maßgeblichkeit der Gebäudebegriffe in § 7 Abs 4 S 1 EStG auch für § 7 Abs 5 EStG?

Rn. 354 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Frage, inwieweit die Gebäudebegriffe aus § 7 Abs 4 EStG auch für § 7 Abs 5 Nr 2, 3 EStG (idF StandOG v 13.09.1993, BGBl I 1993, 1569) maßgeblich sind, ist zu unterscheiden: Unterscheidung zwischen Wirtschaftsgebäuden und sonstigen Gebäuden (§ 7 Abs 4 S 1 Nr 1 o 2 EStG): auch für § 7 Abs 5 S 1 Nr 2, 3 EStG maßgeblich Unterscheidung zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff "Neubau"

Rn. 427 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 EStG galt nur für Neubauten (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1992, 808; 1993, 188; 2004, 783; BFH/NV 1994, 705; H 7.4 EStH 2020 "Neubau"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 464). Dies folgte aus der Formulierung "hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft". Das bedeutete, das hergestellte Gebä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der völlige Ausschluss der weiteren Nutzung des WG

Rn. 255 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schließt das außergewöhnliche Ereignis die weitere Nutzung des WG vollständig aus, wird dies im Wege der AfaA berücksichtigt, indem das bis dahin noch verfügbare AfA-Volumen erfolgswirksam (hier: steuermindernd) ausgebucht wird (Buchungssatz: "AfaA an WG").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (grds für nach dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre)

Rn. 8a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre (Art 66 Abs 3 S 6 HGB idF Art 2 Nr 4 BilMoG v 25.05....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höchstnutzungsdauer

Rn. 180 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Mit "Gesamtdauer der Verwendung/Nutzung" ist der Zeitraum gemeint, in dem das WG "voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt oder verwendet werden kann" (vgl § 11c Abs 1 EStDV,//Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762). Diese Gesamtdauer kann durch folgende drei Komponenten bestimmt sein (BFH BStBl II 2011, 696; 2011, 709...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nutzungsvorteile

Rn. 88 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die eingeräumte Möglichkeit, betriebliche Nutzungen aus einem Gegenstand zu ziehen, ist kein einlagefähiges WG (GrS BFH BStBl II 1988, 348; GrS BFH BStBl II 2007, 508; 1990, 741; BFH/NV 2003, 21; H 4.3 Abs 1 EStH 2020 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile"; H 8.9 KStH 2015 "Nutzungsvorteile"), dh, eine AfA ist nicht möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) In Inland bzw EU/EWR belegen

Rn. 425 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das ursprüngliche Tatbestandsmerkmal "im Inland belegen" erklärte sich daraus, dass der Gesetzgeber die Bautätigkeit im Inland fördern wollte. Es galt der Inlandsbegriff des § 1 Abs 1 S 2 EStG (dazu s § 1 Rn 51ff (Teller)). Der Gesetzgeber hatte eingesehen, dass der Verstoß gegen EU-Recht nicht mehr haltbar war und durch Art 1 Nr 3 des Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 284 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 2 S 1 EStG idF des 2. Corona-SteuerhilfeG (s Rn 33) spricht von "beweglichen WG des AV". Ein solches gibt es nur bei BV. Dies bedeutet:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die technische Nutzungsdauer

Rn. 182 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auszugehen ist von der technischen Nutzungsdauer (BFH BStBl II 1998, 59; 2011, 696; FG Sachsen DStRE 2012, 529 rkr). Sie umfasst den Zeitraum, in dem sich das WG technisch verbraucht (BFH BStBl II 2011, 696; 2011, 709; FG Sachsen DStRE 2012, 529 rkr). Sie ist unter der Annahme zu schätzen, dass das WG in dem Umfang, in dem es zunächst genut...mehr