Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 06/2021, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Man ist schon ein wenig erstaunt, wenn man die Entscheidung liest, erstaunt hier aber über den Verteidiger. Denn es ist kaum noch nachvollziehbar, dass für einen Betrag von 242,00 EUR, der noch im Streit ist, ein OLG-Senat bemüht wird. Einen Vorteil hat der Streit aber gehabt. Es liegt seit längerem mal wieder eine OLG-Entscheidung zur Bemessung der Rahmengebühren vor. 2. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG

Rz. 4 Mitglieder des Schiedsgerichts können nach § 103 Abs. 2 ArbGG unter denselben Voraussetzungen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Nach § 103 Abs. 3 ArbGG beschließt die Kammer des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre, über die Ablehnung. Vor dem Beschluss sind die Streitparteien und das abgelehnte Mitglied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Anhang I. Verbundverfahren / 3. Mehrvergleich Vermögensauseinandersetzung?

Rz. 50 Die bloße Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens löst dagegen keine Einigungsgebühr aus.[13] Eine Einigungsgebühr für das Aushandeln eines Vertrags steht dem Rechtsanwalt nämlich nur dann zu, wenn sich zuvor ein Vertragspartner einer Rechtsposition berühmt hat, über die Streit oder Ungewissheit bestand.[14] Das ist aber bei einer einfachen Vermögensauseinande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anzeigepflicht bei allen Anrechnungen im RVG

Rz. 69 Die Anzeigepflicht erfasst alle im RVG vorgeschriebenen Gebührenanrechnungen. Abs. 5 S. 3 gilt daher insbesondere auch für Zahlungen auf die nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnende Geschäftsgebühr. § 55 Abs. 5 S. 2–4 korrigiert die frühere Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr[151] und soll den Urkundsbeamten in die Lage versetzen, die etwaige Anrechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Versicherungsberater

Rz. 155 Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RbBerG) kann gem. § 2 RDGEG abweichend von § 1 Abs. 1 S. 2 RDGEG nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung erteilt werden. Diese rechnen deshalb nicht nach dem RVG ab.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Nach den §§ 57, 58 ZPO kann einer Partei, die nicht prozessfähig ist und die keinen gesetzlichen Vertreter hat, unter bestimmten Voraussetzungen ein Prozesspfleger beigeordnet werden. Es sind dies Fälle desmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ablehnung von Richtern, Rechtspflegern, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder Sachverständigen

Rz. 53 Die Ablehnung von gehört gebührenrechtlich zum Rechtszug. Dem Prozessbevollmächtigten stehen für seine Tätigkeit im Ablehnungsverfahren keine besonderen Gebühren zu. Sie ist mit den Gebühren für das Verfahren wegen des Hauptgegenstands abgegolten. Für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdev...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzordnung

Rz. 20 Die Kosten eines zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Antrags hat der Antragsteller gemäß §§ 91, 269 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 4 InsO [8] zu tragen, so dass der Rechtsanwalt des Schuldners gemäß §§ 103 ff. ZPO, § 4 InsO Festsetzung dieser Kosten gegen den antragstellenden Gläubiger beantragen kann. Erklären Gläubiger und Schuldner den Antrag auf Insolvenzeröffnung übereins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auslagen

Rz. 14 Für die pauschale Herstellung und Überlassung von Dokumenten entsteht für den Rechtsanwalt der Auslagentatbestand der VV 7000 Nr. 2. Hiernach entsteht für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der den VV 7000 Nr. 1 Buchst. d genannten Ablichtungen und Ausdrucke je Datei eine Auslage i.H.v. 1,50 EUR (vgl. auch die Kommentierung zu VV 7000). Fü...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Vergütungsanspruch gegen Rechtsuchenden

Rz. 8 § 8a Abs. 2 S. 1 BerHG gibt der Beratungsperson die Möglichkeit, von dem Grundsatz des Abs. 1 abzuweichen und die Vergütung statt aus der Staatskasse nach den allgemeinen Vorschriften direkt vom Rechtsuchenden zu verlangen. Voraussetzung ist, dass die Beratungsperson die Vergütung aus der Staatskasse noch nicht erhalten hat oder sie zurückerstattet. Außerdem muss die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Exemplarische Aufzählung

Rz. 413 Durch die Formulierung "oder eine ähnliche Tätigkeit", wird deutlich, dass die Aufzählung der Tätigkeiten, auf die das RVG nicht anwendbar ist, nicht abschließend ist; sie hat lediglich exemplarischen Charakter. Es handelt sich um Tätigkeiten, die häufig ehrenamtlich oder in erheblichem Umfang auch von Nicht-Rechtsanwälten erledigt oder die nicht im Auftrag oder im I...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Berechnung

Rz. 34 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal.[24] Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 11 Für das Verfahren nach dem ThUG gelten – abgesehen von einigen Besonderheiten – gemäß § 3 ThUG die Verfahrensvorschriften für Unterbringungssachen nach §§ 312 ff. FamFG entsprechend. Eine Vergleichbarkeit ist insbesondere zu den Unterbringungsverfahren nach § 312 Nr. 3 FamFG, der freiheitsentziehenden Unterbringung Volljähriger nach den Landesgesetzen über die Unterbr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren

Rz. 383 Für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 und für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin im Verteilungsverfahren die Terminsgebühr nach VV 3310.[388] Teilweise[389] wird allerdings die Auffassung vertreten, das Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO falle nicht unter VV 3309, 3310, sondern unter VV 3333. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 92 Den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts legt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO fest. Danach sind nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Prozesskostenhilfe

Rz. 31 Gem. § 48 Abs. 5 erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in einem Verfahren über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nur dann eine Vergütung aus der Staatskasse, wenn er ausdrücklich auch hierfür beigeordnet ist. Die Beiordnung in der Hauptsache (vgl. Art. 5 EuKoPfVO) erstreckt sich damit nicht hierauf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG

Rz. 5 Nach § 106 Abs. 1 ArbGG kann das Schiedsgericht Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen. Hält das Schiedsgericht eine Beweiserhebung für erforderlich, die es nicht vornehmen kann, so ersucht es nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gerichtliche Wertfestsetzung

Rz. 92 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden (Gerichts-)Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streit- oder Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese gerichtliche Wertfestsetzung ist gem. § 32 Abs. 1 auch für die Anwaltsgebühren maßgebend. Der Urkundsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auslagen/Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 341 Dem Testamentsvollstrecker kann ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den §§ 2218, 670 ff. BGB zustehen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht dann neben dem Vergütungsanspruch.[627] Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten z.B. Lohnansprüche für die Bezahlung notwendigen Hilfspersonals. Das gilt aber nur dann, wenn die Auslagen noch nicht in die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Berufungsverfahren

Rz. 376 Das Vorbehaltsurteil sowie das Endurteil können jeweils im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der §§ 511 ff. ZPO mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Kostenrechtlich handelt es sich dabei um selbstständige Verfahren. Die Anrechnungsvorschrift in Abs. 7 findet keine Anwendung, da zwei voneinander unabhängige Rechtsmittelinstanzen eröffnet sind.[409] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung des Antragstellers

Rz. 5 Grundsätzlich richtet sich der Wert für die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Ist der Wert für die Gerichtsgebühren vom Gericht festgesetzt worden, ist diese Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (§ 32 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Besprechungen mit der Polizei vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Rz. 27 Die Terminsgebühr wird nicht dadurch ausgelöst, dass der spätere Nebenklagevertreter einem Kriminalbeamten von einer Straftat berichtet, da ein laufendes Ermittlungsverfahren, bezüglich dessen es zu einer Erörterung hätte kommen können, zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert. Soweit der Kriminalhauptkommissar seine weiter geplante Vorgehensweise mit dem Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere Einzelfälle

Rz. 602 Verneint wurde die Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines bereits bestehenden Unterhaltstitels nach §§ 722, 733 ZPO wegen der Mitwirkung des Generalbundesanwalts, solange das Verfahren nicht streitig geführt wird.[652] Ebenfalls wurde die Erforderlichkeit verneint für das Verfahren auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / III. Bedeutung für die Praxis

Soweit der BGH hier außergerichtlich hinsichtlich Unterhalt, Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich nur eine einzige Angelegenheit angenommen hat, bzw. die Auffassung des LG nicht beanstandet hat, darf dies nicht verallgemeinert werden. Die entscheidende Aussage der Entscheidung ist die, dass es stets auf den Einzelfall ankomme. Dies hilft in der Praxis allerding...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren

Rz. 36 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden in Nr. 7 nicht geregelt. Die Gebühren im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO sowie im Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gem. § 1041 Abs. 3 ZPO richten sich nach VV 3327 (0,75 Verfahrensgebühr) und VV 3332 (0,5 Terminsgebühr).[15] Im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2, 3 ZPO geht es um die Vornahme einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verwaltungsvollstreckung

Rz. 464 Bei der Vollstreckung einer Geldforderung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss i.S.d. § 151 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegen eine der in § 151 Abs. 1 S. 1 FGO genannten Körperschaften bedarf es keiner Ankündigung der Vollstreckung durch den Rechtsanwalt. Denn die Vollstreckung ist beim Finanzgericht als Vollstreckungsgericht zu beantragen. Das Gericht benachrichtigt vor Erlas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 21 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Anm. S. 1 Nr. 3 zu VV 3106 regelt, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die Terminsgebühr aus dem Betragsrahmen nach VV 3106 erhält. Auch dies gilt seit dem 2. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretene Personen

Rz. 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Rechtsanwalt den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Zwangsvollstreckung hineingezogenen Dritten (vgl. VV 3309 Rdn 492 ff.) vertritt, ob er bereits im Erkenntnisverfahren tätig geworden oder nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist; doch sind insoweit die ergänzenden Regelungen in § 19 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 70 Bis zum 30.6.2008 war die erfolgsbasierte Vergütung gemäß §§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wurde (Erfolgshonorar) oder soweit der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhielt (quota ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höhe

Rz. 32 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal. Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bindungswirkung (Abs. 4)

Rz. 45 Nach Abs. 4 ist die Feststellung der Pauschgebühr durch das Gericht bindend. Dies gilt sowohl für als auch für gegen seinen Auftraggeber. Rz. 46 Mit diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchsetzung

Rz. 100 Ein weiteres Problem tritt bei der Frage auf, wie der Auftraggeber vorzugehen hat, wenn die geschuldete Abrechnung unterblieben ist. Auch dann steht ihm nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse zu, soweit der Vorschuss nicht verbraucht ist. Soweit der Vorschuss durch angefallene Gebühren und Auslagen verbraucht ist, besteht kein Rückforderungsanspruch, weder a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 40 Das Gericht spricht keine Bewilligung der Umsatzsteuer aus. Über den Ansatz der Umsatzsteuer ist allein im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu befinden (vgl. Rdn 55). Rz. 41 Liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung der besonderen Gebühr nicht vor, ist der Antrag zurückzuweisen. Rz. 42 Die Entscheidung über die Bewilligung ergeht mangels anderweitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Maßregelvollstreckung

Rz. 138 Hat sich der Verteidiger im Rahmen eines Maßregelvollstreckungsverfahrens gem. § 67e StGB (Überprüfung der Unterbringung) mit einer eingeschränkten Bestellung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden erklärt, gilt dieses Einverständnis nicht mehr für die Bestellung in einem späteren, eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildenden, Übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Formulierung

Rz. 557 Daher empfiehlt sich folgende Formulierung:[596] Muster 1: Ratenzahlungsvereinbarung Muster: Ratenzahlungsvereinbarungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erstattung

Rz. 409 Beantragt ein im Erkenntnisverfahren noch nicht tätiger Rechtsanwalt die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, muss der Schuldner die dadurch angefallene Verfahrensgebühr VV 3009 nicht erstatten (§ 788 ZPO), wenn der Prozessbevollmächtigte des Erkenntnisverfahrens den Antrag hätte stellen können.[407]mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Erstattungsanspruch

Rz. 45 Auf die Beratungshilfevergütung ist Umsatzsteuer zu berechnen (VV 7008). Dies gilt allerdings nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 UStG unerhoben bleibt (Anm. zu VV 7008). Auf eine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es indes nicht an, weil sie nicht innerhalb des Vergütungsschuldverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber relevant wird, sondern lediglich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen Vorschuss fordern. 2Der Anspruch gegen den Beschuldigten entfällt insoweit, als die Staatskasse Gebühren gezahlt hat. (2) 1Der Anspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dem Beschuldigten ein Erstattungsansp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist der der Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er die Staatskasse für die in VV 2501 ff. geregelten Gebühren in Anspruch nehmen (§ 44 S. 1). Für die Gebühren bestimmt die Vorb. 2.5, dass sie ausschließlich nach den VV 2500 bis 2508 entstehen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 1 BerHG entsprechend für alle weiteren Beratungspersonen i.S.v. § 3 Abs. 1 BerHG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 128 Gemäß Nr. 2. Buchst. e gelten in den aufgeführten Beschwerdeverfahren nach dem GWB die Vorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 gemäß VV Vorb. 3.2.2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (vgl. §§ 68, 75 Abs. 4, 76 Abs. 5 GWB). a) Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Rz. 361 Auch im Verfahren nach § 11 kann im Einzelfall eine Entschädigung nach § 198 Abs. 1 GVG wegen Verzögerung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Mandanten zu zahlen sein.[308]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem VGH/OVG als Berufungsgericht

Rz. 29 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 2 und 3 VwGO i.V.m. §§ 80 Abs. 5 VwGO vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem OVG oder VGH als Gericht der Hauptsache...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung

Rz. 13 § 9 BerHG bezweckt, dass der Gegner des Rechtsuchenden keinen Nutzen daraus ziehen soll, dass durch die Beratungshilfe die Rechtsverfolgung verbilligt ist. Deshalb bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass sich die Höhe eines Ersatzanspruchs des Rechtsuchenden gegen den Gegner nach der Höhe der Vergütung der Beratungsperson nach den allgemeinen Vorschriften richtet. Ist die Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 39 Wird ein Rechtsanwalt in einer Ehescheidungssache beigeordnet, erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf eine Aussöhnung, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.[44] Bei einer Mitwirkung seinerseits erhält er die Gebühr aus der Staatskasse, jedoch ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR aus den ermäßigten Beträgen des § 49.mehr