Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Antidiskriminierung / 2.2.2.2 Mittelbare Benachteiligung

Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes in besonderer Weise gegenüber anderen Personen (Vergleichsgruppen) benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßig...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.4.1 Unterschiedliche Bedingungen für Zugang und Beschäftigung

Nach § 10 Satz 2 Nr. 1 AGG können besondere Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung, zur beruflichen Bildung sowie besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden, um die berufliche Eingliederung von Jugendlichen, älteren Beschäftigten und Personen mit Fürsorgepflichten zu fördern oder ihren Schutz sicherzustellen. Darunter fallen kann u. a. der Jugen...mehr

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Antidiskriminierung / 4.4 Die Absage

Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen endet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags oder mit der Absage der Bewerbung. Bei der Absage einer Bewerbung sollte der Arbeitgeber sich möglichst vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Hier ist der Hinweis, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde, vollkommen ausreichend. Allein die Bemerkung, für...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

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Antidiskriminierung / 2.3 Für wen gilt der arbeitsrechtliche Teil?

2.3.1 Beschäftigte Die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung verpflichten den Arbeitgeber gegenüber eigenen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern sowie Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten; d...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.2 Religion und Weltanschauung

Die nähere Bestimmung dieses Merkmals wird anhand der Rechtsprechung zu Art. 4 GG zu treffen sein. Allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer Religion und sei eine Religionsgemeinschaft, kann für diese und ihre Mitglieder die Berufung auf die Freiheitsgewährung des Art. 4 Abs. 1 GG nicht rechtfertigen; vielmehr muss es sich auch ...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ergreift, ist der Beschäftigte berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu seinem Schutz erforderlich ist", § 14 AGG. Das Zurückbehaltungsrecht des § 273 BGB bleibt unberühr...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen de...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2.3 Belästigung

Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird[1] (siehe auch Stichwort Mobbing). Das ...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5 Welche Ungleichbehandlungen sind noch zulässig?

2.5.1 Zulässige Bevorzugung diskriminierter Gruppen Eine Ungleichbehandlung ist nach § 5 AGG zulässig, wenn dadurch tatsächliche Nachteile wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsgrundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Dies erfordert gezielte Maßnahmen zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen nicht nur durch den Gesetzgeber (wie etwa im Behindertenglei...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3 Schadensersatz und Entschädigung

2.8.3.1 Schadensersatz Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht § 15 Abs. 1 AGG vor, dass der Arbeitgeber den durch die Verletzung eingetretenen materiellen Schaden zu ersetzen hat. Der Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass der Arbeitgeber die zum Schaden führende Pflichtverletzung (ggf. im Sinne einer Organisationspflichtverletzung) zu ...mehr

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Antidiskriminierung / 2.4 Was ist speziell im Arbeitsrecht verboten?

2.4.1 Kein Beschäftigter darf wegen eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt oder belästigt werden In § 7 AGG ist als Kernstück des 2. Abschnitts das Benachteiligungsverbot wegen der Merkmale des § 1 AGG geregelt. Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Dritte (wie z. B. Kunden oder Geschäftspartner des Arbeitgebers) dürfen Beschäftigte nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der...mehr

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Antidiskriminierung / 2.6 Schutz- und Organisationspflichten des Arbeitgebers

2.6.1 Stellenausschreibung § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden darf (s. genauer unter 4.1). Dabei werden öffentliche und betriebliche Ausschreibungen gleichermaßen erfasst. Einbezogen werden auch Stellen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Wird eine Stelle unter Missachtung des Disk...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.4 Alter

Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, schützt also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht also nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Ausgrenzung bzw. um deren Integration in das Erwerbsleben, sondern es sollen auch jüngere Arbeitnehmer vor Benachteiligungen geschützt werden.mehr

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Antidiskriminierung / 2.8 Welche Rechte haben diskriminierte Beschäftigte?

2.8.1 Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers Der von Benachteiligungen tatsächlich oder vermeintlich betroffene Beschäftigte hat nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei "den zuständigen Stellen" des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren. Welches die "zuständigen Stellen" sind, sagt das Gesetz nicht. Der Arbeit...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.1 Rasse und ethnische Herkunft

Menschenrassen gibt es nicht, Rassendiskriminierung schon. Rassendiskriminierung ist nach dem CERD vom 7.3.1966[1]"jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, nach dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben vo...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2.4 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung bei der Erwerbstätigkeit, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten (wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören) bezwe...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.6 Geschlecht

Entsprechend dem außerjuristischen Wortsinn bezeichnet Geschlecht die durch die Geschlechtschromosomen bestimmte Erscheinungsform des menschlichen Organismus als männlich oder weiblich. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) Ende 2018[1] wurde zudem das 3. Geschlecht ("inter/divers") gesetzlich anerkannt, d. h. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen no...mehr

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Antidiskriminierung / 3.5 Prozessstandschaft durch Antidiskriminierungsverbände

Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen können nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozessrechts (gewillkürte Prozessstandschaft) an die Antidiskriminierungsverbände abgetreten werden und diese klagen diese Forderungen dann in eigenem Namen ein. Dabei dürfte bei dieser prozesstaktischen Vorgehensweise weniger von Bedeutung sein, dass der benachteiligte Arbeitnehmer i...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.3 Behinderung

Der Begriff der Behinderung entspricht den gesetzlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Nach diesen Vorschriften sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemein...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.3 Altersteilzeit

Nach Auffassung des BAG[1] ist die (dem § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ entsprechende) Tarifregelung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) – heute Deutsche Rentenversicherung Bund – zur automatischen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Falle eines Anspruchs auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte unwirksam, sofern dies dazu führt, dass...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 31 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll der Betriebsrat die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern. Ob der Betriebsrat darauf beschränkt ist, (lediglich) die Beschäftigung bereits eingestellter Arbeitnehmer zu fördern, oder ob er gerade auch auf die Einstellung solcher Personen hinwirken soll, ist streitig.[1] Die Vorschrift ergänzt § 75 Abs. 1 Satz. 2 BetrVG...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rz. 20 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG hat der Betriebsrat die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern. Nr. 2a wurde durch das 2. Gleichberechtigungsgesetz vom 24.4.1994 neu aufgenommen. Der Sache nach handelt es sich um eine Kl...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / II. Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG

Das LAG Berlin-Brandenburg hat der Klägerin einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. 7.236,90 EUR zuerkannt. Das LAG hat u.a. festgestellt, dass die Klägerin unstreitig die zwingenden Qualifikationserfordernisse der Stellenausschreibung erfüllt habe. Die Klägerin habe auch eine Benachteiligung i.S.v. § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 3 Abs. 1 AGG wegen eines Grundes na...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten im Verfahren nach § 15 Abs. 1 AGG

§§ 12a, 46 ArbGG; §§ 91 ff. ZPO; § 15 Abs. 1 AGG Leitsatz Wer die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen hat, regelt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren allein nach § 12a ArbGG und § 91 ff. ZPO. 15 Abs. 1 AGG gewährt keinen Anspruch auf Ersatz gerichtlicher Rechtsverfolgungskosten entgegen den Regelungen des § 12a ArbGG und der §§ 91 ff. ZPO. § 12a ArbGG schließt nicht nur den...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / III. Ersatz vorprozessualer Kosten der Rechtsverfolgung

Demgegenüber hat das LAG Berlin-Brandenburg einen Anspruch der Klägerin auf den Ersatz sämtlicher ihr entstehender Kosten der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der Bewerbung versagt. Wer die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen habe, bestimme sich nach den prozessualen Vorschriften des § 12a ArbGG und der §§ 91 ff. ZPO. Diese Vorschriften würden in ihrem Anwendungsbereic...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / Leitsatz

Wer die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen hat, regelt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren allein nach § 12a ArbGG und § 91 ff. ZPO. 15 Abs. 1 AGG gewährt keinen Anspruch auf Ersatz gerichtlicher Rechtsverfolgungskosten entgegen den Regelungen des § 12a ArbGG und der §§ 91 ff. ZPO. § 12a ArbGG schließt nicht nur den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch ei...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, die mit einem Grad der Behinderung von 60 schwerbehindert ist, ist selbstständige Parlamentsstenographin und selbstständige Rechtsanwältin. Viele Jahre lang arbeitete sie bei verschiedenen Landesparlamenten als angestellte Parlamentsstenographin. Seit rund zwanzig Jahren war sie als freiberufliche Parlamentsstenographin im Wesentlichen in Landesparlamenten täti...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Ausführungen des LAG zum Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz und im Berufungsverfahren überzeugen mich nicht. Die Klägerin hat Feststellung begehrt, dass die Beklagte ihr als Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG sämtliche ihr entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der Bewerbung zu zahlen habe. Soweit dieser...mehr

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AGS 01/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren. Teil 1 (Verbindung von Verfahren) war bereits in AGS 2022, 433 veröffentlicht, Teil 2 (S. 1 ff.) befasst sich mit der Trennung von Verfahren. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner die Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2021 und 2022 dar (S. 6 ff.). Einwänd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Übertarifliche und... / 5 Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Vergabe und Erhöhung übertariflicher Zulagen

Im Einzelfall kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen grundsätzlich frei vergeben, und zwar auch dann, wenn die Vergabe – aus objektiver personalpolitischer Sicht – sachlich ungerechtfertigt ist. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Bereich der Vergütung nur beschränkt anwendbar, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat. Dies gilt aber nur f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG sieht Beteiligungsrechte des Betriebsrats in unterschiedlicher Form und Stärke vor. Man unterscheidet zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Zu den Mitwirkungsrechten gehören z. B. die Informationsrechte, Anhörungs- und Vorschlagsrechte sowie die Beratungsrechte des Betriebsrats. Demgegenüber bestehen die eigentlichen Mitbestimmungsrechte vor alle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Betriebsrats und...mehr

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AGS 12/2022, MüKo BGB - Allgemeiner Teil, §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG, Band 1

9. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. 3.011 S., 269,00 EUR Das Gesamtwerk besteht aus dreizehn Bänden, die allesamt ausführlich und verständlich die jeweilige Rechtsmaterie darstellen. Band 1 bildet den Auftakt der 9. Aufl. und umfasst sämtliche Gesetzesänderungen sowie Neukommentierungen zum Allgemeinen Teil §§ 1–240, Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ProstG und AGG. Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 2 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.1 Begriff

Bei dem Begriff "Mobbing" handelt es sich nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinne, sondern um einen Sammelbegriff von Verhaltensweisen, die je nach Sachlage des Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 3 Maßnahmen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen; er muss den Arbeitnehmer auch vor Gefahren psychischer Art schützen. Insoweit besteht ein Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und vor schikanösem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 278 BGB auch das Verhalten solcher P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick In der Personalpraxis wird man mit dem Begriff des "Mobbing" regelmäßig konfrontiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Auftreten von Belästigungen, Schikanen und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinne. Mit dem AGG liegt in Deutschland eine gesetzliche Regelung über "Mobbing" vor. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5 Schadensersatzansprüche

Eventuelle Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche auf der Grundlage einer Belästigung wegen eines der durch das AGG geschützten 8 Merkmale sind speziell in § 15 AGG geregelt. Ansprüche auf Ersatz mobbingbedingter Schäden wegen anderer, nicht vom AGG erfasster Merkmale können sich aus Vertrag oder unerlaubter Handlung ergeben. 1.5.1 Vertragshaftung Betreibt der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 9 Klage wegen Diskriminierung

Nach § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts erstreckt sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auf alle Bereiche, in die der Arbeitnehmer ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 10 Klage wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Gegen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Gemäß der Legaldefinition in § 3 Abs. 4 AGG stellt die sexuelle Belästigung eine Form stets unzulässiger Benachteiligung i. S. v. § 7 AGG dar. Für Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche wegen sexueller Belästigung ist auf die vorstehenden Ausführu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.13 Keine Diskriminierung

Vor 10 Jahren habe ich von folgendem Fall berichtet: "Gerade eben hat mich eine Studentin um Unterstützung gebeten. Sie möchte bei mir ihre Bachelorarbeit schreiben. Da sie weiß, dass ich ausschließlich Praxisarbeiten betreue, also Arbeiten, in denen eine praktische Aufgabe in einem Unternehmen gelöst wird, hat sie sich bereits bei mehreren Unternehmen beworben. Sie wird häu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.6 Gleichstellung von Mann und Frau

Und – wie könnte es anders sein – auch zu diesem Thema gibt es natürlich ein Gesetz, und zwar das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). In diesem Gesetz geht es nicht um die "Quotenfrau", sondern um allgemeinere Regelungen mit der Zielsetzung, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,...mehr