Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.3 Elektro-/Plug-In-Hybrid-Fahrzeug: Anwendung der Fahrtenbuchmethode ab 1.1.2019

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 2 EStG auch mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen, ermitteln. Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, aus dem ersichtlich ist, wie sich seine Fahrten zusammensetzen. Der geldwerte Vorteil ist mit den Aufwendungen anzusetzen...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.15 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen[1]. Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / III. Wechsel der AfA

1. Wechsel bei späterer Feststellung der kürzeren ND Wird die kürzere tatsächliche ND erst einige Zeit nach der Herstellung/Anschaffung festgestellt, bemisst sich die AfA des Gebäudes nach dem Wechsel durch Verteilung des Rest(buch)werts auf die Rest-ND.[30] Ist aufgrund neuer Erkenntnis von einer verlängerten ND auszugehen, hat der Steuerpflichtige wieder zu den typisierten ...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / B. AfA bei tatsächlich kürzerer ND (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Der Gesetzgeber hat in § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ausdrücklich die AfA nach der tatsächlichen ND zugelassen, falls sie kürzer als die sich rechnerisch ergebenden 33, 40 bzw. 50 Jahre ist. Begründet hat er dies, weil es bei Betriebs- und ("in Ausnahmefällen") auch bei Wohngebäuden vorkomme, dass die tatsächliche ND nachweislich kürzer sei und es "in diesen Fällen zu unzureichenden A...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 2. Degressive AfA

Ein Wechsel von in Anspruch genommener degressiver AfA i.S.d. § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach der tatsächlichen ND gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist allerdings nicht möglich, da die Wahl der degressiven AfA unabänderlich ist.[32] Die Möglichkeit eines geringeren AfA-Satzes wird durch den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift indessen nicht eröffnet.[33]mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 1. AfA-Tabelle

Die vom BMF herausgegebenen AfA-Tabellen berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche ND eines Wirtschaftsguts und haben die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie für die Gerichte bindend wären.[47] Sie eignen sich auch i.R.d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG und sind anzuwenden, soweit sie nach der Einschätzung des FG den Einzelfall vertretbar abbilden...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / A. Grundsätzliche (typisierte) Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 S. 1 EStG)

Abweichend von der AfA in gleichen Jahresbeträgen i.S.d. § 7 Abs. 1 EStG, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) auf die betriebsgewöhnliche ND verteilt werden, sind bei Gebäuden gem. Abs. 4 als AfA folgende typisierte Prozentsätze abzuziehen. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG: Bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen[1...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / I. Wahlrecht

Da der tatsächlichen ND entsprechende AfA vorgenommen werden können, handelt es sich um ein Wahlrecht. Auch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts möglich: Dieses muss nicht zwingend ab Anschaffung/Herstellung ausgeübt werden. Der Steuerpflichtige kann auch nachträglich von Absetzungen nach § 7 Abs. 4 S. 1 EStG auf die erhöhten Absetzungen nach S. 2 übergehen, wenn ihm die daf...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 1. Wechsel bei späterer Feststellung der kürzeren ND

Wird die kürzere tatsächliche ND erst einige Zeit nach der Herstellung/Anschaffung festgestellt, bemisst sich die AfA des Gebäudes nach dem Wechsel durch Verteilung des Rest(buch)werts auf die Rest-ND.[30] Ist aufgrund neuer Erkenntnis von einer verlängerten ND auszugehen, hat der Steuerpflichtige wieder zu den typisierten AfA-Sätzen zu wechseln.[31]mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 1. Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Eine höhere Abschreibung aufgrund einer kürzeren ND kommt jedoch nicht etwa bereits deshalb in Betracht, weil ein Gebäude gebraucht erworben wurde und von der ND deshalb bereits ein Teil "verbraucht" wurde. Beim Erwerb einer solchen Immobilie richtet sich die Abschreibung – unabhängig davon, ob dafür bereits Abschreibungen vorgenommen wurden – somit erneut nach der typisiert...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Der Anteil von Gebäuden mit einem Baujahr 2011 oder jünger macht trotz konstanter Anzahl an Baugenehmigungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten zumindest bei Wohnungen nur ca. 3 % aus; es überwiegt der Anteil der Altbauten. So war im Erhebungszeitraum 2018 ein Viertel der Wohnungen in Deutschland vor 1948 errichtet worden. Weitere 42,4 % ...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / b) Relevanz für Gebäude in Leichtbauweise

Die Anwendung der AfA-Tabelle hat vor allem bei Gebäuden in Leichtbauweise Relevanz. So entschied das Niedersächsische FG, dass für eine Kartoffelhalle in Stahl-Rahmenbau die AfA-Tabelle "Landwirtschaft und Tierzucht"[52] im Streitfall anzuwenden sei, weil die dort angegebene ND für Lagerhallen von 17 Jahren bzw. ein AfA-Satz von 6 % den vorliegenden Einzelfall vertretbar abb...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / IV. Nachweis

Strittig war seit jeher, in welcher Form der Nachweis einer kürzeren ND zu erbringen ist, da das Gesetz hierzu keine Angaben enthält. Das FG Köln[34] vertrat die Auffassung, dass schärfere Anforderungen als bei der Schätzung der ND anderer Wirtschaftsgüter einer gesetzlichen Grundlage entbehren, da sich eine erhöhte Nachweispflicht aus dem Gesetz nicht ableiten lasse. Vorauss...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / a) Grundsätzliches

Sie hätten für das FA den Charakter einer Dienstanweisung, während es sich für den Steuerpflichtigen um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung handele, das er annehmen kann, aber nicht muss.[49] Solange die AfA-Tabelle die ND eines Wirtschaftsgutes im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die Finanzverwaltung an die Erfahrungswert...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / a) Aktuelle Rechtsprechung

Das FG Düsseldorf [57] beurteilte die Anwendung eines typisierten Modells zur Ableitung der Rest-ND mittels Verfahren i.R.d. Gebäudesachwertermittlung nach §§ 21 ff. i.V.m. § 6 Abs. 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2010 [58] – und damit für Zwecke der Verkehrswertermittlung – für zulässig. Der Senat sah keinen Unterschied zwischen der (Rest-)ND i.S.d. § 7 Abs. ...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / C. Fazit

Zunächst ist es erfreulich, dass der BFH[81] – mehr als 56 Jahre nach Einführung der Vorschrift – nun etwas Klarheit zum erforderlichen Nachweis einer tatsächlich kürzeren ND geschaffen hat. Das Urteil hat erhebliche Praxisrelevanz beim Kauf gebrauchter Immobilien, die zur Einkunftserzielung genutzt werden. Gleichwohl dürfte das Urteil nicht eröffnen, dass die Vorlage jedes G...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 4. Technische ND

Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen ND.[18] Unter der technischen ND ist der Zeitraum zu verstehen, bis zu dem ein materieller Verschleiß trotz ordnungsgemäßer Instandhaltung eintritt und den Gebrauch eines Wirtschaftsguts beeinträchtigt oder schließlich unmöglich macht. Wertverzehr: Nicht erforderlich ist, dass es zu einem Wertverzehr gekommen ist.[19] Technische...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 2. Gutachten

a) Aktuelle Rechtsprechung Das FG Düsseldorf [57] beurteilte die Anwendung eines typisierten Modells zur Ableitung der Rest-ND mittels Verfahren i.R.d. Gebäudesachwertermittlung nach §§ 21 ff. i.V.m. § 6 Abs. 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2010 [58] – und damit für Zwecke der Verkehrswertermittlung – für zulässig. Der Senat sah keinen Unterschied zwischen der ...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / II. Nutzungsdauer

Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist nach § 11c Abs. 1 S. 1 EStDV der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Er beginnt mit Anschaffung bzw. Fertigstellung.[10] 1. Erwerb einer gebrauchten Immobilie Eine höhere Abschreibung aufgrund einer kürzeren ND kommt jedoch nicht etwa bereits deshalb in Betracht, wei...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 2. Kürzere Dauer eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses

Auch die ggf. abweichende kürzere Dauer eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses begründet keine (voraussichtliche) tatsächliche ND des Gebäudes.[14] Beachten Sie: Das gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn das vermietete Wirtschaftsgut speziell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten ist und nach Ablauf des Mietvertrages geringere Mieten zu erzi...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 3. Nutzung entsprechend der Zwecksetzung

Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gebäude im Anschluss entsprechend seiner ursprünglichen Zwecksetzung genutzt werde.[15] So ist z.B. bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer voraussichtlich anschließenden Nutzung als Wohngebäude nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb einzubeziehen.[16] Das gilt auch für auf fremdem Grund und Boden errichtete Fertighäuser, die zum Zwecke ...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 5. Wirtschaftliche ND

Sofern das Wirtschaftsgut vor Ablauf der technischen ND objektiv wirtschaftlich verbraucht ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen. "Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung oder Verwertung endgültig entfallen ist."[22] Beachten Sie: Technische und wirtschaftliche ND fallen in d...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / b) Exkurs: Immobilienwertermittlungsverordnung

Möglichkeiten der Wertermittlung durch ImmoWertV: Die ImmoWertV ist insbesondere bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs anzuwenden.[62] Zur Wertermittlung sind (grundsätzlich) das Vergleichswertverfahren (vor allem bei Einfamilienreihenhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentu...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 2. Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG)

Nach der bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung werden bestimmte Betriebsausgaben, die an sich sofort abzugsfähig wären, unter Anwendung von § 42 AO als Anschaffungskosten behandelt und damit als Ausgaben, die sich, wenn überhaupt, nur in Form von Absetzung für Abnutzung verteilt über die Nutzungsdauer des anges...mehr

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Computer / 3.3 AfA-Tabelle

Die Nutzungsdauer für PCs, Notebooks und Laptops sowie für Peripheriegeräte beträgt nach der "AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter" 3 Jahre.[1] Die amtlichen AfA-Tabellen enthalten keine Rechtsvorschriften, sondern geben als Verwaltungsanweisungen lediglich Anhaltspunkte dafür, ob die Nutzungsdauer eines Anlageguts zutreffend geschätzt worden ist. Deshalb kann a...mehr

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Computer / 3.1 Abschreibung des PC

Bei der Erstanschaffung eines Notebooks/Laptops oder Tablets wird das selbstständige Wirtschaftsgut "PC" einheitlich abgeschrieben. Es wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bilanziert, wenn die Anschaffungskosten über 1.000 EUR netto liegen. Für Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u....mehr

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Computer / 3.4 Abschreibung von Software

3.4.1 System-Software Die für den Betrieb eines Computers erforderlichen Programme (Software), und zwar sowohl die System- als auch die Anwender-Software, stellen jeweils ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar[1] und werden grundsätzlich nicht als Einheit mit der Hardware beurteilt. System- wie Anwendungsprogramme sind grundsätzlich losgelöst von der Hardware als selbständige ...mehr

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Computer / 3.4.2 Abschreibung bei Anschaffung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren

Eine einheitliche Nutzungsdauer für Software lässt sich wegen der Verschiedenheiten der Programme nicht feststellen. Computerprogramme unterliegen zwar keiner substanziellen oder technischen, wohl aber einer wirtschaftlichen Abnutzung. Wird die Software zusammen mit der Hardware in einem Paket angeboten und dafür kein gesonderter Preis auf der Rechnung ausgewiesen, bildet bei...mehr

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Computer / 3.4.3 Abschreibung bei Anschaffung in nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahren

Für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzenden Nutzung kann für die in dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 unter Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Es gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie für die Abschreibung der Computerhardware.mehr

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Computer / 4.2 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr

Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Das BMF[2] stellt klar, ...mehr

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Computer / 3.2 Abschreibung externer Peripheriegeräte

Externe Geräte eines stationären oder mobilen PCs wie Drucker, Scanner, Monitor usw. sind eigenständige Wirtschaftsgüter.[1] Sie sind nach der Rechtsprechung des BFH zwar selbständig bewertungsfähig, i. d. R. aber nach ihrer betrieb­lichen Zweckbestimmung und technischen Abgestimmtheit nicht selbständig nutzungsfähig und deshalb keine geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6...mehr

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Computer / 3 Abschreibung bei Anschaffung oder Herstellung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren

3.1 Abschreibung des PC Bei der Erstanschaffung eines Notebooks/Laptops oder Tablets wird das selbstständige Wirtschaftsgut "PC" einheitlich abgeschrieben. Es wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bilanziert, wenn die Anschaffungskosten über 1.000 EUR netto liegen. Für Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, ...mehr

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Computer / 4.3 Anwendungsregelung

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

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Computer / 3.7.1 Arbeitsmittel: Abzug zu 100 %

Werbungskosten sind auch Aufwendungen (einschließlich AfA) für Arbeitsmittel nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7 EStG. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen.[1] Im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, sind die Kosten derar­tiger Gegenst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.2 Unrentabilität des Grundbesitzes

Rz. 17 Neben der Kulturguteigenschaft des Grundbesitzes (vgl. Rz. 15) setzt ein Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG des Weiteren voraus, dass die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten für das Kulturgut liegen. Mit dem Erfordernis "in der Regel" in § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wird auf eine Unrentabilität als Dauerzustan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Computern ist mittlerweile in nahezu allen Unternehmen und Lebensbereichen selbstverständlich. Wer sich für den Kauf eines neuen Computers entscheidet, stellt sich oft die Frage: Wie lässt sich der PC absetzen? Aufwendungen für die Anschaffung und den Betrieb eines Computers können bei allen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen sein. Nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.7 Berufliche Veranlassung

3.7.1 Arbeitsmittel: Abzug zu 100 % Werbungskosten sind auch Aufwendungen (einschließlich AfA) für Arbeitsmittel nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7 EStG. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen.[1] Im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.4.1 System-Software

Die für den Betrieb eines Computers erforderlichen Programme (Software), und zwar sowohl die System- als auch die Anwender-Software, stellen jeweils ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar[1] und werden grundsätzlich nicht als Einheit mit der Hardware beurteilt. System- wie Anwendungsprogramme sind grundsätzlich losgelöst von der Hardware als selbständige immaterielle Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.6 Werbungskostenabzug bei Überschusseinkünften

Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – sinngemäß gilt dies auch für die anderen Überschusseinkünfte – können die Anschaffungskosten eines Computers ganz oder teilweise als Werbungskosten abziehbar sein.mehr

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Computer / 3.7.2 Gemischt genutzter PC: Aufteilung

Wird ein beruflich genutzter PC tatsächlich nicht unwesentlich privat mitgenutzt, sind die Aufwendungen entsprechend den jeweiligen Nutzungen aufzuteilen. Als Aufteilungsmaßstab kommt bei der gemischten Nutzung eines PCs insbesondere das Verhältnis der zeitlichen Nutzungsanteile in Betracht.[1] Im Normalfall lässt sich bei gemischt genutzten PCs der private Nutzungsanteil, nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.5 Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei gemischter Nutzung

Aufwendungen für Computer, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, z. B. für Zwecke der Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Karteiführung, Kundenberatung usw., sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Oft vermutet das Finanzamt, dass ein betrieblicher PC auch für private Zwecke mitgenutzt wird, z. B. für die Erledigung privaten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.8 PC bei den Vermietungseinkünften

Nutzt ein Steuerpflichtiger einen PC für die Verwaltung von vermieteten Immobilien, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Hier gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze, die auch für den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbändiger Arbeit maßgebend sind, also Aufteilung bei einem gemischt genutzte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.7.3 Nur ausnahmsweise Werbungskostenabzug für Computerzeitschriften

Aufwendungen für Computerzeitschriften sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige ausreichend darlegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich nutzt.[1] Im Urteilsfall war der Steuerpflichtige als Netzwerkoperator in einem weltweit operierenden Unternehmen tätig. Er machte die Kosten für diverse Computerzeitschriften als Fachliteratur g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht n...mehr

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Liebhaberei – ABC / Wohnmobile

Die Vermietung eines (im Privatvermögen gehaltenen) Wohnmobils an wechselnde Mieter führt i. d. R. zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei der Ermittlung der Einkünfte können zwar Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden, nicht aber etwaige Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste – von den nach § 23 EStG steuerpflichtigen abgesehen.[1] Wenn es dem Steuerpflicht...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.5 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen

Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.[1] Praxis-Beispiel Mietvertrag zwischen Mutter und Kind in Verbindung mit widerrufbarem Schenkungsversprechen Ein Mietverhältnis zwischen Mutter und dem steuerpflichtigen Kind u...mehr

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Liebhaberei – ABC / Fotovoltaikanlage

Nach BMF-Schreiben v. 2.6.2021 [1] und v. 29.10.2021[2] haben Betreiber kleinerer Fotovoltaik-Anlagen oder vergleichbarer Blockheizwerke aus Vereinfachungsgründen ein schriftlich auszuübendes Wahlrecht, ob sie von der dort geregelten Fiktion des Betriebs als ertragsteuerliche (nicht umsatzsteuerliche)[3] Liebhaberei –mit Wirkung auch für Folgejahre- Gebrauch machen wollen.[4]...mehr