Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Miete und Pacht unbeweglicher Sachen bis zu sechs Monaten (Abs 1 lit d).

Rn 13 Für Miet- oder Pachtverträge über unbewegliche Sachen ist nicht der Belegenheitsort (lex rei sitae) nach lit c, sondern der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Vermieters oder Verpächters nach lit d maßgeblich, wenn (i) der Vertragszeitraum 6 aufeinander folgende Monate nicht überschreitet, (ii) die Sache für den privaten Gebrauch überlassen wird und (iii) der Mieter b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Ausschlagung der Erbschaft

Rn. 3043 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Schlagen einer oder mehrere Miterben die Erbschaft wirksam aus, so entfällt rückwirkend ihre (Mit-)unternehmereigenschaft bzw die Zurechnung der Überschusseinkünfte bei ihnen. Ausschließlich der oder die verbleibenden endgültigen Erben sind ex tunc vom Erbfall an Unternehmer oder Mitunternehmer, s Rn 2628f. Rn. 3044–3050 Stand: EL 165 – ET:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1098 ZPO – Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache.

Gesetzestext 1Die Frist zur Erklärung der Annahmeverweigerung nach Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 beträgt eine Woche. 2Sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Schriftstücks. 3Der Empfänger ist über die Folgen einer Versäumung der Frist zu belehren. Rn 1 Diese Frist ist in Art 6 EuGFVO zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, aber Erw 19 der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rn. 2959 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Einkünfte aus LuF werden, anders als Einkünfte nach § 18 EStG, nicht in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, auch wenn der/die Erben nicht die berufliche Qualifikation zur Fortführung des Betriebs mitbringen. Werden luf Einkünfte neben Einkünften aus § 15 EStG von der Erbengemeinschaft erzielt, kommt es nicht zu einer gewerblichen Infizie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 9 EuVTVO – Ausstellung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird unter Verwendung des Formblatts in Anhang I ausgestellt. (2) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird in der Sprache ausgestellt, in der die Entscheidung abgefasst ist. Rn 1 Die Bestätigung ergeht auf dem vorgesehenen Formblatt und ohne Anhörung des Schuldners (§ 1080 I S 1), dessen re...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Ermäßigung von Teilnahmegebühren u.Ä.

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ebenfalls unter das Drittbegünstigungsverbot fallen sonstige Zuwendungen und Vergünstigungen, die der gemeinnützige Verein seinen Mitgliedern oder sonstigen Dritten zuwendet, ohne dass dies seinem satzungsmäßigen Zweck entspricht. Bedenklich sind hier etwa besondere Preisstaffelungen für Veranstaltungen des Vereins, nach denen Vereinsmitglie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.2 Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Zweckbetrieb

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen eines Tax CMS ist zu prüfen, ob die als Zweckbetrieb behandelte Tätigkeit die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs erfüllt. Problematisch ist hier stets die Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Gleichfalls sind insbesondere auch Vortragstätigkeiten und Seminare zu überprüfen, ob es sich bei diesen (noch) um einen Zweckb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 90 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Casper (2020), Baumbach/Hefermehl: Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht des Zahlungsverkehrs, 24. Aufl., München. Castan (1990), Rechnungslegung der Unternehmung, 3. Aufl., München. Fey (1989), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendbarkeit.

Rn 9 § 23 ist nur anwendbar, soweit die Vorschrift nicht durch spezialgesetzliche Vorschriften des internationalen Zivilprozessrechts verdrängt wird. Als solche verdrängende Spezialnormen kommen insb bilaterale Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland (vgl BGH NJW 91, 3092, 3094 [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] mwN) sowie Art 5 II, 76 I a EuGVVO iVm Liste I (ABl EU 2015/C ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Erweiterung des JA um eine KFR und einen EK-Spiegel, sofern keine Verpflichtung zur Aufstellung eines KA besteht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 2); Einstufung als große KapG (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2); kein Verzicht auf die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 und 11b, auch wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, dem UN eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gewinnermittlung und -zurechnung bei der Erbengemeinschaft

Rn. 2964 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Gewinn des von der Erbengemeinschaft betriebenen Unternehmens ist durch BV-Vergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Die Höhe des den einzelnen Mitunternehmern zuzurechnenden Gewinnanteils ergibt sich aus ihrem Anteil am Nachlass (BFH vom 10.02.1987, VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637). Das bedeutet, dass der laufende Gewinn nicht anders als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufteilung des Nachlasses unter den Erben

Rn. 3101 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sofern nicht ein Miterbe oder ein Dritter alle Erbanteile erwirbt oder alle Miterben bis auf den letzten aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, so dass die Erbengemeinschaft beendet und der verbliebene Gesellschafter durch Anwachsung Gesamtrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft wird, kommt es zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuer

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen, die Vereine mit Orchesterdarbietungen erzielen, fallen aus ertragsteuerlicher Sicht in den Rahmen eines Zweckbetriebes i. S. v. § 65 i. V. m. § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b), wenn der Betrieb ausschließlich dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu erfüllen. Sie sind dann ertragsteuerfrei (weder Körperschaft- noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragung des Erbteils

Rn. 3302 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich übertragen (§ 2033 Abs 1 BGB). Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung; den übrigen Miterben steht ein Vorkaufsrecht zu (vgl Spiegelberger, DStR 1992, 584; Spiegelberger/Rapp, Vermögens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 71 Brüssel IIa-VO – Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 1347/2000.

Gesetzestext (1) Die Verordnung (EG) Nr 1347/2000 wird mit Beginn der Geltung dieser Verordnung aufgehoben. (2) Jede Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr 1347/2000 gilt als Bezugnahme auf diese Verordnung nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI. Rn 1 Diese Vorschrift ordnet ausdrücklich die Ersetzung der sog Brüssel II-Verordnung durch die Brüssel IIa-Verordnung a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 104 Brüssel IIb-VO – Aufhebung.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich des Artikels 100 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 mit Wirkung vom 1. August 2022 aufgehoben. (2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X zu lesen. Rn 1 Mit der neuen VO wird die vormalige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der richtlinienkonformen Auslegung.

Rn 13 Die richtlinienkonforme Auslegung ist eine generelle Lesart für alle unionsrechtlichen Vorschriften und knüpft dementsprechend auch an unterschiedliche RL an. Zu beachten ist hierbei, dass die VerbrGKRL nunmehr durch die WKRL ersetzt und somit aufgehoben wurde (BTDrs 19/27424, 1). Besonderes Augenmerk gilt daher den Aspekten im Verbrauchsgüterkauf, die bislang unter Rü...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IX. Ergebnis je Aktie

Tz. 69 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berechnung und Offenlegung eines Ergebnisses je Aktie nach IAS 33 wird nur von solchen Unternehmen gefordert, deren Stammaktien (ordinary shares) bereits an einer Börse öffentlich gehandelt werden oder die sich gerade im Prozess der Börsenzulassung befinden (IAS 33.2). Liegt nach Abschluss der rechtlichen Umstrukturierung die Zielstruktur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierung des Ausgleichsanspruchs

Rn. 75 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besteht der zum Ausgleich gewährte Vorteil in der Einräumung eines Forderungsrechts gegen das MU, ist dieser nach den allg. Vorschriften im Regelfall als Forderung gegen ein verbundenes UN gemäß § 271 Abs. 2 HGB (vgl. zu den begrifflichen Abweichungen zum herrschenden UN nach dem AktG HdR-E, HGB § 271, Rn. 89ff.) zu bilanzieren, beim MU entsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 80 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 80 Brüssel Ia-VO0 Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 wird durch diese Verordnung aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen. Rn 1 Die Aufhebung der Ursprungsfassung der EuGVO greift mit Beginn des zeitlichen Geltungsbereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 § 312i I definiert den elektronischen Geschäftsverkehr: Der Unternehmer muss sich zum Vertragsschluss über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedienen. Dieser Begriff ist erheblich enger als die Fernkommunikationsmittel des § 312c II, die zB auch Briefe und Telefonate umfassen (vgl § 312c Rn 9). § 312i defini...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / XI. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Tz. 73 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des IAS 10. Danach sind wertaufhellende Ereignisse bis zu dem Tag zu berücksichtigen, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird (IAS 10.8). Die in kombinierten Abschlüssen dargestellten Finanzinformationen stellen idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestätigung (§ 482a S 2, 3).

Rn 3 § 482a S 2 stellt sicher, dass der Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) wichtige Informationen tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Gleichzeitig erleichtert er dem Unternehmer im Streitfall den Nachweis, dass er seiner Belehrungspflicht nachgekommen ist (BTDrs 17/2764, 18). Rn 4 Die Einzelheiten regelt Art 242 § 2 EGBGB. Den Verträgen iSv § 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2 i...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / E. Anhangangaben

Tz. 84 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Um den IFRS zu entsprechen, muss der kombinierte Abschluss alle von den IFRS vorgeschriebene Angaben enthalten. Kombinierte Abschlüsse enthalten darüber hinaus zusätzliche Erläuterungen, die typischerweise im Anhang in den Aufstellungsgrundsätzen (basis of preparation) dargestellt werden. Dabei ist mindestens auf folgende kombinierungsspezifi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 3 Die Norm regelt in den beiden ersten Absätzen zwei unterschiedliche Fallgestaltungen. Abs 1 sieht eine mündliche Verhandlung in Abwesenheit einer oder beider Parteien vor, Abs 2 ermöglicht eine Beweisaufnahme im Wege der Videokonferenz. In beiden Fällen bleibt der Sitzungsort des Gerichts unverändert. Dieses muss sich also im Sitzungszimmer des Gerichts aufhalten (Winda...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 60 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 60 Brüssel Ia-VO0 Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung mit einer Zusammenfassung der in der öffentlichen Urkunde beurkundeten vollstreckbaren Verpflichtung oder der in dem gerichtlichen Vergleich beurkundeten Parteivereinbarung unter Verwendung des Formblatts in Anhang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbliche Einkünfte

Rn. 2958 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Erzielte der Erblasser gewerbliche Einkünfte, dann verändert sich der Charakter dieser Einkünfte durch den Erbfall grds nicht. Hatte der Erblasser fremdvermietete Immobilien als gewillkürtes BV behandelt, so setzt sich diese Qualifikation in der Hand der Erben fort (BFH vom 23.10.1986, IV R 214/84, BStBl II 1987, 120). Hätte der Erblasser ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 94 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 dieses Artikels und der Artikel 95 bis 100 ersetzt diese Verordnung die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 bestehenden, zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünfte, die in dieser Verordnung geregelte Bereiche betreffen. (2) Finnland und Schweden konnten im Einklang mit Artik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsnachfolge durch Alleinerben

Rn. 2911 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gibt es nur einen gesetzlichen oder testamentarischen Erben, so erzielt dieser grds ab dem Zeitpunkt des Erbfalls der Einkunftsart nach die gleichen Einkünfte, die auch der Erblasser erzielte. Die Qualifikation der Einkünfte bleibt dabei unverändert. Besonderheiten können sich jedoch in einzelnen Konstellationen ergeben a) Fehlende beruflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Verträge innerhalb eines multilateralen (Finanz-)Handelssystems (Abs 1 lit h).

Rn 17 Von I lit h werden Verträge erfasst, die innerhalb eines multilateralen Handelssystems iSd RL 2014/65/EU MiFiD II-RL, EU-RL über Märkte für Finanzinstrumente v 15.5.14 ABl 2014 L 173/349, zuletzt geändert ABl 19 L 320/geschlossen wurden (s MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 159 ff mwN). Erfasst werden sowohl der geregelte Markt klassischer Börsen als auch elektronische Handelspl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 5 EuZVO – Von den Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie den Zentralstellen zu verwendende Kommunikationsmittel.

Gesetzestext (1) Zuzustellende Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen, die unter Verwendung der Formblätter in Anhang I erstellt wurden, werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen, zwischen diesen Stellen und den Zentralstellen oder zwischen den Zentralstellen der verschiedenen Mitgliedstaaten über ein sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einkünfte ab dem Erbfall

Rn. 2859 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Alle Vorgänge nach dem Erbfall sind losgelöst von der Person des Erblassers zu beurteilen, da sie auf ein (aktives oder passives) Verhalten des oder der Erben zurückzuführen sind. Rn. 2860 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Veräußerungsgewinn, den der Erbe durch eigene Veräußerung oder Aufgabe des geerbten Betriebs gewerblicher oder freiberufli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 24 EuVTVO – Gerichtliche Vergleiche.

Gesetzestext (1) Ein Vergleich über eine Forderung iSv Artikel 4 Nummer 2, der von einem Gericht gebilligt oder vor einem Gericht im Laufe eines Verfahrens geschlossen wurde, und der in dem Mitgliedstaat, in dem er gebilligt oder geschlossen wurde, vollstreckbar ist, wird auf Antrag an das Gericht, das ihn gebilligt hat oder vor dem er geschlossen wurde, unter Verwendung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäisches Mahnverfahren (§ 688 IV).

Rn 28 § 688 ist um Abs 4 ergänzt, um ›die Aufmerksamkeit auf das alternativ zur Verfügung stehende Europäische Mahnverfahren zu lenken und das Auffinden der ergänzenden Verfahrensvorschriften zu erleichtern‹. S §§ 1087 ff und Anhang nach § 1096: EuMVVO. Rn 29 Im Europäischen Mahnverfahren gilt § 12 III 1 GKG entsprechend (§ 12 IV GKG). Das bedeutet Vorauszahlungspflicht für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Relevanz

Rn. 2551 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Verhältnis von Erbfall zu Erbauseinandersetzung ist mittlerweile geklärt. Die früher von der Rspr angewandte Einheitstheorie wurde zugunsten der Trennungstheorie aufgegeben. Bedeutung haben die unterschiedlichen Theorien vor allem im Hinblick auf die sich an den Erbfall anschließende Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bzw die Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schlichte Erbengemeinschaft/fortgesetzte Erbengemeinschaft

Rn. 2932 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine Erbengemeinschaft, die nur vorübergehend besteht, wird bis zur Auseinandersetzung als schlichte Erbengemeinschaft bezeichnet. Entschließen die Erben, bis auf weiteres die Einkünfte des Erblassers gemeinsam zu erzielen und das Nachlassvermögen nicht oder nicht vollständig zu verteilen, liegt eine fortgesetzte Erbengemeinschaft vor. Ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 11 EuMVVO – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext (1) Das Gericht weist den Antrag zurück,mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Leistungen durch andere

Tz. 65 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden die Leistungen von Nicht-Arbeitnehmern anteilsbasiert vergütet, ist als Bewertungsstichtag (measurement date) auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung (service date) abzustellen (IFRS 2.13; ferner Anhang A zu IFRS 2). Zwar ist ausnahmsweise – wenn der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Leistung nicht hinreichend sicher ermittelt wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Naturschutz

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, wenn dieser i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes vom 25.03.2002, BGBl I 2002, 1193 und den Naturschutzgesetzen der einzelnen Länder erfolgt. Der Naturschutz dient der Erhaltung und Pflege der unbelebten und belebten Natur. Naturdenkmäle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 3 EuZVO – Übermittlungs- und Empfangsstellen.

Gesetzestext (1) Jeder Mitgliedsstaat benennt die Amtspersonen, Behörden oder sonstigen Personen, die für die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke, die in einem anderen Mitgliedstaat zuzustellen sind, zuständig sind (im Folgenden ›Übermittlungsstellen‹). (2) Jeder Mitgliedstaat benennt die Amtspersonen, Behörden oder sonstigen Personen, die für die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Als Orchester, Kammermusikensembles und Chöre versteht die Finanzverwaltung für Zwecke der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach§ 4 Nr. 20 UStG Musiker- oder Gesangsgruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Veranstaltungen, die Vereine mit Orchestern, Kammer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 9 EuMVVO – Vervollständigung und Berichtigung des Antrags.

Gesetzestext (1) Das Gericht räumt dem Antragsteller die Möglichkeit ein, den Antrag zu vervollständigen oder zu berichtigen, wenn die in Artikel 7 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind und die Forderung nicht offensichtlich unbegründet oder der Antrag unzulässig ist. Das Gericht verwendet dazu das Formblatt B gemäß Anhang II. (2) Fordert das Gericht den Antragsteller...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mischnachlass

Rn. 3251 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hier gelten zunächst die gleichen Grundsätze wie bei Nachlässen, die ausschließlich aus BV oder PV bestehen. Bleibt das BV auch beim übernehmenden Erben BV, kommt es auch bei einer deutlichen Trennung von BV und PV (ein Erbe übernimmt nur BV, der andere nur PV) nicht zu einer Veräußerung oder Betriebsaufgabe. Nur bei Überführung des BV ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 34 EuBVO – Aufhebung.

Gesetzestext (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001, der mit dem Tag des Geltungsbeginns des Artikels 7 nach Artikel 35 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung aufgehoben wird. (2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vergleich mit Erbprätendent

Rn. 2935 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zu den im Rahmen der Einkünftezuordnung zu berücksichtigenden Personen kann auch ein Erbprätendent zählen (s Rn 2624f), wenn dieser zur Beilegung des Streits über die Erbenstellung einen Geldbetrag erhält. Nach Auffassung des BFH steht jedenfalls in den Fällen, in denen es um die Nachfolge in einen PersGes-Anteil geht, diese Person einem M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Eintrittsklauseln

Rn. 2757 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Eintrittsklausel verschafft dem/den Erben oder einer sonst näher qualifizierten Person das Optionsrecht, durch Erklärung in die Gesellschaft einzutreten. Gerade die Möglichkeit, Personen, die nicht Erben werden, als Nachfolger vorzusehen, ist ein wichtiger Anwendungsfall der Eintrittsklausel (Hübner, ErbStB 2006, 17). Diese Möglichkeit,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Völkerrechtlicher Vertrag günstiger.

Rn 17 Das Gericht hat nach § 1061 I 2 vAw auch anerkennungsfreundliches Recht aus zwei- oder mehrseitigen völkerrechtlichen Verträgen anzuwenden (BGH NJW 07, 772 Rz 19 [insoweit nicht in BGHZ 166, 278]). Das ergibt sich über den Verweis in § 1061 I S 1 aus Art VII 1 UNÜ, der jedoch auch ohne den Verweis für das Gericht unmittelbar anwendbares Recht ist, weil Deutschland Sign...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertriebsverträge (Abs 1 lit f).

Rn 15 Da das materielle Unionsrecht den Vertriebshändler als schwächere Partei ansieht (s Erw 23 und die Begründung zum ROM I, KOM [2005] 650, 6), knüpft lit f – als lex specialis zu I lit b – an dessen gewöhnlichen Aufenthalt (Art 19) an (NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 46). Damit sollte eine französische Fehlrechtsprechung korrigiert (Mankowski IHR 08, 133, 1...mehr