Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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AGS 02/2023, Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger; Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

§§ 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO; Vorbem. 4 Abs. 2, Nr. 4124 VV RVG Leitsatz Die §§ 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO stehen der Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger nicht entgegen. § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer. Die Verfahr...mehr

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zfs 02/2023, Vorlage zur Vorabentscheidung; Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz; Klagebefugnis einer Umweltvereinigung zur Anfechtung der bestimmten Fahrzeugen erteilten EG-Typgenehmigung vor einem nationalen Gericht; Dieselmotor; Schadstoffemissionen; Verringerung von Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen, die durch ein “Thermofenster' begrenzt wird; unzulässige Abschalteinrichtung; Zulassung einer Abschalteinrichtung, wenn sie zum Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfall und zur Gewährung des sicheren Betriebs des Fahrzeugs notwendig ist

Übereinkommen von Aarhus Art. 9 Abs. 3; Charta der Grundrechte der EU Art. 47 Abs. 1; Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2 Leitsatz 1. Art. 9 Abs. 3 des am 25.6.1998 in Aarhus unterzeichneten und im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 2005/370/EG des Rates vom 17.2.2005 genehmigten Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbete...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / Leitsatz

Die §§ 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO stehen der Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger nicht entgegen. § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entsteht schon bei der erstmaligen Tätigkeit im Berufungsve...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / II. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

1. § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO Die sofortige Beschwerde ist – so das OLG – zulässig. Sie sei insbesondere auch nach § 464 Abs. 3 StPO statthaft. Der Statthaftigkeit stehe § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO nicht entgegen. Nach dieser Vorschrift sei eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung unzulässig, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache nicht statthaft sei. Da...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die vom OLG entschiedene Fallgestaltung dürfte in der Praxis häufiger vorkommen, denn nicht selten wird übersehen, dass im Rechtsmittelverfahren auch noch über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu entscheiden ist (§ 473 Abs. 1 S. 2 StPO). So auch hier. Das OLG löst die sich stellenden Fragen zutreffend. 1. Die Ausführungen zur Statthaftigkeit des Rechtsmittels – also ...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / I. Sachverhalt

Die beiden Angeklagten sind durch Urteil des AG wegen einer gefährlichen Körperverletzung, begangen zum Nachteil des Nebenklägers, zu Geldstrafen verurteilt worden. Die notwendigen Kosten des Nebenklägers wurden den Angeklagten auferlegt. Gegen dieses Urteil haben beide Angeklagte zunächst Berufung eingelegt, diese aber mit anwaltlichen Schreiben wieder zurückgenommen. Das LG...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / III. Kostentragungspflicht der Angeklagten

Nach Auffassung des OLG war die sofortige Beschwerde des Nebenklägers auch begründet. Gem. § 473 Abs. 1 S. 2 StPO haben die Angeklagten, die ein Rechtsmittel erfolglos eingelegt haben, auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen. Im vorliegenden Fall führe dieser Grundsatz dazu, dass in der Kostenentscheidung des LG die notwendigen Auslagen des Nebenklägers für ...mehr

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ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 2 Gründe

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Zulässigkeit der Klage ergibt sich aus dem berechtigten Interesse der Klägerin, den mit dem Eintritt der gesetzlichen Erbfolge einhergehenden Zuwachs i.S.d. § 2032 Abs. 1 BGB ihrer vom Beklagten bestrittenen Rechtsposition festgestellt zu wissen, weil sie hierdurch am Kaufpreis mitberechtigt wird gem. § 2041 BGB. Die Klage ist begründe...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten sich über die Miterbenstellung der Klägerin nach ihrer Anfechtung des den Beklagten zum Alleinerben einsetzenden Testaments der Erblasserin. Die Parteien sind die einzigen beiden Abkömmlinge aus der Ehe der Erblasserin mit dem im Jahr 1999 vorverstorbenen L1. Die Erblasserin und ihr Ehemann setzten sich im Jahr 1957 in einem handschriftlichen gemeinschaf...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / B. Ausschlagung als beste Lösung?

Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, ob und wann die Ausschlagung die beste Lösung sein kann, und wann man besser davon Abstand nimmt. Dabei kann das Thema nicht erschöpfend behandelt, sondern nur in Teilaspekten vertieft werden. Die Ausschlagung ist immer dann geboten, wenn der Erblasser mehr Passiva hinterlässt als Aktiva. Mit der Ausschlagung verhindert der E...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 27 Kroiß

Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren 2. Auflage, 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-123-0, 79 EUR Vollständig überarbeitet und aktualisiert liegt die 2. Auflage der Anwaltsformulare "Nachlassgerichtliches Verfahren" vor. Das von Kroiß verantwortete Formularbuch bietet Muster für alle Aspekte des nachlassgerichtlichen Verfahrens beginnend bei de...mehr

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zfs 02/2023, Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage, hier: Begehren erstmaliger Genehmigungen für eine eigenwirtschaftliche Erbringung von Verkehrsdienstleistungen als Linienverkehr im ÖPNV und zugleich Anfechtungsantrag einer dem Eigenbetrieb Beteiligungen der Beklagten (Aufgabenträgerin für den ÖPNV) erteilte Genehmigung für eine gemeinwirtschaftliche Erbringung dieser Linienverkehre

PBefG § 42 § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; Verordnung EG Nr. 1370/2007 Leitsatz 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; dies gilt auch, w...mehr

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zfs 02/2023, Vorlage zur Vo... / 1 Hinweis auf Grundlage der Pressemitteilung EuGH Nr. 176/22 v. 8.11.2022:

Die Deutsche Umwelthilfe, eine nach deutschem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigte anerkannte Umweltvereinigung, ficht vor dem Schleswig-Holsteinischen VG die Entscheidung des KBA an, mit der für bestimmte Fahrzeuge der Marke VW (Fahrzeuge des Modells VW Golf Plus TDI, die mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 der Generation EUR 5 ausgestattet waren) die Verwen...mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Parteien streiten über die Rückabwicklung des Kaufvertrags vom 11.11.2017 über einen Oldtimer-Pkw Fiat 850 Coupé, Erstzulassung 1969, sowie über Verwendungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Klägers. [2] Der Kläger begehrt Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. [3] Wegen des Sach- und Streitstands I. Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezu...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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Erbvertrag / 4.8 Anfechtung durch Erblasser und Dritte

Die Anfechtung der Erklärungen in einem Erbvertrag richtet sich nicht immer nach den gleichen Voraussetzungen. Hinweis Folgende Vorfragen sind hier relevant: Anfechtung durch den Erblasser oder durch den Vertragspartner? Anfechtung vertraglicher oder einseitiger Verfügungen? Die Anfechtung durch einen "Nicht-Erblasser" gestaltet sich dabei relativ einfach, da sie sich nach den a...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1 Anfechtung durch den Erblasser

Die Besonderheit bei der Anfechtung eines Erbvertrages besteht gem. § 2281 Abs. 1 BGB darin, dass auch der Erblasser selbst eine vertragsmäßige Verfügung nach §§ 2078, 2079 BGB anfechten und auf diese Weise die erbrechtliche Bindung lösen kann.[1] Hinsichtlich einseitiger Verfügungen im Erbvertrag tritt an die Stelle der Anfechtung nach § 2299 BGB der Widerruf. Insofern ist im...mehr

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Erbvertrag / 4.1.4 Die Anfechtung des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag kann wiederum angefochten werden. Diesbezüglich ist jedoch im Schrifttum umstritten, ob insofern nur die allgemeinen Anfechtungsvorschriften gelten oder auch die §§ 2281, 2078 f. BGB. Die Autoren unterscheiden danach, ob der Erblasser bzw. ein Erbinteressent oder der Vertragsgegner anficht, der nicht zugleich als Erblasser verfügt hat. Erstere sollen na...mehr

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Erbvertrag / 4.8.2 Anfechtung durch Dritte

Auch Dritte, denen die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde, können den Erbvertrag auf Grund der §§ 2078, 2079, § 2281 Abs. 1 BGB anfechten (2285, 2080 Abs. 1 BGB). Bezieht sich in den Fällen des § 2078 BGB der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Z...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.5 Wirkung der Anfechtung

Ficht der Erblasser den Erbvertrag an, so vernichtet dies den Vertrag gem. § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend (ex tunc). Nach erfolgter Anfechtungserklärung ist eine Rücknahme der Anfechtung nicht mehr möglich[1]. Ficht er nur einzelne Erklärungen an, so beurteilen sich die Folgen bei einem einseitigen Erbvertrag nach § 2085, § 2279 Abs. 1 BGB, wohingegen bei einem zweiseitigen Ve...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.7 Nichtausübung eines bestehenden Anfechtungs- oder Rücktrittsrechts

Ein Anspruch nach § 2287 BGB scheidet aus[1], wenn der Erblasser zwar zur Anfechtung des Erbvertrages oder zum Rücktritt berechtigt war, er diesen aber gleichwohl nicht angefochten hat oder er nicht zurückgetreten ist[2]; diese Frage war zunächst umstritten.[3]mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.1 Vorliegen eines Willensmangels

Der Erblasser kann den Erbvertrag anfechten, soweit er über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde (§ 2281 Abs. 1, § 2078 Abs. 1 BGB). Als Anfechtungsgrund ist auch der Irrtum über die Bindungswirkung des Erbvert...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.2 Anfechtungserklärung des Erblassers

Der Erblasser muss grundsätzlich selbst die Anfechtung erklären und kann sich dabei nicht eines Vertreters bedienen (§ 2282 Abs. 1 BGB). Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein gesetzlicher Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Erbvertrag anfechten (§ 2282 Abs. 2 BGB). Die Anfechtungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und grunds...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.3 Form der Anfechtungserklärung

Die den Erbvertrag betreffende Anfechtungserklärung des Erblassers muss öffentlich beurkundet werden (§ 2282 Abs. 3 BGB).mehr

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Erbvertrag / 4.8.3 Bestätigung der anfechtbaren Verfügung

Die Bestätigung nach § 2284 BGB stellt einen Verzicht auf das Anfechtungsrecht dar. Nur der geschäftsfähige[1] Erblasser persönlich kann einen anfechtbaren Erbvertrag bestätigen (§ 2284 BGB). Die Bestätigung ist eine formlose, empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 144 Abs. 2 BGB). Da das Anfechtungsrecht mit dem Tode des Erblassers auf Dritte übergehen kann (§§ 2285 Abs. 1,...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.4 Anfechtungsfrist

Der Erblasser kann den Erbvertrag nur binnen Jahresfrist anfechten (§ 2283 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt (§ 2283 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Frist ist für jeden Erblasser geson...mehr

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Erbvertrag / 4.5.3 Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Erblassers

Wenn sich der Bedachte nach Errichtung des Erbvertrages einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre, so räumt das Gesetz dem Erblasser ein Rücktrittsrecht ein (§ 2294...mehr

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Das Testament / 2.1.3.4 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Ehegattentestament

Bei Ehegattentestamenten ist die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge ein typisches Gestaltungsinstrument zur gesonderten Vererbung der Vermögen beider Eheleute – alternativ zur Belastung der zu Erben eingesetzten Abkömmlinge mit Herausgabe- oder Nutzungsvermächtnissen zugunsten des überlebenden Ehegatten. Diese sog. Trennungslösung beim Ehegattentestament, bei der neben dem E...mehr

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Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

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Das Testament / 2.5.10.2 Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen

Nach dem Tode eines Ehegatten ist hingegen die Testierfreiheit des Überlebenden zum Schutze des zuerst Versterbenden beschränkt (§ 2271 Abs. 2 BGB). Insoweit entfaltet das gemeinschaftliche Testament ähnliche Bindungswirkung wie ein Erbvertrag. Der Überlebende kann seine Verfügungen danach grundsätzlich nicht mehr widerrufen, es sei denn er schlägt das ihm vom Vorverstorbene...mehr

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Erbvertrag / 3.5.3 Untergang der Ansprüche gem. §§ 2287 f. BGB bei Untergang des Erbvertrags

Die Ansprüche gem. §§ 2287 f. BGB hängen vom Bestand des Erbvertrages ab. Der Schutz entfällt also beispielsweise bei formgerechter Aufhebung, bei einem begründeten Rücktritt oder erfolgreicher Anfechtung.mehr

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Das Testament / 2.5 Ehegattentestament – gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten

Ehegatten[1] steht es frei ihre letztwilligen Verfügungen in einer gemeinsamen Urkunde[2] niederzuschreiben und sich hierbei gegenseitig zum Erben einzusetzen (§§ 2265 ff. BGB). Die rechtliche Besonderheit beim sog. Ehegattentestament besteht darin, dass miteinander Verheiratete wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2270 f. BGB treffen können, die sodann gegenseitige Bindung...mehr

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Erbvertrag / 4 Auflösung der Bindungswirkung des Erbvertrags

Die erbvertragliche Bindung kann auf verschiedene Weise gelöst werden. In Betracht kommen die einvernehmliche Aufhebung des Erbvertrags, das mit Zustimmung des Vertragspartners errichtete Aufhebungstestament, die Aufhebung des Ehegattenerbvertrags durch gemeinschaftliches Testament, die letztwillige Verfügung zur Umgehung des pflichtteilsberechtigten Vertragspartners gem. § 2289...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u...mehr

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Das Testament / 2.1.3.6 Bedürftigentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel bei verschuldeten Abkömmlingen oder Ehegatten

Ist der Ehegatte oder ein Abkömmling des Erblassers verschuldet, so wird der Erblasser daran interessiert sein, sein zu vererbendes Vermögen dem Zugriff der Gläubiger des Verschuldeten zu entziehen und letzterem dennoch möglichst unpfändbare Nutzungen der Vermögenssubstanz zukommen zu lassen. Im Hinblick auf überschuldete Abkömmlinge ist dies bereits unter den Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.1 Bestimmungsrecht des Steuerpflichtigen (Abs. 1)

Rz. 3 Bei freiwilliger Zahlung auf eine von mehreren Verbindlichkeiten hat der Stpfl. das Recht zu bestimmen, welche Verbindlichkeit getilgt werden soll (Abs. 1). Diese Regelung entspricht § 366 Abs. 1 BGB; es können daher die zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden.[1] Leistet ein Dritter anstelle des Stpfl.[2], steht diesem (nicht dem ...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 6 Folgen unterlassener Hinzuziehung

Die rechtswidrig unterlassene Hinzuziehung eines Dritten im Falle einer nur einfachen Hinzuziehung hat lediglich zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfaltet. Der Dritte kann die unterbliebene Hinzuziehung durch Anfechtung der Verwaltungsentscheidung, zu der er hätte hinzugezogen werden sollen, ausgleichen. Bei der notwendigen Hinzu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anfechtung der Höhe eines Verlustes bei Nullbescheid

Über die Höhe des Verlustes kann im Falle einer Nullfestsetzung wegen der Regelung in § 10d Abs. 4 S. 5 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG bzw. § 35b Abs. 2 S. 3 GewStG ausschließlich im Rahmen eines gegen die Verlustfeststellungsbescheide gerichteten Rechtsbehelfsverfahrens entschieden werden. Beachten Sie: Die Entscheidung des FG steht damit im Gegensatz zur BFH-Rechtsprech...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.5 Gewerbeerlaubnis

Sämtliche Wohnimmobilienverwalter, also insbesondere die Wohnungseigentumsverwalter, benötigen seit 1.8.2018 eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Die Gewerbeerlaubnis kann versagt oder mit Auflagen verbunden werden. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann auch widerrufen werden. Fehlt eine Gewerbeerlaubnis, berührt dies die Wirksamkeit der Verwalterbestellung nich...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.12.1 Vertretung der Wohnungseigentümer

Das WEMoG erlegt dem Verwalter den Wohnungseigentümern gegenüber keinerlei Pflichten mehr auf. Seine Funktion beschränkt sich gänzlich auf die organschaftliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Verwalter vertritt die Wohnungseigentümer demnach auch nicht mehr. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die nicht mehr geltende Bestimmung des § 27 Abs. 2 WEG...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.8 Information über Gerichtsverfahren

Gegenüber den Wohnungseigentümern trifft den Verwalter lediglich noch die Information über Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG. Die weitere Bestimmung des § 44 Abs. 4 WEG regelt insoweit nämlich die Kosten einer Nebenintervention entweder auf Kläger- oder Beklagtenseite. Da die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr beklagte Partei des Rechtsstreits sind, soll ihnen die Mögli...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.12.2.2 Gerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich. Insoweit ist das Thema "Passivvertretung" dann relevant, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von außenstehenden Dritten in Anspruch genommen wird sowie im Fall der Beschlussklagen des § 44 WEG. Als Vertreter der Gemeinschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beschlussmängel

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schließt der Vorstand ohne vorherige Zustimmung der HV einen UN-Vertrag ab, so ist dieser bis zur Beschlussfassung gemäß § 177 Abs. 1 BGB schwebend unwirksam (vgl. MünchKomm. AktG (2020), § 293, Rn. 5; BeckOGK-AktG (2022), § 293, Rn. 6, 11). Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den HV-Beschluss gelten die allg. Regelungen über die Nichtigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zur Frage der Rechtsformabhängigkeit gesetzlicher Jahresabschlusszwecke

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bereits bei der Darstellung der JA-Zwecke hat sich gezeigt, dass diese je nach Rechtsform des bilanzierenden UN von unterschiedlicher Bedeutung sein können. Während die Zwecke Gültigkeit für alle UN besitzen...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungsregelung

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des erzielten Periodenerfolgs ist unverzichtbarer Bestandteil sowohl des Selbstinformations- als auch Rechenschaftslegungszwecks und bildet zugleich die regelmäßig wichtigste Grundlage für die Ausschüttungs- bzw. Abführungs- oder Entnahmebemessung. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch die Begrenzung des Ausschüttungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner

Leitsatz Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.2 Ablauf des Versteigerungstermins

Bekanntmachung Im Termin macht der Rechtspfleger zunächst das zu versteigernde Objekt und die Versteigerungsbedingungen bekannt. Diese Bekanntmachung dient der Vorbereitung der Versteigerung, der Ablauf ist gesetzlich vorgeschrieben[1]: Aufruf der Sache, Feststellung der anwesenden Verfahrensbeteiligten gem. § 9 ZVG bzw. deren Vertreter – wozu die Bieter nicht gehören[2], Beschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.2.4 Anfechtung des Feststellungsbescheids

Über einen (höheren) Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden.[1] Die Höhe des auszugleichenden Verlusts im Entstehungsjahr stellt einen unselbstständigen Teil der Einkommensteuerfestsetzung dar und ist nicht selbstständig anfechtbar. Hinweis Anfechtung Hält ein Steuerpflichtiger bei einer Einkommensteuerfestse...mehr