Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 06/2021, Bemessung der ... / II. Allgemeine Erwägungen für die Gebührenbestimmung

1. Gesetzliche Regelung Das OLG verweist auf § 14 Abs. 1 RVG. Danach bestimmt der Rechtsanwalt die Höhe der Wahlverteidigergebühren unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen (§ 14 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 32 Bei Anm. Nr. 2 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Verständnis und Anwendung dem Rechtsanwalt häufig Schwierigkeiten bereiten, über deren Existenz sogar vielfach Unkenntnis besteht. Mit Anm. Nr. 2 soll einerseits die Situation gebührenrechtlich erfasst werden, in der die Tätigkeit des Rechtsanwalts lediglich darauf beschränkt sein soll zu beantragen, eine Einigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebühr

Rz. 407 Für den Rechtsanwalt, der im Erkenntnisverfahren noch nicht tätig war und mit der Zwangsvollstreckungsvollstreckung beauftragt ist, entsteht für die Tätigkeit im Verfahren auf erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel eine 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309.[403] Für diesen Rechtsanwalt gehört die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel allerdings zum Rechtszug...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten auch eine die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG erfüllende Vergütungsvereinbarung schließen. Welchen Inhalt diese Vergütungsvereinbarung hat, können die Vertragsparteien grds. frei vereinbaren. So kann eine Stundensatzvereinbarung geschlossen oder die Zahlung eines Pauschalbetrages oder die Regelung vereinbart werden,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 VV 2200 gilt nur für den deutschen Rechtsanwalt, den das Gesetz als Einvernehmensanwalt bezeichnet (§ 28 Abs. 1 EuRAG). Die Vergütung des ausländischen Rechtsanwalts für die Vertretung des Mandanten richtet sich ausschließlich nach dem Heimatrecht des ausländischen Rechtsanwalts.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Beispiel: Forderungszwangsversteigerung Der Rechtsanwalt des Gläubigers beantragt die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners. Nachdem das Gericht diese anordnet, beantragt der Schuldner die einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 30a ZVG für sechs Monate. Für den Rechtsanwalt entsteht eine 0,4-Verfahrensgebühr gemäß Anm. Nr. 6 zu VV 3311. Beispiel...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Höhe

Rz. 24 In den VV 2500 ff. sind die Gebühren geregelt, die im Rahmen der Beratungshilfetätigkeit für den Rechtsanwalt entstehen können. Die Gebühren VV 2501 ff. erhält der Rechtsanwalt nur aus der Landeskasse (vgl. § 44 S. 1). § 44 S. 2 stellt klar, dass die Gebühr VV 2500 nur der Rechtsuchende schuldet. Die Beratungshilfegebühren aus der Landeskasse bleiben deutlich hinter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der vierte Teil des ArbGG regelt Streitigkeiten bei Bestehen eines Schiedsvertrags (§§ 101 ff. ArbGG). Bei diesen Verfahren handelt es sich aber nicht um schiedsrichterliche Verfahren, sondern um solche, die vor dem Arbeitsgericht zu führen sind. Die Gebühren des Rechtsanwalts in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen richten sich grundsätzlich nach den VV 3100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe/Anerkannte Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung

Rz. 157 Die Beratungshilfe wird nach § 3 Abs. 1 BerHG durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Nur für diesen Personenkreis besteht deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Eine nach § 44 S. 1 zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht werden. Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besonderheiten bei Abtretung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse

Rz. 75 § 49b Abs. 4 BRAO erlaubt auch die Abtretung der gegen die Staatskasse gerichteten Forderung des gerichtlich bestellten (z.B. Pflichtverteidiger) oder im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Dieser Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts ist kein höchstpersönlicher Anspru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und nach den Bestimmungen, die das Gericht getroffen hat, zulässi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere gleichzeitig anhängige Anträge

Rz. 4 Haben mehrere Gläubiger gleichzeitig einen Antrag auf Versagung bzw. Widerruf der Restschuldbefreiung gestellt, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach VV 3321 nur einmal, auch wenn er unterschiedlich zu den jeweiligen Anträgen Stellung nimmt. Insoweit kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob er den Schuldner oder einen Gläubiger vertritt. Das ergibt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 86 Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Mandanten gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann die Kostenerstattungsansprüche im eigenen Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch einer durch einen Dritten entzogen. Der Anspruch bes...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt erhält von den Eheleuten E den Auftrag, ein gemeinschaftliches Testament zu entwerfen. Was hat der Rechtsanwalt hinsichtlich der ihm für die Erledigung dieses Auftrags anfallenden Vergütung zu bedenken?mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretergebühren-Erstattungsgesetz

Rz. 21 Die Verfahrenskostenhilfe nach den §§ 129 ff. PatG, § 21 Abs. 2 GebrMG, § 24 DesignG, § 36 SortenSchG ist zwar mit der Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO vergleichbar. Eine daraus hervorgehende Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 133 PatG),[9] auf den § 21 Abs. 2 GebrMG, § 24 S. 3 DesignG und § 36 SortenSchG verweisen, unterliegt indes dem Vertretergebühren-Erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anspruch gegen die Landeskasse

Rz. 85 Nach § 44 S. 1 erhält der Rechtsanwalt die Beratungshilfevergütung aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sind für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG mit der Landesjustizverwaltung besondere Vergütungsvereinbarungen getrof...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 40 regelt die Gebühren des in einem Verfahren nach § 67a VwGO gerichtlich bestellten Rechtsanwalts. Rz. 2 § 67a VwGO hat sich, obwohl seit 1990 in Kraft, bisher nicht bewährt und wurde von der Praxis auch nicht angenommen. Dementsprechend findet sich hierzu auch keine Rechtsprechung. Rz. 3 Nach § 40 kann der Rechtsanwalt von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 18 Der BGH hat entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bewilligt werden kann.[9] Das BVerfG hat diese Auffassung verfassungsrechtlich nicht beanstandet.[10] Auf der Grundlage dieser Auffassung kommt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einigungsverhandlungen nach Urteil

Rz. 37 Einigungsverhandlungen können auch erst nach Verkündung des Urteils durchgeführt werden mit dem Ziel, eine Berufung zu verhindern. Soweit dem Rechtsanwalt kein Auftrag zur Vertretung in einem Berufungsverfahren erteilt ist, gehören die Einigungsverhandlungen nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 noch zum erstinstanzlichen Rechtszug. Kommt es zum Abschluss einer Einigung, ist es für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch entsteht nicht schon mit dem Abschluss des Mandatsvertrages, sondern erst mit der ersten Dienstleistung des Rechtsanwalts.[82] Häufig fallen Vertragsschluss und erste Tätigkeit allerdings zusammen; in der Entgegennahme der Information durch den Rechtsanwalt kann sowohl die erste Tätigkeit als auch die Übernahme des Mandats erblickt werden. In vi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 63 Nach VV 3100 erhält der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug eine 1,3 Verfahrensgebühr. Rz. 64 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 bis 2302 entstanden ist, wird diese Gebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührenansatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorlage der Einwilligung und der Abtretungsunterlagen

Rz. 29 Auf ein Einverständnis bzw. die Einwilligung der Staatskasse in die Abtretung kommt es nicht an, sondern auf die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten in die Abtretung des gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsanspruchs.[52] Aus der Abtretung muss sich aber ergeben, dass der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch durch den beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wertgebühren im Berufungsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 71 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt im Berufungsverfahren eine 1,6 Verfahrensgebühr und nach VV 3202 eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 72 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3201 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Eine vorzeitige Beendigung liegt nach der Anmerkung zu VV 3201 vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel einge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Umfang der nachträglichen Anzeige

Rz. 78 Der Rechtsanwalt muss der Staatskasse alle nach der Beantragung der Vergütung erhaltenen Zahlungen anzeigen. Auch hier gilt, dass sich die Anzeigepflicht nicht nur auf die Zahlungen erstreckt, die der Rechtsanwalt für eine Anrechnung für bedeutsam hält bzw. für die nach seiner Auffassung eines Anrechnungspflicht bestehen könnte.[171] Der Urkundsbeamte muss sich ein um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähigkeit

Rz. 562 Die Hebegebühr des Rechtsanwalts für die Entgegennahme von Zahlungen (VV 1009) zählt regelmäßig nicht zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie ist damit nicht erstattungsfähig. Nur dann, wenn die Hinzuziehung unabdingbar notwendig ist oder der Vollstreckungstitel die Zahlung zu Händen des Rechtsanwalts vorsieht, kann die Erstattungsfähigkeit gegeben sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zustellung anderer Urkunden

Rz. 478 Ist die Zwangsvollstreckung von der Leistung einer Sicherheit durch Bankbürgschaft abhängig, gehört die Zustellung der Bürgschaftsurkunde oder bei Hinterlegung des Hinterlegungsscheins zwar nicht zu den Urkunden i.S.v. § 750 ZPO, sondern des § 751 Abs. 2 ZPO. Die Aufzählung in § 19 Abs. 1 S. 2 ist jedoch nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Zum gebührenrechtlichen Rechtszug oder Verfahren gehören nach Nr. 1 alle für die Rechtsverfolgung sowie Rechtsverteidigung vorbereitenden Tätigkeiten. Rz. 11 Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag erhalten hat, den Auftraggeber in dem Rechtszug oder dem Verfahren zu vertreten (soweit es um die Vertretung vor Gericht geht: "Prozessauftrag"). Is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 36 Sieht der Schiedsvertrag sogar einen dritten Rechtszug vor, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3206 in diesem dritten Rechtszug vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach VV 3210 erhält der Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Wertgebühren bei Nichtzulassungsbeschwerde, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 79 Für Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 SGG vor dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt nach VV 3504 eine 1,6 Verfahrensgebühr und nach VV 3516 eine 1,2 Terminsgebühr. Die Verfahrensgebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Berufungsverfahren angerechnet (Anm. zu VV 3504). Rz. 80 Endet der Auftrag des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kein Wahlgebührenanspruch gemäß § 53

Rz. 23 § 53 findet auf den nach §§ 87e, 53 IRG bestellten Beistand keine Anwendung, da keine Beiordnung i.S.v. § 53 Abs. 1, sondern eine Bestellung vorliegt, und der Rechtsanwalt nicht als Beistand für den in § 53 Abs. 2 enumerativ aufgeführten Personenkreis bestellt worden ist.[19] § 53 Abs. 2 stellt nicht auf den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt, sondern auf den dem Neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 1 ThUG hat das Gericht dem Betroffenen im gerichtlichen Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen (zum Umfang vgl. Rdn 37 ff.), der gemäß § 6 Abs. 2 ThUG durch die Beiordnung als Verfahrensbeteiligter zugezogen wird. Die Vergütungsregelung in § 20 ThUG ist daher in erster Linie auf den gerichtlich beigeordneten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich der VV 3100 ff. (Abs. 1)

Rz. 1 Wie sich bereits aus der Überschrift zu VV Teil 3 (Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren) ergibt, gelten die Gebühren nach diesem Teil in sämtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Vollstreckungs-ABC der Zwangsvollstreckung

Rz. 566 Aus der nachfolgenden alphabetischen Übersicht ergibt sich, bei welchen Bestimmungen einzelne vollstreckungsrechtliche Frage- und Problemstellung erläutert werden. Rz. 567mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss differenziert werden: Soweit das FamFG noch nicht einmal eine Erörterung vorsieht, ist der Fall unstrittig. Insoweit entsteht bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung bzw. obligatorischer Erörterung handelt. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Notwendigkeit einer weiteren Entscheidung vor dem untergeordneten Gericht

Rz. 22 Aus der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder dem dort geschlossenen Vergleich muss sich die Notwendigkeit einer weiteren Entscheidung des Erstgerichts ergeben. Hierzu zählt insbesondere der Fall, dass das Rechtsmittelgericht das vorinstanzliche Urteil aufhebt (§§ 538, 539, 565 ZPO, §§ 69 Abs. 1 S. 2, 74 Abs. 6 S. 2 FamFG) und die Sache zur erneuten Entscheidung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 62 Darüber hinaus kann der Verkehrsanwalt auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004 oder VV 1005, 1006 verdienen, wenn er bei Abschluss einer Einigung mitwirkt. Insoweit handelt es sich um eine Allgemeine Gebühr, die nach VV Vorb. 1 neben den Gebühren der anderen Teile entstehen kann und durch VV 3400 daher nicht ausgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 33 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsverwaltungen nach dem ZVG (§§ 146 bis 161, 172), also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verjährungsfrist

Rz. 111 Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist § 195 BGB) und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Soweit § 191 Abs. 1 Nr. 1 BGB vom Entstehen des Anspruchs spricht, gilt dies nicht für das RVG, da dort etwas anderes bestimmt ist. Der Anwalt kann hier seine Forderung nicht schon m...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Nr. 4)

Rz. 18 Schließlich entsteht die Terminsgebühr auch für Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Nr. 4). Erforderlich ist auch hier ein "Termin". Eine bloße telefonische, kurze Verhandlung mit dem Verletzten oder dessen Bevollmächtigten lässt daher eine Terminsgebühr im Gegensatz zu der Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 noch nicht entstehen.[14] Auch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtssache

Rz. 7 Seit der Änderung des § 24 BRAGO durch die Novelle im Jahre 1975 ist durch die Verwendung des Begriffs "Rechtssache" statt "Rechtsstreit" klargestellt, dass der Regelungsbereich des § 24 BRAGO und der diesem nunmehr entsprechenden VV 1002 den gesamten Bereich der Verwaltungsangelegenheiten betrifft, also sowohl die Verfahren vor den Verwaltungsbehörden als auch die ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige nicht in VV 4300 oder 4301 genannte Beistandsleistungen (Nr. 3)

Rz. 13 Soweit der Anwalt Beistandsleistungen als Einzeltätigkeiten erbringt, die nicht in den Anwendungsbereich einer der VV 4300, VV 4301 oder VV 4302 Nr. 1 und 2 fallen, greift Nr. 3. Zu solchen Beistandsleistungen gehören bspw.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Problemstellung

Rz. 139 VV 1008 regelt als Gebührentatbestand einen Sonderfall der Mehrfachvertretung. Soweit es um Erstattungsfragen von allgemeiner Bedeutung geht, werden diese bei § 7 (siehe § 7 Rdn 70 ff.) besprochen. Im Zusammenhang mit VV 1008 soll nur die spezielle praxisrelevante Streitfrage erörtert werden, wie ein Verfahren mit Wertgebühren abzurechnen ist, in dem von zwei echten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einverständnis

Rz. 14 Im Falle des § 128 Abs. 2 ZPO muss die Entscheidung, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, mit Einverständnis der Parteien erlassen worden sein. Dieses Einverständnis kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erteilt werden, wenn der Erklärungsgehalt eindeutig bestimmbar ist. Reines Schweigen der Parteien auf die Ankündigung des Gerichts, ohne mündliche Verhan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung einer Verfahrensgebühr

Rz. 26 Wird vom Revisionsgericht die Sache an das bereits befasste Berufungsgericht zurückverwiesen, so ist die Verfahrensgebühr des (Ausgangs-)Berufungsverfahrens aus VV 3200 auf die Verfahrensgebühr für das Verfahren nach Zurückverweisung anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 6). Beispiel: Gegen seine Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Gegen das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Außergerichtliche Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG

Rz. 259 Problematisch wird die Anrechnung, wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG erteilt worden ist, der Klageauftrag aber danach. Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach altem Recht auf eine Verfahrensgebühr nach neuem Recht ist umstritten. Nach § 118 Abs. 2 BRAGO war eine Anrechnung in voller Höhe vorzunehmen. Dagegen bestimmt die Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Rechtsschutzversicherung

Rz. 236 Die Einigungsgebühr ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mit gedeckt. Strittig ist dies allerdings für die Einigungsgebühr des Verkehrsanwalts. Hier wird eine Einigungsgebühr überwiegend abgelehnt.[194] Rz. 237 Bei Beratungsrechtsschutz ist dagegen eine Einigungsgebühr vom Versicherungsschutz gedeckt.[195] Rz. 238 Im außergerichtlichen Bereich ist s...mehr