Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 248 Wird eine bezifferte Forderung auf Zugewinnausgleich geltend gemacht, bemisst sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der Wert der verlangten Ausgleichsforderung. Beispiel 137: Antrag auf Zahlung von Zugewinn Der Ehemann beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 20.000,00 EUR...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt zunächst den Erblasser und nach dessen Tod den Erben, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3. Dass der Anwalt beide Auftraggeber nicht zeitgleich vertreten hat, ist unerheblich. AG Hannover, Beschl. v. 10.10.2017 – 502 C 8229/16mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 318 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst einmal auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 183: Antrag auf Zahlung, Hilfswiderantrag auf Stundung (II) Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Ehemann beantragt Antragsabweisung, hilfsweise Stundung des Zugewinns. Das Gericht spricht den Zugewinn zu und entscheidet über den...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für seine Partei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert des Verfahrens auf 7.000,00 EUR festgesetzt. Da die Antragsgegnerin gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, leitete der Anwalt für die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein, das mit der Verhängung eines Ordnungs...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Verfahren auf Verlängerung einer Maßnahme

Rz. 144 Zu beachten ist, dass ein Verfahren auf Anordnung einer Maßnahme und ein späteres Verfahren auf Verlängerung der Maßnahme (§ 1 Abs. 1 S. 2, 2. Hs., § 2 Abs. 2 S. 3 GewSchG) zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG sind, sodass der Anwalt seine Vergütung jeweils gesondert erhält.[45] Beispiel 67: Gewaltschutzverfahren und Verlängerungsverfa...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Die Gebühren

Rz. 45 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 7: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt ein Verfahren auf Feststellun...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 1. Ehewohnungssachen

Rz. 10 Soweit das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung hat (§ 41 S. 1 FamGKG), ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1361b BGB ist folglich von einem Regelwert in Höhe von 1.500,00 EUR auszugehen und bei Ansprüchen nach § 1568a BGB von 2.000,00 EUR. Beispiel 5: Einstweilige Anordnung Ehew...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gerichtsgebühren werden nach dem Wert erhoben

Rz. 5 In gerichtlichen Verfahren gilt § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, sofern dort wertabhängige Gerichtsgebühren anfallen. Maßgebend für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist der für die Gerichtsgebühren geltende Wert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Der gerichtlich festgesetzte Wert (§ 55 FamGKG) gilt also gleichzeitig für den Anwalt. Rz. 6 An die gerichtliche Wertfestsetzung ist ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Erinnerung

Rz. 287 Soweit die Beschwerde mangels Erreichens des erforderlichen Werts des Beschwerdegegenstands von über 600,00 EUR nicht zulässig ist, ist gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG die Erinnerung gegeben. Rz. 288 Die Erinnerung ist eine eigene selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 289 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1, 3 RVG. Das Interesse dürft...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 5. Einfaches Schreiben

Rz. 31 Wurde der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Klargestellt ist, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebührentatbestand, sondern nur um ei...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gegenstand kann auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 12 Kann die Tätigkeit des Anwalts auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, dann gilt der Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde. Soll der Anwalt z.B. Unterhaltsansprüche geltend machen, so richtet sich der Wert der außergerichtlichen Tätigkeit gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften der §§ 35, 51 FamGKG. Ist der Anwalt damit beauftrag...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung

Rz. 36 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet, die mit der Beratung zusammenhängt (Anm....mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 7. Anordnung und Abänderung oder Aufhebung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 67 Wird die Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung oder Aufhebung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[33] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 365 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 148: Isoliertes Verfahren über den Versorgungsausgleich mit Termin In einem wieder aufgenommenen Verfahren zum Versorgungsausgleich ist der Anwalt im September 2013 beauftragt worden. Das zu berücksichtige...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Terminsgebühr

Rz. 228 Hinzukommen kann eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Da hier gerichtliche Termine grundsätzlich nicht vorgesehen sind, kommt die Terminsgebühr in der Regel nur in Betracht, wenn der Anwalt eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Die gegenteilige Rechtsprechung,[71] wonach eine Terminsgebühr insoweit ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Einigungsgebühr

Rz. 231 Soweit die Beteiligten sich im vereinfachten Verfahren einigen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und zwar in Höhe von 1,0 (Nr. 1003 VV), da der Festsetzungsantrag bereits zur Anhängigkeit führt. Beispiel 130: Vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung mit Einigung Im Januar wird vom Jugendamt zunächst ein vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. Fa...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 322 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 186: Antrag auf Zahlung und Zuweisung bestimmter Vermögensgegenstände Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR und gleichzeitig die Übereignung eines wertvollen Gemäldes unter Anrechnung eines Betrags von 10.000,00 EUR. Das Gericht spricht den ...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 39 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1, 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 7: Antrag auf Anerkennung Der Anwalt beantragt einen ausländischen Titel auf Unterhalt anzuerkennen. Der Gegenstandswert wird auf 22.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt erhält...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 296 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 auf 0,8. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV kommt nicht in Betracht. Beispiel 136: Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG Der Kindesvater beantragt ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, da d...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 14...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 2. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Beispiel 11: Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 3.000,00 EUR Gesamtschuldnerausgleich und anschli...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 291 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 292 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 293 Wird sowohl über den Auskunftsantrag (gegebenenfalls auch...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 4. Haushaltssachen

Rz. 23 Auch hier wird i.d.R. eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache angenommen, so dass der Hauptsachewert nach § 41 S. 1 FamGKG zu ermäßigen ist. Es ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1568b BGB ist folglich von einem Regelwert von 1.500,00 EUR und bei Ansprüchen nach § 1361a BGB in Höhe von 1.0...mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr

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Auskunftsverlangen eines Re... / Sachverhalt

Der Kl. unterhielt im Zeitraum vom 11.1.2012 bis zum 1.4.2013 bei der A. eine Rechtsschutzversicherung, der die ARB 2010 zugrundelagen. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. nach § 28 Abs. 3 ARB 2008 i.V.m. § 2g bb ARB 2008 einen Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen V...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 9 Ehesache / 3. Einigungsgebühr

Rz. 32 Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann in der Ehesache selbst nicht anfallen. Sie wird durch Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV ausgeschlossen. Möglich ist lediglich, dass anlässlich der Ehesache eine Einigung über weiter gehende Gegenstände geschlossen wird. Dann entsteht aus dem Mehrwert eine Einigungsgebühr (Anm. Abs. 5 S. 2 zu Nr. 1000 VV). Beispiel 12: Scheidungsve...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 1. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren

Rz. 27 Kommt es nach dem Beweisverfahren zu einem Hauptsacheverfahren, wird die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 5 VV). Eine im Beweisverfahren angefallene Terminsgebühr wird dagegen nicht angerechnet. Beispiel 18: Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren Die Eheleute streiten über den Wert einer i...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Einigung

Rz. 375 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 212: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über rückständigen Unterhalt in Höhe von 3.000,00 EUR erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 11. Verfahrenstrennung bei Anhängigmachen einer "Nicht-Folgesache"

Rz. 179 Wird eine "Nicht-Folgesache" in unzulässiger Weise im Verbund anhängig gemacht, kommt eine Abtrennung nach § 140 FamFG nicht in Betracht, da § 140 FamFG nur für Folgesachen gilt. Es ist in diesen Fällen vielmehr eine Verfahrenstrennung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO vorzunehmen.[125] Rz. 180 Wird danach getrennt, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie bei...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Die Geschäftsgebühr ist gem. Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel 18: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn wegen angeblicher Unterhaltsrückstände in Höhe vo...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / II. Gegenstandswert

Rz. 376 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 377 Wird ein Rechtsmittelantrag gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Da eine Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,[103] kommt es hier – im Gegensatz zu den Familienstreitsachen – nic...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 369 Des Weiteren kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Die Einigungsgebühr entsteht insbesondere bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Im Gegensatz zum früheren Recht, in dem faktisch nur auf den Saldoanspruch einseitig verzichtet wurde, setzt ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nunmehr voraus, dass bei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 3. Die Gebühren

Rz. 198 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe dieser Gebühr beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird ode...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 191 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden (siehe hierzu § 7 Rdn 374 ff., § 8 Rdn 343 ff.). Beispiel 103: Beschränkte Beschwerde Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: E...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Einigungsgebühr

Rz. 104 Schließen die Beteiligten eine Einigung über die anhängigen Gegenstände, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV. Beispiel 41: Verfahren mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines Gesamtschuldnerausgleichs in Höhe von 10.000,00 EUR. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Beteiligten einen Vergleich. Die Anw...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 1. Höhe der Gebühr

Rz. 9 Für das Betreiben des Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) entsteht zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 4: Verfahren ohne Termin Der Anwalt leitet für die Ehefrau ein selbstständiges Beweisverfahren zur Bewertung einer Immobilie ein, die für die Berechnung des Zugewinns von Bedeutung ist. Das Gericht holt ein Gutachten ein. Am Sachverständig...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 97 Verfahren betreffend die elterliche Sorge sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 98 Wird das Sorgerechtsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Sorgerechtsverfahren ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungsw... / 2 Die Entscheidung

Reisekosten sind bei uneingeschränkter Beiordnung immer zu erstatten Das FamG habe die Reisekosten zu Recht im Wege der Erinnerung nachträglich festgesetzt. Die Anwälte seien uneingeschränkt beigeordnet worden. Daher seien ihre Reisekosten grundsätzlich zu erstatten. Keine Überprüfung im Festsetzungsverfahren Ob die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 FamFG für eine uneingeschränkt...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 163 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[120] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel 88: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei voller und ermäßigter Verfahrensgebühr Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR; Ver...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungswirkung einer gerichtlichen Festsetzung

Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren, in dem nach Rahmengebühren abzurechnen ist, zu einer Kostenerstattung, so ist umstritten, ob die Festsetzung der Gebührenhöhe Bindungswirkung für die Abrechnung mit dem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherer hat. Solche Konstellationen kommen insbesondere in Bußgeldsachen nach einem Freispruch vor, wenn die Landeskasse nur unt...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / VI. Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 53 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschriften der § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO; § 76 Abs. 4 FamG sehen im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor. Rz. 54 Die Kosten eines Terminsvertreters kön...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 3 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Vertretung richtet sichmehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 3. Kindschaftssachen

Rz. 8 Wird der Anwalt in einer Kindschaftssache (§ 151 FamFG) außergerichtlich tätig, kommen zwei verschiedene Werte eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht. Der Gegenstand einer Kindschaftssache wäre in einem isolierten gerichtlichen Verfahren nach § 45 Abs. 1 FamGKG mit einem Regelwert von 3.000,00 EUR zu bewerten, als Folgesache im Verbund dagegen mit 20 % der Ehesache...mehr