Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 131 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 132 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Pensionszusagen an Nichtarbeitnehmer

Rz. 96 Pensionszusagen von Unt an Personen, die keine Arbeitnehmer der Ges. sind, sind ebenfalls rückstellungspflichtig. Denkbar sind solche Fälle bei Zusagen an arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. Handelsvertreter, Hausgewerbetreibende, externe Berater).[1] Rz. 97 Erbringen die Nichtarbeitnehmer laufende Tätigkeiten für das Unt, die sich auf die Höhe der Pension auswirken, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 249 HGB ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtigen Kfl. gültige Vorschrift. Neben dem Jahresabschluss ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den Konzernabschluss anzuwenden. Rz. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt vor, dass in der Bilanz Schulden auszuweisen sind. Unter dem Begriff Schulden werden neben Verbindlichkeiten auch Rückstellungen erfasst (§ 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 173 Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste ist in der GuV als sonstiger betrieblicher Aufwand im GKV zu erfassen. Im UKV ist ebenfalls ein Ausweis als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im jeweilig betroffenen Funktionsbereich zulässig. Rz. 174 Soweit bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen eine Abzinsung vorzunehmen ist, wird lediglich der Barwert d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Rechtliche Entstehung bzw. wirtschaftliche Verursachung

Rz. 35 Eine Verbindlichkeitsrückstellung erfordert weiterhin, dass sie am Abschlussstichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Bei Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte ist für die Passivierungspflicht der jeweils frühere maßgeblich.[1] Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verpflichtung ist demgegenüber für die Passivierung ohne Bedeutung. Er spielt aber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 122 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umweltschutzverpflichtungen

Rz. 112 Umweltschutzverpflichtungen sind Verbindlichkeitsrückstellungen. Die dortigen Grundsätze gelten analog (Rz 23 ff.). Soweit es sich um Umweltschutzverpflichtungen (z. B. Sanierungsverpflichtungen) auf privatrechtlicher Grundlage (z. B. Nachbarrecht, Deliktrecht[1], Umwelthaftungsgesetz [2]) handelt, ergeben sich keine Besonderheiten. Handelt es sich um öffentlich-recht...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.1 Grundlagen

Rz. 65 Handelsrechtlich sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu jedem Bilanzstichtag neu zu berechnen, da sie mangels Qualifikation als Vermögensgegenstand bzw. Schuld keiner Bewertung zugänglich sind.[1] Die Höhe dieser Verrechnungsposten kann demnach nur berechnet werden, weshalb weder Abzinsungen von Rechnungsabgrenzungsposten, sofern sich diese über mehrere Geschäftsjahre...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 7 Analyse des Konzernlageberichts und Analyse des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 51a Grundsätzlich gelten die für die Einzelbilanzanalyse beschriebenen Erweiterungen der Analyse[1] auch für die Konzernebene mit Konzernlagebericht und dem integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht. Dies gilt umso mehr, als dass die Befreiungsmöglichkeit eines Tochterunternehmens von der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich einfacher geht, als von dem Lagebericht....mehr

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Darlehen / 1.5.1 Verzinsung

§ 285 Nr. 1 HGB verlangt für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten die Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Nach einer Entscheidung des BFH waren unverzinsliche Gesellschafterdarlehen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG (Fassung bis einschließlich 2021) mit 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung wa...mehr

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Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.1 Rückstellungen (provision)

Rz. 104 Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist.[1] Die Verpflichtung des Unternehmens kann rechtlicher oder faktischer Art sein. Während eine rechtliche Verpflichtung aus einem Vertrag (privatrechtliche Grundlage) oder einem Gesetz (öffentlich-rechtliche Grundlage) resultiert, handelt es sich bei einer faktischen Verpflichtung u...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.3 Beizulegender Stichtagswert (fair value)

Rz. 58 Der Begriff des fair value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld bezahlt werden würde.[1] Inhaltlich ergeben sich kaum Unterschiede zu der bis zum Geschäftsjahr 2014 geltenden Definition der alten IAS 16.6, IAS 18.7, ...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / III. Ableitung des Bodenwerts bei fehlenden Daten des Gutachterausschusses (Rz. 5 bis 12)

"Werden durch den zuständigen Gutachterausschuss für das Grundstück mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte mitgeteilt und liegen keine anderweitigen geeigneten Daten vor, bestehen keine Bedenken, den Bodenwert im Sinne des § 179 Satz 4 BewG wie folgt zu ermitteln:" (Rz. 5) „ 1. Anlagen im Außenbereich Für die Able...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Abzinsung einer in der Zukunft liegenden Rentenzahlung

Rz. 27 Hauptanwendungsfall einer Abzinsung künftiger Forderungen ist eine erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. ab Erreichen des 60. Lebensjahres) startende regelmäßige Zahlung (z.B. unfallkausale Vorverrentung, stationäre Pflege im fortgeschrittenen Alter). Diese Situation wird durch Vermischung von Kapitalisierung und Abzinsung (doppelte Abzinsung) oder durch Differenzfak...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / c) Abzinsung künftiger Einmalzahlungen

Rz. 229 Hinweis Siehe Rdn 26 f., § 6 Rdn 28 ff., ferner Rdn 235. Rz. 230 Einmalaufwendungen, die erst in mehr oder weniger weit entfernter Zukunft liegen (z.B. behindertengerechtes Fahrzeug, endoprothetische Versorgung, Kur, Umschulung), werden durch Abzinsung des erst künftig für sie anfallenden Betrages bereits frühzeitig und vor Fälligkeit in die Abfindungszahlung einbezog...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. Abzinsung von Einmalaufwand

Rz. 26 Neben der Kapitalisierung von regelmäßig anfallenden Leistungen (etwa Renten, aber auch ständig wiederkehrenden Kosten wie z.B. Pflege oder Medikamente) können auch absehbare künftige Einmalaufwendungen (z.B. Kur, Rollstuhl, kosmetische Operation, prothetische Versorgung) bereits vor Beginn einer solchen Maßnahme durch Zahlung vor Fälligkeit abgefunden werden. In eine...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Doppelte Abzinsung

Rz. 54 Abzinsung und Kapitalisierung können auch verbunden werden ("Doppelte Abzinsung"). Rz. 55 Beispiel 6.7 A ist "heute" 48 Jahre alt. Es wird unterstellt, dass A mit dem 60. Lebensjahr wegen des Haftpflichtgeschehens vorzeitig verrentet werden wird. Unter Einbeziehung aller Umstände besteht zwischen den Verhandlungspartnern Einvernehmen, dass ohne das Haftpflichtgeschehen...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Mathematische Abzinsung

Rz. 49 Will man erst in <n> Jahren fällige Beträge bereits zu einem vorgezogenen Zeitpunkt (also "heute") auskehren, müssen die Zinsen bis zum in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden. Rz. 50 Der heutige Barwert (Abzinsungsberechnung) einer erst zukünftig fällig werdenden Einmalzahlung bestimmt sich gemäß nachstehender Formel: Formel 6.3: Abzinsung zukün...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / II. Kapitalabfindung

Rz. 23 Die Kapitalabfindung ist zumeist eine Mischkalkulation, die mathematisch von Kapitalisierung und Abzinsung begleitet wird: 1. Kapitalisierung Rz. 24 Bei der Kapitalisierung wird der gegenwärtige Wert laufender kün...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Zahlbetrag

Rz. 231 Die Bestimmung des "heutigen" Rechnungsbetrages (auch: Zahlbetrag, Barwert) erfolgt durch Multiplikation des geschätzten künftigen Einmalschadenbetrages mit einem Kürzungsfaktor (Abzinsungsfaktor) (siehe § 6 Rdn 28 ff.): Rz. 232 Formel 1.2: Abzinsung zukünftiger Einmalbetrag * Abzinsungsfaktor = Zahlbetragmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Abzinsungsfaktor

Rz. 234 Der Abzinsungsfaktor wird mit Hilfe mathematischer Tabellen (Tabelle 6.5, § 6 Rdn 53) ermittelt, in denen Vorfälligkeitszeitraum (Laufzeit n bis zum geschätzten künftigen Fälligkeitstermin) und Zinsfuß berücksichtigt sind.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / F. Berechnungsbeispiele

Rz. 619 Hinweis Zur Teilzeitraum-Betrachtung Rdn 609 ff., zur Abzinsung siehe ergänzend § 6 Rdn 29 ff. I. Heilbehandlung, Pflege Rz. 620 Beispiel 1.14mehr

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§ 6 Tabellen / a) Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

Rz. 31 Soll erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum gezahlt werden, muss der bis zum künftigen Fälligkeitstermin verstreichende Zeitraum bei der Bemessung des Barwertes Berücksichtigung finden. Rz. 32 Die Wahrscheinlichkeit einer jungen Person, ein in der Zukunft liegendes Alter auch zu erreichen, errechnet sich anhand der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Berechnungsbeispiele

Rz. 235 Siehe die Berechnungsbeispiele Beispiel 1.14 (Rdn 620), Beispiel 1.15 (Rdn 621), Beispiel 6.6 (§ 6 Rdn 52), Beispiel 6.7 (§ 6 Rdn 55).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Einmalbetrag

Rz. 233 Der Einmalbetrag orientiert sich zunächst an den aktuellen Verhältnissen und ist hinsichtlich seiner Kostenentwicklung (nach oben oder unten) zu prognostizieren. Gerade bei technischen Hilfsmitteln ist dabei eine Kostenentwicklung auch nach unten denkbar.mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Vorversterblichkeit

Rz. 29 Die Bestimmung eines erst in der Zukunft fällig werdenden Betrages mittels Abzinsungstabelle berücksichtigt allein (rein) mathematisch die bis dahin fällig werdenden Zinsen, nicht aber zusätzlich die bis zum ersten in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zwischenzeitlich mögliche statistische Vorversterblichkeit, die von unfallkausal verkürzter Lebenserwartung stri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Heilbehandlung, andere Leistungen

Rz. 297 Nicht nur Schadenersatzrenten sind kapitalisierungsfähig, sondern alle künftigen Schadenersatzleistungen, insbesondere auch die Heilbehandlungskosten (z.B. orthopädisches Schuhwerk). Rz. 298 Einen Anhaltspunkt für den zu multiplizierenden Jahresbetrag gibt häufig der über mehrere zurückliegende Jahre[207] ermittelte Jahresdurchschnitt. Zu beachten sind bei Kapitalisie...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Feste Laufzeit

Rz. 241 Verständigt man sich im Rahmen der Regulierung auf eine feste Restlaufzeit (z.B. "noch 10 Jahre"), findet die Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, § 6 Rdn 27)[180] Anwendung. Rz. 242 Zeitrententabellen enthalten den Kapitalisierungsfaktor bei einer gewählten Abzinsung (durchschnittliche künftige Verzinsung) über einen Zeitraum von y Jahren. Rz. 243 Auch bei der Berechnung m...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Zahlung vor Fälligkeit

Rz. 93 Die auf einen Höchstbetrag (z.B. Haftungshöchstbetrag nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG oder bei Überschreiten von Versicherungssummen) beschränkte Leistungspflicht kann auch durch den Abschluss eines Abfindungsvergleiches über eine geringere Summe mit Erlass der Restschuld erbracht werden (z.B. bei Kapitalisierung oder anderer Abgeltung von Forderungen vor Fälligkeit).[89]...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Aufgeschobene Zahlungen

Rz. 274 Sind Einmalzahlungen (z.B. eine Kur) oder kapitalisierte Forderungen (wie z.B. der Vorverrentungsschaden) erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt – auch kapitalisiert (doppelte Abzinsung) – fällig, kann der "heute" zu zahlende Betrag (Barwert einer künftigen Forderung) mithilfe von Abzinsungsfaktoren gefunden werden (siehe dazu Rdn 604 und § 6 Rdn 28 ff.).[1...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Zeitrententabelle

Rz. 24 Die nachstehende Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, Rdn 27)[18] enthält Kapitalisierungsfaktoren (und zwar ohne jegliche Berücksichtigung einer Versterblichkeit oder anderer Einflussfaktoren) bei einer Abzinsung (Anlagezins: 4 %–8 %) über einen festen Zeitraum von < n > Jahren. Rz. 25 Die Berechnung des Kapitalbetrages ist wie folgt vorzunehmen: Nachdem Monatsbetrag und Lau...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Variable Laufzeit

Rz. 245 Die Kapitalisierungstabellen berücksichtigen nur die durchschnittliche und nicht die individuelle Lebenserwartung. Einer konkreten – möglicherweise auch erst durch den Unfall verursachten – gesundheitlich verkürzten Lebenserwartung ist durch Kürzung des Kapitalisierungsfaktors Rechnung zu tragen. Rz. 246 Die Tabellen berücksichtigen allein nur den Tod (letaler Faktor)...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Gruppe der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Folgende branchenspezifische Besonderheiten können bei einer Betriebsprüfung in dieser Branche geprüft werden: Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den St...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Unternehmenswert mit der Di... / 2.1 Berechnungsalternativen

Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente. Hinweis Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 8.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1 EUR

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Garantierückstellung / 8.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, im Nennwert von 1 EUR

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Garantierückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden.[2] So buchen Sie richtig Diese Ko...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden[2] So buchen Sie richtig Diese Kon...mehr

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Garantierückstellung / 8 Garantieleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot).[1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksic...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 8 Gewährleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksicht...mehr

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Garantierückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Garantieleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies auch dann, wenn die Garantieleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Garantieleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Garan...mehr