Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 721 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, so dass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Pe...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Streitwert für Zustimmungsersetzungsverfahren wegen Einstellung

Rz. 362 Der Streitwert eines Beschlussverfahrens ist nur bei rechtsanwaltlicher Vertretung einer oder beider Parteien von Bedeutung. Zur Berechnung der anwaltlichen Gebühren nach RVG ist nach § 33 Abs. 1 RVG auf Antrag der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit vom Gericht des Rechtszuges festzusetzen. Das kann nach Beendigung der Instanz außerhalb des Beschlusses nach §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Mitbestimmung bei besonderem Zeitdruck/Eilfälle/Notfälle

Rz. 183 Der Gesetzgeber hat zu den sozialen Angelegenheiten keine Regelung für vorläufige Maßnahmen aufgenommen, wie etwa in § 100 BetrVG für vorläufige personelle Maßnahmen. Die Rechtsprechung sieht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats selbst in sog. Eilfällen nicht eingeschränkt, in denen eine Regelung umgehend getroffen werden muss, wie etwa bei plötzlichem Bedarf der...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 232 Das mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getretene Anhörungsrügengesetz [453] eröffnet durch § 78a ArbGG auf entsprechende Rüge der beschwerten Partei den Gerichten für Arbeitssachen aller Instanzen die Möglichkeit der Selbstkorrektur unanfechtbarer instanzbeendender Entscheidungen. Es handelt sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf eigener Art, der von der Gegenvor...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Berufsausbildungsvertrag

Rz. 2 Muster 1b.1: Berufsausbildungsvertrag Muster 1b.1: Berufsausbildungsvertrag Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Ausbildenden) im Folgenden: Ausbildender und Frau/Herr _________________________ (Name und Anschrift der/des Auszubildenden), geboren am _________________________ (Datum), gesetzlich vertreten durchmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Blue-Pencil-Test

Rz. 1289 Bevor man entsprechend § 306 Abs. 2 BGB zur Lückenfüllung durch dispositives Recht gelangt, ist zu prüfen ob die unwirksame Klausel ungeachtet des AGB-Verstoßes zumindest teilweise aufrechterhalten werden kann. Das ist der Fall, wenn die Klausel nach Streichung ihres unwirksamen Teils in ihrem anderen Teil einen selbstständigen grammatikalischen Sinn behält; dieser ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 29 Über Streitigkeiten wegen der Organisation oder Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Rz. 30 Dagegen sind Streitigkeiten betreffen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 76 In Streitigkeiten im Zusammenhang mit in § 47 BetrVG geregelten Angelegenheiten entscheidet das Arbeitsgericht gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren. Dazu gehören z. B. Streitigkeiten über die Errichtung des Gesamtbetriebsrats, Bestellung und Abberufung von Mitgliedern, Mitgliederzahl und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats, Stimmenge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 21 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats und mit der Entsendung oder Abberufung der Mitglieder in den Konzernbetriebsrat sowie des Stimmengewichts der Mitglieder, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 46 Das Arbeitsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Errichtung oder die Beendigung des Konzernbetriebsrats im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 80 ff. ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz des herrschenden Konzernunternehmens (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Wenn die Konzernspitze ihren Sitz im Aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 31 Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren nach den §§ 2a, 80 ff. ArbGG entschieden. Örtlich zuständig ist nach § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG das für den Sitz des herrschenden Unternehmens zuständige Arbeitsgericht. Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses nach Abs. 2 ist da...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 11 Der Ausschluss eines Konzernbetriebsratsmitglieds setzt eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung voraus. Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das für den Sitz des herrschenden Konzernunternehmens zuständige Arbeitsgericht (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 13 Über Streitigkeiten, die das Bestehen oder die Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat betreffen, entscheidet gemäß § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG das für den Sitz des herrschenden Unternehmens zuständige Arbeitsgericht nach §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 § 56 BetrVG bestimmt, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt sind. Eine Antragsfrist existiert nicht. Rz. 6 Stellen die Arbeitnehmer den Ausschlussantrag, so ist fraglich, ob ein Viertel aller wahlberechtigten Arbeitnehmer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan

Rz. 4 Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und hat keine feste Amtszeit. Er kann auch nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder se...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 9 Bei Streitigkeiten über die Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Konzernbetriebsrats oder seiner Ausschüsse findet das Beschlussverfahren gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG Anwendung. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des herrschenden Unternehmens, § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Das Beschlussverfahren ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Beschluss

Rz. 35 Da der Konzernbetriebsrat ein fakultatives Betriebsverfassungsorgan ist, kann er durch entsprechende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte (bzw. im Fall des Abs. 2 funktionell zuständigen Betriebsräte) der Konzernunternehmen auch wieder aufgelöst werden. Hierfür ist in Ermangelung gesetzlicher Vorgaben zur Auflösung des Konzernbetriebsrats erforderlich, aber auch ausreich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 12 Der Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat durch Beschluss des Arbeitsgerichts führt mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über den Ausschluss zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsausschuss sowie allen weiteren Ausschüssen des Konzernbetriebsrats.[1] Da der Ausschluss des Konzernbetriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Stimmengewichtung im Regelfall (Abs. 7)

Rz. 68 § 47 Abs. 7 BetrVG regelt die Stimmengewichtung der einzelnen Gesamtbetriebsratsmitglieder, wenn sich die Größe des Gesamtbetriebsrats nach der gesetzlichen Grundregel des § 47 Abs. 2 S. 1 BetrVG bestimmt. Da die entsendenden Betriebe unterschiedlich groß sind, richtet sich die Anzahl der Stimmen nach der jeweiligen Arbeitnehmerzahl des entsendenden Betriebs (§ 47 Abs...mehr

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AGS 12/2020, Streitwertbesc... / 1 Aus den Gründen

A. Die Beschwerdeführerin rügt, ihr sei verfassungswidrig Rechtsschutz gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss versagt worden. I. 1. Die Beschwerdeführerin hatte einem Arbeitnehmer gekündigt, der daraufhin beim Arbeitsgericht Chemnitz die Feststellung beantragte, dass die Kündigung unwirksam sei. Der Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet. In diesem wurde vereinbart, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 10 Pfändbarkeit

Für die Zahlung der Corona-Prämie in der Pflege (Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie) regelt § 150a Absatz 8 Satz 4 SGB XI, dass die Corona-Prämie für den Pflegebereich unpfändbar ist. Für die auf der Grundlage des TV Corona-Sonderzahlung 2020 zu leistende einmalige Sonderzahlung gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung. Eine analoge Anwendung d...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

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AGS 11/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 46 Abs. 1 OWiG, § 464 b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 304, 311 StPO zulässig. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. 1. Im Hinblick auf die überwiegend zum Abzug gebrachten Fahrtkosten des auswärtigen Wahlverteidigers ist dies zu Recht erfolgt. Es handelte sich weder vorliegend um eine Spezialmaterie, für die nur ver...mehr

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Türkei / 2. Voraussetzungen der Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils im türkischen Recht

Rz. 101 Für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das türkische Gericht müssen die in Art. 54 türkIPRG vorgesehenen Vollstreckungsvoraussetzungen – außer lit. a und d – erfüllt sein (Art. 58 Abs. 1 türkIPRG). Das bedeutet konkret: Rz. 102 aa) Das Urteil darf keinen Gegenstand betreffen, der in die ausschließliche Zuständigkeit der türkischen Gerichte fäl...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.5 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats und Auswahlrichtlinien

Durch Tarifvertrag können in beschränktem Umfang die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erweitert werden. Dabei handelt es sich dann aber nicht um eine Beendigungs-, sondern um eine betriebsverfassungsrechtliche Norm. Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zu hören. Abs. 6 der genannten Vorschrif...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.3.1 Referenzzeitraum 1.3. bis 30.9.2020

Rz. 6 Voraussetzung für die Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 2 Abs. 1 WissZeitVG im Zeitraum zwischen dem 1.3. und dem 30.9.2020. Die Bedeutung des im Gesetz genannten Referenzzeitraums ist aufgrund der handwerklich unzureichenden Umsetzung durch den Gesetzgeber unklar. Nach Sinn und Zweck der Regelung und u...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.5 Beschlussverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

ei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die geplante unternehmerische Entscheidung eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betrifft, können Arbeitgeber und Betriebsrat eine Klärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren herbeiführen.[1] Ein Rechtsschutzinteresse an einer derartigen Feststellung entfällt für den Betriebsrat auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber "...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 3 Verfahren bei Streitigkeiten

Erzielen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Einführung oder inhaltliche Ausgestaltung von Personalfragebögen, entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 94 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Benutzt der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats einen Per...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Personalplanung

Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.[1] Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Persona...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung und Abberufung von Beauftragten

Rz. 10 Der Betriebsrat kann unter engen Voraussetzungen der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung betrauten Person (Ausbilder) widersprechen oder sogar ihre Abberufung verlangen (§ 98 Abs. 2 BetrVG). Ausbilder ist, wem der Arbeitgeber die Durchführung der Ausbildung verantwortlich übertragen hat (§§ 28 ff. BBiG). Darüber hinaus kann der Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg[1]. Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 ist demzufo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 19 Geraten Betriebsrat und Arbeitgeber über Aspekte der Personalplanung in Streit, kann eine Einigung nicht erzwungen werden. Den Betriebspartnern steht es aber frei, die Einigungsstelle gemäß § 76 Abs. 6 BetrVG anzurufen. Der Spruch der Einigungsstelle ist aber nur dann bindend, wenn beide Seiten sich ihm vorher unterworfen haben. Rz. 20 Die Beratungen nach § 92 BetrVG e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 18 In Bezug auf die Durchsetzbarkeit der in § 98 BetrVG verankerten Mitbestimmungsrechte ist zu differenzieren. Streitigkeiten über die Bestellung und Abberufung von Ausbildern (Abs. 2) werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2 a ArbGG). Gleiches gilt für die Entscheidung über die Frage, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt[1]. Streitigkei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 19 Kommt es im Rahmen der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zum Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung, muss die fehlende Einigung nicht durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden, da § 87 Abs. 2 BetrVG insoweit nicht anwendbar ist. Die Einigungsstelle kann allerdings gemäß § 76 Abs. 6 Satz 1 BetrVG dann tätig werden, wenn beide...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 7 Streitigkeiten über den Umfang der Beteiligung des Betriebsrats nach § 97 Abs. 1 BetrVG entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen § 97 BetrVG ist nicht unter die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG aufgenommen. Der Betriebsrat kann jedoch einen Antrag nach § 23 Abs. 3 Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 10 Besteht zwischen den Betriebsparteien Streit über die Vorschlags- und Erörterungsrechte des Betriebsrats, entscheiden die Arbeitsgerichte ausschließlich im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG; §§ 80 ff. ArbGG). Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber nach Einschätzung des Betriebsrats seiner Begründungspflicht nicht oder nicht in angemessenem Umfang nachkomm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Abwahl oder Ausscheiden des Vorsitzenden oder des Stellvertreters

Rz. 10 Der Vorsitzende kann sein Amt durch Erklärung gegenüber dem Betriebsrat niederlegen. Durch die Mehrheit des Betriebsrats kann der Vorsitzende oder sein Stellvertreter auch wieder abgewählt werden. Eines bestimmten Grundes bedarf es dazu nicht. Es genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Der Abgewählte bleibt jedoch Mitglied des Betriebsrats; eine Abberufung als Vorsi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.1 Ordentliche Betriebsratsmitglieder

Rz. 10 Es ergibt sich ausdrücklich aus § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, dass der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats zu der Sitzung einzuladen hat. Ist das vom Wahlvorstand festgestellte Ergebnis der Betriebsratswahl angefochten, hat der Vorsitzende gleichwohl zunächst die vom Wahlvorstand für gewählt erklärten Betriebsratsmitglieder einzuladen, bis vom Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 10 Sofern zwischen den Betriebsparteien keine Einigung über die vom Betriebsrat eingeforderte Maßnahme zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung zustande kommt, entscheidet die Einigungsstelle hierüber verbindlich (vgl. § 91 Satz 2, 3 BetrVG). Im Rahmen des Einsetzungsverfahrens nach § 98 ArbGG reicht es wegen des anzuwendenden Offensichtlichkeitsmaßstabs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

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Gewerkschaften / 13.2 Zutrittsrecht

Gewerkschaften haben ein Zutrittsrecht zu einem Betrieb (§ 2 BetrVG) nicht nur, soweit es um die Mitgliederwerbung geht, sondern auch hinsichtlich der Wahrnehmung gesetzlich genannter Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist im Falle einer zulässigen gewerkschaftlichen Betätigung suspendiert. Der Nachweis des Vertr...mehr

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Gewerkschaften / 13.4 Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten/Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch

Vereinbart ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines sog. Bündnisses für Arbeit[1] von tariflichen Vereinbarungen abzuweichen, etwa durch Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich oder Kürzung bzw. Streichung von Sonderzahlungen, kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft hiergegen beim Arbeitsgericht Unterlassungsklage erheben. Hierfür ist es ab...mehr

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Gewerkschaften / 13.6 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erwirbt der Arbeitnehmer Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Regelmäßig übernimmt die Gewerkschaft auch die Prozessvertretung des Arbeitnehmers vor den Arbeitsgerichten, sodass dem Arbeitnehmer keine außergerichtlichen Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dieser Vertretungsmöglichkeit Gebrauch zu mache...mehr