Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 1.1 Automatische Beendigungstatbestände

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung oder des Abschlusses eines Auflösungsvertrags bedarf – bei einem befristeten Vertrag bei einer Zeitbefristung: mit Ablauf des im Arbeitsvertrag genannten Datums (Fristablauf, § 15 Abs. 1 TzBfG) bzw. bei einer Zweckbefristung: zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Beschäftigten, dass der Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 3 Zeitliche Lage der Arbeitszeit

Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gesetzliche Regelungen gelten für Mütter [1] und Jugendliche.[2] Bei der Festlegung der Lage der Arbeitsz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.6.6 Schichtpläne

Grundsätzlich ist eine betriebliche Übung bei jedem Verhalten des Arbeitgebers denkbar. Bei Fragen der Arbeitsorganisation eines Betriebs (wie etwa bei Schichtplänen) ist eine betriebliche Übung nur ausnahmsweise anzunehmen, da diese Fragen regelmäßig auf kollektiver Ebene oder durch Ausübung des Direktionsrechts geregelt werden.[1] Aus einer bestimmten Personaleinsatzplanung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 4.4 Höchstgrenzen bei Betriebs- bzw. Individualvereinbarung

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] Aufgrund der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 3.6 Mitbestimmung

Grundsätzlich ist die unternehmerische Mitbestimmung des deutschen Rechts, also vor allem die Beteiligung von Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bei Gesellschaften mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern auf ausländische Kapitalgesellschaften nicht anwendbar, auch wenn sie im Inland ihren tatsächlichen Sitz unterhalten. Dies ist ein Vorteil der Verwendung einer Rechts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.1 Urlaubsabgeltungsanspruch ermitteln

Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vorhandene (Rest-)Urlaubsansprüche des Beschäftigten sind abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Diese Verpflichtung gilt auch bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes. Entgegen einer in der Praxis verbreiteten Annahme ist der nachfolgende Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Urlaubstage nachzugewähren, die der Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 3 Organe des Personalvertretungsrechts

Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden von der Personalvertretung ausgeübt. Sie entsteht auf Dienststellenebene. Bei jeder Dienststelle ist ein örtlicher Personalrat zu bilden. Vertretungsorgane sind darüber hinaus Stufenvertretungen und der Gesamtpersonalrat. Für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn handelt die Dienststelle bzw. der Dienststellenle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.4 Meldung

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Krankenkasse unter Angabe des Meldegrundes "30" (Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) im maschinellen Verfahren abzumelden. Die Abmeldung hat mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Beschäftigung, zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten einen Nachweis über die erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.6.7 Urlaubsübertragung

Auch das Recht, den Erholungsurlaub aus dem Vorjahr im Folgejahr zu beanspruchen, kann Gegenstand einer betrieblichen Übung sein. Erforderlich ist aber, dass der Beschäftigte konkrete Angaben macht, wann und wem der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Erholungsurlaub des Vorjahres gewährt hat.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 8.5 Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte

Hat ein Arbeitgeber unter dem Hinweis der Freiwilligkeit oder der Widerruflichkeit Leistungen erbracht, so kann er die zukünftige Leistungsgewährung grundsätzlich jederzeit verweigern bzw. widerrufen. 8.5.1 Freiwilligkeitsvorbehalte Freiwilligkeitsvorbehalte verhindern die Entstehung einer betrieblichen Übung. Sie können sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Zusammenhang mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 30 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strategische Personalentwic... / 2.3 Aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Karriere

Ein weiterer Aspekt umfasst die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zum Thema Karriere. Die Forschungen rund um das Thema Karriere füllen ganze Bibliotheken und beleuchten die verschiedensten Detailaspekte des Themas: Was ist Karriere? Welche Erwartungen werden an Karriere geknüpft? Wie sind Karrieresysteme auszugestalten, damit diese einen bestmöglichen "fit" zu den individ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.2 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5)

Rz. 50 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören etwa Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Frauen, die Leistungen zur Teilhabe erhalten. Rz. 51 Die Höhe des Krankengelds ergibt sich aus § 47 SGB V....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 8.4 Beseitigung bei Neueinstellungen

Der Arbeitgeber kann hinsichtlich der neu eingestellten Beschäftigten eine betriebliche Übung beseitigen, indem er die entsprechende Leistung im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausschließt.[1] Praxis-Tipp Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot haben grundsätzlich alle Beschäftigten Anspruch auf die gleichen Leistungen. Der Ausschluss einzelner Beschäftigter ohne sachl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub

Hat der Beschäftigte vor seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu viel Urlaub in Anspruch genommen, so ist zu unterscheiden: – Ausscheiden in der ersten Hälfte des Kalenderjahres Hinweis Keine Rückforderung des Urlaubsentgelts für zu viel gewährte Urlaubstage Das Urlaubsentgelt für die zu viel gewährten Urlaubstage kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Beschäftigte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 8.2 Änderungskündigung

Eine entstandene betriebliche Übung kann nur durch Änderungsvertrag beseitigt werden bzw. durch Änderungskündigung, d. h., dass das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt und ein neues, ohne z. B. einen Gratifikationsanspruch, angeboten wird. Lässt sich eine betriebliche Übung nicht einvernehmlich beenden und ist eine Änderungskündigung aufgrund der Verschlechterung der wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 3.2 Nachtarbeit

Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst.[1] Nachtzeit ist dabei die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.[2] Die Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Die werktä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 8 Ausgleichsansprüche bei Arbeitszeitverstößen

Der EuGH[1] hat einem im öffentlichen Einsatzdienst tätigen Arbeitnehmer (Feuerwehrmann), der entgegen Art. 6b der Richtlinie 2003/88 der Europäischen Union mehr als 48 Stunden wöchentlich durch seinen Arbeitgeber (Behörde) beschäftigt wurde, Ausgleichsansprüche zugesprochen. Ob dieser Ausgleich in der Gewährung von Freizeit oder in finanzieller Entschädigung besteht, kann d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.6.5 Parkplätze

Ein Anspruch aus betrieblicher Übung auf unentgeltliche Nutzung von Parkplätzen auf dem Betriebsgelände kann auch dann nicht entstehen, wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg Parkplätze ausdrücklich nur für Mitarbeiter ausgewiesen hat, indem er Verkehrsschilder aufstellte und tatsächlich Parkmöglichkeiten schaffte, ohne dass er Mitarbeitern ausdrücklich einen Mitarbeiterpark...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / 2 Beitragspflicht zur Rentenversicherung

Beitragspflichtige Einnahme des Seelotsen ist das aus der Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen.[1] Die Beiträge für Seelotsen sind nach dem für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige gesetzliche Krankenkasse zu zahlen.[2] Die Lotsenbrüderschaften gelten insoweit als Arbeitgeber.[3] Sie haben den Arbeitnehmeranteil im We...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 7.3 Einberufung und Durchführung der Personalversammlung

Die Einberufung der Personalversammlung ist Aufgabe des Personalrats. Ihr zugrunde liegt ein Beschluss des Personalratsgremiums über Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Art (außerordentlich oder ordentlich, Teil- oder Vollversammlung) nach vorheriger Beratung in einer Personalratssitzung. Anderes gilt nur in den Fällen des § 59 Abs. 2 oder § 59 Abs. 3 BPersVG. Gleiches gilt für di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 4.2 Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

Häufig wurden zusätzliche Leistungen in Zeiten gewährt, in denen die finanzielle Lage eines Unternehmens oder auch eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes besser war. Mit zunehmender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage können und sollen diese zusätzlichen Leistungen und Vergünstigungen häufig nicht mehr gewährt werden. Durch die Leistungsgewährung in der Vergange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 6.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn sich der Arbeitnehmer, ohne dass von ihm wache Aufmerksamkeit gefordert wird, für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen kann.[1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.1 Beschäftigteneigenschaft

Die Beschäftigteneigenschaft setzt grundsätzlich das rechtliche Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers oder Beamten zur Dienststelle voraus. Jedoch ist dessen rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich, um die Beschäftigteneigenschaft festzustellen. Das heißt, auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse, deren Nichtigke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6.3 Berufen auf Formerfordernis

Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber, der gegen ein Schriftformerfordernis verstoßen hat, sich nach jahrelanger Leistungsgewährung auf die Formnichtigkeit beruft. Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, dass die Wirksamkeit eines Vertrags von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet die Rechtssicherheit, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.2 Dienstbefreiung – Freizeitausgleich

Jedes Personalratsmitglied hat Anspruch auf Arbeits- oder Dienstbefreiung, soweit es zur Erfüllung seiner Personalratsaufgaben erforderlich ist (§ 51 Satz 1 BPersVG). Hierzu zählen etwa die Vorbereitung und Abhaltung von Sitzungen, die Durchführung von Sprechstunden sowie die Entgegennahme von Anregungen oder Beschwerden. Zur Wahrnehmung solcher von Fall zu Fall zu erledigend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Lohnsteuerliche Behandlung von nachgezahltem laufenden Arbeitslohn

Nachzahlungen von laufendem Arbeitslohn, die sich ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume beziehen, die im Kalenderjahr der Zahlung enden, sind laufender Arbeitslohn. Für die Berechnung der Lohnsteuer ist die Nachzahlung den Lohnabrechnungszeiträumen zuzurechnen, für die die Nachzahlung geleistet wird (R 39b.5 Abs. 4 Satz 1 LStR). Es erfolgt eine rückwirkende Änderung der L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.4 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 47 Zur Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes ist gem. § 24i Abs. 2 Satz 1 der Durchschnittsverdienst zu ermitteln. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben v. 6./7.12.2017 in der Fassung v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassenspitzenverbände ist bei Versicherten mit gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt bzw. einem nach Monate...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.2 Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Personalrats

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat setzt voraus, dass der Personalvertretung alle Informationen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Nach § 66 Abs. 1 BPersVG ist die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und sind ihr die hierfür erforderlichen Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhezeiten zur Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer-Ve... / 4 Abgeschlossene Vereinbarungen

Mit Wirkung zum 18.11.2023 wurde durch die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die bis zum 31.12.2023 befristete Regelung in § 26 BeschV entfristet, da Arbeitskräfte aus den 6 Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) bei inländischen Arbeitgebern sehr gefragt waren. Mit folgenden Staaten ware...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.5 Schutz des Arbeitsplatzes

Um die Unabhängigkeit der Personalvertretung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Personalräte gegen ihren Willen abzuordnen oder zu versetzen oder ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, durch § 55 BPersVG stark eingeschränkt. Zweck der Vorschrift ist außerdem die Sicherstellung der ungestörten Ausübung und Unabhängigkeit des personalvertretungsrechtlichen Man...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 1.1 Arbeitszeit im Sinne des ArbZG

Das ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.[1] Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit. Der Arbeitszeitschutz nach dem ArbZG umfasst Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit, über die Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1 Die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit

Beschäftigungszeit ist nur die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber "Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber

"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen die Bundesrepublik Deutschland, die jeweilige Gemeinde, rechtlich selbstständige bundesunmittelbare Körp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ist, stehen. Sonderregelungen gelten nach § 1 Abs. 3 TVöD für Versorgungs-, Nahverkehrsbetriebe und Waldwirtschaftsbetriebe/-betriebsteile. Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.3 Wechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern

Nach § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD werden "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" die Vorzeiten als Beschäftigungszeit anerkannt. Bezüglich der Definition des Begriffs "Wechsel" wird auf die Ausführungen oben, Ziffer 2.2.2.2, verwiesen. Wichtig Aufgrund der Formulierung "… Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" greift die Besti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TVöD-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TVöD-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.2.3 Mehrfacher Wechsel zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Im Folgenden wird die Situation eines mehrfachen Arbeitgeberwechsels innerhalb des TVöD im Laufe des Erwerbslebens der Beschäftigten beleuchtet. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer war vom 1.11.1990 bis zum 14.10.2002 bei der F Stuttgart GmbH beschäftigt. Vom 15.10.2002 bis einschließlich 30.6.2006 stand er in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt B. Seit dem 1.7.2006 ist er bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.2 Wechsel zwischen TVöD-Arbeitgebern

Wechseln Beschäftigte "zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfasst werden", werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD). 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2 Anrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern

2.2.1 Vorbemerkung Beschäftigungszeit ist im allgemeinen Arbeitsrecht – dort üblicherweise "Betriebszugehörigkeit" genannt – die bei demselben Arbeitgeber verbrachte Zeit. Dem entspricht auch die Regelung in Satz 1 des § 34 Abs. 3 TVöD. Eines der großen Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst war die Lösung des Tarifrechts für die Beschäftigten von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr