Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Für die Lohnsteuerberechnung hat der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Teil des Arbeitslohns festzustellen. Dabei ist zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen zu unterscheiden: Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Entgeltzahlungszeiträume leistet, wie den Monats-, Wochen- oder Tageslohn. Um einen sonstigen Bezu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / 2 Lohnsteuerabzug und -anmeldung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer im Zeitpunkt der Lohnzahlung zu ermitteln, einzubehalten und zu bestimmten Terminen an das Finanzamt abzuführen. Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.[1] Sofern die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer für das Vorjahr mehr als 1.080 EUR und nicht mehr als 5.000 EUR beträgt, ist der Anmeldungszeitraum das Kalen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 4 Ansatz für die Entwicklung und Weiterentwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle

Die Erarbeitung eines neuen bzw. die Weiterentwicklung von bestehenden Geschäftsmodellen sollte im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erfolgen.[1] Dieser ist gekennzeichnet durch fortwährende kleine Verbesserungsschritte und die Zusammenarbeit mit einem Team. Wichtig Nachhaltiges Geschäftmodell als Weg Die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells ist kein Ziel...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 3 Anordnungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 14 Im Einzelfall kann die Aufsichtsbehörde anordnen, welchen Anforderungen die Unterkunft (Abs. 1 Nr. 1) bzw. die Pflege bei Erkrankungen (Abs. 1 Nr. 2) genügen müssen. Rz. 15 Nach § 51 Abs. 1 JArbSchG wird die Aufsichtsbehörde vom Gesetzgeber des jeweiligen Bundeslands bestimmt. In den meisten Bundesländern sind Aufsichtsbehörden die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Anspruchsgrundlage

Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Entgeltumwandlung

Eine Umwandlung des 13. Gehalts in steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen ist nur bedingt möglich. Bei der Barlohnumwandlung ist u. a. darauf zu achten, ob für die Arbeitgeberleistung eine Zusätzlichkeitsvoraussetzung gilt.[1] Anrechnung zweckgebundener Leistungen auf 13. Gehalt Die Anrechnung zweckgebundener Arbeitgeberleistungen auf freiwillige Sonderzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelungen im Arbeitsv...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ziel von § 12 EFZG ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmern (bzw. den nach §§ 10, 11 EFZG Anspruchsberechtigten) die Ansprüche aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz als Absicherung ihres Lebensunterhalts im Krankheitsfall und an Feiertagen verbleiben. Daher darf von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zuungunsten des genannten Personenkreises abgewich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 5 Stichtagsklauseln

Der Arbeitgeber, der ein 13. Monatsgehalt zusagt, kann die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Arbeitnehmer den Anspruch haben soll. Eine Stichtagsklausel ist aber bei Sonderzuwendungen mit Mischcharakter oder reinem Entgeltcharakter nicht zulässig. Eine Sonderzahlung, die auch Gegenleistung für im gesamten Kalenderjahr laufend erbrachte Arbeit darstellt, kann in Allg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend", das JArbSchG, ist Ausdruck der öffentlich-rechtlichen Sorge um die Arbeitsbedingungen noch nicht volljähriger Beschäftigter. Es erweitert den sonstigen Arbeitsschutz um Bestimmungen, die notwendig sind, um jungen Arbeitnehmern einen Schutz zukommen zu lassen, dessen sie im Hinblick auf körperliche Beschaffenheit und seel...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.7 Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d...mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.2 Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit zu fördern. Die GRI Sustainability Reporting Standards werden auch von zahlreichen Unternehmen in Deutschland genutzt. So verwendeten 83 % der DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 die GRI-Standards.[1] Die hohe Akzeptanz belegen der Einbezug von GRI-Kriterien in den Deutsc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 2 Vorteile von mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.", schrieb Hermann Hesse. Andererseits lautet eine andere Redewendung: "Aller Anfang ist schwer." Doch was bringt es, sich nachhaltiger aufzustellen? Unabhängig davon, ob es sich um ein produzierendes Unternehmen oder einen Dienstleister handelt, werden zunehmend Aufgaben mithilfe der Digitalisierung teilautomatisiert. Damit gewinnen Theme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 8 Ausgleichssport

Neben Ausgleichsbewegung und Arbeitstechnik gehört persönliche Fitness zur Basis der Gesunderhaltung. Wichtig ist die Information für den Mitarbeiter, welche Sportart als Ausgleich für seine Arbeitshaltung ideal ist. Das hängt auch davon ab, welchen Nutzen der Mitarbeiter erreichen will. Praxis-Beispiel Ausgleichssport Fahrradfahren auf dem Citybike ist für Halswirbelsäule, Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 4.1 Verstöße gegen § 30 Abs. 1 JArbSchG

Rz. 18 Verstöße eines Arbeitgebers gegen die Bestimmungen des Abs. 1 werden nach dem JArbSchG weder als Ordnungswidrigkeiten noch als Straftaten behandelt. Gleichwohl gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts und des Schadensersatzrechts. So kann eine Missachtung der Fürsorgepflicht als strafbare Körperverletzung[1] zu werten sein. Auch is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.1 Verzicht auf künftige Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 19 Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur[1] verstößt ein solcher Verzicht auf noch nicht entstandene Ansprüche gegen das gesetzliche Verbot des § 12 EFZG und ist damit nach § 134 BGB unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht[2] führt zur Begründung aus, dass der infolge seiner abhängigen Stellung in seiner Entscheidungsfreiheit beschränkte Arbeitnehmer davor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 4 Anteiliger Anspruch

Beim 13. Gehalt handelt es sich regelmäßig um die Gegenleistung des Arbeitgebers für laufend erbrachte Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer. Es knüpft nicht an den Unternehmenserfolg an, sondern stellt eine zeitanteilig verdiente Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar, die lediglich erst am Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.[1] Der Arbeitnehmer erwirbt also im L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.4 Verzicht auf entstandene Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 25 Ein Verzicht auf entstandene Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nach der Rechtsprechung des BAG zulässig; diese Vorgehensweise sei sachgerecht und praktisch brauchbar. Es liege – so das BAG[1] – vielfach im Interesse beider Parteien, Nerven und Geldkosten durch Streitigkeiten im Vergleichswege zu bereinigen. Es könne nicht angenommen werden, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 4.2 Verstöße gegen § 30 Abs. 2 JArbSchG

Rz. 19 Schuldhafte Verstöße des Arbeitgebers gegen Anordnungen der Aufsichtsbehörde nach Abs. 2 sind hingegen Ordnungswidrigkeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 27 JArbSchG. Ist infolge der vorsätzlichen Zuwiderhandlung eine Gefährdung der Gesundheit oder der Arbeitskraft des Jugendlichen eingetreten oder wird die Zuwiderhandlung "beharrlich wiederholt", so wird dies mit Freiheitsstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.4.2 Rechtslage ab dem 1.1.2023

Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] neu geregelt. Die Begriffe des häuslichen Arbeitszimmers und des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung lt. JStG 2022 entsprechen den b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 33 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO – Rechtsweg und Zulässigkeit einer Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale

Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreis pauschale (EPP) ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. Dies ergibt sich allerdings nicht aus der Spezialnorm des § 120 Abs. 2 EStG. Diese spezielle Rechtswegregelung für die EPP sieht vor, dass "in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die zur EPP ergehenden Verwaltungsakte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Angebote zur Gesun... / 6 Checklisten zur Auswahl von vertrauenswürdigen Apps

Als Orientierungshilfe können zumindest verschiedene Checklisten verwendet werden, mit denen man empfohlene Eigenschaften von Gesundheits-Apps im konkreten Fall prüfen kann. Da gibt es z. B. die zu beachtenden eher allgemeinen Merkmale einer digitalen Lösung, wie sie in der "Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps" vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)[1] aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Angebote zur Gesun... / 2 Der Wandel kam, um zu bleiben

Ende Juni 2021 lief die während der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht der Bundesregierung offiziell aus. Mit ihr verpflichteten sich die Arbeitgeber nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ihren Arbeitnehmern während der Pandemie Homeoffice zu ermöglichen. Während verschiedene Unternehmen öffentlichkeitswirksam ihre Mitarbeiter wiede...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz (KI)... / Wie überzeuge ich Bewerber, sich bei mir zu bewerben?

Nun kennen Sie mithilfe der mit ChatGPT erstellten Persona den perfekten, zu Ihrer Kanzlei passenden Bewerber. Die Frage ist nun, wie Sie diesen Bewerber davon überzeugen können, dass Sie die ideale Kanzlei für ihn sind. Im Wettbewerb um geeignete Fachkräfte müssen Sie den Bewerbern deutlich aufzeigen, warum Sie der ideale Arbeitgeber für die gesuchten Arbeitnehmer sind. Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Angebote zur Gesun... / 4.2 Digitale Lösungen zum Umgang mit psychischen Problemen

Während der Corona-Pandemie haben – je nach Studie – gerade die psychischen Probleme zugenommen. Bei diesen Problemen kam, z. B. durch die Aufenthalte allein im Homeoffice oder die wirtschaftliche Ungewissheit in Bezug auf den Arbeitgeber oder die eigene Zukunft, erschwerend hinzu, dass Arbeitnehmer durch die gestiegene Eigenverantwortung das Auftreten von psychischen Proble...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Angebote zur Gesun... / 3 Neue Anforderungen bestimmen das künftige BGM

In der Folge entstehen oder vielmehr bleiben auch in Zukunft verschiedene Arbeitsplätze für den Arbeitnehmer parallel bestehen – im Büro, mobil im Café und Coworking-Center oder zu Hause im Homeoffice. Die nach der Pandemie wiedergewonnene Freiheit hat einen variablen und mit immer kürzerem Vorlauf ausgeführten Wechsel zwischen diesen Arbeitsplätzen aufkommen lassen. Als hyb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ende des Beschäftigungsverbots

Rz. 16 Nach Ende des Beschäftigungsverbots lebt der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch, aber auch die Arbeitspflicht wieder auf. Es bedarf dabei grundsätzlich keiner Ankündigungsfrist der Arbeitsaufnahme. Die Arbeitnehmerin hat ihre bisherige Arbeit wieder aufzunehmen – auch ohne Aufforderung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin wieder zu beschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Billiges Ermessen

Rz. 11 Der Arbeitgeber muss allerdings – wie bei jeder Anwendung des Direktionsrechts – billiges Ermessen ausüben. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht gem. § 106 GewO nach billigem Ermessen auszuüben. Das verlangt von ihm eine Abwägung der wechselseitigen berechtigten Interessen unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Wertentsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Erweitertes Direktionsrecht

Rz. 15 Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber der Frau auch eine Tätigkeit zuweisen, die nicht der vertraglich vereinbarten Tätigkeit entspricht. Zur Vermeidung eines weiteren Beschäftigungsverbots steht dem Arbeitgeber ein erweitertes Direktionsrecht zu. Das ist nunmehr auch in § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber darf der Schwangeren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Berechnung der Fristen

Rz. 7 Für die Berechnung der Dauer der Elternzeit gelten die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB.[1] Wird die Elternzeit von einem Berechtigten in vollem Umfang in Anspruch genommen, so endet die Elternzeit nach § 15 Abs. 2 BEEG i. d. R. an dem Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Das Kind wurde am 12.5.2020 geboren und vollendet so mit Ablauf de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Keine Angabe von Kündigungsgründen

Rz. 6 Die Motivation des Arbeitnehmers für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts des § 19 ist letztlich gleichgültig. Der Gesetzgeber sah davon ab, bestimmte Gründe in Zusammenhang mit der Kindererziehung als Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechts vorzuschreiben. Der Arbeitnehmer muss die Gründe für die Kündigung daher dem Arbeitgeber auch auf Verlangen nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Vertragsgerechte Beschäftigung

Rz. 7 Das Recht auf Beschäftigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Diese vertraglich vereinbarten Bedingungen sind – ebenso wie bei der Ausübung des Weisungsrechts – die äußerste Grenze der Beschäftigung, die die Frau nach Ende des Beschäftigungsverbots auszuüben hat. Die Frau hat andererseits grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihr eine and...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Rechtsfolgen der Sonderkündigung

Rz. 13 Die Rechtsfolgen der Sonderkündigung nach § 19 unterscheiden sich nicht von denen jeder anderen Kündigung. Bei Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis endgültig zum Ablauf der Elternzeit. Daher ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsplatz anderweitig zu besetzen, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer steht kein gesetzlicher Wiedereinstell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Grundsatz

Rz. 10 § 25 enthält kein Recht der Frau auf Zuweisung des bisherigen Arbeitsplatzes. Im Rahmen seines Weisungsrechtes kann der Arbeitgeber ihr unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 106 GewO einen anderen, der vertraglichen Vereinbarung entsprechenden Arbeitsplatz zuweisen.[1] Praxis-Beispiel Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes Frau F ist eingestellt als kaufmännisc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 4 Unmittelbar mit dem Ende des Beschäftigungsverbots besteht ein Anspruch, entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen beschäftigt zu werden. Inwieweit der Arbeitgeber der Frau eine andere als die früher ausgeübte Tätigkeit zuweisen kann, bestimmt sich nach den allgemeinen arbeitsvertraglichen Bestimmungen.[1] Zudem ist es Arbeitgeber und Arbeitnehmerin unbenom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ihren Vorläufer findet die Bestimmung in § 23 BErzGG, die an eine frühere Verwaltungspraxis anknüpfte. Allerdings entschied sich der Gesetzgeber bei § 22 im Vergleich zur Vorgängerbestimmung zu deutlichen Änderungen. Die Datenerhebung wurde in den Rang einer Bundesstatistik erhoben, mit deren Durchführung das Statistische Bundesamt statt der zuvor zuständigen Landesbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses werden in § 30 Abs. 3 beschrieben. Rz. 9 Der Ausschuss für Mutterschutz hat nach Nr. 1 die Aufgabe, Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdungen für die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen. Hierdurch w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 13 Wenn die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes eine Versetzung nach § 95 Abs. 3 BetrVG ist, dann muss der Arbeitgeber zuvor die Zustimmung des Betriebsrats zu dieser personellen Einzelmaßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG einholen. Die betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG werden durch das Mutterschutzgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Errichtung und Zusammensetzung

Rz. 3 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 besteht die Verpflichtung, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ausschuss für Mutterschutz einzurichten. Ihm sollen als Mitglieder geeignete Personen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Veröffentlichung der Erkenntnisse

Rz. 13 Mit der in Abs. 4 geregelten Prüf- und Bekanntmachungsbefugnis soll eine breite Anwendung und Beachtung der aufgestellten Regeln und gewonnenen Erkenntnisse gewährleistet werden. Durch die Veröffentlichung im Ministerialblatt wird sichergestellt, dass die gewonnenen Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen allen Betroffenen zugänglich s...mehr