Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.4 Absonderung "während des Urlaubs"

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Absonderung ist, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. § 59 IfSG setzt damit voraus, dass die Absonderung für den zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubszeitraum bzw. e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums (und der vorbehaltlosen Zusage des Urlaubsentgelts) hat der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubs das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan (§ 243 Abs. 2 BGB). Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG fallen deshalb alle danach eintretenden urlaubsstörenden Ereignisse entsprechend § 275 Abs. 1 BGB als Teil des persönlichen Leb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.6 Absonderung vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 10 Kommt es bereits vor Festsetzung des Urlaubs zu einer Absonderungspflicht kraft behördlicher Anordnung oder aufgrund einer Rechtsverordnung, ist dies kein Fall des § 59 Abs. 1 IfSG. Während der Absonderung können keine Arbeitspflichten des Arbeitnehmers entstehen, von denen er durch Urlaubsgewährung befreit werden könnte. Deshalb wird der Arbeitgeber von seiner Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.4 Nachweis der Absonderung

Rz. 12 Ein besonderer Nachweis der Absonderung durch den Arbeitnehmer ist in § 59 Abs. 1 IfSG nicht ausdrücklich vorgesehen. Will der Arbeitnehmer die Nichtanrechnung der Absonderungstage auf den Urlaub geltend machen, muss er die gesetzlichen Voraussetzungen aber dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen. D. h., im Falle einer Absonderung durch behördliche Anordnung ist diese An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.5 Absonderung vor Antritt des Urlaubs

Rz. 9 Wird eine Absonderung bereits vor Antritt des festgelegten Urlaubs behördlich oder per Rechtsverordnung angeordnet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der vorgesehene Urlaub insgesamt oder teilweise verlegt wird, jedenfalls dann, wenn mit einem Absonderungsende bis zum vorgesehenen Urlaubsbeginn nicht gerechnet werden kann. Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 5 Mitbestimmungsrecht

Die stärkste Form der Beteiligungsrechte betrifft das Mitbestimmungsrecht im engeren Sinn oder "echte" Mitbestimmungsrecht. Ein echtes Mitbestimmungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr frei treffen kann, sondern dafür die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jeder vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 3 Kein Selbstbeurlaubungs-/Verlängerungsrecht

Rz. 15 Können einem Arbeitnehmer wegen Absonderung während des erteilten Urlaubs die Tage der Absonderung nicht als Urlaub angerechnet werden, hat er gleichwohl kein Recht, den "neuen"Urlaubstermin, zu dem der Urlaub nachzugewähren ist, eigenmächtig zu bestimmen. Auch insoweit bleibt es bei dem Recht des Arbeitgebers, den Urlaub gem. § 7 Abs. 1 BUrlG zu gewähren. Der Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.6 Absonderung/Quarantäne im Ausland

Rz. 14 Muss sich ein Arbeitnehmer während des Urlaubs im Ausland auf der Grundlage einer behördlichen Verfügung einer ausländischen Behörde oder einer ausländischen gesetzlichen Regelung absondern bzw. in Quarantäne begeben, gilt die Nichtanrechnungsregelung des § 59 Abs. 1 IfSG nicht. Der Wortlaut der Neuregelung ist eindeutig. Voraussetzung für die Nichtanrechnung ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 2 Anhörungsrechte

Die nächststärkere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats ist die Anhörung. Hauptanwendungsfall ist die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen. Dieses Recht setzt eine vorherige Information voraus. Im Rahmen dieses Rechts kann der Betriebsrat auch von sich aus Vorschläge machen. Diese Vorschläge muss der Arbeitgeber jedoch nicht unbedingt beachten. Er muss sie zur Kenntnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 4 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 16 Wegen der aufgrund der Absonderung/Quarantäne während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Absonderungszeit in die vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien fällt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in den Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.1 Absonderung nach § 30 IfSG

Rz. 5 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass ein Beschäftigter während seines Urlaubs nach § 30 IfSG abgesondert wird. § 30 Abs. 1 IfSG regelt die behördliche Anordnung der Absonderung. Gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m § 16 Abs. 6 IfSG wird die Absonderung (nur) auf Vorschlag des Gesundheitsamts von der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Zweckwidmung

Rz. 6 Die Auflage oder Bedingung im Rahmen der Zweckwidmung muss rechtlich bindend sein.[1] Nach Ansicht des BFH darf die Erfüllung des mit der Auflage verbundenen Zwecks weder im Interesse des Zuwenders oder Erblassers liegen[2] noch dem Erwerber unmittelbar zugutekommen. Die Auflage oder Bedingung darf auch keinen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis begünstigen, da ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 3 Beratungsrecht und Vorschlagsrecht

Als nächste Stufe folgt das sogenannte Beratungsrecht. Hier ist der Arbeitgeber nicht nur gehalten, den Betriebsrat zu informieren und seine Meinung zu hören, sondern er muss mit dem Betriebsrat den Verhandlungsgegenstand erörtern und die wechselseitigen Begründungen abwägen. Der Betriebsrat hat Anspruch auf eine Stellungnahme zu seinen Überlegungen und Vorschlägen. Auch hie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.16 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung für übliche Gelegenheitsgeschenke nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG besitzt erhebliche Praxisrelevanz und führt zu einer Entlastung des Stpfl. und der FinVerw. Entgegen § 30 Abs. 1 ErbStG wird man derartige Zuwendungen von der Anzeigepflicht ausnehmen[1] und auf eine Zusammenrechnung mit früheren Erwerben gem. § 14 ErbStG verzichten können. Übliche Ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / 10 Betriebsanweisung und Unterweisung

Zur Reduzierung der Belastung des Schweißers gehört, neben den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, auch das individuelle Verhalten des Schweißers. Regelmäßig durchzuführende Unterweisungen, Festlegungen zu grundlegenden Verhaltensweisen in einer Betriebsanweisung sowie Korrektur des Verhaltens der Mitarbeiter untereinander, z. B. zum sachgerechten Anwenden von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / 5.3 Schweißarbeiten unter erhöhtem Luftdruck

Generell ist unter erhöhtem Luftdruck mit größerer Zündgefahr und mit höherer Verbrennungsgeschwindigkeit zu rechnen und Sauerstoffanreicherung zu erwarten. Alle Gasversorgungsleitungen und Verbraucher dürfen nur unmittelbar zu Beginn der Schweißarbeiten in den Bereich erhöhten Luftdruckes gebracht werden und sind sofort nach Beendigung der Arbeiten wieder zu entfernen. Bei A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / 5.2 Plasmaverfahren

Bei den Plasmaverfahren treten äußerst intensive optische Strahlungen sowie Schallpegel bis zu 120 dB (A) auf. Augen- und Hautschutz, auch der nicht unmittelbar dem Lichtbogen zugewandten Körperseiten, sind ebenso zu beachten wie wirksamer Schallschutz, d. h. sowohl mit technischen Maßnahmen (Abschirmungen, Umkleidungen mit schallschluckenden Materialien) als auch mit wirksa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / 5.1 Brandgefahr

Außerhalb von speziell eingerichteten Schweißarbeitsplätzen ist mit dem Vorhandensein von Brand- und Explosionsgefahren zu rechnen. Der Unternehmer muss vor Beginn der Schweiß- oder Schneidarbeiten, nach eingehender Besichtigung des Bereiches, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung oder Begrenzung der Gefahren festlegen. Wenn die zusätzlichen Schutzmaßnahmen nur mit se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 4.5 Warnsignale und Gesamtergebnis

Rz. 54 Da es kein allgemein gültiges System zur Bonitätsmessung gibt, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze von Kreditinstituten und Ratingagenturen eingesetzt werden, ist das Unternehmen gezwungen, die Bonitätsmessung über eine Ratingkennzahl extern und/oder die dabei zu berücksichtigenden Interdependenzen zum Managementsystem intern im Rahmen eines Selbstratings ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 9 Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland

Bei Unternehmen mit Auslandsbezug stellt sich die Frage, ob ein Dienstwagen mit deutschem Kennzeichen auch im Ausland eingesetzt werden darf. Betroffen sind zum Beispiel deutsche Unternehmen, die im Ausland eine Niederlassung gründen und dort Dienstwagen mit deutschem Kennzeichen einsetzen oder Außendienstmitarbeiter, die mit einem in Deutschland zugelassenen Dienstwagen im ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern

Zusammenfassung Überblick Eine sich verändernde Arbeitswelt bringt neue Herausforderungen für alle davon Betroffenen mit sich. Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sich mit den Veränderungen auseinandersetzen, was für viele eine Herausforderung darstellt. Psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen und Störungen sind heute der häufigste Grund für das Ausscheiden aus dem Beruf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte

Im Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten sind für eine Führungskraft natürlich auch arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten interessant. Das weite Feld des Arbeitsrechts mit seinen Ausnahmen sowie die notwendige Berücksichtigung des Einzelfalls machen es unmöglich, verallgemeinerbare Aussagen zu treffen. Dennoch soll in aller Kürze umrissen werden, welche arbeitsrech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die gesetzliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, für Beschäftigte, die in einem Zeitraum von 12 Monaten länger als 6 Wochen (= 42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM durchzuführen. Dies umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine Arbeitsunfähigkeit überwunden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.3 Stufenweise Wiedereingliederung

Im Unterschied zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, wird die stufenweise Wiedereingliederung vom behandelnden Arzt veranlasst. Festgeschrieben ist die Maßnahme im § 74 SGB V und im SGB IX. Die "Stufenweise Wiedereingliederung" – auch Hamburger Modell genannt – kann eine eigenständige oder eine Maßnahme im Rahmen des BEM sein. Mitarbeitende werden durch schrittweise Erh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1.5 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Mit einem klug konzipierten BGM kann die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten erhalten und gefördert werden. Mit einem Bündel von Maßnahmen auf der Verhältnis- und der Verhaltensseite werden die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich gestaltet und die Ressourcen der Mitarbeiter gestärkt.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 6.2 Interne und externe Unterstützung hinzuziehen

Zusätzlich sollte sich eine Führungskraft Unterstützung bei verschiedenen unternehmensinternen und externen Anlaufstellen holen. Innerbetrieblich sind an erster Stelle der Betriebsarzt und die sozialen Beratungsstellen (sofern vorhanden) zu nennen. Die Personalabteilung und die Interessenvertretungen (Personal-, Betriebsrat, Schwerbehindertenbeauftragte) sind ebenfalls Anspre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 12 Widerruf der Dienstwagengewährung

Regelmäßig wird in der Dienstwagenvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart. Eine solche Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle. Die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ist unwirksam. Für die Ausübung des Widerrufs müssen sachliche Gründe genannt werden. Als sachliche Gründe kommen zum Beispiel die berechtigte Freistellung des Arbeitnehmers, das Ruhen des Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.1 Krankenrückkehrgespräche

Bei Krankenrückkehrgesprächen handelt es sich um Gespräche, welche die direkte Führungskraft mit den Mitarbeitenden nach längerer Krankheitsdauer führt. Mit dem Gespräch sollen etwaige betriebliche Gründe, die zur Erkrankung führten, in Erfahrung gebracht werden. Krankenrückkehrgespräche können standardisiert, teilstandardisiert oder in völlig offener Form durchgeführt werde...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2.4 Psychosomatische Sprechstunde

Ein vielversprechendes Modell zur Unterstützung psychisch beeinträchtigter Beschäftigter ist das Einrichten einer psychosomatischen Sprechstunde im Unternehmen. Dabei erhalten Mitarbeitende im Betrieb oder der Behörde die Möglichkeit, mit einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten Kontakt aufzunehmen und unkompliziert professionelle Hilfe zu erhalten. Der Charme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 1 Auswirkungen der modernen Arbeitswelt: Verschiebung der Belastungsprofile für Beschäftigte

Dass sich die Arbeitswelt verändert hat und auch weiter verändern wird, hat keinen Neuigkeitswert mehr. Arbeitsinhalte, die Organisation der Arbeit und die Arbeitsbedingungen orientieren sich an einer Dienstleistungs-, Wissens- und Kommunikationsgesellschaft mit den entsprechenden Erwartungen der Konsumenten, die bedient werden wollen. Diejenigen, die das tun – die Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 6.1 Gespräche führen

Am effizientesten ist es, zunächst das Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen. Mitarbeiter-Führungskraft-Gespräche sind auf beiden Seiten nicht sonderlich beliebt, bei solchen kritischen Sachverhalten sind die Zurückhaltung und das Widerstreben gleich noch viel größer. Das dürfte auch damit zu tun haben, dass die meisten Führungskräfte unsicher sind in Bezug auf psychische A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 6 Was ist zu tun? – Hinweise für Führungskräfte

Der wichtigste Hinweis gehört gleichzeitig zum Fundament jeder guten Führungsarbeit: Veränderungen bei einem Beschäftigten müssen wahrgenommen werden. Die kritischen Veränderungsmerkmale auf die eine Führungskraft reagieren muss, wurden bereits dargestellt. Je früher eine Führungskraft aktiv wird, desto besser für alle: der Betroffene ist in einem frühen Stadium oft noch eins...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 8 Rückkehr ins Unternehmen nach einer Erkrankung

Wie bereits erwähnt, sind psychische Störungen reversibel und falls nicht, können medikamentös gut eingestellte Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wieder in das Unternehmen zurückkehren und ihre ursprüngliche oder eine der Leistungsminderung angepasste Arbeit wieder aufnehmen. Die Rückkehr sollte jedoch gut vorbereitet werden, damit es nicht zu Überforderungen für al...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1.1 Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Auf die Bedeutung der psychischen Belastungen im Arbeitsleben wurde mit 2 Präzisierungen im Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2013 hingewiesen. Psychische Belastungen können, wie erwähnt, die Ausbildung psychischer Störungen begünstigen. Neben der allgemeinen Forderung, die Arbeit beanspruchungsoptimal, gesundheits- und persönlichkeitsfördernd für die Mitarbeiter zu gestalten, wird...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1 Prävention

9.1.1 Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung Auf die Bedeutung der psychischen Belastungen im Arbeitsleben wurde mit 2 Präzisierungen im Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2013 hingewiesen. Psychische Belastungen können, wie erwähnt, die Ausbildung psychischer Störungen begünstigen. Neben der allgemeinen Forderung, die Arbeit beanspruchungso...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.2 Intervention

Interventionsmaßnahmen nach einer physischen oder psychischen Erkrankung sind: 9.2.1 Krankenrückkehrgespräche Bei Krankenrückkehrgesprächen handelt es sich um Gespräche, welche die direkte Führungskraft mit den Mitarbeitenden nach längerer Krankheitsdauer führt. Mit dem Gespräch sollen etwaige betriebliche Gründe, die zur Erkrankung führten, in Erfahrung gebracht werden. Krank...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9 Betriebliche Maßnahmen zum Erhalt der psychischen Gesundheit – Prävention und Intervention

Es gibt bewährte und neue Konzepte, die präventiv wirksam sind und im Interventionsfall angewendet werden können. 9.1 Prävention 9.1.1 Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung Auf die Bedeutung der psychischen Belastungen im Arbeitsleben wurde mit 2 Präzisierungen im Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2013 hingewiesen. Psychische Belastungen kö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1.4 Mitarbeitergespräche

Um frühzeitig Über- oder Unterforderungen der Mitarbeitenden in Erfahrung zu bringen, empfiehlt es sich, Mitarbeitergespräche jenseits der Arbeitsroutinen zu führen. In diesen einmal jährlich stattfindenden strukturierten Gesprächen werden wichtige Aspekte der Arbeit und der Zusammenarbeit besprochen. Natürlich finden Mitarbeitergespräche auch anlassbezogen statt.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / Zusammenfassung

Überblick Eine sich verändernde Arbeitswelt bringt neue Herausforderungen für alle davon Betroffenen mit sich. Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sich mit den Veränderungen auseinandersetzen, was für viele eine Herausforderung darstellt. Psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen und Störungen sind heute der häufigste Grund für das Ausscheiden aus dem Beruf und Frühverren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 1 Zulässige Klauseln in einer Dienstwagenvereinbarung und Verstöße gegen diese

Soll dem Arbeitnehmer auch die private Nutzung des Dienstwagens gestattet werden, können Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstwagenvereinbarung geregelt werden. Ausdrücklich geregelt werden muss, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf. Ist die private Nutzung des Dienstwagens nicht ausdrücklich erlaubt worden und nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 4 Sonderausstattungen

Im Rahmen einer Dienstwagenvereinbarung kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Dienstfahrzeug mit Sonderausstattungen nach dem Wunsch des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt wird. Es kann eine Absprache dahingehend getroffen werden, dass der Arbeitnehmer sich an den Mehrkosten angemessen beteiligen muss oder diese selbst tragen muss. Wer aber die we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 2 Haftung bei Unfällen oder Schäden

Kommt es bei einer betrieblich veranlassten Fahrt zu einem Unfall und Schaden, haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine Schadensminderung zu sorgen. Hatte er es versäumt, eine Vollkaskoversicherung für den Dienstwagen abzuschließen, führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer nur in Höhe der üblichen Selbstbeteiligung h...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 3 Definitionen und Abgrenzung

Um Führungskräften eine Orientierung im Umgang mit psychisch auffälligen Beschäftigten zu geben, sollen 3 Kategorien von psychischen Manifestationen unterschieden werden: Psychische Auffälligkeiten Führungskräfte können Mitarbeitende bereits dann als auffällig wahrnehmen, wenn sie sich ihr Verhalten von dem der meisten Kollegen unterscheidet. Auffällige Charakterzüge wie stark...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 5 Arbeitsunfähigkeit und Langzeiterkrankungen

Wurde dem Arbeitnehmer in der Dienstwagenvereinbarung die private Nutzung ausdrücklich gestattet, ist die Nutzungsmöglichkeit Teil des Gehalts in Form des Sachbezugs. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen so lange zur Verfügung stellen muss, wie er dem Arbeitnehmer Gehalt schuldet. Der Dienstwagen kann daher dem Arbeitnehmer nicht entzogen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1.3 Angemessenes Führungsverhalten

Ein wesentlicher Aspekt gesundheitserhaltender Arbeitsbedingungen ist das Führungsverhalten. Vorgesetzte haben großen Einfluss auf das Befinden ihrer Beschäftigten und sollten sich in ihrem Verhalten dessen immer bewusst sein. Berechenbarkeit, Verantwortungsübernahme, konstruktive Rückmeldungen über geleistete Arbeit, Unterstützung der Beschäftigten bei ihrer Arbeit sowie ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 4 Merkmale von psychischen Beeinträchtigungen

Für eine Führungskraft kann es schwierig sein, zwischen Charaktereigenschaften von Mitarbeitenden, arbeitsbedingter oder privater Überforderung und möglicherweise behandlungsbedürftigen psychischen Störungen zu unterscheiden. Diese Abgrenzung fällt jedoch nicht in den Aufgabenbereich einer Führungskraft. Ihre Verantwortung liegt vielmehr darin, sicherzustellen, dass die vere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1.2 Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen

Aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ergeben sich Hinweise für die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Der Kanon "guter", d. h. gesunderhaltender, Arbeitsbedingungen reicht von ausreichendem Handlungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufgabenrealisierung über Vermeidung von Unter- oder Überforderung, ausreichend Vertretungspersonal im ...mehr