Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / e) Anrechnung bei nachfolgendem geringeren Gebührensatz

Rz. 52 Hat die Angelegenheit, in der angerechnet wird, einen geringeren Gebührensatz als die hälftige Geschäftsgebühr, dann wird die vorangegangene Gebühr nur insoweit hälftig angerechnet, als sie nach dem geringeren Gebührensatz angefallen wäre. Es kann nie mehr angerechnet werden, als der Anwalt in der nachfolgenden Angelegenheit an Gebührenaufkommen erhält. Ein verbleiben...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Mehrere Auftraggeber

Rz. 80 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, so erhöht sich für ihn die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Ob auch der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, ist unerheblich. Beispiel 38: Terminsvertreter, mehrere Auftraggeber In einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR bestellen die beiden Mandanten neben dem Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 12. Anzurechnende Beträge

Rz. 43 Auch anzurechnende Beträge (z.B. nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 bis 6, Vorbem. 3 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 VV) sind in die Rechnung mit aufzunehmen. Seit Inkrafttreten des § 15a RVG kann der Anwalt frei wählen, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt (siehe § 5 Rdn 5 ff.). Zweckmäßig ist es, chronologisch vorzugehen und die zuerst verdiente Gebühr voll abzurechne...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / a) Vorangegangene Beratung

Rz. 17 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 BGB). Beispiel 7: Anrechnung der Beratungsgebü...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 9. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 59 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[20] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3200 ff. VV).[21] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu Vorbem. ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 7. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 146 Wird gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so wird damit gem. § 700 Abs. 3 ZPO das streitige Verfahren eingeleitet. Bereits der Einspruch löst daher für den Vertreter des Antragsgegners die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV aus.[58] Gebühren im Mahnverfahren kann der Antragstellervertreter in diesem Fall nicht mehr verdienen. Beispiel 100: Einspruch ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 31. Hilfsantrag

Rz. 82 Ein Hilfsantrag hat wie eine Klage- oder Antragserweiterung (siehe dazu unter Rdn 90) keine Auswirkungen auf das Gebührenrecht, da er keine selbstständige Angelegenheit auslöst. Es bleibt also bei dem Gebührenrecht, das für die betreffende Angelegenheit gilt, unabhängig davon, wann der Hilfsantrag gestellt wird. Beispiel 40: Haupt- und Hilfsantrag Der Anwalt hatte im D...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / III. Gutachten

Rz. 7 Soll der Anwalt ein schriftliches Gutachten erstatten, gilt ebenfalls § 34 RVG und nicht Nr. 5200 VV. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG), anderenfalls kann er wiederum lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), bei einem Verbraucher höchstens 250,00 EUR. Eine Begrenzung wie bei ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 2. Beratung und Gutachten

Rz. 42 Hinsichtlich Beratung und Gutachten gelten für sozialrechtliche Angelegenheiten keine Besonderheiten. Es gilt auch hier § 34 RVG (siehe dazu § 6). Rz. 43 Führt die Beratung zu einer Einigung oder einer Erledigung des Verfahrens, kann daneben auch eine Einigungs-[8] oder Erledigungsgebühr[9] nach Nrn. 1000, 1002 VV entstehen, wie der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 in ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 3. Verhandlungen außerhalb des Gerichts über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 253 Werden die Verhandlungen nicht vor Gericht geführt, sondern außerhalb eines gerichtlichen Termins, würde die Ermäßigung der Nr. 3101 Nr. 2 VV dem Wortlaut nach nicht greifen. Es würde dann nach dem Wortlaut die volle 1,3-Verfahrensgebühr anfallen. Aus dem Mehrwert entsteht nämlich auf jeden Fall eine Terminsgebühr. Damit wird aber das Geschäft betrieben (Vorbem. 3 Ab...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Trennung

Rz. 80 Wird aus einem Bußgeldverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt bis zur Trennung die Gebühren nur einmal. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Eine neue Grundgebühr entsteht allerdings nicht.[31] Beispiel 31: Abtrennung eines Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde Gegen den Auftraggeber wird in einem Verfahren (1/22) wegen zwei verschi...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / b) Vorangegangene außergerichtliche Vertretung

Rz. 19 Ist eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die dafür verdiente Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV nach Vorbem. 2.3 Abs. 5 VV auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch auf die Hälfte der zuvor angefallenen Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV begrenzt. Darüber hinaus darf keine höhere Gebühr als 0,75 angerechnet werden. D...mehr

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§ 35 Strafsachen / dd) Einigungsgebühr

Rz. 54 In einem Privatklageverfahren kann noch eine Einigungsgebühr nach Nr. 4147 VV hinzukommen. Beispiel 20: Sühnetermin im Privatklageverfahren mit Einigung In einer Privatklagesache ist der Anwalt als Verteidiger tätig. Dort hat er an einem Sühnetermin nach § 380 StPO teilgenommen, in dem sich die Parteien geeinigt haben. Der Anwalt erhält wiederum eine Grund- und eine Ver...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / aa) Erstinstanzliche Verfahren vor einem OLG, LAG, OVG/VGH oder LSG sowie vor einem obersten Gerichtshof des Bundes

Rz. 8 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nicht nach Teil 3 Abschnitt 1 VV (also nach den Nrn. 3100 ff. VV). Die Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr nach Nr. 3300 Nr. 3 VV. Für die Verfahren vor einem OVG/VGH oder LSG ist diese Regelung an sich überflüssig, weil sich ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ff) Einbeziehung weiterer anhängiger Gegenstände

Rz. 86 Werden im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung weiter gehende anhängige Gegenstände mit erledigt oder in eine Einigung einbezogen, ist Nr. 1005 VV nicht anwendbar (Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1005 VV). Es gilt dann Nr. 1006 VV (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1006 VV). Beispiel 39: Einigung auch über nicht weitere anhängige Gegenstände Der Mandant hatte die Feststellung des ...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Hat der Anwalt an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung teilgenommen, erhält er nach Nr. 4102 VV eine Terminsgebühr. Diese deckt bis zu drei Termine je Verfahren ab (Anm. zu Nr. 4102 VV). Rz. 112 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während einem der abgegoltenen Termine nicht auf freiem Fuß, entsteht die Terminsgebühr mit Zuschlag (ausgenommen Termi...mehr

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§ 35 Strafsachen / cc) Zusätzliche Gebühr

Rz. 39 Unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 Nr. 1 VV entsteht im vorbereitenden Verfahren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich nach der Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr des Stadiums, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist; maßgebend ist also nicht Nr. 41...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Rz. 124 Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 66: Versäumnisurteil nach Klageerweiterung Der Anwalt reicht für seinen Mandanten eine Klage in Höhe von 10.000,00 EU...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 128 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 129 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[36] Rz. 130 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 43. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtmittels

Rz. 103 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und das nachfolgende Rechtsmittel sind verschiedene Angelegenheiten. Daher ist es möglich, dass sich die Prüfungstätigkeit noch nach altem Recht richtet, das Rechtsmittel dagegen nach neuem Recht. Angerechnet wird dann nach altem Recht. Beispiel 52: Prüfung der Erfolgsaussicht Der Beklagte war im Dezember 2020 erstin...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Erfasste Verfahren

Rz. 1 Soweit der Anwalt bereits in der Hauptsache tätig ist, bestimmt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG, dass die Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Hauptsache gehört und keine gesonderte Vergütung auslöst.[1] Die Frage der Vergütung für die Tätigkeit des Anwalts in solchen Verfahren stellt sich daher nur dann,...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Vollstreckungsandrohung/Vollstreckungsankündigung

Rz. 114 Bereits die Vollstreckungsandrohung oder Vollstreckungsankündigung löst die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV aus (siehe oben Rdn 54). Kommt es nach einer Vollstreckungsandrohung zur Durchführung der angedrohten Vollstreckungsmaßnahme, entsteht die Gebühr nicht erneut, sondern insgesamt nur einmal.[61] Beispiel 66: Vollstreckungsandrohung und nachfolgende Vollstreckun...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Anrechnung von Zahlungen und Vorschüssen

Rz. 108 Soweit der Mandant Vorschüsse geleistet oder Zahlungen erbracht hat für anwaltliche Tätigkeiten, für die der Anwalt später beigeordnet wird, sind diese Zahlungen auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Verrechnet wird allerdings zunächst auf denjenigen Teil der Wahlanwaltsvergütung, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unte...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung

Rz. 229 Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann gegen den ergangenen Bescheid Anfechtungsklage erhoben werden. Auch ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung müsste möglich sein. Rz. 230 Schließt sich an das Verwaltungszwangsverfahren ein gerichtliches Verfahren über die Zwangsmaßnahme an, so gelten nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (5) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 44 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine 0,75-Gebühr. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 0,75.[11] Beispiel 14: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Mehr...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid und den Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 OWiG)

Rz. 228 Nicht mehr zur Instanz gehört dagegen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG, soweit sich dieser gegen eine Entscheidung über die Kosten- und Auslagenerstattung (also Kostenfestsetzung) oder den Kostenansatz richtet. Zwar zählen Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Bußgeldverfahren ebenso wie die vergleichbaren Beschwerden in Strafverfahren grund...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 34. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 86 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XI. Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz vor dem BFH nach § 128 Abs. 3 FGO

Rz. 84 Gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO und über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 FGO steht den Beteiligten die Beschwerde zu, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Solche Beschwerdeverfahren wurden in finanzgerichtlichen Angelegenheiten anfangs nach den Nrn. 3500, 3513 VV vergütet;[32] auf ältere R...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / II. Betragsrahmengebühren nach Teil 3 VV

Rz. 12 Sofern in Verfahren nach Teil 3 VV in der Hauptsache nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), erhält der Anwalt für die Vertretung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gesonderte Verfahrensgebühren, und zwar ebenfalls Rahmengebühren. Die Verfahrensgebühr ergibt sich auch hier aus Nr. 3335 VV. Kommt es zu einem Termin, erhält der Anwalt zusät...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Zu berücksichtigen ist auch hier, dass sich die Beratungshilfegebühren nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen, unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt oder nicht. Bei Festgebühren kommt es im Gegensatz zu den Wertgebühren auf eine gemeinschaftliche Beteiligung nicht an.[9] Beispiel 9: Vertretung von Ehefrau...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 69. Wechsel des Auftrags

Rz. 147 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Postentgeltpauschale

Rz. 107 Strittig war, ob im gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine gesonderte Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV anstand. Diese Streiftrage hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG durch die Neufassung des § 17 Nr. 11 RVG zum 1.8.2013 dahingehend geklärt, dass es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt und folglich die Pos...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigungs- oder Erledigungsgebühr

Rz. 135 Auch im Berufungsverfahren kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Soweit die Gegenstände im Berufungsverfahren anhängig sind, beläuft sich die Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1004 VV auf 1,3. Beispiel 63: Berufung mit Erledigung Im Berufungsverfahren vor dem OVG wirkt der Anwalt in der mündlichen Verhandlung an einer Erledigung des Verfahrens...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / a) Überblick

Rz. 42 Bezieht sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO), so erhält der Anwalt höhere Gebühren nach Nrn. 2502 und 2504 ff. VV. Die Einigungs- und Erledigungsgebühren bleiben dagegen unverändert. Rz. 43 Die Nrn. 2504 ff. VV erhöhen ledigl...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 95 Der Gegenstandswert berechnet sich wie im Ausgangsverfahren (siehe Rdn 85). Beispiel 31: Vertretung im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung und im weiteren Verfahren Der Anwalt vertritt den Gläubiger wegen einer Forderung in Höhe von 30.000,00 EUR im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung sowie im anschließenden Verteilungsverfahren, in dem er am Verteilu...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XI. Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 59 Kommt es im Beschlussverfahren zur Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG), so gelten nach Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren eines Revisionsverfahrens entsprechend. Der Anwalt erhält also auch hier die Vergütung nach den Nrn. 3206 ff. VV. Beispiel 22: Rechtsbeschwerde zum BAG im Beschlussverfahren Gegen die Entscheidung des LAG über ein...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Grundsatz

Rz. 115 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach Nr. 7008 VV auch Ersatz der von ihm abzuführende Umsatzsteuer verlangen. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem gültigen Steuersatz bei Beendigung oder Erledigung der Angelegenheit. Rz. 116 Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genom...mehr

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§ 1 Einleitung / (7) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nrn. 4143, 4144 VV

Rz. 122 Werden im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht (Adhäsionsverfahren), so erhält der Anwalt nach Nrn. 4143, 4144 VV zusätzliche Gebühren, die sich wiederum nach dem Wert richten. In erster Instanz beträgt die Gebühr 2,0, in der Rechtsmittelinstanz 2,5. Rz. 123 Mehrere Auftraggeber sind auch hier erhöhend zu berücksichtigen, wobei hier wiederum dersel...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VI. Anrechnung bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 28 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorausgehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren (siehe dazu § 11 Rdn 53 ff. und 127 ff.). Rz. 29 Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zum streitigen Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisc...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Gebühr nach Hauptverhandlung

Rz. 117 Wird nach einer Aussetzung das Verfahren eingestellt oder der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, kann auch eine Zusätzliche Gebühr entstehen. Dass bereits ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass ein erneuter Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird.[63] Beispiel 63: Aussetzung der Hauptverhandlung und anschl...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 17 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers – in Abweichung zu § 15 Abs. 2 RVG – eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV, und zwar unbeschadet des § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 18 Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern kommt zwar auch hier in Betracht, allerdings nur, wenn der A...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr