Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren

Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 246 Die Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale in Strafsachen richtet sich gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO wie in Zivilsachen nach § 91 Abs. 2 ZPO. Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören danach die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Weil bereits im Rahmen der Prüfung, ob eine Dokumentenpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO keinen Wert für die Gerichtsgebühren festsetzen, weil insoweit als Gerichtsgebühr Festgebühren anfallen (GKG-KostVerz. 2111, 2112). Es gibt also keine gerichtliche Wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Europäische Kontenpfändung

Rz. 5 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO (Europäische Kontenpfändung), in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 1 wie bei der Vollziehung eines Arrests (vgl. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4) die 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309 und die 0,3-Terminsgebühr VV 3310.[5] Gem. § 63 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gutachten

Rz. 45 Über die Beratung hinaus dereguliert Abs. 1 S. 1 auch die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Es ist keine gesetzliche Gebühr – weder in konkreter Höhe, noch als angemessene Gebühr – vorgesehen. Vielmehr soll der Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung abschließen. Rz. 46 Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist ein Werkvertrag nach § 631 BGB.[54] aa) Auftrag; Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Betragsrahmengebühren (Abs. 1 S. 3)

Rz. 55 Bei Betragsrahmengebühren ist das Haftungsrisiko nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 3 stets zu berücksichtigen, da hier der Wert der Angelegenheit unmittelbar keinen Einfluss auf die Gebühren hat. Die obligatorische Berücksichtigung führt indes nicht automatisch zu einer Gebührenerhöhung. Sie tritt vielmehr nur dann ein, wenn im Einzelfall tatsächlich ein objektiv höhere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 3 VV 6204 legt die Terminsgebühr für die von VV 6203 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuaufteilung der Gebührentatbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Muster: Einfache Abrechnung (einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert)

Rz. 80 Beispiel: Unfallschadenregulierung mit Besprechung, Wert: 3.000 EUR. Rechnung Herrn (...) (Name, Adresse) In Sachen (...) ./. (...) Rechnungsdatum: (...)[58] Rechnungsnummer: (...)[59] Steuernummer: (...)[60] Leistungszeitraum: (...)[61] Gegenstandswert: 3.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Nach Abs. 1 S. 1 gelten in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (also eines Revisionsverfahrens) entsprechend. Dies gilt aber nur dann, wenn die Vorschriften in VV Teil 3 auch im Ausgangsrechtsstreit anzuwenden sind. Abs. 1 kommt daher nur in bürgerlichen Rechtsstreiten, in Verfahren der freiwilligen Gerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einbeziehung von Ansprüchen aus anderen Verwaltungsverfahren

Rz. 27 Nach Anm. 1 S. 1 zu VV 1005 ist bestimmt, dass sich die Einigungsgebühr einheitlich nach VV 1005 bestimmt, wenn in die Einigung Ansprüche aus anderen Verwaltungsverfahren einbezogen werden. Werden hingegen Ansprüche in die Einigung oder Erledigung einbezogen, die in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind – Hauptsache oder Eilverfahren –, bemisst sich die Einigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr und Gegenstandswert

Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440] Rz. 446 Der Gegenstandswe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. 2Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. (2) 1Die Verjährung der Vergütung für eine Tätigkeit in einem geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Antragsrecht auf Wertfestsetzung (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 155 Grundsätzlich ist das Gericht verpflichtet, den Wert des gerichtlichen Verfahrens von Amts wegen festzusetzen. Unterlässt das Gericht die Wertfestsetzung, gleich aus welchen Gründen, so steht dem Rechtsanwalt nach Abs. 2 S. 1, 1. Alt. das Recht zu, die gerichtliche Wertfestsetzung nach für die Abrechnung seiner Gebühre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5109

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5109 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) für erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bei einem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Musterverfahren (§ 93a VwGO)

Rz. 136 Die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c entsteht nach der Rechtsprechung des BVerwG auch, wenn der Kläger eines Musterverfahrens nach § 93a Abs. 1 VwGO die Prozessbevollmächtigten der übrigen Kläger der aufgrund der Durchführung des Musterverfahrens ausgesetzten Verfahren über den Stand des Rechtsstreits und über die weiteren Verfahrensmöglichkeiten nach Ergehen...mehr

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AGS 06/2021, Oetker, HGB-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker. 7. Aufl., 2021. C.H. Beck. XLV, 2.559 S., 199,00 EUR Der "Oetker" fokussiert sich auf das Recht der Personenhandelsgesellschaft und berücksichtigt in der 7. Auflage die aktuelle Reformdiskussion für eine Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG). Es wurde bei der Neuauflage darauf verzichtet, das Handelsrecht in seiner g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren

Rz. 20 Bei Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren, die das Gericht auch gemäß § 147 ZPO anordnen kann, behält der Rechtsanwalt seine vor der Verbindung entstandenen Gebühren. Nach der Verbindung liegt jedoch nur noch ein Verfahren vor. Die jetzt entstehenden Gebühren erwachsen dann aus den zusammengerechneten Streitwerten, wenn die Anträge der einzelnen Auftraggeber verschie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 9 VV 3500, 3513 gilt nicht für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2 aufgeführten Beschwerden, also insbesondere Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Gebühren der VV 3500, 3513 gelten daher auch für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2. genannten Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 68. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 17 Abs. 4 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 19)

Rz. 285 Wird nach der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens der Mehrbetrag der Haftungssumme nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezahlt oder die unzureichend gewordene Sicherheit nicht fristgemäß ergänzt oder geleistet, kann das Verteilungsgericht das Verteilungsverfahren einstellen (§§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 2 S. 1 SVertO). Bereits vor der Einstellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 1 ArbGG

Rz. 10 Durch das 2. JuMoG (in Kraft getreten am 31.12.2006) hat der Gesetzgeber die bis dahin geltende Ungleichbehandlung gegenüber Rechtsbeschwerden in arbeitsgerichtlichen Verfahren beseitigt. Das ArbGG verweist für das Verfahren über eine Beschwerde im Urteilsverfahren auf die Vorschriften der ZPO (§ 78 S. 1 ArbGG). Für die Rechtsbeschwerde (§ 78 S. 2 ArbGG) fehlt eine so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Wenn der Rechtsanwalt sowohl im Verfahren auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Unterbringung oder Freiheitsentziehung (§§ 331 ff., 427 FamFG) als auch im Hauptsacheverfahren zur endgültigen Unterbringung (§§ 312 ff. FamFG) oder Freiheitsentziehung (§§ 415 ff. FamFG) tätig wird, liegen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5105

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5105 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) im vorbereitenden Verfahren bei einer Geldbuße von übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Spätere Rechtszüge

Rz. 61 Nach der Rechtsprechung des BGH[89] entsteht die Dokumentenpauschale nicht, wenn ein Prozessbevollmächtigter späterer Instanz Kopien aus den Gerichtsakten bzw. von Bestandteilen von Gerichtsakten anfertigt, von denen er sicher erwarten konnte, dass von ihnen bereits Kopien gefertigt sind oder Abschriften existieren und hierauf rechtzeitig zurückgegriffen werden kann. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5106

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5106 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1 Abs. 2) fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsanspruch (§ 45 Abs. 3)

Rz. 10 Die Einführung dieser Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers hat eine Ergänzung des § 59a um den neu eingefügten Abs. 1 erforderlich gemacht. Abs. 1 S. 1 verweist für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Pflichtverteidiger auf die entsprechend geltenden Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (§§ 45 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Frist

Rz. 88 Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ist es grundsätzlich. nicht verwehrt, bei irrtümlich zu niedrig beantragter Vergütung die nicht erhobenen Beträge aus der Staatskasse nachzufordern.[191] Nachforderungen sind jedenfalls innerhalb der in § 20 GKG geregelten Nachforderungsfrist (vgl. Rdn 86 f.) zulässig.[192] Teilweise wird sogar davon ausgegangen, dass die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren im Berufungsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 41 Nach VV 3204 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR) und nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Für die Terminsgebühr gilt die Anmerkung zu VV 3106 mit der Maßgabe entsprechend, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 9 Nach §§ 613 S. 1, 675 BGB hat der Rechtsanwalt seine Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Er hat danach sowohl die Entgegennahme der Information, die Besprechungen mit dem Mandanten als auch die juristische Tätigkeit in Ausführung des Mandats persönlich zu leisten. Lediglich Hilfs- oder Zuarbeiten darf er anderen Personen oder Mitarbeitern übertragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verschiedene Angelegenheiten: Höherinstanzliches Prozessverfahren und Musterverfahren

Rz. 122 Befindet sich das Prozessverfahren im höheren Rechtszug, liegen die Voraussetzungen des § 16 Nr. 13 nicht vor.[32] Denn § 16 Nr. 13 bezieht sich ausdrücklich nur auf das erstinstanzliche Prozessverfahren. Prozessverfahren in der höheren Instanz und Musterverfahren bilden dann zwei verschiedene Angelegenheiten. Wird der Musterfeststellungsantrag in einem höheren Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschuss gem. § 47

Rz. 12 Das Verfahren zur Festsetzung des Vorschusses gem. § 47 richtet sich ebenfalls nach § 55.[17] Das ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 55 Abs. 1 S. 1. Deshalb muss der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt in seinem Antrag auf Festsetzung des Vorschusses insbesondere auch gem. § 55 Abs. 5 S. 2 angeben, ob und welche Zahlungen er bis zum Tag der Beantra...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, hatte für die Vertretung in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung sah u.a. vor: Zitat "1. Es wird ein Zeithonorar vereinbart. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung zu den vereinbarten Stundensätzen vergütet." 2. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vergütung des Prozesspflegers

Rz. 7 Ist ein Rechtsanwalt als Prozesspfleger bestellt, gilt dies für ihn nach § 1 Abs. 1 als anwaltliche Tätigkeit, so dass sich seine Vergütung nach dem RVG richtet.[6] Rz. 8 Hinsichtlich der Vergütung des Prozesspflegers existieren keine besonderen Vorschriften. Es gelten insoweit vielmehr die Gebühren nach VV Teil 3 unmittelbar (VV Vorb. 3 Abs. 1). Im Rechtsstreit erhält ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 5 Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen (siehe Rdn 1–3) erhält der Rechtsanwalt für den Entwurf einer Forderungsanmeldung und/oder die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren eine 0,5-Verfahrensgebühr. Die Erhöhung gegenüber § 75 BRAGO a.F. (3/10) erklärt sich daraus, dass die Anmeldung einer Insolvenzforderung eine vorherige Prüfung der Unterlagen des Glä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdeverfahren

Rz. 31 Der Beschluss, mit dem die Vollstreckbarkeit angeordnet wird, unterliegt gem. § 2 Abs. 4 ZPVtrAUTAG der Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 ZPO. Beschwerdegericht ist entweder das LG oder das OLG (vgl. § 1 Abs. 1 ZPVtrAUTAG). Im Beschwerdeverfahren erhält der Rechtsanwalt die erhöhten Gebühren nach VV 3200 (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a; vgl. dazu VV Vorb. 3.2.1 Rdn 46).[11]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigungsgebühr, VV 1000, 1003, 1004

Rz. 27 Hinsichtlich der Einigungsgebühr gemäß Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 gibt es keine Besonderheiten. Es muss unter Mitwirkung des Rechtsanwalts ein Vertrag – nicht zwingend ein Vergleich i.S.d. § 779 BGB – zustande gekommen sein, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich auss...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 1. Erinnerung

Gegen die Entscheidung des UdG über den Festsetzungsantrag ist sowohl für den beigeordneten Rechtsanwalt als auch für die – im Regelfall durch den Bezirksrevisor vertretene – Staatskasse die unbefristete – Erinnerung gegeben. Hinsichtlich des Verfahrens über die Erinnerung verweist § 56 Abs. 2 S. 1 HS 1 RVG auf die dort im einzelnen erwähnten Verfahrensvorschriften des § 33 R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Antragsmuster

Rz. 93 An das OLG (…)[96] über das Amts-/Landgericht (…)[97] In der Strafsache (…) ./. Az: (…) beantrage ich, mir gemäß § 51 RVG eine Pauschvergütung in Höhe von (…) EUR zu bewilligen. Begründung: Durch Beschl. v. (…) bin ich vom (…)gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden. Vor der Bestellung war ich nicht/bereits ab dem (…) tätig.[98] Die Pflichtverteidigervergütung beläuft si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verteilung

Rz. 58 Die Verteilung der gesamten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstandenen Auslagen auf die einzelnen Prozessverfahren bestimmt Anm. Abs. 3 zu Nr. 9018 GKG-KostVerz. Der auf ein einzelnes Ausgangsverfahren entfallende Anteil an den Gesamtauslagen ergibt sich aus dem Verhältnis der jeweils im zugrunde liegenden Prozessverfahren geltend gemachten Ansprüche, soweit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Beschluss

Rz. 61 Die Entscheidung über die Beschwerde erfolgt durch begründeten Beschluss.[156] In dem Beschluss muss die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung betragsmäßig festgesetzt werden.[157] Eine Entscheidung des Inhalts, dass dem Änderungsbegehren stattgegeben wird, reicht nicht aus.[158] Vor der Entscheidung ist dem Beschwerdegegner (Staatskasse oder Rechtsanwalt) rechtli...mehr

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AGS 06/2021, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Man ist schon ein wenig erstaunt, wenn man die Entscheidung liest, erstaunt hier aber über den Verteidiger. Denn es ist kaum noch nachvollziehbar, dass für einen Betrag von 242,00 EUR, der noch im Streit ist, ein OLG-Senat bemüht wird. Einen Vorteil hat der Streit aber gehabt. Es liegt seit längerem mal wieder eine OLG-Entscheidung zur Bemessung der Rahmengebühren vor. 2. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Anhang I. Verbundverfahren / 3. Mehrvergleich Vermögensauseinandersetzung?

Rz. 50 Die bloße Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens löst dagegen keine Einigungsgebühr aus.[13] Eine Einigungsgebühr für das Aushandeln eines Vertrags steht dem Rechtsanwalt nämlich nur dann zu, wenn sich zuvor ein Vertragspartner einer Rechtsposition berühmt hat, über die Streit oder Ungewissheit bestand.[14] Das ist aber bei einer einfachen Vermögensauseinande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anzeigepflicht bei allen Anrechnungen im RVG

Rz. 69 Die Anzeigepflicht erfasst alle im RVG vorgeschriebenen Gebührenanrechnungen. Abs. 5 S. 3 gilt daher insbesondere auch für Zahlungen auf die nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnende Geschäftsgebühr. § 55 Abs. 5 S. 2–4 korrigiert die frühere Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr[151] und soll den Urkundsbeamten in die Lage versetzen, die etwaige Anrechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Versicherungsberater

Rz. 155 Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RbBerG) kann gem. § 2 RDGEG abweichend von § 1 Abs. 1 S. 2 RDGEG nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung erteilt werden. Diese rechnen deshalb nicht nach dem RVG ab.mehr