Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung der deutschen Sprache

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während die Führung der Handelsbücher gemäß § 239 lediglich in einer "lebenden Sprache" zu erfolgen hat (vgl. HdR-E, HGB § 239, Rn. 2f.), wird für den JA ausdrücklich die Verwendung der deutschen Sprache verlangt. Die grds. Möglichkeit, die Buchführung und das Inventar in einer anderen Sprache zu erstellen, bleibt hiervon unberührt. Diese Mögl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umfang der Unterzeichnungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 245 verlangt die Unterzeichnung des JA. Dieser besteht für Kaufleute, die nicht unter § 264 oder § 264a Abs. 1 fallen, gemäß § 242 Abs. 3 aus Bilanz und GuV. Die Pflicht zur Unterzeichnung erstreckt sich somit auf beide Unterlagen. Eine materielle Änderung zum alten Recht war hiermit nicht verbunden, zumal der Wortlaut des alten § 41 HGB 198...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Anhang des KA des MU ist die Befreiung betreffender PersG (i. S. d. § 264a) von der Pflicht zur Aufstellung ihres JA nach den für KapG geltenden Vorschriften anzugeben. Aufzunehmen ist nur der Hinweis auf die Inanspruchnahme des § 264b unter Angabe des Namens und Sitzes jener PersG. Wo im Anhang diese Angabe gemacht wird, ist nicht geregel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis

Rn. 147 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasingnehmer hat die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in seiner Bilanz in einem separaten Posten getrennt von den anderen Vermögenswerten auszuweisen. Wahlweise kann er sie aber auch zusammengefasst mit den Vermögenswerten zeigen, die sich in seinem wirtschaftlichen Eigentum befinden, wenn er die Nutzungsrechte im Anhang erläutert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausweislich des § 298 Abs. 1 ist § 245 auf den KA entsprechend anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht trifft diejenigen Personen, die auch zur Aufstellung des KA verpflichtet sind; dies sind gemäß § 290 Abs. 1 die gesetzlichen Vertreter des MU (vgl. überdies § 264a Abs. 2). Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses, nämlich Bilanz (vgl. IAS 1.54ff.; ED/2019/7.82ff.), Gesamtergebnisrechnung (vgl. IAS 1.81A ff.; ED/2019/7.60ff.), EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.106ff.; ED/2019/7.89ff.), KFR (vgl. IAS 1.111; ED/2019/7.95) und Anhang (vgl. IAS 1.112ff.; ED/2019/7.96ff., sowie alle übrigen IAS/IFRS), ergeben sich k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ort der Unterzeichnung

Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Da mit der Unterschrift die Verantwortung für den gesamten JA übernommen wird, sollte er am Ende unterschrieben werden (vgl. Schubert, WPg 1956, S. 393 (394)). Die Unterzeichnung hat dahermehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Handelsbilanz

Rn. 62 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In der HB sind Pensionsfondszusagen grds wie Direktversicherungszusagen zu behandeln. Die insoweit gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 62ff) gelten daher im Grundsatz entsprechend für Pensionsfondszusagen. Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Beitrag, den ein Unternehmen zur Übernahme seiner unmittelbaren Versorgungszusage oder Unterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundsätzliche Überlegungen zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen

Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im deutschen Handelsrecht gibt es keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Behandlung von Treuhandverhältnissen in der Bilanz. Lediglich bei den Bilanzvermerken und den Bestimmungen zum Anhang sind Umschreibungen enthalten, die auch auf Treuhandverhältnisse Anwendung finden (vgl. §§ 251, 268 Abs. 7, 285 Nr. 1 lit. b), Nr. 3 und Nr. 3a). Somit mu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß IAS 1.51(d) respektive ED/2019/7.18(d) ist die im Abschluss verwendete Berichtswährung anzugeben. IAS 1.51(e) bzw. ED/2019/7.18(e) verlangen darüber hinaus die Angabe, in welchem Maße die Abschlussinformationen gerundet wurden. Überdies erlaubt IAS 1.53 (ED/2019/7.B2) ausdrücklich die Darstellung in Tausend- bzw. Millioneneinheiten (z. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Rn. 175 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn ein Unternehmen sich verpflichtet, den Begünstigten durch Einschaltung einer Unterstützungskasse betriebliche Versorgungsleistungen zu erbringen, liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung iSv Art 28 Abs 1 S 2 EGHGB vor (Höfer in Küting/Weber, § 249 HGB Rz 792ff (Juni 2021)). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung ist insoweit rückstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Berücksichtigung in der Bilanz des Treuhänders

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In Anbetracht der Vielfalt der wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Treuhandverhältnissen kann die Frage des wirtschaftlichen Eigentums und damit einhergehend die Frage der Notwendigkeit der Bilanzierung beim Treuhänder nur anhand der speziellen Ausprägung des einzelnen Treuhandvertrags beantwortet werden. Eine wesentliche Charakteris...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Anhangangaben

Rn. 148 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zielsetzung der Anhangangaben ist die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen, um dem Adressaten zusammen mit den Informationen in der Bilanz, GuV sowie KFR ein besseres Verständnis darüber zu vermitteln, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die VFE-Lage sowie die Cashflows haben (vgl. IFRS 16.51; IFRS 16.89). Für den Leasingneh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

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zfs 09/2023, Streckenverbot... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Die entscheidungserhebliche Frage, inwieweit eine Fehlvorstellung über das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung eine vorsätzliche Tatbegehung begründet, hat grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Die Direktversicherung in der HB

Rn. 62 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Erteilt ein Unternehmen eine Direktversicherungszusage (§ 1b Abs 2 BetrAVG), handelt es sich bei der daraus resultierenden Verpflichtung um eine mittelbare Pensionsverpflichtung iSv Art 28 Abs 1 S 2 EGHGB (Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 8. Teil, Rz 118 (Dezember 2022); Höfer in Küting/Weber, § 249 HGB Rz 792ff...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bewertung in Euro, Rechnungseinheit in Buchführung und Jahresabschluss

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Gesetz verlangt die Aufstellung des JA in Euro. Infolge des Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG) vom 09.06.1998 (BGBl. I 1998, S. 1242ff.) durfte der JA letztmalig zum 31.12.2001 in "Deutscher Mark" aufgestellt werden. Die zwingende Aufstellung in Euro hat(te) zur Folge, dass auf fremde Währung lautende Posten in Euro umgerechnet werden müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 75 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im HGB im Kontext von Treuhandverhältnissen wichtige Frage der subjektiven Zurechenbarkeit respektive des wirtschaftlichen Eigentums lässt sich allg. dem Rahmenkonzept (RK) der IFRS entnehmen, das die grds. Ausrichtung der IFRS-RL definiert (vgl. Pellens et al. (2021), S. 90f.). Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Analog zur Wirkung des § 264 Abs. 3 im Falle einer KapG befreit § 264b eine haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a von bestimmten Pflichten in der RL. Die ebenso wie § 264a im Zuge des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB transformierten Erleichterungsvorschrifte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Exkurs: Leasingtypische Anlaufverluste

Rn. 80 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung bei Leasinggesellschaften ist durch die sog. leasingtypischen Anlaufverluste beeinflusst. Sie entstehen, weil sich typischerweise (in Teilen unvermeidbar) ein linearer Erlösverlauf einem degressiven Aufwandsverlauf während der Grundmietzeit gegenübersteht. "Der degressive Kostenverlauf beruht im Wesentlichen auf den vor oder ...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Dokumente und Dateiformate

Rz. 36 Muster 1.17: Dokumente und Dateiformate Muster 1.17: Dokumente und Dateiformate _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Seit Anfang 2022 dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur noch digitale Dokumente, also Dateien, an Gerichte übermitteln. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich mittels des "besonderen elektronisch...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 1 Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterhält, begehrt die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen die D. AG im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" und die Freistellung von Kosten für die Anfertigung eines Stichentsche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für Angehörige im Ausland

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 8 – S 2285/19/10002:001 vom 6. April 2022 (BStBl 2022 I, 623) Zusammenfassung Stand: EL 135 – ET: 08/2023mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für Angehörige

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 8 – S 2285/19/10003:001 vom 6. April 2022 (BStBl 2022 I, 617) Zusammenfassung Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11. Abzugsbeschränkungen

11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung) Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 36 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Mehrere Personen

Rz. 14 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Ersatzbelege

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Sind Zahlungsbelege abhandengekommen, hat der Steuerpflichtige Ersatzbelege zu beschaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sind keine Unterhaltsaufwendungen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10. Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen

10.1 Begriff der Bezüge Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Bezüge im Ausland, die – wenn sie im Inland anfielen – Einkünfte wären, sind wie inländische Einkünfte zu ermitteln. Unter Beachtung der Ländergruppeneinteilung (Rz. 35) sind Sachbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8. Unterstützung durch mehrere Personen

8.1 Unterstützung durch mehrere unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen Rz. 23 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden Aufwendungen für eine unterhaltene Person von mehreren unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen getragen, so wird bei jedem der Teil des sich hiernach ergebenden Betrags abgezogen, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Leistung entspricht (§ 33a Absatz 1 Sat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9. Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags

9.1 Feststellung der Monate der Unterhaltszahlungen Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der nach Rz. 34 in Betracht kommende Höchstbetrag um ein Zwölftel (§ 33a Absatz 3 Satz 1 EStG). Es ist deshalb festzustellen, für welc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6.1 Überweisungen

Post- und Bankbelege Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen abgefloss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.2 Umrechnung ausländischer Bezüge

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ausländische Bezüge sind in Euro umzurechnen (§ 33a Absatz 1 Satz 8 EStG).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Abzugsbeschränkung/Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens

5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1. Unterhaltsempfänger

1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 2 Absatz 8 EStG)[1] nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1. Begünstigter Personenkreis

1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Nachweis von Aufwendungen für den Unterhalt

6.1 Überweisungen Post- und Bankbelege Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6.2 Andere Zahlungswege

Allgemeines Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird (BFH-Urteil vom 14. Mai 1982, BStBl II Seite 774). Entsprechend den unter Rz. 3, 4 dargelegten Grundsätzen sind bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen erhöht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung)

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 36 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Ländergruppeneinteilung und die sich hiernach ergebenden Kürz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 12. Anwendungsregelung

Rz. 39 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die vorstehenden Grundsätze gelten für alle offenen Fälle und ersetzen das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010, BStBl I Seite 588. Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Empfängerbestätigung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Nachweiserfordernisse

Rz. 37 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Bargeldzahlungen ist die Rz. 17 des BMF-Schreibens "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)" vom 06. April 2022 sinngemäß anzuwenden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt – neben der Unterhaltsberechtigung – voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h. er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen und kein ausreichendes Einkommen haben; vgl. hierzu R 33a.1 Absatz 2 und 3 EStR 2012 und H 33a.1 "Unterhaltsberechtigung" EStH 2020.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Allgemeiner Grundsatz zur Nachweiserbringung

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Steuerpflichtige hat die in den Rz. 6 bis 8 und 12 bis 21 bezeichneten Unterlagen und Nachweise nur auf Anforderung der Finanzbehörde zur Sachverhaltsaufklärung vorzulegen. Die Finanzbehörde kann nach den Umständen des Einzelfalls weitere Auskünfte oder Nachweise verlangen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Abweichender Kontoinhaber

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8. Anwendungsregelung

Rz. 38 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die vorstehenden Grundsätze sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 582). Rz. 39 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.2 Opfergrenzenregelung

Rz. 38 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Abzugsbeschränkung von Unterhaltsaufwendungen kann sich auch durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst und die Anwendung der sog. Opfergrenze ergeben (vgl. hierzu Rz. 16–21 des BMF-Schreibens "Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (ESt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.3 Berücksichtigung der Kostenpauschale

Rz. 33 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Bezügen, die nicht wie inländische Einkünfte ermittelt werden, ist eine Kostenpauschale von 180 Euro (unabhängig von der Ländergruppeneinteilung) zu berücksichtigen, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. Beispiel 12: Ein Steuerpflichtiger unterstützt seine im Heimatland (Ländergruppe 2, Kürzung auf 3/4) lebenden Eltern du...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 2. Feststellungslast/Beweisgrundsätze/Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Steuerpflichtige trägt nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Beweisgrundsätzen für Steuerermäßigungen die objektive Beweislast (Feststellungslast). Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher Beweismittel bemühen ...mehr