Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Schriftlicher Vergleich, Einigung i.S.d. VV 1000

Rz. 12 Die Alternative des schriftlichen Vergleichs war erst durch das 2. KostRMoG eingeführt worden, um einen lange währenden Meinungsstreit zu beenden, ob eine Terminsgebühr auch allein aufgrund des Abschlusses eines Vergleichs in Betracht kommt. Während in VV 3104 der Fall explizit genannt war, war diese Alternative in der VV 3106 a.F. (bis 31.7.2013) nicht ausdrücklich v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Stellung des beigeordneten Rechtsanwalts Rz. 4 Der beigeordnete Rechtsanwalt hat, solange der Antragsgegner ihm keine Verfahrensvollmacht erteilt, die Stellung eines Beistands nach § 90 ZPO (§ 138 Abs. 2 FamFG). Das bedeutet, dass er darauf beschränkt ist, den Antragsgegner über die Konsequenzen im Zusammenhang mit der Scheidung aufzuklären und zu beraten. Er kann aber auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich ist in VV 3305 bis 3308 geregelt, welche Gebühren für den im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt anfallen. Es kann also auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Hier sollen nur einige Besonderheiten behandelt werden, die im Mahnverfahren zum Entstehen einer Verfahrensgebühr nach VV 3100 führen können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Vertritt der Rechtsanwalt im Ausschlussverfahren nach § 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes einen Antragsgegner, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Aktien, die dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Antragstellung gehören. 2§ 31 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 gilt entsprechend.mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 1. Scheidungsantrag

Zugegeben, beim Scheidungsantrag hält sich der Vorteil von Struktur für Richter und Rechtsanwälte in Grenzen. Aber es könnte jedenfalls die Datenerfassung bei Gericht vereinfacht werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rechtsprechung

Rz. 87 Ein Gegenstandswert ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG für den Rechtsanwalt deshalb nicht maßgeblich, weil Betragsrahmengebühren entstehen, die sich gerade nicht nach einem Wert richten. Anlass dafür, überhaupt Ausführungen zum Gegenstandswert aufzunehmen, ist der Umstand, dass die obergerichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmter Gebührensatz

Rz. 37 Wird dem Rechtsanwalt eine besondere Gebühr bewilligt, hat das OLG die Bewilligung in Höhe eines bestimmten Gebührensatzes auszusprechen. Soweit beantragt, kann das OLG gleichzeitig den Gegenstandswert nach § 41a Abs. 1 S. 4 festsetzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Vertreter

Rz. 12 Auf die Vertreter sonstiger Beteiligter, also Rechtsanwälte von dritten Personen, ist VV 4142 im Umfang der VV Vorb. 4 Abs. 1 entsprechend anwendbar.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 234 Gegen den Beschluss über die Wertfestsetzung findet nach § 59 FamGKG die Beschwerde statt. Sie ist allerdings nur gegen eine Entscheidung des FamG, also des AG (§ 23a Abs. 1 GVG), statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG kommt nicht in Betracht, da dessen Entscheidungen nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 57 Abs. 7 FamGKG unanfechtbar sind. Eine Besch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vorschuss

Rz. 22 Auf Antrag kann der Rechtsanwalt gemäß § 47 in entsprechender Anwendung des § 55 von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch einen angemessenen Vorschuss festsetzen lassen.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mindest- und Höchstgebühr

Rz. 14 Die Mindestgebühr beträgt auch für den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt gemäß § 13 Abs. 2 15 EUR. Die Höchstgebühr beträgt unter Zugrundelegung des 1,0-fachen Gebührensatzes bei einem Wert über 50.000 EUR 659 EUR (bis 31.12.2020 bei einem Wert über 30.000 EUR 447 EUR).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigung im Gerichtsverfahren

Rz. 19 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, im Gerichtsverfahren, gilt Folgendes: a) Klageverfahren ohne Vorbefassung Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteh...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1

Rz. 72 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach VV 3101 Nr. 1 auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (VV 3101 Nr. 1).mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher

Rz. 523 Nach der Anm. Abs. 1 S. 3 zu VV 1003 steht das Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher einem gerichtlichen Verfahren gleich. Im Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher fällt deshalb gemäß VV 1003 nur eine 1,0-Einigungsgebühr an. Rz. 524 Ist der Einigungsgegenstand im Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieher und gleichzeitig im Berufungsverfahren anhängig, beträgt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Selbstständiges Räumungsfristverfahren

a) § 721 Abs. 2 und 3 ZPO Rz. 8 Ein selbstständiges Räumungsfristverfahren, also ein nicht verbundenes Verfahren i.S.d. VV 3334, liegt immer dann vor, wenn der Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist, Verlängerung oder Verkürzung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Gericht ihn somit in seinem Urteil nicht mehr berücksichtigen konnte. Dies sind ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (Nr. 4); Verhandlung vor dem Güterichter

Rz. 60 Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO) sind gebührenrechtlich dem Rechtszug bzw. dem zugrunde liegenden Verfahren zuzuordnen. Zum Tätigkeitsfeld des anwaltlichen Prozessbevollmächtigten gehört es, Termine vor dem ersuchten oder beauftragten Richter wahrzunehmen. Im Hauptsacheverfahren entstandene Gebühren kann der Rechtsanwalt im Termi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfrühter Antrag

Rz. 49 Wird der Antrag verfrüht eingereicht, hat das Gericht den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen. Er kann den Antrag dann zurücknehmen und später neu stellen oder ihn bis zum Eintritt der Fälligkeit ruhen lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beiordnung für alle Auftraggeber

Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe allen Auftraggebern wegen desselben Gegenstands beigeordnet, berechnet sich die Erhöhung nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Staatskasse

Rz. 24 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt (Beistand) erhält aus der Staatskasse eine Festgebühr in Höhe von 348 EUR. Auch er kann einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 51 stellen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 30 Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtsstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3305 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Rechtsanwalt um dieselbe Person handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6211)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr nach VV 6211 wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6207)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr nach VV 6207 wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) § 794a ZPO

Rz. 9 Ebenso zählt hierzu das Räumungsfristverfahren nach § 794a ZPO, das immer ein selbstständiges Verfahren ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütung im selbstständigen Räumungsfristverfahren

1. Gebühren a) Erstinstanzliches Verfahren aa) Verfahrensgebühr (VV 3334) Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unterzeichnung des Sachantrages

Rz. 22 Der den Antrag enthaltende Schriftsatz muss von dem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, um die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 zur Entstehung zu bringen.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Restrukturierungssache nach dem StaRUG

Rz. 13 Der Rechtsanwalt, der für einen Schuldner in einem gerichtlichen Verfahren nach § 31 Abs. 3 StaRUG (vgl. § 29a Rdn 4) tätig wird, erhält als Pauschgebühr eine 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3317.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr

Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formellen Voraussetzungen der Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung des Gläubigers (VV 3314)

Rz. 12 Auch der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für seine gesamte Tätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß VV 3314 eine pauschale Verfahrensgebühr, allerdings nur mit einem Gebührensatz von 0,5 (siehe Rdn 10).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Bereitstellung zum Abruf (Download)

Rz. 172 Elektronisch gespeicherte Dateien können dadurch zum Abruf bereitgestellt werden, dass der Rechtsanwalt einen Link zur Verfügung stellt, unter dem die bei einem Online-Datendienst (Cloud) gespeicherten Dateien heruntergeladen werden können.mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / Leitsatz

Zieht der Begünstigte nach Gewährung der Verfahrenskostenhilfe mehrfach um, ohne die melderechtlich gebotenen Ummeldungen vorzunehmen, und ist infolgedessen auch nicht für seinen beigeordneten Rechtsanwalt erreichbar, dann rechtfertigt das die Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Ein solches Verhalten stellt eine grobe Nachlässigkeit i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Analoge Anwendung von § 23b RVG

Rz. 15 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[11] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b.[12] Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass sich die Vorschrift nach ihrem Wort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 57 gilt für jeden im Bußgeldverfahren bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt, in der Regel für den Pflichtverteidiger. Soweit auch anderweitige Vertreter bestellt werden können, ist § 57 entsprechend anwendbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwerterhöhung im Nachverfahren

Rz. 382 Bei der Frage, ob sich Klageerweiterungen oder Widerklagen im Nachverfahren auf den Streitwert und damit auf die Verfahrensgebühr auswirken, ist zu differenzieren: Verlangt der Beklagte im Nachverfahren neben der Aufhebung des Vorbehaltsurteils und der Klageabweisung auch die Erstattung der Kosten des Urkundenprozesses oder die Rückzahlung des auf der Grundlage des Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. 2Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 11 Kommt es nach der Anmeldung unter Mitwirkung des Rechtsanwalts zu einem Vergleich zwischen dem Anmelder und dem Musterbeklagten, fällt die Einigungsgebühr VV 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 an. Denn nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 1003 steht die Anmeldung eines Anspruchs (§ 10 Abs. 2 KapMuG) einem anhängigen gerichtlichen Verfahren gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Abschätzung durch einen Sachverständigen

Rz. 30 Das Gericht kann den Verfahrenswert nach durch einen Sachverständigen abschätzen lassen (§ 64 GKG), wenn dies erforderlich ist, wenn also das Gericht weder aus eigener Sachkunde noch unter Mithilfe der Angaben der Parteien in der Lage ist, den zutreffenden Wert für die Erhebung der Gerichtsgebühren zu ermitteln. Die Sachverständigenschätzung ist von Amts wegen einzuho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Parteikosten

Rz. 70 Die für Rechtsanwälte nach VV 7002 vorgesehene Möglichkeit, Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen pauschal geltend zu machen, ist nicht auf Privatpersonen übertragbar.[95] Hier ist eine konkrete Abrechnung erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsbereich

Rz. 1 § 32 ergänzt den sich aus § 23 Abs. 1 ergebenden allgemeinen Grundsatz, wonach sich die Gebühren des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, insoweit der Gegenstand gerichtlich gemacht werden könnte, nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wert richten. 1. Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Reisekosten oder Auslagen

Rz. 27 Entscheidet die Verwaltungsbehörde nach § 46 Abs. 2 über die Notwendigkeit von Reisekosten oder Auslagen, so ist im Rahmen der Beschwer ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung seitens des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Pauschgebühr

Rz. 7 Die Möglichkeit der Bewilligung einer Pauschgebühr besteht auch in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie Verfahren nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG. Auf Antrag des Rechtsanwalts kann eine Pauschgebühr festgesetzt werden (§§ 42 Abs. 1, 51 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtliche Terminswahrnehmung

Rz. 25 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 entstanden. Zudem entsteht noch eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 bzw. nach VV 3332, aber nur in den Fällen der VV 3324 bis 3330. Rz. 26 Endet der ihm er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einigungsgebühr

Rz. 18 Daneben kommt auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000 in Betracht. Da das Räumungsfristverfahren zur Anhängigkeit i.S.d. VV 1003 führt, entsteht nur eine 1,0-Einigungsgebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 31 Nach VV 1006 erhält der Rechtsanwalt für eine Einigung oder eine Erledigung im ersten Rechtszug eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Eine Erhöhung nach VV 1008 wird dabei nicht berücksichtigt (VV 1006 Anm. Abs. 1 S. 3). Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil entfallende Anteil an der Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 351 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3-Terminsgebühr, wenn er in der Vollstreckung an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt.mehr