Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Spezialregelungen

Rz. 32 Zwar ist die Geschäftsgebühr einerseits nur bei außergerichtlichen Tätigkeiten anwendbar, andererseits werden aber nicht sämtliche außergerichtlichen Tätigkeiten von diesem Tatbestand erfasst. Es ist stets zu prüfen, ob nicht vorrangige Spezialregelungen greifen. Ist dies der Fall, ist nicht die Geschäftsgebühr abzurechnen, sondern der in den jeweiligen spezielleren N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 104 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[26] Rz. 105 Ebenso muss n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 10 Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Eine Herabsetzung des Werts gemäß § 144 PatG [9] kommt nicht in Betracht, weil eine dahin gehende Verweisung in den §§ 73 ff. PatG – anders als in §§ 102, 121 PatG – fehlt. Der materielle Gehalt des § 144 PatG kann aber weitgehend im Rahmen der in § 80 Abs. 1 S. 2 PatG vorgesehenen Billigkeitsentsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / VI. Mutwilligkeit bei getrenntem Vorgehen

Rz. 197 Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können die Ehegatten wählen, ob sie die Sache als Folgesache im Verbund anhängig machen oder nach Abschluss des Verfahrens als isoliertes Verfahren. Mitunter versuchen Gerichte, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Verfahren mit der Begründung abzulehnen, der Sache hätte zuvor kostengünstiger im Verbundve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Identität der Gegenstände (sachliche Identität)

Rz. 290 Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens,[348] allerdings nur, soweit die Parteien und die Gegenstände identisch sind.[349] Grundsätzlich gilt, dass der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und der Gegenstand des Hauptsacheverfahrens identisch sein müssen, wobei es zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Inhalt

Rz. 58 Der Inhalt der Belehrung ist nach § 49b Abs. 5 BRAO äußerst knapp. Ausreichend ist die schlichte Erklärung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Zu weiter gehenden Hinweisen ist der Anwalt nicht verpflichtet. Er muss insbesondere nicht die Höhe des Gegenstandswertes benennen oder seinem (künftigen) Mandanten die hieraus resultierende Vergütung bere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgabe der Erledigungserklärung vor dem Termin

Rz. 198 Geben die Parteien schon vor dem Termin übereinstimmende Teilerledigungserklärungen ab und kommt es dann zu einem Termin, stellt sich die Frage, nach welchem Wert eine Terminsgebühr anfallen kann. Rz. 199 Erledigen sich z.B. entweder die Klage oder die Widerklage und wird über den jeweils anderen Teil streitig verhandelt, so stellen die Kosten über den erledigten Teil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ermittlung für jede Gebühr gesondert

Rz. 16 Der Gegenstandswert muss nicht für sämtliche Gebühren in derselben Angelegenheit der gleiche sein. Für jede Gebühr ist der Gegenstandswert vielmehr gesondert zu ermitteln. Es kann daher durchaus vorkommen, dass sich eine Gebühr nach dem Wert nur eines Gegenstandes richtet und eine andere Gebühr nach den zusammengerechneten Werten. Beispiel: Eingeklagt werden 10.000 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang V. Teilungsversteige... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 41 Nach Anm. Nr. 2 zu VV 3311 erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) neben der Verfahrensgebühr der Anm. Nr. 1 zu VV 3311 für das Verfahren bis zum Verteilungstermin eine weitere Verfahrensgebühr i.H.v. 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Te...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zivilsachen

Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit erstattungsfähig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (Abs. 2)

Rz. 29 Im GKG ist eine Reihe von Sachverhalten geregelt, in denen keine Gerichtsgebühren oder nur Festgebühren erhoben werden, vor allem in Beschwerdeverfahren. In Erinnerungsverfahren sind überhaupt keine Gerichtsgebühren vorgesehen. Manchmal hängt der Anfall einer Gerichtsgebühr auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Beispiel: Eine nach § 321a ZPO erhobene Gehörsrüge hat ganz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bindung an das Rechtsschutzbegehren

Rz. 31 Die Bewilligung ist an ein bestimmtes Rechtsschutzbegehren gebunden, dessen Erfolgsaussicht und Zweckmäßigkeit einer summarischen Prüfung unterzogen wurden (§ 114 ZPO), weshalb es die sachliche Grundlage der Bewilligung darstellt. Wird das Begehren erweitert, so erstreckt sich die Bewilligung nicht von selbst auf diese Erweiterung, weil sie noch nicht Gegenstand einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertangabe bei Einreichung des Antrags

Rz. 70 Nach § 53 S. 1 FamGKG hat ein Antragsteller bei Einreichung eines Antrags den Verfahrenswert anzugeben, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, kein fester Wert bestimmt ist und er sich auch nicht aus früheren Anträgen ergibt. Die Obliegenheit zur Wertangabe gilt auch bei Einreichung einer Antragserweiterung oder eines Widerantrags. Die Angabe ist sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Bestimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 FamGKG

Rz. 66 Abweichend vom Grundsatz des § 3 Abs. 1 FamGKG gibt es Verfahren, in denen gar keine Gerichtsgebühren erhoben werden, die also gebührenfrei sind, wie z.B. die Verfahren über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe einschließlich des Abschlusses eines Mehrvergleichs (Anm. zu FamGKG-KV 1500) oder Verfahren in Kindschaftssachen, die die freiheitsentziehende Unterbringu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 34 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Kostentatbestände geschaffen worden, und zwar sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtsgebühren. Die Vergütungsregelung für die Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unechte Streitgenossenschaft

Rz. 93 Soweit die Streitgenossen verschiedener Gegenstände wegen gemeinsam vertreten werden (unechte Streitgenossenschaft), kann ihre wertanteilige Beteiligung an den Gesamtkosten der anwaltlichen Vertretung erheblich differieren. Wird sie gleichwohl – mit der Rechtsprechung des BGH[112] – dem Erstattungsanspruch des obsiegenden Streitgenossen zugrunde gelegt, so muss darauf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 92 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Betragsrahmengebühren ebenfalls nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Betragsrahmengebühren aber bei einer anfallenden Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Mehrere Erhöhungen dürfen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vertretung des Gläubigers im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren, bei der Anmeldung einer Insolvenzforderung sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 S. 1 RVG werden die in Abs. 1 genannten Gebühren und die Gebühr nach VV 3314 nach dem Nennwert der Forderung berechnet, wenn der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt worden ist.[18] Es handelt sich um die in Abs. 1 aufgeführten Gebühren (siehe Rdn 3), wobei jedoch an die Stelle der VV 3313 die für den Gläubiger maßgebliche VV 3314 getreten ist. Dam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Auffassungen bei beschränktem Auftrag

Rz. 40 Ist der dem Rechtsanwalt erteilte Vollstreckungsauftrag von vornherein auf einen bestimmten Gegenstand beschränkt worden, ist die Ermittlung des Gegenstandswerts umstritten. Im wesentlich werden hier drei Auffassungen vertreten. Rz. 41 1. Die eng auszulegende Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. soll nach einer Auffassung nicht zum Tragen kommen, wenn der zu pfändende bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster 1.1: Mandantenfragebogen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einschließlich der Abrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Unrichtige Sac... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz Gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Frage, ob Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben sind. Ist dem betreffenden Kostenschuldner bereits der beanstandete Gerichtskostenansatz zugegangen, ist über den Antrag auf Nichterhebung der Kosten im Rahmen einer Erinnerung gegen diesen Kostenans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Mayer, Gebührenkalkulator

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 8. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 100 S., 28,00 EUR Der von Mayer bearbeitete Gebührenkalkulator hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt. Er geht über den Inhalt einer "normalen" Gebührentabelle hinaus. Sofern nämlich die Anwaltsgebühren für Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren tabellarisch erfasst werden, enthalten die zu dem j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg befasst sich mit einem Sachverhalt, der in der Praxis so oder ähnlich recht häufig vorkommt. Die Entscheidung gibt Anlass, sich mit den praktischen Auswirkungen näher zu befassen. Anfall der Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Konstellationen wie die hier zugrunde liegende kommen häufig vor, nämlich dass in einem Verfahren über die elterliche Sorge ein Vergleich über das bis dato nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen wird. Insoweit ist in jüngster Zeit umstritten, wie hier abzurechnen ist. Dabei ist eigentlich nicht die Frage der Abrechnung das Problem, sondern die verfahrensrechtliche Behandlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Verfahrenswert... / IV. Übergangsrecht für die Anwaltsgebühren

Für den Anwalt gilt ein abweichendes Übergangsrecht. Es kommt für ihn nicht auf den Wert des gerichtlichen Verfahrens an, sondern auf den Wert, der zum Zeitpunkt seiner Auftragserteilung galt (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG). Im zugrundeliegenden Fall ergaben sich insoweit allerdings keine Unterschiede. Unterschiede können sich aber dann ergeben, wenn die Beschwerde noch in 2020 einger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien gestützt. Soweit insoweit ein Dissens hinsichtlich des Umfangs der Kostentragung bestanden hat, geht das OLG zumindest von einer Teileinigung aus, die die Geltendmachung der Einigungsgebühr rechtfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso hier ein Streitwert nach § 63 GKG festgesetzt worden ist. Im Einziehungsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an (s. Teil 3 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz.). Selbst im Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben, sondern Festgebühren. Für Gerichtsgebühren, die nicht erhoben werden, bedarf es aber auch keines Str...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zulässiger Rechtsbehelf; Anwaltsgebühren bei Verbindung

§ 11 Abs. 1 RPflG; §§ 104, 567, 568, 147 ZPO; § 46 ArbGG Leitsatz Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes nach einer teilweisen Abhilfe durch das Erstgericht kommt es für den Beschwerdewert auf den nach der Abhilfe verbleibenden Betrag an (vgl. OLG Celle v. 19.3.2010 – 2 W 89/10, Rn 9 – RVGreport 2010, 468 (Hansens) = AGS 2011, 345; KG 17.8.2006 – 5 W 21/06, Rn 3 – KGR 2006,35...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zulässiger Rec... / III. Anwaltsgebühren bei Verbindung

Für das weitere Verfahren hat das LAG Berlin-Brandenburg auf folgende Gesichtspunkte hingewiesen. 1. Verbindung von Berufungsverfahren Nach den weiteren Ausführungen des LAG können Berufungsverfahren gem. § 147 ZPO zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, eine unabhängig von dieser Vorschrift zulässige g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zulässiger Rec... / I. Sachverhalt

Das ArbG Potsdam hatte der Klage des Klägers durch Teil- und durch Schlussurteil stattgegeben. Die Beklagte hatte sowohl gegen das Teil- als auch gegen das Schlussurteil Berufung eingelegt. Beide Berufungen sind bei dem LAG Berlin-Brandenburg unter den gesonderten Aktenzeichen 18 Sa 1332/17 und 18 Sa 1582/17 eingetragen worden, aber – wie üblich – in derselben Akte geführt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zulässiger Rec... / Leitsatz

Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes nach einer teilweisen Abhilfe durch das Erstgericht kommt es für den Beschwerdewert auf den nach der Abhilfe verbleibenden Betrag an (vgl. OLG Celle v. 19.3.2010 – 2 W 89/10, Rn 9 – RVGreport 2010, 468 (Hansens) = AGS 2011, 345; KG 17.8.2006 – 5 W 21/06, Rn 3 – KGR 2006,354, jeweils m.w.N.). Nachdem gegen die angefochtene Entscheidung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2021, Aussetzung des... / 3 Anmerkung:

In der Sache ist die Entscheidung des OLG München richtig. Das OLG hätte jedoch den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin nicht in vollem Umfang aufheben dürfen. I. Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der damit befasste Rechtspfleger lediglich zu prüfen, ob die geltend gemachten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zulässiger Rec... / II. Zulässiger Rechtsbehelf gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO ist gegen die Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren die sofortige Beschwerde gegeben. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist in den Fällen, in denen die §§ 103 ff. ZPO anzuwenden sind, gem. § 21 Nr. 1 RPflG dem Rechtspfleger übertragen. Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG das Rechtsmittel g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zulässiger Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg gibt zu einigen Hinweisen Anlass. 1. Kläger beschwert Das LAG Berlin-Brandenburg ist ohne Weiteres davon ausgegangen, dass der Rechtsbehelf, sei es als sofortige Beschwerde oder als befristete Erinnerung, zulässig ist. Dies ist fraglich. Die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs setzt nämlich eine Beschwer des Beschwerde-/Erinnerungsführers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Beschwerdewert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Hat das Erstgericht – hier das VG Halle (Saale) – die Beschwerde gegen seine Entscheidung nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassen, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigen, also mindestens 200,01 EUR betragen. Zu Recht weist das OVG Sachsen-Anhalt darauf hin, dass es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2021, Aussetzung des... / Sachverhalt

Der Kl. hatte beim LG Traunstein eine Stufenklage zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erhoben. Nachdem die Bekl. am 29.11.2017 den Auskunftsanspruch anerkannt hatte, zahlte sie 50.000 EUR an den Kl. Nach zeitweiligem Ruhen des Verfahrens erging am 5.4.2018 ein Teilurteil gegen die Bekl. Im Anschluss hieran kam es zu Auseinandersetzungen der Parteien über die Auskunft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Gegenstandswer... / II. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Das OLG Rostock hat zunächst darauf hingewiesen, dass in dem Vollstreckungsverfahren nach dem §§ 887, 888 ZPO für das Gericht Festbetragsgebühren anfielen, sodass insoweit eine Streitwertfestsetzung nicht erforderlich sei. Infolge dessen habe das Prozessgericht auf Antrag eines Antragsberechtigten (s. § 33 Abs. 2 S. 2 RVG) den für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, RVG-Textausgabe mit Tabellen

39. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 120 S., 15,00 EUR Die bewährte RVG-Textausgabe ist nunmehr bereits in 39. Auflage erschienen. Sie berücksichtigt alle Änderungen durch das KostRÄG 2021. Neben dem aktuellen Gesetzestext enthält das Werk auch weitere praxisrelevante Tabellen wie der Wahl- und PKH-/VKH-Anwaltsgebühren, der Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beiordnungszeitraum Maßgeblich für den Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landes- bzw. Staatskasse ist der Umfang der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG. Der Vergütungsanspruch ist damit letztlich Grund und Höhe nach von dem Beiordnungs- bzw. Bewilligungsbeschluss des Gerichts abhängig. Von der Beiordnung sind grds. alle in der gerichtlichen Angelegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2021, Aussetzung des... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde – als solche ist die “Erinnerung' auszulegen – hat in der Sache Erfolg; die Unterscheidung zwischen der Festsetzung von Gerichtskosten einerseits und der von Rechtsanwaltskosten andererseits wurde nicht hinreichend beachtet." 1. Richtig ist, dass im Kostenfestsetzungsverfahren grds. eine Bindung des Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Unzureichende lineare Anhebung

Hauptkritikpunkt ist m.E. aber der Grad der linearen Anhebung der anwaltlichen Gebühren um durchschnittlich nur zehn Prozent, die für alle Teile des RVG gilt. Das hört sich zunächst nach viel an. Das ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung durch das 2. KostRMoG aus dem Sommer 2013 stammt, also fast acht Jahre zurückliegt, und davor die Anwaltsgebühren l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2021, Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "In dieser Sache hat das Gericht eine Kostenquote von 75 zu 25 zulasten Ihres VN ausgeurteilt, das Urteil liegt Ihnen bereits vor. In die Kostenausgleichung – die wechselseitigen Anträge und den daraufhin ergangenen zutreffenden Beschluss finden Sie beigefügt – wurden sowohl meine Gebühren und Reisekosten als auch die Kosten Ihres VN für die Teilnahme am Termin einge...mehr