Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Jahresabschlusszwecke im Wandel

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Gesetzgeber verfolgte mit dem BilMoG das Ziel, eine Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts – v.a. durch eine Verbesserung des Informationsniveaus – unter gleichzeitiger Bewahrung des handelsrechtlichen JA als Grundlage für Gewinnausschüttung und steuerliche Gewinnermittlung zu erreichen. Die Stärkung der Informationsfunktion des...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Jahresabschluss als Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns als Bestandteil der Zahlungsbemessungsfunktion des JA ist nicht unmittelbarer, sondern mittelbarer Zweck des handelsrechtlichen JA. Aufgrund des in Deutschland geltenden Maßgeblichkeitsgrundsatzes (vgl. § 5 Abs. 1 EStG; im Übrigen HdR-E, Kap. 3) bildet der JA die Ausgangsbasis für die steuerrechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.4.1 Risikobericht des Konzerns

Rz. 77 Im Rahmen der Aussagen zu künftigen Risiken sollten zumindest Aussagen zu Marktentwicklungen getätigt werden, die sich nachteilig auf die Konzernentwicklung auswirken könnten. Hierzu sind neben Markttendenzen auch Aussagen zu Produkttendenzen und -entwicklungen vorstellbar. Der Risikobericht muss so ausgestaltet sein, dass die Adressaten entscheidungsnützliche Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.6 Kumulierte Abschreibungen

Rz. 33 Im Anlagespiegel sind die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs gesondert aufzuführen. Diese Spalten, meist als "kumulierte Abschreibungen" bezeichnet, umfassen die aufgelaufenen Abschreibungen der Vergangenheit, soweit sie auf Posten des Anlagevermögens entfallen, die am Anfang bzw. zum Ende des Geschäftsjahres noch im Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.7 Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 37 Für Abschreibungen des Geschäftsjahres besteht kein Ausweiswahlrecht mehr, sie sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Anhangangabe im Anlagespiegel aufzuführen. Diese Regelung entspricht der als am zweckmäßigsten anzusehenden Umsetzung der Informationspflicht, indem die Abschreibungen des Geschäftsjahres in den Abschreibungsspiegel integriert werden. Rz. 38 Zwischen den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.2 Horizontale Gliederung nach der Entwicklung des Anlagevermögens

Rz. 7 Die horizontale Gliederung des Anlagespiegels ergibt sich aus § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen aufzuführen sind. Die Abschreibungen sind weiter zu unterteilen in den Gesamtbetrag der Abschreibungen zu Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.2.1 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Zur selbstständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR nicht übersteigen, dürfen seit dem Wirtschaftsjahr 2018 (vorher 410 EUR) steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 1 Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften[1] (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Anhang darzustellen (Anhangangabepflicht). Dabei haben sie nach § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.5 Zuschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 29 Unter einer Zuschreibung wird eine rein wertmäßige Erhöhung der Gegenstände des Anlagevermögens verstanden. Zuschreibungen sind als Korrektur der in den Vorjahren durchgeführten Abschreibungen zu interpretieren. I. d. R. handelt es sich um eine Korrektur von vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen, bei denen der Abschreibungsgrund entfallen ist. Es können aber a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.3 Abgänge des Geschäftsjahres

Rz. 19 Die Abgänge bilden das Gegenstück zu den Zugängen, sodass in dieser Spalte grundsätzlich alle mengenmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens zu erfassen sind. Abgänge in diesem Sinne liegen vor bei sämtlichen Formen des Ausscheidens, insbesondere bei Veräußerung, Tausch, Entnahme, Verschrottung und Enteignung; darüber hinaus bei der Umbuchung vom Anlage- ins Umlaufv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.4 Umbuchungen des Geschäftsjahres

Rz. 24 Die Spalte Umbuchungen des Geschäftsjahres dient grundsätzlich allein dazu, Umgliederungen zwischen den einzelnen Posten des Anlagevermögens während eines Rechnungslegungszeitraumes zu erfassen.[1] Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, können zulässigerweise ebenfalls als Umbuchungen behandelt werden[2] oder sind als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Hauptanw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3.1 Beteiligungen

Rz. 53 Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Einlage bei einer Neugründung oder bei einer Kapitalerhöhung noch nicht in voller Höhe geleistet wurde; in diesem Fall gehen die Anschaffungskosten in voller Höhe in den Anlagespiegel ein, in Höhe des noch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3.2 Ausleihungen

Rz. 58 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen können mit dem Nennwert, der den Anschaffungskosten gleichgestellt wird, als Zugang angesetzt werden. In Höhe der Differenz zwischen Nenn- und Barwert ist dann im Jahr des Zugangs eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Ausleihung vorzunehmen. Entsprechend dem jährlichen Aufzinsungsbetrag ist diese Abschreibung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.1 Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 43 Bei immateriellen Vermögensgegenständen kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die Gegenstände keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.8 Restbuchwert zum Ende des Geschäftsjahres und zum Ende des Vorjahres

Rz. 42 Die Restbuchwerte sämtlicher Posten des Anlagevermögens zum Jahresende ergeben sich aus der Queraddition der vorstehend erläuterten Spalten des Anlagespiegels, indem die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten um Zugänge und Zuschreibungen erhöht, um Umbuchungen korrigiert und um Abgänge sowie kumulierte Abschreibungen vermindert werden. Darüber hinaus ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3 Besonderheiten bei Finanzanlagen

Rz. 52 Die vorstehend dargestellten Grundsätze für den Ausweis im Anlagespiegel gelten sinngemäß auch für die Finanzanlagen. Allerdings ergeben sich hier Besonderheiten, da in aller Regel – von Wertpapieren zunächst abgesehen – keine mengenmäßigen, sondern überwiegend wertmäßige Änderungen auftreten. Weist der Anlagespiegel im Bereich der Finanzanlagen Zu- oder Abgänge aus, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.1 Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 12 In der 1. Spalte des Anlagespiegels werden die ursprünglichen (historischen), nach § 255 Abs. 1, 2 HGB ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von in früheren Perioden angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen, die zu Beginn des Geschäftsjahres noch im Unternehmen vorhanden sind, erfasst. Hierunter fallen auch solche Vermögensgegenstände, die ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.2.2 Ausweis von Festwerten

Rz. 51 Nach § 240 Abs. 3 HGB dürfen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Menge für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Änderungen unterliegt. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Aufteilung eines Kaufpreises: Gestaltungsmissbrauch

Das FG Münster entschied zu einer Kaufpreisaufteilung und die Berücksichtigung der vereinbarten Anschaffungskosten bei der Besteuerung. Dabei ging es insbesondere um den Verdacht, ob die Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs erfüllen. Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag Im Streitfall gin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.6 Sonderfall: Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen

Die Unverzinslichkeit oder eine ungewöhnlich niedrige Verzinsung führt insbesondere bei langfristigen Forderungen zu einer Minderung des Teilwerts der Forderung. Ein gedachter Erwerber würde für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen nicht den Nennwert bezahlen. Der Teilwert einer unverzinslichen Forderung entspricht grundsätzlich ihrem Barwert, der handels- un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.1 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

20 % Sonder-AfA Werden die Voraussetzungen des § 7g EStG für eine nicht begünstigte Fotovoltaikanlage erfüllt, kann die 20 %-ige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 4 Jahren in Anspruch genommen werden. Verlangt wird neben den Gewinnvoraussetzungen, dass die Fotovoltaikanlage ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 6 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Fotovoltaikanlage

20 Jahre Eine Fotovoltaikanlage hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren.[1] Die Absetzungen für Abnutzungen sind nach § 7 Abs. 1 bis 3 EStG vorzunehmen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 konnte nur noch die lineare Abschreibung genutzt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es möglich, für in 2020, 2021 und 2022 angeschaffte Fotovoltaikanlagen die degressi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.5 Zuschüsse für Anschaffung oder Herstellung von Fotovoltaikanlagen

Versteuerung bei Zusage Erhält man Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW oder der Bundesländer) oder privaten Mitteln, so besteht bezüglich der Einnahmeermittlung ein Wahlrecht. Die Zuschüsse sind bereits im Jahr der Zusage zu versteuern. Auf das Jahr der Auszahlung kommt es nicht an.[1] Wahlrechte Wahlrecht 1: Die Zuschüsse sind bei Zufluss eine Betrieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3 Ermittlung der Betriebsausgabe

Neben den Absetzungen für Abnutzungen (siehe 6.) sind auch weitere Betriebsausgaben möglich. Die wichtigsten hiervon werden hier genauer betrachtet. 8.3.1 Sonderabschreibung nach § 7g EStG 20 % Sonder-AfA Werden die Voraussetzungen des § 7g EStG für eine nicht begünstigte Fotovoltaikanlage erfüllt, kann die 20 %-ige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.2 Entnahme des Stroms

Entnahmewert Wie oben bereits erwähnt, liegt hinsichtlich des für eigene private Zwecke verbrauchten Stroms eine Entnahme vor. Der Wert der Entnahmen berechnet sich aus dem Teilwert.[1] Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, den Entnahmewert zu ermitteln. Grundsätzlich bestimmt sich der Teilwert der Entnahme nach den anteiligen Herstellungskosten des selbstproduzierten Stroms ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 15 kW (peak), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, liegen kein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 3.3 Was passiert mit den Ausgaben einer steuerbegünstigten Fotovoltaikanlage

Betriebsausgaben In § 3 Nr. 72 EStG wird nur eine Steuerbefreiung für die Einnahmen und Entnahmen geregelt. Man könnte sich also fragen, ob die Ausgaben nicht von der Steuerbefreiung erfasst und somit dem Finanzamt erklärt werden müssen bzw. können. Hierzu bedurfte es seitens des Gesetzgebers keiner weiteren Regelung, da es bereits den § 3c EStG gibt. Hier ist geregelt, dass ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.1 Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Betriebsvermögensvergleich

60.000 EUR Der Gewinn oder Verlust wird bei den meisten Fotovoltaikanlagen anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Eine Umstellung zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG ist erst erforderlich, wenn der Gewinn mehr als 60.000 EUR im Jahr oder der jährliche Stromumsatz mehr als 600.000 EUR beträgt. Zu- und Abflu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.3 Umfang

Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus.[1] Die Regelung wurde vorrangig für geschlossene Fonds in der Form von Personengesellschaften (i. d. R. GmbH & Co. KG) geschaffen. Typische Steuerstundungsmodelle, die unter die Regelung des § 15b EStG fallen, sind z. B. Medienfonds, Games-Fonds (Herstellun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 1 Problematik

Bezieht ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, muss er entscheiden, ob er diese Leistung für sein Unternehmen oder für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht. Eine Zuordnung der Leistung zu seinem Unternehmen ist nur dann möglich, wenn er beabsichtigt, diese Leistung für unternehmerische Zwecke zu nutzen und sie nicht unmittelbar und ausschließlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Vororganschaftliche Mehrabführung bei unterlassener TW-Abschreibung

Eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, kann eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben. Für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, darf eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden. FG Hamburg v. 30.6.2022 – 6 K 40/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 27/22mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) TW-AfA auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft

Als wesentliche Beteiligung i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %. Keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung: Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall – Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld – und damit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 5 Steuerberechnung für Gewerbetreibende

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können z.B. die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem geschlossenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 8 Steuerberechnung für gewerbliche Personengesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts. Bei Bedarf ist eine alternative Situation durch nochmaligen Programmdurchlauf zu berechnen (Änderung der BWA-Hochrechnung, Änderung der Einkünfte des zu analysierenden Gesellschafters). Durch die Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9 Steuerberechnung für Freiberufler-Gesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6 Steuerberechnung für Freiberufler

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7 Steuerberechnung für GmbH und Gesellschafter

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder einer Gewinnausschüttung/-thesaur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Nießbrauch

Rz. 17 Bei dem Nießbrauch an einem Grundstück kann von dem jährlichen Reinertrag ausgegangen werden, der der Differenz zwischen den marktüblich erzielbaren Erträgen und marktüblich entstehenden Bewirtschaftungskosten entspricht (vgl. §§ 31 f. ImmoWertV 2021). Allerdings spricht viel dafür, den Reinertrag nach den §§ 185 ff. BewG zu berechnen, damit der Bewertung des Grundstü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bewertung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 16 Gemäß § 200 Abs. 4 BewG sind auch Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens[36] gesondert zu bewerten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurden; mit solchen Gegenständen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden hierbei mindernd berücksichtigt.[37] Die Regelung dient der Missbrauchsverhi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 10 Betriebswirtschaftliche Rentabilitätsanalyse

Mit Hilfe der Rentabilitätsanalyse werden die Planwerte und die Vorjahreswerte übersichtlich dargestellt und analysiert. Das Programm ermittelt automatisch u.a. folgende Kennzahlen: Umsatzrentabilität I und II Handelsspanne Betriebsbedingter Cash-flow EBIT (Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern) EBITDA (Jahresüberschuss vor Zinsen, Steuern und Abschreibung) Aus eventuellen Abwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 2 Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen. Sie umfassen die Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis. Zu den Verwaltungskosten gehören die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, di...mehr