Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Dem Verfolgten ist im Auslieferungsverfahren der Rechtsanwalt als Rechtsbeistand für das Auslieferungsverfahren bestellt worden. Dieser hat an zwei Anhörungsterminen nach § 28 IRG vor dem AG teilgenommen. Für seine Teilnahme an den Terminen hat der Rechtsanwalt auch die Terminsgebühren nach Nr. 6102 VV geltend gemacht. Die Rechtspflegerin hat diese festgesetzt. Dagegen hat d...mehr

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zfs 05/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Onlineseminar – Krisenzeiten richtig nutzen – Prozesse und Abläufe optimieren in der Verkehrsrechtskanzlei Referent*innen: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmens- und Marketingberaterin, Hamburg Datum: Mittwoch, 2.6.2021, 16.00 bis 18.15 Uhr (2,0 Std. – nicht FAO-geeignet) Thema: Onlineseminar – Rohmessdaten und Befundprüfung vor dem Hintergrund der Fehlmessunge...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich war das OLG Jena das einzige und damit auch das letzte OLG, das der Auffassung gewesen ist, dass für die Teilnahme des Rechtsanwalts an Terminen vor dem AG nach den §§ 21, 22 IRG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV (früher: Nr. 6101 VV) entsteht. Diese Bastion ist dann jetzt auch gefallen. M.E. allerdings mit einer schwachen Begründung. Die Begründung: "ganz ...mehr

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AGS 05/2021, Unrichtige Sac... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz Gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Frage, ob Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben sind. Ist dem betreffenden Kostenschuldner bereits der beanstandete Gerichtskostenansatz zugegangen, ist über den Antrag auf Nichterhebung der Kosten im Rahmen einer Erinnerung gegen diesen Kostenans...mehr

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ZErb 05/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG Kommentar, Komplettes Praxiswissen...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / Leitsatz

Es ist mit dem Wesen der Nebenklage nicht zu vereinbaren, die Entscheidung des Nebenklägers und des ihm beigeordneten Rechtsanwalts zur Ausübung des Anwesenheitsrechts über die Form der Prozesskostenhilfebewilligung zu steuern und ihn kostenrechtlich davon abzuhalten, das Anwesenheitsrecht auszuüben. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.3.2021 – 1 Ws (s) 60/21mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / III. Keine Einschränkung der Prozesskostenhilfe

Nach Auffassung des OLG kann PKH unter Beiordnung eines Nebenklägervertreters nach § 397a Abs. 2 StPO für das Strafverfahren und für den Rechtszug nur einheitlich bewilligt werden. Einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne Hautverhandlungstage oder einzelne Tatvorwürfe, können nicht ausgenommen werden. 1. Erfolgsaussicht spielt keine Rolle § 397a Abs. 2 S. 1 StPO de...mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 1. Lösung zu Fall 1

Der Rechtspfleger hat zu prüfen, ob die von dem Antragsteller A, der Ehefrau F und den Kindern K1 und K2 geltend gemachten Anwaltskosten als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind zwar die Anwaltskosten der obsiegenden Partei kraft Gesetzes erstattungsfähig, sodass grds. eine Prüfung, ob deren Aufwand zur zweckentsprechenden ...mehr

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AGS 05/2021, Staudinger, BGB, Buch 3, §§ 925-984; Anh. zu §§ 929-931, Erwerb und Verlust des Eigentums

2020. Otto Schmidt – De Gruyter. 904 S., 319,00 EUR Die Erscheinungstermine der neuen Auflagen der Staudinger-Reihe richten sich nach aktuellen Änderungen und Ereignissen in der Rspr. Das dritte Buch behandelt das Sachenrecht, insbesondere im dritten Abschnitt das Eigentum. Nach Titel 1 "Inhalt des Eigentums" wird als zweiter Titel der "Erwerb und Verlust des Eigentums an Gru...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist leider nur knapp begründet, im Ergebnis aber zutreffend. Sie gibt Anlass, gleich auf mehrere Punkte hinzuweisen. Nach der Rspr. des BGH sind die Kosten eines Terminsvertreters i.S.d. Nrn. 3401 ff. VV erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (NJW 2003, 898)...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Zum 1.1.2021 ist der Regelwert in Kindschaftssachen (§ 45 Abs. 1 FamGKG) von bisher 3.000,00 EUR auf nunmehr 4.000,00 EUR angehoben worden. Für das gerichtliche Verfahren gilt die Übergangsvorschrift des § 63 FamGKG. Danach kommt es zunächst einmal darauf an, wann das Verfahren eingeleitet worden. Da das erstinstanzliche Verfahren noch in 2020 eingeleitet worden war, blieb e...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Bewilligung von PKH gilt nur für die jeweilige Instanz (§ 397a Abs. 2 i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO; BGH StraFo 2008, 131; 2009, 349; NStZ-RR 2015, 351; KG RVGreport 2011, 142). PKH muss also in jeder Instanz neu beantragt werden. Die Bewilligung von PKH kann für den Rechtszug nur einheitlich ergehen und nicht einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne HV-Tag...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenstandswerte in Strafvollzugs- und Maßregelvollzugssachen werden meist (zu) niedrig festgesetzt (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Gerold/Schmidt/Burhoff, Anhang VII Rn 25). Das wird u.a. damit begründet, dass der Gegenstandswert angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen bzw. Untergebrachten wegen des Kostenrisikos eher nied...mehr

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AGS 05/2021, Ursächlichkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. 1. Warum das LG sich zur Stützung seiner falschen Auffassung nun gerade der ebenso falschen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main anschließt, erschließt sich mir nicht. Aber wenn schon, dann hätte sich das LG auch mit anders lautender Rspr. und Lit. auseinandersetzen können und müssen (dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., Nr. 4141 VV Rn 2...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / D. Zusammenfassung

1. Je höher der gesetzliche Rang der Scheidungsfolge ist, desto enger sind die Möglichkeiten der vertraglichen Abänderung. Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB) kommt es aber nicht nur auf die "Rangstelle" im Rahmen der "Kernbereichs-Rechtsprechung" des BGH an, sondern maßgeblich auf die Auswirkungen der vertraglichen Regelung. Hier sind vor allem Kompensationen zu...mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Das LG hat in dem Rechtsstreit auf Zahlung eines Restkaufpreises Zeugenbeweis über die Behauptung des Beklagten erhoben, der verkaufte Gebrauchtwagen habe tatsächlich eine höhere Kilometer-Laufleistung gehabt als in dem Kaufvertrag zugesichert. Der Kläger hatte dies zunächst bestritten, in einem drei Tage vor dem Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermin beim Gericht eingegange...mehr

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AGS 05/2021, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Zwar mindern Gegenleistungen, die Zug um Zug gegen Erfüllung der Klageforderung zu erbringen sind, nicht den Streitwert des Verfahrens. Etwas anderes gilt jedoch, wenn – wie hier – eine Saldierung vorzunehmen ist. Anderenfalls hätte es ein Kläger in der Hand, durch Formulierung des Klageantrags den Streitwert hochzutreiben. Es verhält sich hi...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 5

Auf einen Blick Die Vorteile eines rechtzeitigen Insolvenzantrages durch den Nachlasspfleger liegen auf der Hand: Von der Haftungsvermeidung (aus § 826 BGB) bis hin zur Fruchtbarmachung insolvenzrechtlicher Rechtsinstitute "gemeinsam" mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter – was auch eine Vergütungssicherung letztlich über § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO zugunsten des Nachlasspfle...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 1. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 191 S., 39,00 EUR Das von dem bekannten Kostenrechtspraktiker verfasste Handbuch vereinfacht den Einstieg in die Neuerungen des 2. KostRÄG 2021. In den ersten beiden rund 60 Seiten umfassenden Teilen stellt Mayer die Änderungen im Paragrafenteil des RVG und im VV dar. Dabei erläutert der Autor die einzelnen...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / III. Bedeutung für die Praxis

Abzustellen ist auf den Auffangwert Geltend gemacht wird ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung. Mangels einer besonderen Wertvorschrift ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen. Dabei dürfte – ebenso wie bei einem Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung (§ 36 FamGKG) – auf den Wert des zugrunde liegenden Geschäfts abzustellen se...mehr

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AGS 05/2021, Jauernig, BGB - Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Begründet von Othmar Jauernig. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner. 18. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. 2.831 S., 69,00 EUR Den aktuellen Ereignissen entsprechend wurden in das Werk die neuen Regelungen zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie und die §§ 656a–656d BGB zu Maklerkosten mitaufgenommen. Zusätzlich wurden die Rom I–III VOen, das EG-Unterhaltsrecht sowi...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / I. Sachverhalt

Der BGH hat durch Beschl. v. 1.9.2020 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz, das den Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes verurteilt und Adhäsionsentscheidungen zugunsten des Neben- und Adhäsionsklägers getroffen hatte, als offensichtlich unbegründet verworfen. An dem Verfahren war der Nebenkläger beteiligt. Der hat am 9.11.2020 beantragt, ...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / II. Erweiterte Aufenthaltsermittlung

Informationen von berufsständischen Versorgungseinrichtungen Neben den Trägern der Rentenversicherung sollen zukünftig auch berufsständische Versorgungseinrichtungen nach § 755 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger Auskunft über den Aufenthalt des Schuldners geben müssen. Betroffen sind Versorgungseinrichtungen nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI, bei d...mehr

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AGS 05/2021, Kostenentschei... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Abweichung von der h.M. hinsichtlich der Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung in diesen Fällen überzeugend begründet. Insbesondere der Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 GG und das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG tragen für mich die Entscheidung des LG. Der anwaltliche Vertreter von Zeugen sollte sich in vergleichbaren Fällen auf diese Entscheidun...mehr

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AGS 05/2021, Streitwertfest... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts für den Fall der Scheidung und dem Erbersatzanspruch auf Unterhalt nach § 1933 S. 3 BGB um zwei verschiedene Verfahrensgegenstände handelt. Das wiederum hätte an sich zur Folge gehabt, dass deren Werte nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren gewesen wären. Di...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / D. Fazit

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 5

Auf einen Blick Der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses setzt in der Regel die unmittelbare Anwesenheit des Erben beim Notar und einen unmittelbaren Austausch zwischen diesen voraus. Nur durch den unmittelbaren Austausch kann sichergestellt werden, dass der Notar den Erben umfassend über seine Auskunftsverpflichtungen belehrt und durch gehörige Nachfrage die ...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl. Rückzahlung geleisteter Vorschüsse. Die Kl. ist als Schadensabwicklungsunternehmen im Rahmen der Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen für die A Vers-AG tätig. Im Oktober 2016 haben die Kl. und die A. Vers-AG einen "Ausgliederungsvertrag über die Rechtsschutz-Leistungsbearbeitung" geschlossen, in dem u.a. Folgendes vereinbart wurde: "§ ...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / II. Streitwertbestimmung

Die Beschwerde hatte beim OLG teilweise Erfolg. Das OLG hat den Streitwert zwar nicht wie beantragt auf 5.000,00 EUR, aber zumindest auf 2.000,00 EUR festgesetzt (§§ 65 S. 1, 60 HS 1, 52 Abs. 1 GKG). Bei der Wertfestsetzung hat sich das OLG an der sich aus dem Antrag des Betroffenen für ihn ergebenden Bedeutung der Sache orientiert (§ 52 Abs. 1 GKG). Die subsidiäre Regelung ...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / II. Aufgabe der früheren Rechtsprechung

Das OLG hat den Vergütungsfestsetzungsbeschlusses der Rechtspflegerin geändert, weil für die Teilnahme des beigeordneten Rechtsbeistands an den amtsgerichtlichen Anhörungsterminen im Auslieferungsverfahren (§§ 21, 22, 28 IRG) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV anfalle. An der mit Beschl. v. 14.5.2007 (1 Ws 122/07, veröffentlicht u.a. in OLG Jena RVGreport 2008, 110 = RVGpr...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / F. Auswirkung auf laufende Bußgeldverfahren

Das BVerfG hat betont, dass der Betroffene die Informationen rechtzeitig im Bußgeldverfahren begehren müsse, was wohl bedeutet, dass dies schon in der Regel vor der Bußgeldstelle erfolgen müsse. Da die Entscheidung des BVerfG erst kürzlich ergangen ist, können derzeit die begehrten Aktenteile auch noch erfolgreich angefordert werden, wenn das Verfahren schon an die Amtsgeric...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und überzeugend begründet. Kostenrechtliche Erwägungen, etwa zum Umfang der Erstattungsfähigkeit von notwendigen Auslagen des Nebenklägers, sind für das Zustandekommen einer Bewilligungsentscheidung nach § 397a Abs. 2 StPO also ohne Bedeutung. Wäre es anders, hätte es der Gesetzgeber regeln müssen. Das ist nicht geschehen. Um einer "ausufer...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Es gilt eine 110 %-Grenze

Die tatsächlich angefallenen nachgewiesenen Kosten eines Terminsvertreters sind zu erstatten bis zur Höhe von 110 % der fiktiven Kosten, die bei Inanspruchnahme eines am Ort der Klägerin ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären. Dies wären hier Pkw-Kosten i.H.v. 103,20 EUR gewesen sowie ein Abwesenheitsgeld i.H.v. 40,00 EUR mithin 143,20 EUR. Nach der Rspr. des BGH (NJW-RR ...mehr

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AGS 05/2021, Unzulässige Ko... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den dargelegten Maßstäben des BGH war die sofortige Beschwerde nicht statthaft. Der Verurteilte hatte die Revision zurückgenommen, noch bevor sie dem BGH vorgelegen hat. Insofern gilt für das sicherlich spektakuläre NSU-Verfahren nichts Besonderes. 2. Der BGH hatte i.Ü. auch noch erwogen, ob im Fall eines Grundrechtsverstoßes eine ausdehnende Interpretation des § 304 ...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Gebührenkalkulator

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 8. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 100 S., 28,00 EUR Der von Mayer bearbeitete Gebührenkalkulator hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt. Er geht über den Inhalt einer "normalen" Gebührentabelle hinaus. Sofern nämlich die Anwaltsgebühren für Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren tabellarisch erfasst werden, enthalten die zu dem j...mehr

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AGS 05/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Zeugin erstattete am 25.11.2019 Strafanzeige gegen ihren Ehemann wegen einer Körperverletzungshandlung, welche sich im Juni 2019 zugetragen haben sollte, und stellte einen entsprechenden Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlung auf und bejahte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Sie beantragte am 12.2.2020 den Erlass eines Strafbe...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Erstattung von Beratungskosten ist umstritten In der Praxis ist umstritten, ob eine Partei, die erfolgreich einen Rechtsstreit oder ein Verwaltungsverfahren zwar selbst geführt, sich dabei aber hat anwaltlich beraten lassen, die Kosten der Beratung erstattet verlangen kann. Häufig werden die Kosten einer Beratung abgelehnt (so OLG Celle AGS 2014, 150 = NJW-RR 2014, 952; LG Es...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf ist ergangen, um eine mündliche Verhandlung zu vermeiden. Es ist zu keiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gekommen ist, weil die Antragstellerin und Beschwerdeführerin die Beschwerde rechtzeitig zurückgenommen hat. In der Sache geht es um das Wiederaufleben eines nach § 1579 Nr. 2 BGB verwirkten Ans...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist erschreckend, wie Gerichte zum Teil mit den anwaltlichen Gebühren umgehen und wie gering die Kenntnisse im Gebührenrecht sind. Zudem hat man auch den Eindruck – zumindest mal wieder bei dieser Entscheidung –, dass man als Entscheider nicht mal eben in einen Kommentar schaut, um eine Frage/Antwort abzusichern. Da wird offenbar einfach nur im Internet gesucht und die...mehr

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zfs 05/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Sie gibt Anlass, sich mit der Thematik etwas näher zu befassen. Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Frage, ob die von der Bekl. aufgewandten Kosten zu den gerichtlichen oder zu den außergerichtlichen Kosten gehören. Zuordnung der Handwerkerkosten Gerade in Bauprozessen, in denen häufig Beweis durch Einholung von Sachverständigenguta...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / J. Fazit

1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss das Recht des Betroffenen auf vollumfängliche Akteneinsicht und Informationszugang in Verkehrsbußgeldsachen gestärkt. Um Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Messfehlers bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen zu ermitteln, hat der Betroffene einen Anspruch auf Einsichtnahme auch in außerhalb der Bußgeldakt...mehr

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FoVo 05/2021, Was ist nach der Pfändung einer Lebensversicherung zu veranlassen?

Es muss schnell gehandelt werden Unsere Leserin hat eine Lebensversicherung gepfändet. Nun fragt sie sich, was die nächsten Schritte sind. Ganz wesentlich ist dabei, in den Besitz des Versicherungsscheins zu gelangen, da dieser als Legitimationspapier notwendig ist, um die Versicherungsleistung empfangen zu dürfen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass im weiteren Verlauf der Ver...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt vertritt den seit dem 6.9.2016 nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Betroffenen, der an einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F 20.0) leidet. Da sich die psychotische Symptomatik des Betroffenen seit Mitte Juni 2019 deutlich verschlechtert hatte, beabsichtigte die Klinik, den Betroffenen zur Erreichung seiner Entlassfähigkeit ...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Konstellationen wie die hier zugrunde liegende kommen häufig vor, nämlich dass in einem Verfahren über die elterliche Sorge ein Vergleich über das bis dato nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen wird. Insoweit ist in jüngster Zeit umstritten, wie hier abzurechnen ist. Dabei ist eigentlich nicht die Frage der Abrechnung das Problem, sondern die verfahrensrechtliche Behandlu...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / E. Vorboten der Entscheidung des BVerfG

Vorboten für die Entscheidung des BVerfG hat es ausreichend gegeben. Diverse Landesverfassungsgerichtshöfe wandten sich gegen die Spruchpraxis vieler Oberlandesgerichte. Es darf nur auf das bedeutsame Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes v. 5.7.2019 – Lv 7/17,[11] verwiesen werden. Hier hat es festgestellt, dass Messungen mit dem Messsystem Traffistar S350 vom H...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / G. Ausblicke

Viele Verteidiger verfolgen mithilfe der herausgegebenen Unterlagen das Ziel, technisch-physikalische Privatgutachten durch einen Privatsachverständigen einzuholen, die bestenfalls dann Messfehler oder Ungenauigkeiten aufzeigen. Es bleibt abzuwarten, ob mit der Entscheidung wirklich eine steigende Zahl von Sachverständigengutachten einhergeht. Bedauerlicherweise hat das BVer...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht in allen Einzelheiten, aber im Ergebnis zuzustimmen. Es trifft zu, dass § 51 VersAusglG auch bei Vorversterben eines Ehegatten anwendbar ist.[1] Dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte aber bei Vorliegen einer ihn begünstigenden wesentlichen Wertänderung eines Anrechts seine volle Versorgung zurückerhält und so gestellt wird, a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Aufrechnung von vereinnahmten Fremdgeldern mit Honorarforderungen als Betriebseinnahme

Ermittelt der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), richtet sich der Zufluss der Betriebseinnahmen und der Abfluss der Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). In Anlehnung an das in § 4 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EStG verankerte Veranlassungsprinzip sind nach ständiger Rechtsprechung unter Betriebseinnahmen alle Zug...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr