Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 2.3 Vorlageverweigerungsrechte

Rz. 11 Soweit dem Betroffenen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, kann dieser nach § 104 Abs. 1 S. 1 AO auch die Vorlage von Urkunden verweigern. Die in §§ 101ff. AO geregelten Auskunftsverweigerungsrechte dienen im Wesentlichen nur dem Schutz auskunftspflichtiger Dritter. Beteiligte sind dagegen regelmäßig zur Auskunftserteilung und deshalb auch zur Urkundenvorlage ver...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / b) Steuerordnungswidrigkeiten

Die Verjährungsregelungen zu den Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 AO) sind unsystematisch und schwer nachvollziehbar. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), Steuergefährdung (§ 379 AO) und Gefährdung der Abzugsteuern (§ 380 AO) verjähren – wie im Regelfall Steuerstraftaten und abweichend von § 31 OWiG – gem. § 384 AO nach fünf Jahren; wohl getragen von dem Gedanken, dass si...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.4 Anzeigepflichten bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an einem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder eine bereits erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgeg...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.4 Aktualisierte EU-Blacklist

Die sog. EU-Blacklist wird auf europäischer Ebene regelmäßig zweimal jährlich aktualisiert. Am 17.10.2023 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) beschlossen, den Annex I der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen um drei Länder zu erweitern: Antigua und Barbuda, Belize sowie Seychellen. Gleichzeitig werden drei Länder aus der Liste gestrichen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.2 Zurechnung von Grundstücken

Die Frage der Zurechnung von Grundstücken entfaltet im Hinblick auf die Verwirklichung der grunderwerbsteuerbaren Ergänzungstatbestände erhebliche Relevanz. In jüngster Vergangenheit hat der BFH hierzu Stellung genommen. Nun reagiert die Finanzverwaltung auf die BFH-Rechtsprechung mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.10.2023 zur Frag...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 8 GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [1] regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Ziel der Verordnung ist es[2], den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 4 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nach oder ist der Arbeitgeber in die Vorteilsgewährung eingeschaltet, funktioniert die gesetzliche Abzugsverpflichtung bei Lohnzahlungen durch Dritte unproblematisch. Damit auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, die Lohnsteuer zutreffend erhoben werden kann, hat der Gesetzgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unzutreffender Lohnsteuerab... / 1 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Eine Verpflichtung, den Lohnsteuerabzug rückwirkend zu ändern oder dem Finanzamt Anzeige zu erstatten, kann für den Arbeitgeber entstehen, wenn der Arbeitgeber nachträglich erkennt, dass er bisher den Lohnsteuerabzug falsch durchgeführt hat oder Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft getreten sind. Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten und ändert er nachträglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kundenbindungsprogramme / 4 Anzeigepflicht des Arbeitnehmers

Voraussetzung für den Lohnsteuerabzug bei der Prämiengewährung durch Dritte ist, dass der Arbeitgeber weiß oder zumindest erkennen kann, dass solche Vergütungen erbracht werden. Deshalb besteht für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Anzeigepflicht. Er hat dem Arbeitgeber die dienstlich erworbenen und privat verwendeten Vorteile am Monatsende schriftlich mitzuteilen. Kommt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.1.2 "BahnBonus"

"BahnBonus" ist das Prämienprogramm für Bahnfahrten mit der BahnCard. Für jede mit der BahnCard durchgeführte Zugfahrt werden dem BahnCard-Inhaber auf sein persönliches Kundenkonto Punkte gutgeschrieben, die ab einer bestimmten Punktezahl in Prämien eingetauscht werden können, z. B. für Freifahrten, Genussscheine für das Bord-Restaurant oder First-Class-Upgrades. Da die auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.1 Betriebsänderung

Betriebsänderungen im Sinne der Transferförderung sind die in § 111 BetrVG aufgeführten Tatbestände: Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.2.3 Incentivereisen von Dritten

Die Vorteilszuwendung stellt ebenfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer die Incentivereise nicht von seinem Arbeitgeber erhält, sondern – wie bei Verkaufswettbewerben – von einem Dritten, dessen Produkte er für seine Firma verkauft. Lohnsteuerabzug ist hiervon nur vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Vorteilsgewährung durch den Dritten betragsmäßig k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 3 Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die von einem Dritten gewährten Bezüge am Monatsende schriftlich mitzuteilen.[1] Eine Negativmeldung in Form einer Fehlanzeige wird vom Arbeitnehmer nicht verlangt. Damit die gesetzlich normierte Lohnsteuerabzugspflicht bei Drittlohnzahlungen in der Praxis auch tatsächlich vollzogen werden kann, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unzutreffender Lohnsteuerab... / 2 Anzeigegründe

Behält der Arbeitgeber in den vorstehenden Fällen die Lohnsteuer nicht nachträglich ein, hat er dies seinem Betriebsstättenfinanzamt unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigeverpflichtung besteht darüber hinaus auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer deshalb nicht mehr nachträglich einbehalten kann, weil der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 1.1 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber muss für versicherungspflichtig Beschäftigte verschiedene Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle erfüllen.[1] Gemäß § 28e SGB IV hat er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Ihn treffen nach § 28f SGB IV verschiedene Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abführung der Sozialversich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 3.2.2 Bedeutung

Der Begriff der lohnsteuerlichen Betriebsstätte ist für den Arbeitgeber von ganz erheblicher Bedeutung, denn er muss grundsätzlich an diesem Ort für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen die Lohnsteuer-Anmeldung an das für diesen Ort zuständige Finanzamt (Betriebsstättenfinanzamt) übersenden und die einbehaltene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abführen, seine Anzei...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.3 Weitere geplante Änderungen des HGB

Weitere Änderungen, die sich im HGB niederschlagen werden, sind angekündigt, ohne dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausarbeitung absehbar war, ob und wann sie umgesetzt werden. Insofern seien sie an dieser Stellung nur kurz erwähnt: Die Merkmale für die Unternehmensgrößenklassen nach HGB (§ 267 HGB und § 267a HGB) sollen angehoben werden (bis auf die Mitarbeiterzahl). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Anzeigepflichten bei Todesfällen

Rz. 23 Nach § 28 PStG ist der Tod eines Menschen dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten Werktag anzuzeigen. Verpflichtet zu dieser Anzeige sind nach § 29 S. 1 PStG in dieser Reihenfolge:mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 9. Leistungsfall, technische Abwicklung

Rz. 47 Bei der reinen Risikolebensversicherung tritt der Leistungsfall beim Tod der versicherten Person ein. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung tritt der Leistungsfall entweder am Ende der Vertragslaufzeit oder ebenfalls beim Tod der versicherten Person ein. Bei der Rentenversicherung tritt der Leistungsfall bei Erreichen des jeweiligen Rentenalters bzw. bei Rentenv...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Mitteilungs- und sonstige Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, § 13a Abs. 7 ErbStG

Rz. 607 Der Erwerber begünstigten Vermögens ist gem. § 13a Abs. 7 ErbStG verpflichtet, eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme sowie auch Verstöße gegen die Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 6 ErbStG gegenüber der Finanzverwaltung anzuzeigen. Im Falle der Unterschreitung der Mindestlohnsumme gilt insoweit eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist (§ 13a A...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Personenstandsgesetz (PStG) und Ausführungsverordnung (PStV)

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Abschmelzung der Kürzung des Verschonungsabschlags

Rz. 602 Neben den angesprochenen gegenständlichen Beschränkungen der Nachversteuerung gilt bei Behaltensfristverstößen (nicht für Überentnahmen)[1024] außerdem eine zeitanteilige Abschmelzung.[1025] Der Wegfall des Verschonungsabschlags reduziert sich mit jedem vollen[1026] seit dem Beginn der Behaltensfrist abgelaufenen Jahr (im Fall der Regelverschonung)[1027] um 1/5 (entsp...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Ersatztatbestand für Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 2b GrEStG

Rz. 765 § 1 Abs. 2b GrEStG wurde durch das GrEStÄndG 2021[1177] als weiterer Ersatz- bzw. Ergänzungstatbestand in das Gesetz eingefügt und betrifft Änderungen im Gesellschafterbestand von grundbesitzenden Kapitalgesellschaften.[1178] Von ihrer Struktur her entspricht die Regelung (wie bereits der weitgehend identische Wortlaut deutlich macht) weitgehend § 1 Abs. 2a GrEStG.[11...mehr

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zfs 12/2023, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, Die 30-tägige Widerrufsfrist des § 152 Abs. 1 VVG war im Zeitpunkt der Widerrufserklärung mit Schreiben vom 24.3.2020 bereits abgelaufen, so dass der Versicherungsvertrag nicht mehr wirksam widerrufen werden konnte (1.). Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kl. Schade...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beteiligungen des Minderjährigen an Immobilien bzw. Immobiliengesellschaften

Rz. 149 In der Praxis ist insbesondere die Beteiligung von Minderjährigen an Immobilien mit Problemen behaftet. Dies liegt insbesondere an den regional völlig unterschiedlichen und uneinheitlichen Urteilen. Der BGH[223] hat abweichend von der Rechtsprechung der OLG[224] deutlich gemacht, dass eine Übereignung eines z.B. mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne we...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 1.1 Zeitliche Anwendung der Anzeigepflicht

Zur zeitlichen Anwendung der Neuregelung enthält Art. 97 § 33 Abs. 7 EGAO-E die Regelung, dass das BMF ermächtigt werden soll, den erstmaligen Anwendungszeitpunkt der neuen Mitteilungspflichten durch ein im Bundessteuerblatt Teil I bekanntzumachendes Schreiben zu bestimmen. Der Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen sollen danach auch nur solche Steuerges...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die neue Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Zusammenfassung Überblick Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 1 Allgemeines zur Anzeigepflicht

Mit §§ 138l – 138 n AO-E soll eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen eingeführt werden, die sich eng an den gesetzlichen Bestimmungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach §§ 138d bis 138h AO anlehnt. § 138l AO E definiert mit umfangreichen Regelungen den Begriff der innerstaatlichen Steuergestaltung näher...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / Zusammenfassung

Überblick Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen gescha...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2 Begriff der innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Absatz 1 AO-E bestimmt, dass innerstaatliche Steuergestaltungen, die in § 138l Abs. 2 AO-E definiert werden, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen sind. Der zur Mitteilung verpflichtete Personenkreis und die für das Mitteilungsverfahren geltenden Bestimmungen, insbesondere die bei der Mitteilung zu beachtende Form und Frist ergeben sich aus den §§ 138m u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.5 Intermediär als Gestaltungsbeteiligter

Nach § 138l Abs. 6 AO-E gilt ein Intermediär nicht als "an der Gestaltung Beteiligter", soweit er im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Steuergestaltung nur solche Tätigkeiten ausübt, durch die er nach § 138m Abs. 1 Satz 1AO-E i. V. m. § 138d Abs. 1 AO die Stellung eines Intermediärs erlangt hat.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 3 Zur Mitteilung verpflichteter Personenkreis

§ 138m AO-E bestimmt, wer zur Mitteilung einer innerstaatlichen Steuergestaltung im Sinne des § 138l Absatz 2 AO-E verpflichtet ist. Durch die Regelung werden die zur Mitteilungspflicht von Intermediären und Nutzern einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung geltenden Bestimmungen (vgl. insbesondere §§ 138f und 138g AO) weitgehend auch auf innerstaatliche Steuergestaltunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 4 Verfahren zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

§ 138n AO-E regelt das Verfahren zur Mitteilung einer innerstaatlichen Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E. Durch die Regelung werden die Bestimmungen zum Mitteilungsverfahren bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (vgl. insbesondere §§ 138f und § 138h AO) weitgehend auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen übertragen. 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 4.2 Inhalt des zu übermittelnden Datensatzes

§ 138n Abs. 2 AO-E bestimmt, welche Daten der Intermediär oder der Nutzer der innerstaatlichen Steuergestaltung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln haben. Nach § 138n Abs. 2 Satz 1 AO-E hat der Datensatz an das BZSt die nachstehenden Informationen zu enthalten: § 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO-E bezeichnet die mitzuteilenden Angaben zu Intermediären. Für die Erheb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 3.3 Beiderseitige Mitteilungspflicht

§ 138m Abs. 3 Satz 1 AO-E stellt klar, dass mehrere Intermediäre oder Nutzer derselben innerstaatlichen Steuergestaltung grundsätzlich nebeneinander zur Mitteilung gegenüber dem BZSt verpflichtet sind. Ein Intermediär oder Nutzer ist jedoch von der Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung befreit, soweit er nachweisen kann, dass die in § 138n Abs. 2 AO-E bezei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.3 Nutzer einer innerstaatlichen Steuergestaltung

Durch die Regelung des § 138l Abs. 4 AO-E wird die Definition des Nutzers nach § 138d Absa. 5 AO bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auch auf den Nutzer der innerstaatlichen Steuergestaltung übertragen. Nutzer einer innerstaatlichen Steuergestaltung ist danach die natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, der die inne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 4.3 Zusammenfassung des Inhalts der innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO-E bestimmt, dass der Intermediär den Inhalt der innerstaatlichen Steuergestaltung zusammenfasst. Diese Zusammenfassung muss es einem sachkundigen, objektiven Dritten ohne weiteres ermöglichen nachzuvollziehen, wie es im Rahmen der innerstaatlichen Steuergestaltung zu einem gesetzlich möglicherweise nicht vorgesehenen steuerlichen Vorteil kommt u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfahren

Elektronisches Mitteilungsverfahren § 138n Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass die innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen ist. Den Inhalt dieses Datensatzes bestimmt Abs. 2 des § 138n AO-E. Die Mitteilungen haben nach Maßgabe der §§ 87a und 87b AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 4.5 Datensatzübermittlung/Änderungsmitteilungen

§ 138n Abs. 4 AO-E übernimmt vollständig die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen geltenden Bestimmungen des § 138f Abs. 5 AO auch für innerstaatliche Steuergestaltungen. Insoweit wird auf die dortigen Regelungen verwiesen. Grundsätzlich ist zu jeder innerstaatlichen Steuergestaltung ein eigenständiger Datensatz zu übermitteln, der alle Angaben des § 138n Abs. 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.2 Kennzeichen einer innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 138l Abs. 2 AO-E eine Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung auslösen, wobei das Vorliegen eines dieser Kennzeichen ausreicht. Dies betrifft bestimmte Vereinbarungen, standardisierte Dokumentationen oder Strukturen einer Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 3.2 Mitteilungspflicht des Nutzers

Die Regelung des § 138m Absatz 2 AO-E übernimmt die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in § 138f Abs. 6 AO enthaltenen Bestimmungen zum partiellen Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer einer Steuergestaltung in Fällen, in denen der Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Hierunter fallen beispielsweise Steuerberater, Rechtsan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 4.4 Weitere erforderliche Angaben

Gemäß § 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO-E ist in der Mitteilung auch das Datum des Tages anzugeben, an dem mit der Umsetzung der Steuergestaltung begonnen wird; hierunter ist das Datum des ersten Umsetzungsschritts im Sinne von § 138n Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO-E zu verstehen, in welchem Besteuerungszeitraum oder -Zeitpunkt der steuerliche Vorteil der Steuergestaltung eintritt ist u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.1 Definition einer mitteilungspflichtigen innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Absatz 2 Satz 1 AO-E definiert die mitteilungspflichtige innerstaatliche Steuergestaltung. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen orientieren sich dabei soweit möglich an den Merkmalen der grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach § 138d Abs. 2 Satz 1 AO. Eine innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 Satz 1 AO-E ist danach jede Gestaltung, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Die... / 3.1 Mitteilungspflicht des Intermediärs

§ 138m Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass grundsätzlich der Intermediär einer innerstaatlichen Steuergestaltung verpflichtet ist, diese dem BZSt mitzuteilen. Durch den Verweis auf § 138d Absatz 1 AO wird klargestellt, dass die Legaldefinition der Intermediärstätigkeiten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auch für innerstaatliche Steuergestaltungen gilt. Die Definiti...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.3.2 Niederfrequenzanlagen von 1 Hz bis 9 kHz

Bezüglich niederfrequenten Anlagen betrachtet die Verordnung ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität mit einer Nennspannung von 1.000 V oder mehr im Frequenzbereich von 1 Hz bis 9 kHz. Darin eingeschlossen sind auch Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen und sonstige vergleichbare Anlagen. In Tab. 2 sind die jeweils gültigen Grenzwerte als Effekti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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