Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zulässigkeit

Rz. 181 Vertragliche Fälligkeitsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig. So ist insbesondere die Vereinbarung einer gegenüber Abs. 1 vorzeitigen Fälligkeit möglich.[130] Rz. 182 Zulässig ist es sogar, entsprechend dem gesetzlichen Leitbild des § 271 Abs. 1 BGB die sofortige Fälligkeit zu vereinbaren.[131] Rz. 183 Möglich sind auch gestaffelte Fälligkeitsvereinbarungen, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt, VV 5102, 5104, 5106

Rz. 2 Nach VV Vorb. 5.1.2 Abs. 2 entsteht die Terminsgebühr für die Teilnahme an Vernehmungen vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde. Sonstige Termine, etwa Besprechungen mit Zeugen oder Sachverständigen, reichen nicht aus. Solche Tätigkeiten werden durch die jeweiligen Verfahrensgebühren abgegolten. Rz. 3 Auch die Terminsgebühr ist nach der Höhe des angedrohten bzw. ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Prüfungsauftrag mit bedingtem Rechtsmittelauftrag

Rz. 23 Nicht anders verhält es sich, wenn dem Anwalt mit dem Auftrag, die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu prüfen, bereits der bedingte Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels erteilt wird, wenn also der Anwalt für den Fall, dass er im Rahmen seiner Prüfung zu einer Erfolgsaussicht gelangt, das Rechtsmittel auch einlegen soll. Der Anwalt erhält dann für die Prüfung wiede...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehen der Gebühr

Rz. 5 Die Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 6 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten, die nicht den Tatbestand der Termins- oder Einigungsgebühr erfüllen, also insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Folge einer Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 22 Die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geht mithin zu Lasten der Staatskasse und schränkt die Rechte des beigeordneten oder bestellten Anwalts nicht ein. Das Verbot des § 121 Abs. 3 ZPO richtet sich an das Gericht,[36] nicht hingegen an den beigeordneten Anwalt. Wird dieser unter Verstoß gegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne Einschränkung beigeordnet, kann er sich bei der Abrechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auslagen

Rz. 69 Für Auslagen bleibt es auch bei Einschaltung anderer als der zu § 5 gehörenden Personen grundsätzlich bei der gesetzlichen Regelung der VV 7000 ff. Rz. 70 Insbesondere kann der Anwalt die Umsatzsteuer (VV 7008) dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn die Hilfskraft dem Anwalt keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss der Anwalt seine Vergütung versteu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach Abs. 1 S. 1 der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispiel:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührensatz

Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist nach dem Wortlaut des § 10 nicht zwingend vorgeschrieben. Die Angabe wird jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei VV 2100 oder VV 2300, zu verlangen sein.[20] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und dem Gesetz nicht überprüfen, ob der Gebührenbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) BGB-Gesellschaft/Kündigungsschutzklagen

Rz. 133 Hauptanwendungsfall der Nr. 1 Buchst. c werden zum einen umfangreiche Verfahren, zum andern auch die Fälle sein, in denen zahlreiche Auftraggeber unterrichtet werden müssen, etwa größere BGB-Gesellschaften, sofern jeder Gesellschafter unterrichtet werden muss. Erfasst werden auch Sammelklagen mehrerer Auftraggeber, die sich zusammengeschlossen haben, etwa bei Kündigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe der zu erstattenden Kosten

Rz. 52 Geht man davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt die gleiche Vergütung erhält, wie ein zugelassener Anwalt, dann sind diese Kosten auch erstattungsfähig. Rz. 53 Geht man dagegen davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt nur eine Gebühr nach VV 3403 verdiene (siehe Rdn 23), dann ist auch nur diese Gebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer erstattungsf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mitwirkung

Rz. 518 Erforderlich für das Entstehen der Einigungsgebühr ist ferner eine Mitwirkung des Anwalts, dass er also eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete mindestens mitursächliche Tätigkeit entfaltet hat. Dies ist nicht gegeben, wenn Gläubiger und Schuldner unmittelbar einen Vergleich schließen, ohne dass ihre Anwälte damit befasst wurden, wobei auch die bloße Vermittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (analog Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 76 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, entsteht ebenfalls die Zusätzliche Gebühr. Die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls steht einem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§ 408 Abs. 2 S. 2 StPO). Dann muss aber der Anwalt, der an einer solchen Verfahrensbeendigung mitwirkt – etwa du...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / III. Pauschalvereinbarung

Rz. 26 Haben die Parteien ein Pauschalhonorar vereinbart, so ist auch hier zu differenzieren. Sind mehrere Pauschalen für bestimmte Zeiträume vereinbart, dürften abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, so dass es jeweils auf die Fälligkeit der Teilpauschalen ankommt. Beispiel: In einer Unterhaltssache haben die Parteien eine Vereinbarung geschlossen, wonach der Anwalt für die a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Subsidiäre Haftung der Staatskasse

Rz. 2 Reichen diese Zahlungen an den Anwalt hin, um seine volle Vergütung in einer Angelegenheit nach Abs. 2 abzudecken, kommt die nur subsidiäre Haftung der Staatskasse uneingeschränkt zur Geltung. Sie braucht überhaupt nicht zu leisten und kann erbrachte Leistungen zurückfordern. Wird von der Partei oder dritter Seite nur ein Teil der vollen Vergütung gezahlt, konkurrieren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 23 Die Bestimmung der Gebühr im Einzelfall richtet sich nach den Kriterien des Abs. 1. Die dort aufgeführten sechs Merkmale sind nicht abschließend, erfordert doch die Bestimmung nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Berücksichtigung aller Umstände. Auch in Abs. 1 nicht explizit genannte Umstände können daher bei der Bestimmung der Gebühr berücksichtigt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Kürzung und Anrechnung

Rz. 236 Probleme bereitet die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren eine Kürzung nach Abs. 3 vorzunehmen ist und der Anwalt zuvor außergerichtlich tätig war. In diesem Fall ist nämlich die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr der VV 2300 gemäß VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig anzurechnen. Beispiel 1: Eingeklagt wird eine Forderung in Höhe von 20.000 EUR. Auf Vorschlag d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung des Rechtspflegers

Rz. 196 Beantragt der beigeordnete Anwalt seiner Regelvergütung wegen die Festsetzung im eigenen Namen, so hat der für dieses Verfahren zuständige Rechtspfleger (§ 21 Nr. 1 RPflG) zu prüfen, ob er bereits eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und ob dieser Betrag ganz oder teilweise auf die festzusetzenden Kosten anzurechnen ist (Teil A Nr. 2.3.1 VwV Vergütungsfest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährung

Rz. 139 Der Anspruch auf die Pauschvergütung verjährt in demselben Zeitraum, in dem auch die übrigen Vergütungsansprüche des Anwalts verjähren, also gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Rz. 140 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Pauschvergütung erstmals fällig geworden ist (§ 200 BGB). Im Normalfall ergeben sich keine Probleme. Die Fälligk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminsgebühr

Rz. 58 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er eine Terminsgebühr nach VV 6102 für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 59 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, da VV Vorb....mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 256 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Erhält der Anwalt den Auftrag, die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu prüfen, so handelt es sich hierbei gegenüber dem Verfahren, in dem die anzufechtende Entscheidung ergangen ist, um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15. Erforderlich ist insoweit allerdings ein gesonderter Auftrag. Die Abgrenzung kann mitunter Schwierigkeiten bereiten. Rz. 2 Die Beratung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / VIII. Einigungen mit Mehrwert

Rz. 21 Werden im selbstständigen Beweisverfahren weitere Gegenstände in eine Einigung mit einbezogen, ist zu differenzierenmehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Einigung über anhängige Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 97 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel Rdn 96. Auch über den Versorgungsausgleich wird eine Einigung erzielt. Abzurechnen ist wie folgt:mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / A. Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 4124 ff. regeln die Vergütung im Berufungsverfahren. Ebenso wie die übrigen Vorschriften der VV 4100 ff. gelten die VV 4124 ff. unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Rz. 2 War der Anwalt dagegen nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, etwa mit der Einlegung der Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslegung

Rz. 39 Hat der Anwalt sich entschieden, trotz anderer Optionen oder daneben einen Antrag nach Abs. 1 S. 1 zu stellen, muss er dies eindeutig verlautbaren. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Möglichkeiten offensichtlich sind und der Anwalt zugleich andere Anträge stellt, die Verfahrenskosten zum Gegenstand haben. Für die Geschäftsstelle des Gerichts, die den Antrag entg...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 5

Rz. 1 In Unterabschnitt 5 (VV 4141 bis 4147) sind zusätzliche Gebühren geregelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verlegung der Kanzlei (Abs. 3 S. 2)

Rz. 58 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären. Diese Regelung entspricht dem früheren § 30 BRAGO. Beispiel: Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn. Für die Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitpunkt der Vorschussanforderung

Rz. 38 Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit Auftragserteilung.[13] Rz. 39 Eine vor Eintritt der Fälligkeit erstellte Vergütungsrechnung ist in der Regel in eine Vorschussanforderung umzudeuten, da vor Eintritt der Fälligkeit die Vergütung nicht abgerechnet werden kann (§ 10 Abs. 1).[14] Rz. 40 Der Vorschuss wird mit sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zusammentreffen der Beschränkungen nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c (mehr als 100 Kopien)

Rz. 182 Fertigt der Anwalt Kopien oder Ausdrucke, die unter verschiedene Buchstaben der Nr. 1 fallen, ist getrennt zu zählen. Die nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c gefertigten Kopien und Ausdrucke dürfen für die Ermittlung der 100 Seiten übersteigenden Seiten nicht zusammengerechnet werden. Es ist sowohl für Nr. 1 Buchst. b als auch für Nr. 1 Buchst. c getrennt zu prü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 91 Die Darlegung der konkreten Gebühr durch den Anwalt darf sich allerdings nicht auf die Aussage beschränken, dass bei einer insgesamt durchschnittlichen Angelegenheit allein aufgrund des Toleranzbereiches eine um 20 % über der Mittelgebühr liegende Gebühr verlangt werden könne. Dies ist eine Überschreitung des dem Anwalt eingeräumten Ermessensspielraums, da der Toleran...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 173 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein ggf. anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Besondere Behandlung von Zahlungen der Partei gem. § 120 ZPO

Rz. 30 Soweit der Partei mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Raten und/oder Einmalzahlungen auferlegt wurden (§ 120 Abs. 1 ZPO), dienen diese zwar auch zur Befriedigung des Anwalts. Kostengläubigerin ist jedoch die Staatskasse (§ 120 Abs. 2 ZPO).[35] Der Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei erstreckt sich nicht unmittelbar auf diese Zahlungen; selbige finde...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / cc) Anteil des Auftraggebers

Rz. 30 Da das Interesse eines Beteiligten nicht mit dem Wert des gerichtlichen Verfahrens übereinstimmt, ist nach § 26 Nr. 2 der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ausgehend vom Verkehrswert (Rdn 7) nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil des Auftraggebers zu bestimmen (§ 26 Nr. 2, 2. Teils.). Beispiel: Gegenstandswert Teilungsversteigerung I Der Anwalt beantragt für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3)

Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (Abs. 1 S. 5). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen

Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzliche Voraussetzung, dass eine Festsetzung vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausgangslage

Rz. 100 Bei erfolgreicher Prozessführung rechnen Anwälte häufig nicht mit ihren Auftraggebern, sondern direkt mit dem (teilweise) unterlegenen Gegner ab. Das bringt regelmäßig deutliche Erleichterungen, bedarf aber hinsichtlich der Umsatzsteuer insbesondere bei einer Mehrfachvertretung zusätzlicher Aufmerksamkeit. Rz. 101 Sind die Streitgenossen allesamt nicht vorsteuerabzugs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift der VV 3403 gilt nur für Verfahren nach VV Teil 3,[1] also nur für solche Verfahren, in denen sich die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten nach den VV 3100 ff. richten würde. Hierzu zählen auch Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren sowie einstweilige Anordnungsverfahren in Familien- oder FG-Sachen. Ebenso zählen hierzu verwaltungsgerichtliche...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / bb) Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Rz. 33 War der Anwalt bereits außergerichtlich hinsichtlich der Eigentumsauseinandersetzung tätig und hat er dort eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 verdient, so ist diese gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.[3] Da allerdings nie mehr angerechnet werden kann, als der Anwalt im nachfolgenden Verfahren an Verfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Vergütung ist aufgrund eines Formfehlers nach § 4b unverbindlich und damit nicht einforderbar

Rz. 74 In diesem Fall bleibt die Vergütungsvereinbarung wirksam.[52] Der Anwalt kann jedoch nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen. Rz. 75 Im Gegensatz zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung, bei der der Anwalt darauf angewiesen ist, erst einmal eine ordnungsgemäße Berechnung der gesetzlichen Gebühren vorzulegen (siehe Rdn 73), braucht und darf er dies nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstes Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 23 Ergeht das erste Versäumnisurteil mangels Verteidigungsanzeige des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 Abs. 3 ZPO und legt der Beklagte dagegen Einspruch ein, beurteilt sich die Gebührenfrage wie folgt: Für das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erhält der Anwalt des Klägers eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 Abs. 1 Nr. 2. Für seine Teilna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Umfang des Forderungsübergangs

Rz. 12 Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 lässt die Auslegung zu, dass der Vergütungsanspruch des Anwalts oder dessen Beitreibungsrecht gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner – soweit diese Ansprüche bestehen – stets in voller Höhe und nur dann auf die Staatskasse übergehen, wenn diese dem Anwalt in Höhe des Anspruchs "Befriedigung" verschafft hat. Ein solches Verständnis wür...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erforderliche Tätigkeiten

Rz. 40 Die Gebühr nach VV 6301 verdient der Anwalt nur, wenn er am Termin teilnimmt. Es genügt, wenn der Anwalt in dem gerichtlich anberaumten Anhörungs- oder Vernehmungstermin anwesend ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Anwalt sich aktiv an der Anhörung oder Vernehmung beteiligt, dass er Fragen stellt oder weitere Ermittlungen des Gerichts anregt oder Anträge stellt. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4300 ff. regeln die Vergütung für Einzeltätigkeiten des Anwalts. Vergleichbar sind sie der Regelung der VV 3403, die für Einzeltätigkeiten innerhalb VV Teil 3 gilt. Bei den Gebühren nach VV 4300 ff. handelt es sich zum Teil um Einzelaktgebühren, wie etwa bei der Gebühr für die Einlegung der Berufung oder Revision (VV 4302 Nr. 1). Zum Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Berechnung

Rz. 78 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 nicht.[43] Der Vorschuss kann nach dem RVG vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden. Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen ist die Auffassung des AG München,[44] die Vorschussan...mehr