Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 79 Die Vorschrift des § 51 (Bewilligung einer Pauschgebühr) ist anwendbar. Nach § 51 Abs. 1 ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren über freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt auf Antrag eine Pauschgebühr zu bewilligen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss

Rz. 14 Im Gegensatz zur früheren Regelung der BRAGO kann der beigeordnete Anwalt jetzt auch einen Vorschuss (§ 9) verlangen. Er muss also nicht wie früher die Fälligkeit abwarten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verband

Rz. 29 Die Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich in der gemeinschaftlichen Berechtigung (§§ 741 ff. BGB). Ihr fehlt schon im Ansatz die Verselbstständigung einer Vermögensmasse, der losgelöst von den Einzelinteressen der Mitglieder eigenständige Rechtsqualität zukommen könnte. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Personenmehrheiten, deren Bedeutung nur in der Bündelung von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Übrige Personen

Rz. 45 Auf die nicht in § 5 genannten Personen – mit Ausnahme der in Rdn 42 f. genannten – ist die Vorschrift nicht anwendbar. Rz. 46 Bürovorsteher/Büroangestellte: Auch auf einen Bürovorsteher ist § 5 nicht anwendbar.[20] Erst recht gilt § 5 nicht für eine Büroangestellte.[21] Rz. 47 Diplomjurist: Auf einen Diplomjuristen ist § 5 nicht anwendbar.[22] Rz. 48 Freier Mitarbeiter:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abschließende Abrechnung der Vorschüsse

Rz. 21 Die Festsetzung eines Vorschusses nach § 55 steht ohne weiteres unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird (vgl. §§ 675 Abs. 1, 666 BGB).[32] Das folgt bereits aus dem Begriff des Vorschusses (siehe § 58 Rdn 14). Bei der Geltendmachung eines Vorschusses gegen die Staatskasse gem. § 47 oder auch gem. § 51 Abs. 1 S. 5 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verfahren vor dem Finanzgericht nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Schriftliche Zustimmungserklärung (Abs. 8 S. 1, 2. Alt., S. 2)

Rz. 127 Darüber hinaus sind nach Abs. 8 S. 1, 2. Alt. Rahmengebühren auch dann festsetzbar, wenn der Auftraggeber der Höhe der Gebühren ausdrücklich zugestimmt hat. Nach Abs. 8 S. 2 ist die schriftliche Zustimmungserklärung dem Festsetzungsantrag beizufügen. Anderenfalls ist der Festsetzungsantrag abzulehnen, und zwar als unzulässig. Die Ablehnung führt also nicht zum Verlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fälligkeit

Rz. 29 Fällig wird der Anspruch des beigeordneten Anwalts unter den Voraussetzungen des § 8.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss

Rz. 30 Der beigeordnete Anwalt kann auch einen Vorschuss nach § 9 von dem Vertretenen verlangen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Pauschale für eingehende Telefaxe

Rz. 221 Vereinbart werden kann auch, dass beim Rechtsanwalt eingehende Telefaxe (vgl. Anm. Abs. 1 S. 2; Rdn 36) wie Kopien/Ausdrucke abgerechnet werden, zumal der Anwalt diese i.d.R. ebenso bezahlen muss.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vergütungsfestsetzung

Rz. 31 Da es sich um eine Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Anwalt seine Vergütungsansprüche im vereinfachten Verfahren nach § 11 gegen den Vertretenen festsetzen lassen.mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / I. Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt beantragt die Zahlung seiner Vergütung aus der Landeskasse. Angemeldet hat er dabei für das Berufungsverfahren auch eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3202 VV). Diese hat er damit begründet, dass das OLG auf die Berufung hin einen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO erlassen und auf die offensichtliche Unbegründetheit der Berufung hingewiesen habe. Abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anwaltliche Versicherung

Rz. 44 Insbesondere dann, wenn dem Anwalt greifbare Belege fehlen, bleibt ihm die Bekräftigung seines Vortrages, indem er die Richtigkeit der Angaben anwaltlich versichert. Das kann zwar – muss allerdings nicht stets – hinreichen, um den Ansatz als glaubhaft ansehen zu können. Zu beachten ist hierbei, dass nach § 55 Abs. 5 S. 1, § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO nur hinsichtlich der Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Auftraggeber

Rz. 34 Antragsberechtigt ist auch der Auftraggeber, was in der Praxis häufig übersehen wird. Dieser kann die Berechtigung der vom Anwalt geltend gemachten Vergütung im Festsetzungsverfahren nach § 11 überprüfen lassen. Auftraggeber ist derjenige, der den Anwaltsvertrag mit dem Rechtsanwalt abgeschlossen hat und ihm die Vergütung schuldet. Dies muss nicht zwingend die vertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (7) Schutzschrift

Rz. 48 Nach herrschender Meinung zur früheren Rechtslage erhielt der Anwalt für die Einreichung einer Schutzschrift nur eine 5/10-Prozessgebühr, da Anträge in der Schutzschrift mangels eines anhängigen Verfahrens nicht als Sachanträge angesehen wurden.[52] Unter der Geltung des RVG, das für die Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr keinen Sachantrag mehr voraussetzt, so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung der Beiordnung

Rz. 22 Wird die Beiordnung aufgehoben, bleiben die bis dahin entstandenen Vergütungsansprüche gegenüber der Landeskasse bestehen.[8] Der Anspruch geht nicht dadurch verloren, dass dem Anwalt ein Wahlanwaltsauftrag erteilt wird.[9]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminswahrnehmung

Rz. 54 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit – unabhängig von seinen sonstigen Tätigkeiten – die volle 1,3-Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 entstanden. Endet der ihm erteilte Auftrag nach dem Termin, ist für eine Kürzung der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1 dementsprechend kein Raum mehr. In der Praxis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schreiben einfacher Art

Rz. 4 Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr reduziert sich bei Aufträgen zu Schreiben einfacher Art auf 0,3. Die Anm. zu VV 2301 definiert Schreiben einfacher Art als solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschnittlichen Kanzlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 146 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in denen das GKG anwendbar ist, bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 197a Abs. 1 S. 1, 2. Hs. SGG nach § 162 VwGO . Rz. 147 Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 17 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 2 nach VV 3206 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Danach liegt eine vorzeitige Beendigung vor,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 79 Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe muss die Beratungshilfe nicht von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden (§ 3 BerHG). Daher hat der Anwalt hier auch dann Anspruch auf die ohnehin reduzierte Vergütung nach VV 2501 ff., wenn die Beratung durch eine nicht in den Anwendungsbereich des § 5 fallende Person gewährt worden ist, etwa durch einen Nicht-Stationsreferendar. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Fälle des Abs. 1, Abs. 3 S. 1

Rz. 63 Zahlungspflichtig ist bei der gerichtlichen Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe oder bei Bestellung zum Prozesspfleger nach §§ 57, 58 ZPO (Abs. 1) in Verfahren vor Gerichten des Bundes die Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes die jeweilige Landeskasse. Bei sonstigen gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen (Abs. 3) erhält der Rechtsanwalt die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 41 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenansatz vorzugehen, oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite eingeleiteten Verfahren, so erhält er eine gesonderte Vergütung (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Insoweit ist in § 18 Abs. 1 Nr. 3 jetzt klargestellt, dass Erinnerungen in der Kostenfestsetzung immer eigene Angelegenheiten darstellen, auch wenn keine Entsch...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Konkurrenz zu anderen Gebührenvorschriften

Rz. 72 Sind durch andere Gebührenvorschriften höhere Gebühren als 0,8 angefallen, erfolgt keine Reduzierung durch VV 3101 Nr. 1. Erledigt sich also z.B. im Mahnverfahren nach eingelegtem Widerspruch der Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens, bevor der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag beim zuständigen Gericht eingereicht hat, findet für den Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vorzeitige Beendigung vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit für die Partei (Tätigkeit eines Vertreters)

Rz. 35 Die Beiordnung oder Bestellung als solche begründet noch keinen Vergütungsanspruch, weil dieser an eine tatsächliche Leistung anknüpft, die einen Gebührentatbestand erfüllt. Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt erwächst ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur, wenn er Tätigkeiten für seine Partei vornimmt.[50] Der Rechtsanwalt schuldet der von ihm v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesetzlicher Anspruchsübergang auf die Staatskasse (§ 59)

Rz. 71 Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 138 FamFG, auch i.V.m. § 270 FamG beigeordneten oder nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht der Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse gem. § 59 auf diese über. Der Über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 5)

Rz. 23 Nr. 5 enthält eine Spezialregelung für verschiedene Abschnitte der dort genannten Eilverfahren; der Anwalt soll danach für eine Tätigkeit in den einzelnen Abschnitten desselben Eilverfahrens seine Vergütung insgesamt nur einmal erhalten (§ 15 Abs. 2). Wirtschaftlicher Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 8 Der Hauptfall der Entstehung eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs ist die gerichtliche Beiordnung oder Bestellung eines Rechtsanwalts. Bei Beiordnung oder Bestellung durch Justizbehörden (Staatsanwaltschaft und Bundesamt für Justiz) gilt das entsprechend, vgl. § 59a. Nach erfolgter Beiordnung oder Bestellung muss der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertre...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Kläger hatten sich von dem beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten lassen. Der Anwalt hatte ein gemeinschaftliches Testament entworfen, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit diesem Entwurf übersandte der Beklagte den Klägern eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Hieraufhin kündigten die Kläger das Mandat. Nun...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 62 Wird ein Vorschuss geltend gemacht, ist grundsätzlich die Mittelgebühr angemessen.[16] Da es nicht um eine Abrechnung geht, sind die Kriterien des § 14 Abs. 1 nur bedingt einschlägig. Die Angemessenheit eines Vorschusses bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen. Er hat sich daran zu orientieren, welche Gebühren voraussichtlich anfallen werden. Insoweit ist der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchzählen der Kopien und Ausdrucke

Rz. 191 Ein Rückgriff auf die für Gerichtskosten geltende Regelung in GKG-KostVerz. Anm. Abs. 1 S. 1 zu 9000, wonach die Höhe der Dokumentenpauschale in jedem Rechtszug und für jeden Kostenschuldner gesondert zu berechnen ist und nur Gesamtschuldner als ein Schuldner gelten, kann angesichts des klaren Wortlauts von Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 7000 somit nicht erfolgen.[287] Werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung

Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 1 § 55 ist eine zentrale Verfahrensvorschrift, damit die öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse infolge Beiordnung oder Bestellung des Anwalts nach einheitlichen Grundsätzen überschaubar abgewickelt werden können. § 55 regelt das Verfahren zur Festsetzung des öffentlich rechtlichen Vergütungsanspruchs des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausschluss bestimmter Tätigkeitsbereiche

Rz. 162 Abs. 2 S. 2 schließt bestimmte Tätigkeitsbereiche vom sachlichen Anwendungsbereich des RVG aus, auch wenn sie von einem Anwalt erbracht werden.[266] Dies beruht im Wesentlichen auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass es sich bei den hier genannten Aufgaben um Tätigkeiten handelt, die entweder ehrenamtlich erfolgen, in erheblichem Umfang auch Nicht-Rechtsanwälten übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anfechtung erforderlich

Rz. 141 Auch hier gilt, dass die eingeschränkte Beiordnung selbst von der bedürftigen Partei oder dem Anwalt[287] angefochten werden muss (vgl. § 127 ZPO, siehe auch Rdn 130 und 136)[288] bzw. dass das Gericht bereits bei der Beiordnung prüfen muss, ob eine Einschränkung möglich ist.[289] Ist das nicht geschehen, besteht kein Bedürfnis mehr, die Einschränkung im Festsetzungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dauer des Termins

Rz. 130 Eine Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins entsteht nur, wenn der Termin auch stattfindet. Die Wahrnehmung beginnt mit dem Erscheinen des Rechtsanwalts im Termin, nachdem das Gericht den Termin gemäß § 220 ZPO aufgerufen oder sonst den Beginn mitgeteilt hat.[140] Ein Terminsbeginn setzt voraus, dass das Gericht – sofern der Termin nicht förmli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung von Amts wegen (Anm. Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 37 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht bei Säumnis einer Partei von Amts wegen Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung trifft. Diese Regelung kann naturgemäß nur den Rechtsanwalt betreffen, der den Termin für seinen Mandanten wahrgenommen hat, und nicht für den Rechtsanwalt gelten, der im Termin ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Berufsspezifische Dienste

Rz. 208 Zulässig ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VBVG die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen i.S.d. § 1835 Abs. 3 BGB.[375] Der anwaltliche Betreuer hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch für seine berufsspezifischen Dienste, etwa für die Prozessvertretung des Betreuten in einem Zivilverfahren. Der Wert dieser Aufwendungen bemisst sich dabei folgerichtig nach dem anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Urteil erfolgt, geh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch Versäumnisurteil

Rz. 179 Allein die schriftsätzliche Ankündigung des Widerspruchs reicht zwar aus, um sich die Rechte im Nachverfahren zu erhalten. Die Terminsgebühr fällt aber für den Beklagtenvertreter nur an, wenn er für seinen Mandanten den Termin wahrnimmt. Rz. 180 Ist der Beklagte selbst oder im Anwaltsprozess dessen Rechtsanwalt nicht anwesend und ergeht deswegen ein Versäumnisurteil, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beschwerdeverfahren nach dem GKG

Rz. 167 Das Beschwerdeverfahren wird durch einen Abänderungsantrag eingeleitet. Terminologisch kommt es nicht auf die richtige Wortwahl an. Um eine Streitwertbeschwerde handelt es sich auch dann, wenn der Rechtsanwalt "Erinnerung" gegen eine gerichtliche Wertfestsetzung einlegt.[64] Es gilt der Auslegungsgrundsatz, dass bei Unklarheit über die Art des eingelegten Rechtsmitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Berichtigung oder Ergänzung der Entscheidung oder ihres Tatbestands (Nr. 6)

Rz. 76 Die Berichtigung oder Ergänzung von Entscheidungen oder ihres Tatbestandes gehört zum Rechtszug. Im Einzelnen ist wie folgt zu unterschieden:mehr