Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderators (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglieds des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG)

Rz. 380 Ist der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem StaRUG [692] als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderator (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglied des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG) tätig, richtet sich seine Vergütung gem. § 1 Abs. 2 S. 2 nicht nach dem RVG. Vergütungsregelungen für diese Tätigkeiten finden sich insoweit in §§ 80 ff. und § 98 StaRUG, §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für alle Rechtsanwälte, soweit sie nach dem RVG abrechnen. Sie gilt darüber hinaus auch dann, wenn einem Rechtsanwalt und einem Rechtsbeistand ein gemeinschaftlicher Auftrag erteilt worden ist oder wenn gemeinschaftlich mehrere Rechtsbeistände beauftragt werden. Rz. 6 Die Vorschrift gilt für alle Gebührentatbestände, unabhängig von der Art der jeweil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Erledigung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 32 Anm. 1 S. 3 zu VV 1005 und Anm. 1 S. 3 zu VV 1006 sehen übereinstimmend vor, dass bei der der Einigungs- oder Erledigungsgebühr im Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren Erhöhungen nach VV 1008 nicht berücksichtigt werden. Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber in einer Angelegenheit, in der eine Einigung oder eine Erledigung erzielt wird, ist die Geschäfts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstinstanzliche Gebühren und gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 6 Der Rechtsanwalt verdient für seine Tätigkeit im Musterverfahren die Gebühren VV 3100 ff. (siehe Rdn 4). Denn bei dem Musterverfahren handelt es sich um eine Zivilsache in erster Instanz. Allerdings bilden nach § 16 Nr. 13 das Prozessverfahren (= Ausgangsverfahren) und das Musterverfahren dieselbe Angelegenheit.[4] Der Rechtsanwalt erhält daher lediglich diejenigen Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beschränkung unzulässig

Rz. 136 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts wird als unzulässig angesehen, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist.[274] Denn der für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe geltende und diese Beschränkung grundsätzlich zulassende § 121 Abs. 1 bis 3 ZPO ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6209)

Rz. 12 Nach VV 6209 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 (282 EUR) eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6208, mithin 141 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 12 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem EuGH eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Term...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 3 § 8 Abs. 2 BerHG enthält kein Verbot für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen. Für die Vergütungsvereinbarung eines die Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalts gelten die allgemeinen Regelungen aus den §§ 3a–4b BerHG. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass er den Rechtsuchenden vorab über die Möglichkeit der Aufhebung der bewilligten Beratung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6205)

Rz. 12 Nach VV 6205 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 (282 EUR) eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6204, mithin 141 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bundesamt für Justiz

Rz. 183 Abs. 7 gilt nicht für den vom Bundesamt für Justiz gem. §§ 87e, 53 IRG zum Beistand bestellten Rechtsanwalt in Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung europäischer Geldsanktionen. Denn diese Bestellung verschafft dem Beistand keinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der im Verfahren vor dem Bundesamt anfallenden Verfahrensgebühr VV 6100 gegen die Staatskasse, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entsprechende Anwendung von VV 4130 und 4132 (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 sind in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, in welchem sich die Gebühren im Ausgangsrechtsstreit nach den Vorschriften in VV Teil 4, 5, 6 richten, VV 4130 und 4132 entsprechend anzuwenden. Abs. 2 kommt daher nur in Strafsachen, Bußgeldsachen, Disziplinarverfahren und den weiteren in VV Teil 6 behandelten Verfahren zur Anwendung. Unerheblich ist, ob d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3501)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem nicht anderweitig geregelten Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3501 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 2 Mit Anm. Abs. 2 wird die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in außergerichtlichen, den gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht vorgeschalteten Verfahrensabschnitten festgelegt. Anm. Abs. 2 stellt darüber hinaus klar, für welchen Zeitraum dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zusteht. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 18 VV 3300 Nr. 2 und 3301 bestimmen für erstinstanzliche Verfahren vor dem BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichtshöfen), dass der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der für ein Berufungsverfahren vorgesehenen Verfahrensgebühr erhält.[6] Zudem erhält er nach VV Vorb. 3.3.1 die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach VV 3104), die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 107 Gegen den Beschluss, durch den aufgrund des GNotKG die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags ist die Beschwerde statthaft (§ 82 Abs. 1 GNotKG). Rz. 108 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[31] Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vorbereitende Maßnahme

Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung einer Auskunft aus dem Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertreter im Flurbereinigungsverfahren

Rz. 415 Gem. § 119 Abs. 3 FlurbG hat der gerichtlich bestellte Vertreter im Flurbereinigungsverfahren gegen den Rechtsträger der Behörde, die um seine Bestellung ersucht hat, einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. § 119 Abs. 3 FlurbG regelt diesen Vergütungsanspruch abschließend. Wegen der sachlichen Nähe einer Vertretung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 13 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6206 beträgt mithin 282 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr, VV 3515

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3515 eine Terminsgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder für die Wahrnehmung eines von ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegner des Auftraggebers

Rz. 83 Gegen den Gegner des Auftraggebers/Mandanten hat der Rechtsanwalt regelmäßig keinen eigenen Vergütungsanspruch. Ausnahmen gelten im Falle der Beiordnung im Wege der PKH/VKH gem. § 126 ZPO (vgl. § 55 Rdn 192 ff.) und gem. § 53 Abs. 2. Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seine über die gesetzliche Vergütung aus der Staats...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertgebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 102 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Nr. 1 Buchst. a bis c

Rz. 225 Es ist stets zunächst festzustellen, ob eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 angefallen ist, der Rechtsanwalt sie also von seinem Mandanten fordern kann. Kann der Rechtsanwalt sie dem Mandanten nicht berechnen, stellt sich die Frage der Erstattung durch den dem Mandanten ersatzpflichtigen Gegner nicht. Erst wenn die Dokumentenpauschale angefallen ist, stellt sich im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 156 Durch das 2. KostRMoG ist die Dokumentenpauschale für die Übermittlung elektronischer Dokumente ab 1.8.2013 von 2,50 EUR auf 1,50 EUR pro übermittelter Datei ermäßigt worden. Diese auch für die Gerichtskostengesetze geltende Senkung (GNotKG-KostVerz. 31000, GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000) soll bei den Gerichtskosten einen Anreiz schaffen, verstärkt von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 114 Die Dokumentenpauschale entsteht erst, wenn der Rechtsanwalt mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke fertigt. Die ersten 100 Kopien oder Ausdrucke für Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte werden noch als allgemeine Geschäftskosten nach VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren abgegolten.[190] Dazu gehören auch für die Handakten des Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr

Rz. 448 Ist dem Rechtsanwalt noch kein Vollstreckungsauftrag, sondern nur ein Vertretungsauftrag erteilt worden, entsteht für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung keine Verfahrensgebühr nach VV 3309. Weil das Erkenntnisverfahren bereits beendet ist[442] und die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen hat, fällt auch keine Verfahrensgebühr nach VV 3403 für ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 25 Nach VV Vorb. 3.3.1 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,2-Terminsgebühr nach Abschnitt 1 (VV 3104). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gerichtliche Verfahren

Rz. 417 Bei den in § 18 Abs. 1 Nr. 6 genannten Verfahren handelt es sich um gerichtliche Verfahren auf Gewährung von Vollstreckungsschutz. Der Vollstreckungsaufschub, den der Gerichtsvollzieher z.B. gemäß § 765a Abs. 2 ZPO gewähren kann, fällt daher nicht darunter. Jedes dieser verschiedenen Verfahren stellt eine besondere Angelegenheit dar, in dem sowohl der Rechtsanwalt de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1)

Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten, erhält der Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung bedingt Erstattungsfähigkeit

Rz. 228 Nach § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei im Zivilprozess die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten.[334] Vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz einen von mehreren Antragstellern, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Bruchteil des für die Gerichtsgebühren geltenden Geschäftswerts, der sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Anteile des Auftraggebers zu der Gesamtzahl der Anteile aller Antragsteller ergibt. 2Maßgeblicher Zeitpunkt für di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG (Nr. 2)

Rz. 7 Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen i.S.d. Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Das Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag

Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert der zu vollstreckenden Forderung ist jedenfalls dann für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[38] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48, noch in einer s...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Kläger hat durch seinen am 4.1.2021 beauftragten Rechtsanwalt Zahlungsklage über 12.000,00 EUR erhoben. Das Gericht schlägt den in dem Termin zur mündlichen Verhandlung erschienenen Parteien und deren Prozessbevollmächtigten vor, den Streit in bestimmter Weise vergleichsweise zu beenden. Im Rahmen der hieraufhin in dem Termin geführten Vergleichsverhandlungen erörtern di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6214)

Rz. 17 Nach VV 6214 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6212, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6214 beträgt mithin 294 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesamtvergütung: Tätigkeit betrifft verschiedene Gegenstände

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände, ist eine Gebührenerhöhung nach VV 1008 ausgeschlossen. Die Werte der Gegenstände werden gem. § 22 Abs. 1 zusammengerechnet. Beispiel 3: Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 441 Beantragt der Rechtsanwalt gleichzeitig die Erteilung mehrerer weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen, liegt dieselbe Angelegenheit vor; er erhält die Gebühr nach VV 3309 nur einmal. Wurde bereits einmal eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt und stellt sich danach die Notwendigkeit einer zusätzlichen weiteren vollstreckbaren Ausfertigung heraus, liegt dar...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Zeittakt-Klausel Das LG Karlsruhe ist, soweit ersichtlich, das erste Gericht, dass sich nach der viel beachteten und lang erwarteten Entscheidung des BGH (Urt. v. 13.2.2020 – IX ZR 140/19, AGS 2020, 161 m. Anm. Schons) erneut mit der Zulässigkeit einer Zeittaktklausel bei Zeithonorarvereinbarungen befasst. Der BGH hatte mit umfassender Begründung entschieden, dass die form...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Therapieunterbringung

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG) richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts in Verfahren über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung nach VV Teil 6 Abschnitt 3 (VV 6300 ff.). Der gem. § 7 ThUG beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem. § 45 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wertgebühr bei außergerichtlicher Vertretung, VV Teil 2 Abschnitt 3

Rz. 110 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verfahren (Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) nunmehr verschiedene Angelegenheiten dar, in welchen jeweils die entsprechenden Wertgebühren anfallen....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gemeinschaftliche Beteiligung

Rz. 130 Etwas anderes ergibt sich in den Fällen, in denen ein Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber vertritt, die an demselben Gegenstand gemeinschaftlich beteiligt sind. Hier greift dann die Regelung VV 1008. Die Verfahrensgebühr erhöht sich dann um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 131 Beispiel: Wenn der Rechtsanwalt R zwei Kläger K1 und K2 hinsichtlich einer diesen zustehende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufhebung früherer Bestellungen

Rz. 13 Bestellt das Gericht gem. § 397b Abs. 1 StPO einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand, müssen gem. § 397b Abs. 2 S. 2 StPO bereits erfolgte Bestellungen oder Zuziehungen im Rahmen bewilligter PKH anderer Rechtsanwälte aufgeboben werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass derselbe Nebenklagevertreter zugleich als Mehrfach- und Einzelvertreter bestellt ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 14 Diese Alternative ist praktisch dann gegeben, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat und der Rechtsanwalt des Antragstellers sich außergerichtlich mit der Gegenseite in Verbindung setzt und persönliche bzw. telefonische Besprechungen vornimmt. Aber auch in dem Fall, in dem der Auftrag, ein solches Verfahren einzuleiten, erteilt wurde un...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / II. Umfang des Auftrags

Welche Gebühren dem Klägervertreter zustehen, ergibt sich aus der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit des Rechtsanwalts. Dieser Auftrag erstreckte sich sowohl auf die eingeklagte Forderung als auch auf die ebenfalls in den Vergleich einbezogene Kaufpreisforderung. Demgegenüber ist sein Vergütungsanspruch nicht davon abhängig, dass das Prozessgericht seinen Vergleichsvorschla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 12 Anm. Abs. 4 bestimmt, dass in dem Verfahren vor dem Dienstvorgesetzten über die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme und in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung über die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme jeweils die Verfahrensgebühr nach VV 6500 i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) entsteht. I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Disziplinarverfahren i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2

Rz. 4 Zu den von VV Teil 6 Abschnitt 2 erfassten Disziplinarverfahren zählen in jedem Fall Disziplinarverfahren:mehr