Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoch allgemeiner Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 4 Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

§ 75 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die im Betrieb tätigen Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass unterschiedliche Behandlungen von Personen insbesondere wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Maßnahme ab. Nachteilige Handlungen gegenüber dem Arbeitnehmer, wie etwa eine Kündigung oder der Widerruf von freiwilligen Leistungen, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sind unwirksam. Zur Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen vgl. Kündigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.3 Freiwillige Sozialleistungen

Bei der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, betriebliche Ruhegelder) gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz uneingeschränkt, sofern der Arbeitgeber sie nicht nach individuellen Voraussetzungen, sondern nach allgemeinen Richtlinien erbringt.[1] Arbeitnehmer können hiervon ausgenommen werden, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt, die es rechtferti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 5 Fahrten zur ersten Betriebsstätte: Pauschale Regelung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten regelmäßig nach der 1 %-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer als Arbeitslohn entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Besteht im Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 2 KSchG, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.1 Einstellung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz setzt zunächst eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Ein solches liegt etwa in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Für die Begründung des Arbeitsverhältnisses, also beispielsweise in der Bewerbungsphase, gilt er daher nicht. In diesen Fällen greift das AGG ein, das bereits Bewerber schützt.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Besonderheiten bei Übernachtungskosten von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer längerfristigen auswärtigen Tätigkeit

Eine auswärtige Tätigkeit kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Das ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend in eine andere Betriebstätte abordnet. Die Kosten für die Übernachtung bzw. Wohnung am Tätigkeitsort sind als "Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand" zu erfassen. Es handelt sich um beruflich veranlasste Übern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.6 Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse[1] enthält in § 4 Abs. 1 TzBfG ein Diskriminierungsverbot. Es schreibt vor, dass der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln darf, es sei denn, dass sachliche Gründe dies rechtfertigen. Eine unterschiedliche Behandl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es liegt eine auswärtige Tätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer vorüberg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Ermittlung und Erstattung des Verpflegungsmehraufwands bei Arbeitnehmern

Die Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der Pauschalen steuerfrei erstattet werden.mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Cannabis-Legalisierung: Fol... / 3 Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften der unterschiedlichsten Berufsgenossenschaften verpflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Maßnahmen, die die Arbeitssicherheit gewährleisten. Dies beinhaltet auch Regeln zum Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten. Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" regelt in § 15 DGUV-V 1 den Umgang mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3.2 Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erstattung der Leistungsaufwendungen durch den Arbeitgeber, wenn der im Ausland tätige Arbeitnehmer weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt und während seiner Auslandstätigkeit erkrankt. Dies gilt auch für die Familienangehörigen, die den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten. Der Arbeitgeber kann die Kosten von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 4 Ausländischer Arbeitgeber

Beschäftigt ein ausländischer Arbeitgeber im Inland einen Arbeitnehmer und hat der Arbeitgeber weder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt noch seine Geschäftsleitung[1], Sitz[2], Betriebsstätte[3] oder einen ständigen Vertreter[4] im Inland, ist für den gezahlten Arbeitslohn keine Lohnsteuer einzubehalten. In diesem Fall ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 5 Öffentlicher Arbeitgeber

Deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder Wohnsitz[1] noch gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben, jedoch zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht [3]; ebenso die zu ihrem Haushalt gehörende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung / 1 Voraussetzungen

Eine Verdachtskündigung kann nicht schon dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber subjektiv der Auffassung ist, dass sich der Arbeitnehmer etwas zuschulden kommen lassen hat. Die Verdachtskündigung ist vielmehr an das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen geknüpft. Die Verdachtskündigung ist gerechtfertigt, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den dringend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.8 Verfahren (§ 6 ThürBfG)

Rz. 111 Der Bildungsfreistellungsanspruch muss dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. Dabei ist die Bescheinigung über die Anerkennung der Veranstaltung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung zu dem vom Beschäftigten mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn die Frist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ThürB...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.8 Verfahren (§ 3 Abs. 7, § 5 AWbG NW)

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dabei sind der Mitteilung die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung (Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2.2 Interessenabwägung

Erst nach Bejahung dieser Frage erfolgt in einer zweiten Stufe eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten (arbeitsvertraglich bedeutsamen) Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Inter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 4 Besondere Arbeitgeberpflichten

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers[1] Den Arbeitgeber treffen im Einzelfall besondere Fürsorgepflichten (z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.) für die Tätigkeit im Ausland. Diese allgemein gefassten Vorgaben zur Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers aus § 618 BGB, §§ 241 Abs. 2, 242 BGB müssen im Einzelfall konkretisiert werden, dabei sind die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.7 Keine doppelte Haushaltsführung durch Zeitablauf

Durch Zeitablauf kann keine erste Tätigkeitsstätte begründet werden. Sachverhalte, in denen längerfristige vorübergehende Auswärtstätigkeiten nach Ablauf von 3 Monaten zur doppelten Haushaltsführung werden, sind dadurch ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte hat, bestimmt sich für die gesamte Dauer der beruflichen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 4 Umfang der steuerfreien Arbeitgebererstattung

Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass einer zeitlich unbeschränkten oder beschränkten doppelten Haushaltsführung steuerfrei vergüten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als vom Arbeitnehmer als Werbungskosten hätten abgezogen werden dürfen.[1] Dabei ist auf folgende Sonderregelungen zu achten, die ausschließlich für den steuerfreien Ersa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.8 Verfahren (§ 4 BiZeitG)

Rz. 10 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber so früh wie möglich, grundsätzlich jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich oder elektronisch mitteilen. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer beschäftigter Personen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.7 Geldwerter Vorteil nach Ablauf der 3-Monatsfrist

Nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für die Tätigkeit an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeschlossen. Die doppelte Haushaltsführung stellt keine berufliche Auswärtstätigkeit dar, sondern ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer am auswärtigen Beschäftigungsort (= außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung) seine erste Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.8 Verfahren (§ 5 SBFG)

Rz. 84 Die Freistellung ist unter Angabe des Termins der Weiterbildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber oder beim Dienstherrn zu beantragen. Die Entscheidung über den Antrag ist spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungsveranstaltung mitzuteilen. Die Freistellung kann für den beantragten Zeitraum nur abgelehnt werden, wenn zwinge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.8 Verfahren (§ 8 NBildUG)

Rz. 57 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NBildUG nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen. Erholungswünsche anderer Beschäftigter, denen unter sozialen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.8 Verfahren (§ 7 BremBZG)

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Lehrer, Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professoren und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende können die Bildungszeit nur während der unterrichtsfreien bz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.8 Verfahren (§ 4 BfG ST)

Rz. 93 Der Freistellungsanspruch zum Zwecke der Weiterbildung muss beim Arbeitgeber so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich geltend gemacht werden. Dabei ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, der Informationen über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung einschließt, beizufügen. Die Freistellung ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.6 Kostenlose Mahlzeiten sind steuerpflichtig

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich angesetzt werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 2.2 Dokumentation nach dem Nachweisgesetz

Durch die umfassende Reform des Nachweisgesetzes haben sich zum 1.8.2022 auch die Anforderungen an die vom Arbeitgeber zu erstellende schriftliche Dokumentation der Arbeitsbedingungen bei einer Auslandsentsendung geändert. Die Dokumentationspflichten im Fall einer Tätigkeit im Ausland regelt § 2 Abs. 2 NachwG . Dabei handelt es sich um eine zwingende gesetzliche Regelung, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.4 Pauschalbesteuerung steuerpflichtiger Verpflegungszuschüsse

Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, die der Arbeitgeber über die steuerfreien Verpflegungspauschalen hinaus erstattet, können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung ist beschränkt auf 100 % des Betrags, der dem Betrag entspricht, der für die jeweilige Auswärtstätigkeit steuerfrei erstattet werden kann.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.7 Anrechnung (§ 3 Abs. 2, § 5 ThürBfG)

Rz. 110 Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Zudem ist eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tarifvertraglichen Regelungen, betrieblichen Vereinbarungen sowie sonstigen vertraglichen und betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.3 Nachweispflicht für die Steuerklassen I, II und VI

Dem Arbeitgeber kann eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines eigenen Hausstands des Arbeitnehmers vorliegen, nicht zugemutet werden. Darum kann der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen für den steuerfreien Ersatz von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei verheirateten Arbeitnehmern in den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres einen eigenen Haus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.8 Verfahren (§ 2 Abs. 4, § 5 BfG RP)

Rz. 75 Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Bildungsfreistellung dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Dabei ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, der Informationen über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung einschließt, beizufügen. Der Arbeitgeber kann die Bil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.8 Verfahren (§ 7 BiUrlG HH)

Rz. 37 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.8 Verfahren (§ 7 WBG SH)

Rz. 102 Der Freistellungsanspruch zum Zwecke der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung muss dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, mitgeteilt werden. Dabei ist die Anerkennung der Veranstaltung nachzuweisen. Die Freistellung kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswüns...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Beratung

Rz. 3 Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhaltet den Persp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Vermittlung

Rz. 5 Die Vermittlungsleistungen richten sich an Arbeitnehmer und an Arbeitgeber zur Besetzung offener Stellen. Rz. 6 Arbeitsvermittlung durch Auswahl und Vorschlag ist die klassische Form der Arbeitsvermittlung. Aufgrund einer der Agentur gemeldeten offenen Stelle mit einem spezifischen Stellenprofil wählt der Arbeitsvermittler aus dem gemeldeten Bewerberbestand die Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.6 Übertragbarkeit (§ 3 Abs. 5, § 5 Abs. 6 SBFG)

Rz. 82 § 3 Abs. 5 SBFG ermöglicht mit Zustimmung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn die Übertragung des Anspruchs auf Freistellung des laufenden Kalenderjahres auf das folgende Kalenderjahr und die Zusammenfassung desselben mit dem Anspruch aus dem Folgejahr, um die Teilnahme an einer länger dauernden Bildungsmaßnahme zu ermöglichen (Ansparen). Der Arbeitgeber oder Dienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3 Auslandstätigkeitserlass

Ist der Arbeitnehmer in einem Staat tätig, mit dem kein DBA besteht, kann der von einem Arbeitgeber mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter im Inland oder einem EU-/EWR-Staat gezahlte Arbeitslohn unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) steuerfrei sein.[1] Begünstigt sind nur bestimmte Tätigkeiten, zudem: muss die Auslan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.5 Dauer (§ 6 WBG SH)

Rz. 99 Der Anspruch auf Freistellung beläuft sich auf 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr als 5 Tagen in der Woche oder in Wechselschicht gearbeitet, erhöht sich der Anspruch auf 6 Arbeitstage. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch auf Freistellung in einem Kalenderjahr kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.7 Anrechnung (§ 6 BfG M-V)

Rz. 47 Im Falle des Arbeitsplatzwechsels muss sich der Arbeitnehmer die in demselben Kalenderjahr von einem anderen Arbeitgeber gewährte Freistellung anrechnen lassen. Sonstige Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, die auf anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tariflichen Regelungen, betrieblichen Vereinbarungen sowie sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ber...mehr