Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auswirkungen des Schwellenwertes

Rz. 186 Nach der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG darf der Gebührensatz von 1,3 nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Gilt dies auch in den Fällen, in denen der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist? Dagegen spricht entscheidend,[137] dass es sich dann in durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Fällen überhaupt nicht auswirken würde,...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Unerheblichkeit des Vorsteuerabzugs des Mandanten

Rz. 148 Die bisherige Verweisung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG auf § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO hatte darüber hinaus zu weiteren Missverständnissen geführt. Aufgrund der vorgenannten Verweisungsregelung waren nämlich einzelne Gerichte der Auffassung, dass der Anwalt aus der Landeskasse keine Umsatzsteuer erhalte, wenn die von ihm vertretene Partei, der er beigeordnet oder für die er best...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Anrechnung nach Wertgebühren

Rz. 46 Kontrovers diskutiert worden ist die Frage bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr bei Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Solche Fallkonstellationen konnten auftreten, wenn außergerichtlich zunächst mehrere Angelegenheiten mit unterschiedlichen Gegenständen gegeben waren und im anschließenden gerichtlichen Verfahren dann alle Gegenstä...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIV. Streitverkündung

Rz. 142 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Schuldner

Rz. 37 Schuldner des Vorschusses ist der Auftraggeber oder ein Dritter, der kraft Gesetzes bzw. vertraglicher Vereinbarung unmittelbar gegenüber dem Anwalt für die Vergütungsforderung haftet. Damit scheidet der Rechtsschutzversicherer des Mandanten als Schuldner des Vorschusses aus, weil er nicht unmittelbar dem Anwalt, sondern nur dem Mandanten zur Übernahme von Anwaltskost...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG er...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Verzicht durch Liquidation nach den Abrechnungsgrundsätzen

Rz. 136 Vorsicht ist bei der Anwendung der Abrechnungsgrundsätze geboten, wenn sich die Angelegenheit außergerichtlich nur teilweise erledigt hat und der Restschaden gerichtlich weiterverfolgt werden soll. Die Regulierungsempfehlungen bestimmten in Ziffer 7 f, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadensregulierung...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die gesetzlich geregelten Fälle

Rz. 15 In § 14 RVG ist ein neuer Absatz 2 eingeführt, der die Anrechnung von Rahmengebühren betrifft. Der bisherige Absatz 2 wird dadurch zu Absatz 3. Rz. 16 Mit dieser Regelung soll die doppelte Berücksichtigung einer Vorbefassung bei Satz- und Betragsrahmengebühren vermieden werden. Die Vorschrift untersagt, bei der Bestimmung einer Rahmengebühr, auf die eine andere Rahmeng...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Rz. 20 Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / IV. Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 321 Ein in der Automobilindustrie tätiges Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern plant das Werk A zum 30.6.2020 zu schließen und sämtliche Mitarbeiter dieses Werkes zu entlassen, um die Produktion ins Ausland zu verlagern. Am 10.12.2019 setzt der Personalleiter des Unternehmens den zuständigen Betriebsrat von der Entscheidung der Geschäftsleitung in...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 2. Anwaltswechsel

Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[26] War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. Eine Auffassung d...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 35 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / bb) Nachfolgender Auftrag oder Beginn der Tätigkeit

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Beschluss des Betriebsrats zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Muster 2.9: Beschluss des Betriebsrats zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Muster 2.9: Beschluss des Betriebsrats zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Der Arbeitgeber hat am _________________________ (Datum) vor dem Arbeitsgericht _________________________ (Ort) ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren mit dem Antrag eingeleitet, die Zustimmung des Betriebsrats als...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 324 Die Hinzuziehung des Rechtsanwalts muss weiter erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn sich der Betriebsrat aufgrund fehlender Sachkunde das notwendige Wissen nur durch einen Rechtsanwalt verschaffen kann, um die ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sachgemäß erfüllen zu können.[766] Der Sa...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Erstreckung der Beiordnung bei Abschluss einer Einigung (Abs. 1)

Rz. 96 In der Rechtsprechung war lange Zeit umstritten, ob sich die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für den Mehrwert eines Vergleichs nur auf die Einigungsgebühr(en) erstreckt, oder auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG sowie auf die Terminsgebühr. Rz. 97 Kontrovers wurde diese Frage vor allem in der Familiengerichtsbarkeit bean...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 10 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG zwar die Gebühren nur einmal. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich jedoch – wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist – die Geschäfts- bzw. die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; die Erhöhung nach dieser Gebühr ist allerdings...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 23 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 246 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Geltendmachung von Ansprüchen beim Haftpflichtversicherer

Rz. 64 Bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist die Beauftragung eines Anwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung und damit Teil des ersatzfähigen Schadens nach § 249 BGB .[27] Die Anwaltskosten fallen in den Schutzbereich von § 823 BGB, § 7 StVG, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Personeller Zusammenhang

Rz. 229 Daneben muss auch ein personeller Zusammenhang bestehen. Derselbe Rechtsanwalt oder dieselbe Sozietät muss gegenüber der gleichen Person tätig werden.[159] An diesem personellen Zusammenhang fehlt es, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallschadensregulierung zunächst den Haftpflichtversicherer des Gegners zur Zahlung auffordert, dann aber lediglich den Gegner sel...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 263 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 79 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 52 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 312 Soll der Rechtsstreit mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Frage, welche Gebühren anfallen, das Innenverhältnis maßgeblich, also der dem Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag. Rz. 313 Hat der Anwalt des Antragstellers nur den Auftrag, Prozesskostenhilfe zu beantragen, entsteht nur die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG.[205] Hat er dagegen bereits Klageauftr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Erstberatung

Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf eine erste Beratung beziehen. Die Beratung kann dabei nur in einem mündlichen Rat oder in einer mündlichen Auskunft bestehen, da der Wortlaut auf ein Beratungsgespräch abstellt. Für eine schriftliche Erstberatung gegenüber einem Verbraucher – welche in der Praxis allerdings einen Ausnahmefall darstellen dürfte – ist die Kappungsgrenze von 190...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 19 Die Gebührenansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einerseits und dem Mandanten andererseits können deshalb unterschiedlich sein, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gebührensätze zugrunde liegen. Rz. 20 Beispiel Für eine außergerichtliche Unfallregulierung sind mehrere Besprechungen erforderlich (überdurchschnittliche Angelegenheit). Schließli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 125 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXIX. Klageerweiterung

Rz. 98 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[21] Rz. 99 Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 11 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 12 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhä...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Geschäftsgebühr

Rz. 106 Die Geschäftsgebühr muss mangels Festsetzung im Verfahren gesondert durchgesetzt werden.[73] Als Nebenforderung im Hauptsacheverfahren kann sie kostenneutral (§ 43 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO) eingeklagt bzw. im Mahnantrag[74] geltend gemacht werden.[75] Erfolgt dies nicht, sondern eine Geltendmachung durch eigene Klage, so droht der Einwand des Schädigers, gegen die ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispie...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung

Rz. 9 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt, bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an,...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 316 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VII. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 40 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Festsetzung nach § 11 RVG

Rz. 54 Voraussetzung ist stets, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter beauftragt wurde, wobei es ausreicht, dass das entsprechende Verfahren anhängig war. Festsetzbar sind nach § 11 Abs. 1 RVG zum einen die "gesetzliche" Vergütung, also diejenige, die nach den Gebührentatbeständen des VV RVG entstanden ist, sowie zum anderen Aufwendungen nach § 670 ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 9. Klageerweiterung

Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[11] Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann für seine...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 50 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, e...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage e...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / VII. Hebegebühr

Rz. 192 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag seines Mandanten Gelder vereinnahmt und an ihn oder Abtretungsgläubiger weiterleitet. Ein solcher Auftrag kann stillschweigend erteilt werden und ist regelmäßig in Formularvollmachten enthalten. Er ist für den Anwalt mit teilweise nicht unerheblichem Aufwand und Risiken verbunden und hat für de...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 200 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Anwaltswechsel

Rz. 192 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[45] Rz. 193 War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. E...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 217 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 325 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 326 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr