Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.2.1 Feststellungsbescheid, Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids), auf § 175 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umdeutung einer "sinnlosen" Verfahrenserklärung in einen Einspruch

Leitsatz Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG können "sinnlose" Verfahrenserklärungen in Anlehnung an § 140 BGB in einen Einspruch umgedeutet werden, wenn der sinnlosen Erklärung nach ihrer Intention und rechtlichen Wirkung nur durch eine Umdeutung Rechnung getragen werden kann. Sachverhalt Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur mögliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verhältnis von Lohnsteuer-Außenprüfung zur Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 4)

Rz. 18 Sofern die im Rahmen der LSt-Nachschau gemachten Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung i. S. v. § 196 AO auch hier im alleinigen Ermessen der Finanzbehörde (§ 5 AO) zu einer LSt-Außenprüfung übergegangen werden. Der Übergang muss hierbei auf konkreten und im Rahmen der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen beruhen.[1] Die Prüfung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Grundsätzlich läuft die Festsetzungsfrist nach vier Jahren ab. Die Festsetzungsfrist dauert fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und zehn Jahre bei Steuerhinterziehung.[57] Der Ablauf der Festsetzungsfrist kann gem. § 171 AO gehemmt sein, z.B. nach Anfechtung durch Einspruch/Klage, durch Beginn einer Außenprüfung (auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer), Ermittl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Betreuungsverfügung / I. ABC der Fälle mit erforderlicher gesetzlicher Vertretung

Rz. 6 Für einige Rechtsgeschäfte und einseitige Erklärungen lässt der Gesetzgeber eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht zu, sondern fordert zwingend eine gesetzliche Vertretung, mithin bei volljährigen Personen einen Betreuer. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist immer dann möglich, wenn das Gesetz weder die Höchstpersönlichkeit noch die gesetzliche Vertretung angeord...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Verfahrensrecht

Rz. 12 Das Finanzamt entscheidet inzident bei der Steuerfestsetzung oder – soweit erforderlich bei der gesonderten Wertfeststellung – über das anzuwendende Recht. Meinungsverschiedenheiten darüber sind durch Anfechtung mit Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid zu klären.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Entscheidung über die Zusammenrechnung

Rz. 41 Die Entscheidung über eine Zusammenrechnung erfolgt i.R.d. Steuerfestsetzung des jeweils nachfolgenden Erwerbs von Amts wegen. Die Berechnung ist im Bescheid nachvollziehbar darzustellen. Streitigkeiten über das Ob und Wie der Zusammenrechnung müssen i.R.d. Anfechtung (durch Einspruch) gegen den betreffenden (Steuer-)Bescheid geklärt werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Voraussetzungen der Anwendung von § 29 Abs. 1 ErbStG

Rz. 2 Die Anwendung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt voraus, dass der geschenkte Gegenstand aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rückforderungsrechts herausgegeben werden muss und damit der Beschenkte zur Herausgabe des erworbenen Gegenstandes verpflichtet ist. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kommt es zu einem Erstattungsanspruch des Beschenkten hins...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 1. Nachlasssicherung

Rz. 55 Hier stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit der Anordnung einer Nachlasspflegschaft. Auf den ersten Blick scheint kein Bedürfnis für eine Nachlasssicherung zu bestehen, da der Testamentsvollstrecker den Nachlass verwaltet. Um jedoch die Kontrollrechte der unbekannten Erben wahrnehmen zu können, kann ein Bedürfnis für einen Nachlasspfleger mit beschränktem Aufgab...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Vorlage der Urkunde in Urschrift oder als Ausfertigung

Rz. 6 Der Geschäftsgegner kann sich nur dann auf einen durch die vorgelegte Vollmachtsurkunde begründeten Rechtsschein berufen, wenn ihm die Urkunde in vorgelegt worden ist.[9] Die Urkunde ist vor oder spätestens bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorzulegen.[10] Die Regelung des § 172 Abs. 1 BGB greift nicht ein, wenn lediglich beglaubigte A...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / II. Unbekannter Erbe

Rz. 15 Voraussetzung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ist, dass der Erbe unbekannt ist. Dies ist bei folgenden Konstellationen denkbar:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahren

Rz. 6 Über das Vorliegen eines bebauten Grundstücks und den Umfang der wirtschaftlichen Einheit wird im Feststellungsbescheid (Grundstücksbewertung) inzident entschieden. Bei Meinungsverschiedenheiten kann darüber nur im Rahmen der Anfechtung des Feststellungsbescheids (Einspruch, ggf. Klage und Revision) entschieden werden. Die Frage, ob ein bebautes Grundstück vorliegt ode...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahren

Rz. 8 Rechtlich wird über die Grundstücksart im Feststellungsbescheid (Grundstücksbewertung) inzident entschieden. Die Bestimmung der Grundstücksart kann nicht separat, sondern nur durch Anfechtung des Feststellungsbescheids (Einspruch, ggf. Klage und Revision) angegriffen werden. Gewöhnlich ist das Finanzamt für das Vorliegen einer bestimmten Grundstücksart beweispflichtig,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung und Absprachen

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Verständigung (= Absprache [2]) gem. § 160b StPO dient der Erledigung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens[3] (s. § 385 Rz. 1285 ff.). Die tatsächliche Verständigung [4] im Besteuerungsverfahren erfolgt zwecks Einigung über tatsächliche Umstände und den Sachverhalt[5] (s. § 385 Rz. 1296 ff.). Der Abschluss einer tatsächlichen Verständigung im S...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 569 [Autor/Stand] Der Fertigung von Kontrollmitteilungen fehlt es an einer Verwaltungsaktsqualität[2]. Rechtsschutz gegen die Weiterleitung der Kontrollmitteilung kann der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungsklage, so in Form der Unterlassungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO, erlangen, wofür jedoch hohe Begründungserfordernisse bestehen[3]; einstweiliger Rechtsschutz besteht n...mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen einen im Scheidungsverbundverfahren ergangenen Teilversäumnisbeschluss zum nachehelichen Unterhalt. [2] Die Beteiligten sind inzwischen rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Der Antragsgegner hat im Scheidungsverbund die Folgesache nachehelicher Unterhalt anhängig gemacht. Zum Verhandlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Freie Verfügungsmacht über den Zuwendungsgegenstand

Rz. 33 Der Bedachte muss die tatsächliche und rechtliche freie Verfügungsmöglichkeit über den Zuwendungsgegenstand erlangen. Dies ist auch dann zu bejahen, wenn der Bedachte bereits während der schenkweisen Zuwendung eines Grundstücks Verhandlungen über dessen Weiterveräußerung führt und der Weiterverkauf dann innerhalb von vier Tagen nach der Grundstücksübertragung erfolgt....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Anzeigepflicht

Rz. 2 Die allgemeine Anzeigepflicht gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist eine gesetzlich normierte Pflicht aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Unkenntnis über die Anzeigepflicht ist unerheblich;[1] jeder Steuerbürger muss sich über seine Pflichten informieren. Der anzuzeigende "der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb" bedeutet, dass für diesen Erwerb die Erbschaftsteuer i.S.v....mehr

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zfs 01/2023, Sperrfrist unt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision der Amtsanwaltschaft Berlin hat Erfolg, weil das Amtsgericht Tiergarten eine Sperrfrist unterhalb der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten angeordnet hat. 1. Die Sprungrevision der Amtsanwaltschaft Berlin ist zulässig. a) Die nach der fristgemäßen Rechtsmitteleinlegung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) gegenüber dem Amtsgeri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Gesetzliche Rückforderungsansprüche

Rz. 5 § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG umfasst zum einen die gesetzlichen Rückforderungsrechte. Im Einzelnen fallen darunter folgende gesetzlich normierte Rückforderungsrechte: Rz. 6mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Erklärungspflicht und Erklärungsfrist

Rz. 3 Erklärungspflichtig ist mit Ausnahme der unter Absatz 3 fallenden Vermögenswerte jedenfalls derjenige, der den Vermögenswert der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu unterwerfen hat, mithin, wer die Steuer schuldet. Die zivilrechtliche Zuordnung ist hierfür maßgeblich. Die Durchführung des Feststellungsverfahrens steht im Ermessen des anfordernden Finanzamtes und hängt i...mehr

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FoVo 01/2023, Der Standard in der InsO

Karsten Schmidt Insolvenzordnung Kommentar, 20. Aufl. 2023 3312 Seiten, 229 EUR ISBN 978-3-406-71681-2 In Krisenzeiten gewinnt das Insolvenzrecht schnell an Bedeutung. Die Covid-19-Pandemie hat vielfach Rücklagen der Unternehmen wie der Verbraucher aufgebraucht. Der Krieg in der Ukraine verschärft dies nun in vielfältiger Weise. Der Umsatz sinkt, weil die Kunden aufgrund eige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.7 Aufhebungsvertrag und "faires Verhandeln"

Im Jahr 2016 hat das BAG in einer aufsehenerregenden Entscheidung den Grundsatz des "fairen Verhandelns" entwickelt, der insbesondere bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge zu beachten sei. Er ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB. Er besagt vor allem, dass bei Verhandlungen nicht erkennbare geistige oder körperliche Schwächen des Vertragspartners ausgenutzt werden dürften. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss-Beschluss (2) / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Die Klage sei dahingehend auszulegen, dass K den Nachschuss insgesamt angreife. Denn die Anfechtung von Einzelpositionen sei nicht möglich. Es könne nur die Zahlungsverpflichtung, die den Beschlussgegenstand bilde, angegriffen werden. Offenbleiben könne, ob den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz gefehlt habe und damit ein Nichtigkeitsgrund vo...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 1 Leitsatz

Für den Streitwert der Anfechtung von Beschlüssen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG sind der Nennbetrag der Jahresabrechnung für das Gesamtinteresse und der auf den Kläger entfallende Anteil als Einzelinteresse maßgeblich.mehr

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Vorschuss-Beschluss (1) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage: Was muss innerhalb der Frist des § 45 Satz 1 Fall 2 WEG vorgetragen werden? Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG Das LG meint, man müsse bei einem Beschluss nach § 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 1 Leitsatz

Da die Kontostände und der Stand der Erhaltungsrücklage Bestandteil des Vermögensberichtes sind, begründen falsche Angaben zu den Kontoständen und zum Stand der Erhaltungsrücklage keine Anfechtung des Beschlusses über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse. Dies gilt auch, wenn der Vermögensbericht lediglich in der Versammlung zur Einsicht vorgelegt wird. Auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, der Hauptantrag sei unzulässig! Auch nach einer Auslegung habe K nämlich keine Anfechtungs-, sondern eine Feststellungsklage erhoben. Diese gelte der abstrakten Frage der Beschlussfähigkeit, nicht der konkreten Frage, ob die gefassten Beschlüsse nichtig seien. Die Frage, ob eine konkrete Versammlung beschlussfähig war oder nicht, könne aber nicht Gegenstand ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht eine Klägerin, die sich einen schlechten Rechtsanwalt genommen hat, gegen einen Beschluss vor. Der Rechtsanwalt vergreift sich bei der Formulierung des Antrags, wobei klar ist, was er will. Die Entscheidung zeigt insoweit, wie es nicht sein sollte. Die Klägerin wollte der Sache nach offensichtlich rügen, dass die am 19.10.2021 gefassten Beschlüss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 33 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Freistellungen entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. mit §§ 80 ff. ArbGG). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann die Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung des § 19 fristgerecht nach Abschluss der Wahl angefoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 3 Zutrittsrecht

Verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt für die gewerkschaftliche Betätigung im Allgemeinen und das betriebliche Zugangsrecht im Besonderen ist Art. 9 Abs. 3 GG. Koalitionen – und damit auch Gewerkschaften – werden umfassend in ihrem Bestand, ihrer inneren Ordnung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung geschützt.[1] Es obliegt der Gewerkschaft zu wählen, mit welchen Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.6 Anfechtung

Beschlüsse des Verwaltungsbeirats sind nicht nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar.[1] Sie unterliegen allerdings im Wege der Feststellungsklage einer gerichtlichen Nachprüfung ohne zeitliche Befristung, sofern dafür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8 Anfechtung

Der Beschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer oder ein Dritter zum Verwaltungsbeirat bestellt wird, ist nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar. Im Anfechtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Wahl ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 WEG entspricht.[1] Eine Beiratswahl widerspricht vor allem dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 6 Anfechtung von Beschlüssen, Anfechtungsklage

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.12 Verhältnis der Anfechtungs- zur Nichtigkeitsklage

5.12.1 Alte Rechtslage Nach bisheriger Rechtslage bestehen im Fall der Anfechtungsklage 2 Besonderheiten hinsichtlich des Verhältnisses der Anfechtungs- zur Nichtigkeitsklage: Das Gericht trifft nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. eine Hinweispflicht, wenn der Anfechtungskläger erkennbar eine Tatsache übersehen hat, aus der sich ergibt, dass der Beschluss nichtig ist. Wird durch das Urt...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.14 Verhältnis der Anfechtungs- zur Beschlussersetzungsklage

Die Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss muss nach derzeitiger Rechtslage nicht mit einem Verpflichtungsantrag verbunden werden. Sie kann auch isoliert geführt werden.[1] Grundsätzlich könnte sich der in o.g. Beispielsfall beschriebene gehbehinderte Wohnungseigentümer darauf beschränken, lediglich den Negativbeschluss anzufechten. Nach künftiger Rechtslage bedarf es...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.10.3 Teilanfechtung

Nach wie vor wird auch unter Geltung des WEMoG die Möglichkeit zur Teilanfechtung von Beschlüssen bestehen. Zu beachten ist jedoch, dass die Teilanfechtung eines Beschlusses über eine erhobene Sonderumlage mit dem Argument, diese sei zu hoch bemessen, nicht möglich ist und in aller Regel die unzulässige Teilanfechtung des Beschlusses als Anfechtung des ganzen Beschlusses aus...mehr

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WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.3.1 Kein sachlicher Grund erforderlich

Eine Kostenverteilungsänderung ist stets mit einer Minderbelastung einzelner Wohnungseigentümer auf Kosten einer Mehrbelastung anderer verbunden. Diese Tatsache allein führt nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung eines Kostenverteilungsänderungsbeschlusses. Dass Wohnungseigentümer aufgrund einer Änderung der Kostenverteilung nicht unbillig benachteiligt werden dürfen, ist s...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.1 Berufung

Sachliche Zuständigkeit Berufungsinstanz ist wie bei sonstigen – nicht familienrechtlichen – zivilrechtlichen Angelegenheiten, die erstinstanzlich vom Amtsgericht entschieden werden, das Landgericht. Dies gilt jedenfalls bei Rechtsstreitigkeiten des § 43 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 WEG n. F. Bei Streitigkeiten nach § 43 Abs. 1 WEG n. F. ist streitwertabhängig (über 5.000 EUR) das Obe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.12.2 Neue Rechtslage

Neu: Hinweispflicht des Gerichts und Rechtskrafterstreckung auf Nichtigkeitsgründe entfallen Das in Zukunft geltende Verfahrensrecht übernimmt weder die Hinweispflicht des Gerichts noch die weitere Besonderheit, dass sich die Rechtskraft eines klageabweisenden Anfechtungsurteils auch auf Nichtigkeitsgründe erstreckt. Der Gesetzgeber ordnet seine ursprünglichen Ziele der Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss-Sammlung (WEMoG) / 5.3.1 Grundsätze

Neben den Beschlüssen ist auch der Wortlaut der Urteilsformeln gerichtlicher Entscheidungen in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen. Wurde der Beschluss im Ausgangsbeispiel aufgrund der Anfechtung des W vom Gericht für ungültig erklärt, so ist auch dies unverzüglich unter Angabe des Eintragungsdatums und unter Beachtung des Gebots fortlaufender Nummerierung zu vermerken: Auszu...mehr

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WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / Zusammenfassung

Überblick § 28 WEG a. F., der derzeit Regelungen zum Wirtschaftsplan, der Jahresabrechnung und der Rechnungslegung enthält, ist grundlegend reformiert worden. Der Gesetzgeber hatte insoweit folgende Aspekte im Auge: Die Vorschriften sollen klarer gefasst werden, sodass die wesentlichen Inhalte von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung dem Wortlaut des Gesetzes entnommen werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.1 Durch Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer können – ist nichts anderes vereinbart, z. B. ein wichtiger Grund – einen Verwaltungsbeirat jederzeit entsprechend § 671 Abs. 1 BGB nach freiem Ermessen abberufen.[1] Eine Verpflichtung, zugleich andere Verwaltungsbeiräte zu bestellen, besteht nicht. Die Abberufung bedarf keiner Angabe von Gründen, eines wichtigen Grundes bedarf es – ist nichts anderes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Eigentümerversammlun... / 4.5 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Wirtschaftsplan, Jah... / 2.4 Praktische Auswirkungen

Grundsätzlich können die Verwalter die Jahresabrechnungen weiter so erstellen, wie sie dies bislang tun. Sie können insbesondere auch weiterhin unverändert die von ihnen verwendete Software zur Abrechnungserstellung nutzen. So jedenfalls die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge zuverlässig zu ermitteln sind, ist allein dies maßgeblich. Allein das Ergebn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.3.4 Ankündigung der Änderungsbeschlussfassung

Gemäß § 23 Abs. 2 WEG (alter wie neuer Fassung) ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist abhängig von der Bedeutung des Beschlussgegenstands.[1] Zwar genügt grundsätzlich die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands. Je bedeutsamer der Gegenst...mehr