Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2 Ermittlung der Gesamtkosten

Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Für Elektrofahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist eine pauschale Kürzung der Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs für die darin enthaltenen Aufwendungen für das Batteriesystem vorg...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.4.1 Zurechnung dem Arbeitgeber

Der Gesetzeswortlaut beschränkt sich auf die Grundzüge der beiden Berechnungsverfahren. Die Detailregelungen hierzu hat die Finanzverwaltung in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegt. Danach ist der zwingende Ansatz einer der beiden genannten Methoden nicht nur für Fahrzeuge zu beachten, die im Eigentum der Firma stehen, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Firmenwagen ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3 Zuschlag für Fahrten zum Betrieb

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1 Anforderungen an das Fahrtenbuch

3.1.1 Formale Kriterien Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4 Lohnsteuerabzugsverfahren

4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufene...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6 Wegfall der Monatsbeträge

2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnu...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5 Keine Kürzung des 0,03 %-Zuschlags

2.5.1 Feste Monatspauschale Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM-Daten nach der Monatstabelle zu berechnen.mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5 Familienheimfahrten mit Firmenwagen bei doppelter Haushaltsführung

5.1 Steuerfreie Familienheimfahrten Für die Benutzung eines Firmenwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Abzug als Werbungskosten zustehen würde.[1] Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen durchfü...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.4 Leasingfahrzeuge

1.4.1 Zurechnung dem Arbeitgeber Der Gesetzeswortlaut beschränkt sich auf die Grundzüge der beiden Berechnungsverfahren. Die Detailregelungen hierzu hat die Finanzverwaltung in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegt. Danach ist der zwingende Ansatz einer der beiden genannten Methoden nicht nur für Fahrzeuge zu beachten, die im Eigentum der Firma stehen, sondern auch für Leasin...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9 Sonderfall Außendienstmitarbeiter

2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtli...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.1 Lkw, Zugmaschinen und Kombifahrzeuge

Die Vorschrift der 1 %-Regelung findet deshalb bereits bisher keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht (auch) der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend ­anzuwenden. Die Rechtsprechung erweitert den Fahrzeugkreis...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.1 Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR

Für Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 60.000 EUR nicht überschreitet, sieht der Gesetzgeber für die Firmenwagenbesteuerung eine Kürzung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils im Rahmen der 1 %-Methode um 75 % vor.[1] Im Ergebnis führt die Viertelung zu einer Absenkung des Prozentsatzes ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2 Kürzung des geldwerten Vorteils bei Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen

Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpreis, der deutlich höher ausfällt als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Ursache hierfür liegt im Wesentlichen in den Zusatzkosten für den Akkumulator bzw. die Batterie. Die Folge ist ein höherer Bruttolistenpreis, der sich wiederum nachteilig auf die Dienstwagenbes...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3 Viertelung des Bruttolistenpreises ab 2020

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich aus dem Klimapaket 2030 für Fahrzeuge ohne jeglichen Kohlendioxidausstoß. Hierunter fallen (reine) Elektrofahrzeuge sowie diesen gleichgestellte emissionsfreie Fahrzeuge.[1] 2.2.3.1 Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR Für Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 60.000 EUR nicht überschreitet, sieht der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.4 Die pauschalen und prozentualen Abschläge in Übersichtform

Die jeweiligen Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die es bei der Firmenwagenbesteuerung in den Jahren 2013-2030 zu beachten gilt, sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer komplizierten (ökologischen) Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Die nachfolgende Übersicht kann hie...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.1 Berechnung der Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für die Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Kfz-Navigationssystem (bestätigt durch BFH[1]) oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nac...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2023 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ab 2024 auf 70.000 EUR

Für reine Elektro-Firmenwagen, die ab 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 70....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Inhalt und systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 19 EStG ist die grundlegende Vorschrift des materiellen Rechts zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Norm bestimmt in § 19 Abs. 1 EStG, welche Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Dabei wird unterschieden zwischen Einnahmen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und solche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.10 Werbungskostenersatz

Rz. 116 Werbungskostenersatz gehört – im Gegensatz zum Auslagenersatz – grundsätzlich zum stpfl. Arbeitslohn.[1] Eine Bereicherung des Arbeitnehmers lässt sich nicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung verneinen, bei der der Werbungskostenersatz des Arbeitgebers mit Ausgaben des Arbeitnehmers in entsprechender Höhe verrechnet wird. Eine solche Verrechnung ist nur noch in den Fä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.4 Aushilfstätigkeit

Rz. 46 Der Begriff der Aushilfstätigkeit wird vom Betrieb des Dienstherrn her bestimmt. Die Aushilfstätigkeit begründet meist nur eine lose Beziehung zum Auftraggeber. Sie nimmt gewöhnlich nicht die Arbeitskraft einer Person voll in Anspruch. Welcher Art die Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit zuzuordnen sind, ist – ebenso wie im Fall der Nebentätigkeit – grundsätzlich nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.1 Praktische Bedeutung

Rz. 52 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (Lebenspartner, § 2 Abs. 8 EStG) sowie zwischen Eltern und Kindern zählen zu den Rechtsverhältnissen unter nahen Angehörigen neben Miet- und Pachtverhältnissen, unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen, Schenkungs-, Darlehens- und Kaufverträgen. Arbeitsverhältnisse aufgrund der Mitarbeit von Familienangehörigen sind von praktischer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.4 Schadensersatz

Rz. 96 Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers sind nicht schon deswegen Arbeitslohn, weil sie tatsächlich oder rechtlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Um als Arbeitslohn beurteilt werden zu können, müssen sie sich bei objektiver Betrachtung als Frucht der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erweisen.[1] Schadensersatz erfüllt nur dann das Tatbestandsmerkmal "für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.9 Musiker, Künstler und verwandte Berufe

Rz. 58 Mitglieder von staatlichen Orchestern oder von Kapellen sind Arbeitnehmer des jeweiligen Trägers des Orchesters. Wenn sie jedoch außerhalb ihres Dienstverhältnisses für ihren Arbeitgeber bei besonderen Veranstaltungen mitwirken, ohne hierzu arbeitsrechtlich oder aufgrund der tatsächlichen Gestaltung ihres Dienstverhältnisses verpflichtet zu sein, können die hierfür be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitslohn als durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste Zuwendung

Rz. 17 § 19 Abs. 1 EStG zählt als Arbeitslohn beispielhaft einzelne Arten von Bezügen und Vorteilen auf, die für eine gegenwärtige oder frühere Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Nach § 2 Abs. 1 LStDV sind Arbeitslohn "alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen". Der Arbeitnehmer und das Dienstverhältnis sind in § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.6 Angemessenheit der Arbeitsvergütung

Rz. 53 Um beim Ehegatten als Arbeitgeber dem Grunde und der Höhe nach betrieblich veranlasst zu sein, müssen die vereinbarten Bezüge des arbeitenden Ehegatten in den einzelnen Bezugsteilen und in ihrer Gesamtheit sich im Rahmen dessen halten, was ein fremder Dritter bekommen würde. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Kriterium der Finanzverwaltung, um echten Arbeitslohn vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.4 Parteiwille

Rz. 35 Ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien, wie er seinen Niederschlag in der Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen ihnen gefunden hat, kann ein Indiz für oder gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sein, wenn er auch tatsächlich dementsprechend durchgeführt worden ist.[1] Unerheblich ist hingegen der Wille einer Partei, die Vertragsbeziehungen in e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.2 Weisungsgebundenheit

Rz. 31 Maßgebend für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist das Innenverhältnis des Beauftragten zum Auftraggeber, nicht hingegen das Auftreten des Beauftragten nach außen.[1] Nur ausnahmsweise kann auch das Auftreten nach außen heranzuziehen sein, wenn sich die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Umstände nicht eindeutig ermitteln und abgrenzen lassen.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.5 Übernahme der LSt durch den Arbeitgeber – Nettolohnvereinbarung

Rz. 96a Übernimmt der Arbeitgeber die LSt für den Arbeitnehmer, so liegt dem eine Nettolohnvereinbarung zugrunde, d. h. die Abrede zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn zuwendet, indem er auch die im LSt-Abzugsverfahren zu erhebende LSt trägt. Die abzuführende LSt ergibt sich aus der Hochrechnung des Nettolohn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.2 Mahlzeiten im Betrieb und Essenszuschüsse

Rz. 92 Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, etwa bei Arbeitsessen oder einer Beteiligung von Arbeitnehmern an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung, abgibt, sind kein Arbeitslohn (H 19.6 LStH 2024; Rz. 79). Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug ist hingegen die übliche Verpflegung eines Arbeitnehmers auf Kosten...mehr