Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.3.3 Berater

Was das Teilnahmerecht von Beratern angeht, sind zunächst die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung maßgeblich. Ist ein Teilnahmeverbot vereinbart, ist dies einzuhalten.[1] Aber auch dann, wenn ein Teilnahmeverbot nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, wonach ebenfalls ein Teilnahmeverbot Dritter besteht. Auch Berater haben also kein T...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.5 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte GdWE binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Gelingt dem Verwalter die fristgemäße Beauftragung eines Anwalts nicht, hat er bei G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.2 Erfüllungsgehilfe

Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen sind in erster Linie die Mitarbeiter des Verwalters. Praxis-Beispiel Mitarbeiter des Verwalters Der für die Wohnungseigentümergemeinschaft X im I...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.8.2 Entscheidung über Rechtsmittel

Ist dem die GdWE vertretenden Rechtsanwalt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts zugestellt worden, beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung die einmonatige Frist des § 517 ZPO zur Einlegung der Berufung, soweit der klagende Wohnungseigentümer (teilweise) erfolgreich war. Entsprechendes gilt dann, wenn ein Rechtsanwalt nicht beauftragt war und das Verfahren vom Verwal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.3.2 Begleiter

Besondere Umstände können ein Teilnahmerecht von Begleitern begründen. Dies kann insbesondere bei einem ständigen persönlichen Erschwernis der Fall sein, wenn ein Wohnungseigentümer z. B. unter Schwerhörigkeit leidet. In einem solchen Fall kann die Teilnahme eines Rechtsanwalts als Begleitperson zuzulassen sein. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine qualifizierte Vertreterkl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.4 Schriftliches Vorverfahren

Die Beauftragung des Rechtsanwalts sollte möglichst umgehend erfolgen. In aller Regel wird nämlich die beklagte GdWE in der begleitenden richterlichen Verfügung aufgefordert, binnen 2 Wochen ihre Verteidigungsabsicht anzuzeigen, sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet. Die 2-Wochen-Frist ist in § 276 Abs. 1 ZPO geregelt. Da es sich um eine sog. "Notfrist" h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.7 Mündliche Verhandlung

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Vertreters der GdWE angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten GdWE kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts erforderlich und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits dienlich sein, wobei der Verwalter auc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.8.1 Information der Wohnungseigentümer

Ist mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer ein Rechtsanwalt beauftragt, wird diesem das Urteil zugestellt und nicht dem Verwalter. Nach Weiterleitung des Urteils an den Verwalter hat dieser die Urteilsformel der entsprechenden Entscheidung in die Beschluss-Sammlung einzutragen. Weitergehende Informationspflichten den Wohnungseigentümern gegenüber bestehen nicht.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.1 Grundsätze

Die Zustellung der Anfechtungsklage erfolgt gegenüber dem Verwalter als gesetzlichem Vertreter der GdWE. Dies gilt für sämtliche Anfechtungsklagen. Ob der Verwalter den Beschlussmangel zu vertreten hat und insoweit ein Interessenkonflikt bestehen könnte, spielt keine Rolle. Wird die Klage dem Verwalter zugestellt, sollte sie möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt weiter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.8 Einsichtsrecht

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, hat gemäß § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG. So muss der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interesse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.1 Überblick

Der Verwalter fungiert gem. § 9b Abs. 1 WEG sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich als gesetzlicher Vertreter der GdWE. Insoweit ist er berechtigt, u. a. einen gegen die GdWE gerichteten Rechtsstreit – und hier insbesondere ein Anfechtungsverfahren – zu führen. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) liegt hierin nicht (siehe Kap. B.V.3). Der Verwalter ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 3 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht. Ein dahingehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.4 Streitverkündung

Nach § 44 Abs. 3 WEG erstreckt sich die Rechtskraft in Beschlussklagen nur noch auf die Wohnungseigentümer und nicht mehr auf den Verwalter. Hat der Verwalter beispielsweise einen Beschlussmangel verursacht, der erfolgreich angefochten wurde, kann er insbesondere auf Ersatz der Verfahrenskosten in Regress genommen werden. Das Anfechtungsurteil hilft hier nicht, weil es nur d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.2 Streitwertvereinbarung

Die Streitwerte in Anfechtungsverfahren können teilweise sehr niedrig sein, sodass es für einen Rechtsanwalt unwirtschaftlich wäre, das Verfahren zu übernehmen. Das alte Recht verlieh daher dem Verwalter die Befugnis, innerhalb bestimmter Grenzen eine Streitwertvereinbarung zu treffen, nach der sich dann das Anwaltshonorar richtete. Das neue WEG kennt eine solche Regelung ni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsdienstleistungsgesetz... / 1 Zielsetzung

Schutz vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen Seine Zielsetzung definiert das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG. Hiernach sollen die Rechtsuchenden, der Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen geschützt werden. Rechtsuchender Der Begriff des Rechtsuchenden ist insoweit selbsterklärend, als er auf denjenigen a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.7.2.2 Einzelfälle

Eigentümer als Verwalter Bestellung/Abberufung Ein Wohnungseigentümer ist auch dann nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn es um seine Bestellung zum Verwalter oder seine Abberufung vom Verwalteramt geht.[1] Gleiches gilt für den Fall der Beschlussfassung über den Abschluss oder die Kündigung des Verwaltervertrags.[2] Da die Abberufung des Verwalters nicht mehr auf einen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.3.2 Option bezüglich einzelner Wohnungseigentümer

Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten beispielsweise aus Er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.7.2 Option bezüglich einzelner Eigentümer

Da die GdWE also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten beispielsweise aus Erhaltungsaufwendungen für das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding: Besonderheiten ... / 3.2 Kennenlernen, Vernetzung und Kontakte

Führungskräfte müssen schnell gute Beziehungen zu Kollegen, Mitarbeitern in ihrem Team, Vorgesetzten und anderen Stakeholdern aufbauen können. Ein wichtiger Teil des Onboarding-Prozesses sollte darauf ausgerichtet sein, diese Netzwerke aufzubauen und zu fördern. Der geplante Start des neuen Managers sollte vorab im Unternehmen kommuniziert werden, damit alle Mitarbeiter info...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet. Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 5.3 Vertreter

Eingesehen werden kann das Grundbuch persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Ein Nachweis der Vollmacht kann, muss aber nicht verlangt werden. Die von einem Rechtsanwalt begehrte Einsicht in die Grundakten zur Ermittlung des Umfangs einer die Wohnungseigentümer belastenden Dienstbarkeit kann nur dann von dem Nachweis der Legitimation des Verwalters abhängig gemacht wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.6 Einschaltung Dritter

Will die Verwaltung Dritte einschalten, z. B. einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen, kann sie dies unter den Bedingungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG tun. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nicht sinnvoll, wenn dem Inkassounternehmen Kenntnisse der Besonderheiten des WEG-Rechts fehlen. Wird ein Rechtsanwalt gewählt, ist auch bei diesem darauf zu achten, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 3.6.3 Sondervergütung

Unter der Voraussetzung, dass im Verwaltervertrag die nicht von der Grundvergütung umfassten Tätigkeiten ausdrücklich und transparent beschrieben sind und ausdrücklich geregelt ist, dass sie nicht mit der Grundvergütung abgegolten sind, kann sich der Verwalter Sondervergütungen ausbedingen. Zu beachten ist allerdings stets, dass die Wohnungseigentümer noch eine Gesamtbelastu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.3 Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Für eine Zwangsverwaltung bedarf es eines Antrags der GdWE auf Anordnung der Zwangsverwaltung an die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.9 Vergleich mit dem Hausgeldschuldner

Die GdWE kann sich mit dem Hausgeldschuldner vergleichen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man wirklich ernsthaft über den Anspruch der GdWE streiten kann oder es andere Gründe gibt, aufeinander zuzugehen, und wenn die GdWE und der Hausgeldschuldner anwaltlich vertreten sind. Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 4.1 Vertretung gegenüber dem Verwalter

Gemäß § 9b Abs. 2 WEG fungiert der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats qua Gesetz als Vertreter der GdWE gegenüber dem Verwalter. Diese Bestimmung ist dem Aktienrecht entlehnt. Nach § 112 AktG vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Freilich steht es den Wohnungseigentümern auch frei, einen anderen Wohnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4 Inkasso

Grundvoraussetzungen des Inkasso I. d. R. wird die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt sein, im Namen der GdWE gegen einen säumigen Hausgeldschuldner gerichtlich vorzugehen.[1] Zu diesem Zweck wird die Verwaltung auch einen Rechtsanwalt mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragen können.[2] Erhebliche Verpflichtung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG? Ausnahmsweise kann die g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Nach den ersten ertragsteuerlichen Grundüberlegungen der letzten beiden Teile dieser Reihe (Bertrand/Görlich, Krypto 2 Go (Teil 2): Trading, Mining, Forging, Staking, Lending – Eine steuerliche Bestandsaufnahme, EStB 2024, 188; Bertrand/Görlich, Krypto 2 Go (Teil 3): Initial Coin Offerings und Liqu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 5.5.4 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der GdWE gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen anderen Eigentümer zum Vertreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.5 Folgerungen für den Vorsteuerabzug und die Besteuerung der Privatnutzung

Bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Ehegattengrundstücken ergeben sich bei gemeinsamer Auftragsvergabe der Ehegatten unterschiedliche umsatzsteuerliche Konsequenzen. Diese hängen davon ab, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt und in welchem Umfang das Gebäude nach dem Willen der Beteiligten dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Außerdem kommt es ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.1 Überblick

Die Verwaltung vertritt die GdWE in sämtlichen WEG-Streitigkeiten. In 1. Instanz kann sie den Prozess selbst führen. Sie ist nach § 27 Abs. 1 WEG grundsätzlich aber auch berechtigt, ohne besonderen Beschluss im Namen der GdWE mit einem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag zu schließen. Spätestens in 2. Instanz muss dann aber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Ob § 27 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.3 Unverzügliche Beauftragung

Die Verwaltung sollte in der Regel unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, die Interessen der GdWE zu vertreten. Die Geschäftsführung folgt aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die Vertretungsmacht aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG. Vergütungsvereinbarung Unklar ist, ob die Verwaltung in diesem Fall mit dem Rechtanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen darf. Diese hätte zum Inhalt, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.6 Sondervergütung

I. d. R. vereinbaren Verwalter eine monatlich anfallende pauschale Grundvergütung für ihre gesetzlichen und gewillkürten Amtspflichten sowie Sondervergütungen für darüber hinausgehende Leistungen. Eine solche Sondervergütung wird mit bislang allgemeiner Zustimmung u. a. für den Fall vereinbart, dass der Verwalter für die Wohnungseigentümer einen Prozess führt.[1] Diese Sonde...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Steuervertreter können handeln: Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Spediteure, die Mitglieder des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreichs sind. Unternehmer, die einen Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, können eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Fiskalvertreter beantragen, wenn sie den steuerrechtlichen Verpflichtungen des vertretenen Unternehmers na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.5 Weitere Aufgaben

Die Verwaltung treffen in Bezug auf WEG-Streitigkeiten noch viele andere Aufgaben, u. a.: Ggf. der Ausgleich des Kostenansatzes des Gerichts, des Prozessgegners sowie des Rechtsanwalts der GdWE. Hierzu ist die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG befugt. Die Information der Wohnungseigentümer über den Ausgang des Rechtsstreits. Eintragungen in der Beschluss-Sammlung, nämlich na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 3 Verfahrenskosten

Die Kosten eines Rechtsstreits, z. B. die Gerichtsgebühren und -auslagen oder die Vergütung der eigenen und/oder eines fremden Rechtsanwalts, sind i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG Kosten der GdWE. Daraus folgt, dass jeder Wohnungseigentümer diese Kosten nach dem Verhältnis seines Anteils (§ 16 Abs. 1 Satz 2 WEG) zu tragen hat. Dies betrifft auch den Wohnungseigentümer, den di...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.12 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Größe

Rz. 8 Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Größe der Einigungsstelle (d. h. zur Zahl der Beisitzer). Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich über die Größe zu einigen.[1] Wird kein Einvernehmen erzielt, so entscheidet das Arbeitsgericht.[2] Rz. 9 Regelmäßig sind 2 Beisitzer notwendig, aber auch ausreichend.[3] Die Erforderlichkeit des zusätzlichen Aufwandes weiterer Einigungsst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Verwertungsverbot hinsichtlich Kontrollmitteilungen gegenüber einem Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger (§ 194 Abs. 3 AO)

Es ist rechtlich zulässig, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei Belege zu Fremdkonten gesichtet werden. Zwar besteht insoweit ein Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Kobor in Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK/AO, § 104 Rz. 1 f. [April 2024]). Jedoch kann das FA die Vorlage notwendiger Unterlagen in anonymisierter Form verlang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfts sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Adoption

Aufwendungen anlässlich der Adoption eines Kindes, z. B. Vermittlungskosten, Reise- und Aufenthaltsaufwendungen, Anwalts- und Notarhonorare wurden bisher mangels Zwangsläufigkeit nicht anerkannt – auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten.[1] Denn die Adoption stellt keine Heilmaßnahme hinsichtlich der Unfruchtbarkeit der Adoptiveltern dar.[2] Zwangsläufigkeit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

Die Erleichterungen im Mietrecht sind noch nicht in Kraft, da boomen Balkonkraftwerke schon – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von sog. Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Verstoß gegen die ordnungsgemäße Abgabe oder die ordnungsgemäße Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung (§ 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 150 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18a Abs. 1 S. 1 und S. 2 UStG eine Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird oder entgegen § 18a Abs. 10 UStG eine ZM nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt wird. Letztlich kann damit nahezu jeder Pflichtverstoß im...mehr