Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe "Zeitschriften/Fundstellen".mehr

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AGS 08/09/2015, Mehrere Abm... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat die Beschwerde teilweise Erfolg. Das ArbG hat den für die Gerichtsgebühr maßgebenden Wert für die gegen die Abmahnungen vom 6.11.2013 und vom 9.11.2013 gerichteten Anträge zu Unrecht mit zwei Monatsgehältern des Klägers bewertet. Außerdem hat es die Bewertung des Weiterbeschäftigungsantrags sowie des im Vergleich unter Nr. 4 geregelten Anspruchs auf Erteilung...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Uneinheitlichkeit des Rechtssystems

Rz. 321 Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist zuständig für die Beurteilung des Schadenersatzanspruches (Haftung, Kausalität, Schadenhöhe), die außerordentliche Gerichtsbarkeit befasst sich vorrangig mit den Verpflichtungen der Drittleistungsträger gegenüber der verletzten Person aus dem Drittleistungsverhältnis heraus (z.B. sozialrechtliche oder arbeitsvertragliche Leistungsa...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / aa) Zulässigkeit

Rz. 87 Gehört der Anspruch nicht in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (z.B. bei ausschließlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes, siehe § 2 I Nr. 3 lit. d ArbGG),[101] ist das Adhäsionsverfahren unzulässig (§ 403 StPO). Dies ist von Amts wegen auch im Rechtsmittelverfahren zu beachten.[102] Rz. 88 Der Adhäsionsantrag kann im Offizial- und im Privatklageverfahren ...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / b) Speziell: Obliegenheit zur Vermeidung von Kostenerhöhungen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

Rz. 113 Im Bereich arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen ist häufiger Streitpunkt die Vermeidung von Kostenerhöhungen durch bestimmtes prozessuales Vorgehen oder durch spezielle Anträge zum Beschäftigungsverhältnis. Die Rechtsprechung ist sehr kasuistisch. Nachfolgend werden einige Beispiele zur Obliegenheit zur Vermeidung von Kostenerhöhungen bei arbeitsgerichtlichen Au...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Arbeitnehmerstellung

Rz. 97 "Scheinselbstständige" sind lediglich falsch betitelte, tatsächlich aber abhängig beschäftigte, Arbeitnehmer. Sie sind rechtlich den Arbeitnehmern nicht nur gleichgestellt, es sind vielmehr ­"echte" Arbeitnehmer. Rz. 98 Kündigt ein Betriebsinhaber ein aus seiner Sicht freies Mitarbeiterverhältnis, betrachtet sich der Gekündigte jedoch als Arbeitnehmer, ist dieses vor d...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / a) Der Inhalt

Rz. 109 In § 17 Abs. 1 lit. c ARB 2010 sind Obliegenheiten geregelt, die es dem Versicherungsnehmer auferlegen, Kostenerhöhungen zu vermeiden. Die Obliegenheit zur Vermeidung unnötiger Kosten beinhaltet für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung, die effektivste und kostengünstigste prozessuale Möglichkeit zu wählen. Rz. 110 Als Beispiele für zu vermeidende Kosten erhöhende...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neuregelung von Elternzeit,... / 2.6 Elternteilzeit – neue Zustimmungsfiktion

Arbeitnehmer können – wie bisher – eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit verlangen. Bei fehlendem Konsens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann der Arbeitnehmer nach den Vorgaben des § 16 Abs. 7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden verlangen. Die Ankündigungsfrist für die Teilzeitbeschäftigung beträgt – bei Elternzeit bis zum 3. L...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Zustimmung des Arbeitsgerichts durch einstweilige Verfügung

Rn 34 Durch seine Verweisung auf das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren lässt § 122 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz rechtstechnisch auch eine einstweilige Verfügung nach § 85 Abs. 2 ArbGG zu. Problematisch ist allerdings, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts Gestaltungswirkung hat und durch eine einstweilige Verfügung die Hauptsacheentscheidung vorweggenommen wird.[37] E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Beschlussverfahren

Rn 24 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG (§ 122 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz). Das Verfahren wird nur auf Antrag des Insolvenzverwalters eingeleitet, § 81 Abs. 1 Halbsatz 1 ArbGG. In dem Antrag ist die Betriebsänderung, zu deren Durchführung die Zustimmung begehrt wird, präzise zu bezeichnen.[32] Rn 25 Örtlich zuständig ist das Arbeitsge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Wirtschaftliche Lage des Unternehmens

Rn 19 Aus den Gesetzesmaterialien zu § 122 ergibt sich zur Erläuterung dieses Zustimmungskriteriums wenig Erhellendes. Aus der Begründung des Rechtsausschusses[22] ergibt sich lediglich, dass es nicht Aufgabe des Arbeitsgerichts sein soll, zu prüfen, ob die beabsichtigte Betriebsänderung wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Vordergrund der arbeitsgerichtlichen Entscheidung stehe ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Begründetheit des Antrags

Rn 18 Liegen neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen auch die besonderen Antragsvoraussetzungen vor, erteilt das Arbeitsgericht gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 die Zustimmung, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auch unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Arbeitnehmer erfordert, dass die Betriebsänderung ohne vorheriges Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Zuständigkeit

Rn 37 In Abweichung von § 180 Abs. 1 Satz 2 und 3 ist das ursprüngliche Gericht weiter örtlich und sachlich zuständig. Zwar kommt es wegen § 182 zu einer veränderten Streitwertberechnung. Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bleibt aber auch dann bestehen, wenn der gem. § 182 berechnete Streitwert 5000 EUR nicht mehr übersteigt. Dies folgt unmittelbar aus der der Vor...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Soziale Belange der Arbeitnehmer

Rn 22 Gebietet die wirtschaftliche Lage des Unternehmens die Durchführung der Betriebsänderung ohne vorheriges Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG, hat das Arbeitsgericht in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die sozialen Belange der Arbeitnehmer ein Einigungsstellenverfahren dennoch erfordern. Da das Arbeitsgericht nicht über die Betriebsänderung als solche entscheidet, son...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Wirkung der Entscheidung

Rn 23 Erteilt das Arbeitsgericht die Zustimmung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, kann der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung durchführen, ohne dass die Sanktionen des § 113 Abs. 3 BetrVG drohen (§ 122 Abs. 1 Satz 2). Damit sind individuelle Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer auf Nachteilsausgleich präjudiziert, obwohl sie nicht an dem Beschlussverfahren beteiligt waren.[29] D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Rechtsmittel

Rn 30 Gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht nicht statt. Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht findet nur dann statt, wenn sie in dem Beschluss des Arbeitsgerichts zugelassen wurde (§ 122 Abs. 3 Satz 2 erster Halbsatz). Rn 31 Hinsichtlich der Voraussetzungen der Zulassung und der Bindung des Bundesarbeitsgerichts gilt § 22 Abs....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Kein Interessenausgleich innerhalb von drei Wochen

Rn 10 Der Verwalter kann den Antrag nach § 122 erst dann bei dem Arbeitsgericht stellen, wenn ein Interessenausgleich nach § 112 BetrVG nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande gekommen ist. Rn 11 Der Begriff "Verhandlung" beinhaltet den Austausch von zumindest zwei, meist unterschiedlichen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verhältnis zu § 112 Abs. 2 BetrVG

Rn 36 Das Verfahren nach § 122 ist für den Verwalter naturgemäß nicht ohne Risiko. Verweigert das Arbeitsgericht der Durchführung der Betriebsänderung ohne vorgeschaltetes Einigungsstellenverfahren seine Zustimmung und will der Verwalter gleichwohl die Betriebsänderung durchführen, muss er das Interessenausgleichsverfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG bis zum Scheitern der Verha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufstellung des Sozialplans durch die Einigungsstelle

Rn 41 Kommt eine Einigung zwischen den Betriebsparteien nicht zustande, so entscheidet gemäß § 112 Abs. 4 Satz 1 BetrVG die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt dann die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 112 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Rn 42 Wegen der Begrenzung ihrer Zuständigkeit auf die Aufstellung eines S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.4 Höhe der Nachteilsausgleichsansprüche

Rn 54 Im Falle der Entlassung von Arbeitnehmern richtet sich die Höhe der Nachteilsausgleichsansprüche nach § 10 KSchG (§ 113 Abs. 1 letzter Halbsatz BetrVG). Innerhalb der dort geregelten Höchstbeträge entscheidet das Arbeitsgericht im Falle einer entsprechenden Klage des Arbeitnehmers nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung des Lebensalters, der Betriebszug...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Betriebsrats

Rn 7 Auch diese Tatbestandsmerkmale des § 122 Abs. 1 Satz 1 entsprechen denen des § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, so dass auf die Ausführungen vor § 121, 122, Rn. 31 ff. verwiesen wird. Rn 8 Die Dreiwochenfrist des § 122 Abs. 1 Satz 1 beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Betriebsrat umfassend unterrichtet ist.[8] Sollte der Betriebsrat der Auffassung sein, dass die Unterri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.4 Prozessuale Folgen fehlender Antragsvoraussetzungen

Rn 17 Liegen die vorstehenden Antragsvoraussetzungen nicht vor, hat das Arbeitsgericht den Antrag als unzulässig abzuweisen. Nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen können Verfahrensmängel jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung behoben werden.[19] Unter der Voraussetzung, dass die mündliche Verhandlung außerhalb der Dreiwochenfrist des § 122 Abs. 1 Satz 1 liegt,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 § 323 (2) UmwG

Rn 48 Kommt es bei einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) zugleich zu einer Betriebsänderung, können nach § 323 Abs. 2 UmwG im Interessenausgleich diejenigen Arbeitnehmer namentlich bezeichnet werden, die nach der Umwandlung einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zugeordnet werden sollen. Die Zuordnung darf das Arbeitsge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat der Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kan...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ausnahmen vom Vollstreckungsverbot (Abs. 2)

Rn 12 Abweichend von Abs. 1 wird für bestimmte Masseverbindlichkeiten, deren Rechtsgrund im weiteren Sinne aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung resultiert, das Vollstreckungsverbot durch Abs. 2 wiederum gelockert. Wegen der für diese Ausnahmefälle gleichen Interessenlage bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit findet sich eine mit Abs. 2 nahezu identische Regelung auch in § 20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Anrufung der Einigungsstelle

Rn 43 Wird der Präsident des Landesarbeitsamtes nicht um Vermittlung ersucht oder bleibt der Vermittlungsversuch ergebnislos, so können sowohl der Unternehmer als auch der Betriebsrat nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des Unternehmers, das Einigungsstellenverfahren durchzuführen, besteht nicht. Ein mittelb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Planung einer Betriebsänderung

Rn 5 Der Begriff der "geplanten Betriebsänderung" ist in § 122 nicht definiert, sondern wird vorausgesetzt. Es gilt die Legaldefinition in § 111 BetrVG, so dass auf die Ausführungen vor § 121, 122, Rn. 13 ff. verwiesen werden darf. Rn 6 Die Betriebsänderung muss durch den Insolvenzverwalter geplant sein. Auf den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22) findet § 122 ebenso wie §§...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Will der Gläubiger einer bestrittenen Forderung die Feststellung zur Tabelle betreiben, so muss er, wenn der Verwalter oder ein Gläubiger widerspricht, die Feststellung gegen den Bestreitenden betreiben (§ 179 Abs. 1). Liegt allerdings bereits ein vollstreckbarer Schuldtitel oder Endurteil vor, so obliegt es dem Bestreitenden, den Widerspruch im Klagewege zu verfolgen (...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Zulässigkeit des Antrags nach § 122 Abs. 1 Satz 1

Rn 4 Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts dazu beantragen, dass die Betriebsänderung durchgeführt wird, ohne dass das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG vorangegangen ist. Voraussetzung ist, dass eine Betriebsänderung geplant ist und nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungs- beginn oder schriftlicher Aufforderung z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 116 Beiner/Luppe, Insolvenzanfechtung bei Forderungserwerb aus Globalzession, NZI 2005, 15; Bork, Kann der (vorläufige) Insolvenzverwalter auf das Anfechtungsrecht verzichten?, ZIP 2006, 589; Breutigam/Tanz, Einzelprobleme des neuen Insolvenzanfechtungsrechts, ZIP 1998, 717; Eckardt, Anfechtung und Aussonderung – Zur Haftungspriorität des Insolvenzanfechtungsanspruchs im ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / [Ohne Titel]

Rn 1 Ungeachtet des Umstandes, dass der Interessenausgleich nicht erzwingbar ist (vgl. vor §§ 121, 122 Rn. 40, 43 ff.) und der Betriebsrat die geplante Betriebsänderung letztlich nicht verhindern kann, bieten die Regularien der §§ 112 ff. BetrVG dem Betriebsrat hinreichend Gelegenheit, das Interessenausgleichsverfahren zeitlich auszudehnen. Bis zur Einführung der Fristenlösu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.1 Zuständigkeit

Rn 104 Der Anfechtungsanspruch begründet ein bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnis mit der Folge, dass die ordentlichen Gerichte für dessen klageweise Durchsetzung zuständig (§ 13 GVG) sind. Dies gilt auch dann, wenn Anfechtungsgegner die öffentliche Hand ist.[340] Auch gilt dies unabhängig davon, welchem Rechtsgebiet die der Anfechtung zugrunde liegende Rechtshandlung zuz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.9 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber des Spenders

Rz. 29 Nach § 3a EFZG besteht – entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (BAG, Urteil v. 6.8.1986, 5 AZR 607/85, NZA 1987 S. 487; LAG Düsseldorf, Urteil v. 13.6.2008, 10 Sa 449/08, Rz. 30 bis 33 zit. nach juris; LAG Köln, Urteil v. 7.8.1985, 5 Sa 497/85, LAGE § 1 LohnFG Nr. 1) – seit dem 1.8.2012 ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Spenders von Organen ...mehr

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FoVo 7/2014, Drittschuldnerklage wegen verschleierten Arbeitseinkommens nach § 850h ZPO

Lohnpfändung: Nicht gleich aufgeben! Wird Arbeitseinkommen gepfändet, lautet die für den Gläubiger nicht selten ernüchternde Drittschuldnerauskunft dahin, dass der Schuldner zwar beschäftigt wird, aber kein die Pfändungsfreigrenzen übersteigendes Arbeitseinkommen erhält. Das sollte den Gläubiger aber nicht veranlassen, seine Bemühungen sofort einzustellen. Neben der Frage, ob...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 3. Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren ...mehr

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zfs 5/2014, zfs 5/2014 / Alkoholerkrankung steht verhaltensbedingter Kündigung eines unter Alkoholeinfluss fahrenden Berufskraftfahrers nicht entgegen (ArbG Berlin, Urt. v. 3.4.2014 – 24 Ca 8017/13)

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin v. 3.4.2014 – 24 Ca 8017/23 – kann das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden, wenn er ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fährt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger mit seinem Lkw unter Alkoholeinfluss (0,64 Promille) einen Unfall versursacht, bei dem der Unfallgegner ve...mehr

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AGS 4/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

1. Der Festsetzung der beim LG Kiel angefallenen Anwaltsgebühren gegen den Kläger steht insbesondere nicht die Vorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG entgegen. a) Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG besteht zwar im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigte...mehr

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AGS 4/2014, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Im Hauptsacheverfahren hatte der Kläger zur Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den Beklagten vor dem AG einen Mahnbescheid beantragt, der auch erlassen wurde. Nach Widerspruch des Beklagten stellte der Kläger einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem LG. Der anwaltlich vertretene Beklagte rügte die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Geri...mehr

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AGS 3/2014, Umfang der Deck... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat jedoch Anspruch auf Freistellung von den übrigen außergerichtlichen Kosten i.H.v. 528,96 EUR aus dem bestehenden Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 VVG i.V.m. §§ 1, 2 lit. b, 5 ARB 2008. Der vorliegende Sachverhalt einer außerordentlichen Kündigung der Klägerin durch ihren Arbeitgeber v. 11.6.2010 fällt unter § 2 lit. b der ARB 2008. Ebenso handelt es sic...mehr

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AGS 2/2014, Wert eines Weit... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Freistellung bezüglich der Forderung seines Rechtsanwalts in Höhe von 166,06 EUR. Der Wert des Weiterbeschäftigungsantrags als unechter Hilfsantrag bleibt für die Errechnung der Rechtsanwaltsgebühren außer Betracht. Ein solcher Antrag war in dem vorangegangenen Verfahren vor dem ArbG lediglich in ...mehr

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zfs 2/2014, Umfang der Deck... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Parteien streiten um restliche Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag." Die Bekl. verweigerte hierbei mit Abrechnungsschreiben v. 8.10.2010 die Erstattung eines Teiles der außergerichtlichen anteiligen Rechtsanwaltskosten der Kl. für die Vertretung in einem Verfahren hinsichtlich einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung zu lasten der Kl. V. 11.6.2010...mehr

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AGS 11/2013, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht. Handbuch. von Dr. Ulrich Tschöpe, Werner Ziemann und Stephan Altenburg. Verlag C. H. Beck 2013, XXIV, 578 S. 79,00 EUR.

Auf 542 Seiten erläutern die Autoren sämtliche Kostengebiete des Arbeitsrechts. Der umfangreichste Teil mit 217 Seiten ist der Ermittlung des zutreffenden Streitwerts in Urteilsverfahren gewidmet, wobei eine alphabetische Aufzählung mit insgesamt 106 Einzelfällen den Überblick und Zugriff enorm erleichtert. Insbesondere im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Wertfests...mehr

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AGS 9/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Arbeitsgericht zugunsten der Klägerin eine 1,6 Verfahrensgebühr und die Postpauschale für die Tätigkeit ihrer Prozessbevollmächtigten im Berufungsverfahren festgesetzt. 1. Es ist anerkannt, dass sich der oder die Berufungsbeklagte anwaltlicher Unterstützung bedienen darf, bevor eine Berufungsbegründung eingegangen ist. Die mit einem Rechtsmittel überzogene Pa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

Leitsatz 1. Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37 AO, über den durch Verwaltungsakt gem. § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entschieden werden kann, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch. 2. Auch die Rückforderung einer auf einer (vermeintlich)...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befristet beschäftigter Betriebsrat

Leitsatz Ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde. Sachverhalt Ein Mitarbeiter war bei derselben Arbeitgeberin mehrfach hintereinander befristet beschäftigt. Innerhalb der letzten Befristung wurde er in den Betriebsrat gewählt. Nachdem klar war, dass die Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116 Ambulan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Titel der Vorschrift ist mit dem Begriff "Krankenhausärzte" unvollständig, nachdem sich die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung zum 1.1.2012 auch auf angestellte Ärzte in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und auf solche Ärzte erstrecken kann, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig und nach § 119b S...mehr

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AGS 6/2013, Grundsatz der "... / Leitsatz

Der Streitwert kann vom Beschwerdegericht niedriger festgesetzt werden als vom Arbeitsgericht. Bei der Wertfestsetzung gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG ist der Grundsatz der "reformatio in peius" nicht anzuwenden. Wird ein Antrag vom Arbeitsgericht abgetrennt, ist der Streitwert für diesen Antrag nicht im Ausgangsverfahren zu berücksichtigen. LAG Köln, Beschl. v. 19.11.2012 – 5 Ta 28...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Bescheinigungspflicht u Beweisfunktion

Rn. 27 Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Der ArbG ist verpflichtet, das Lohnkonto und die LSt-Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorschriften zu führen. Kommt er diesen Vorschriften nicht nach, kann dies vom FA nach § 328 Abs 1 AO erzwungen werden (Zwangsmittel). Kommt es aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der LSt-Bescheinigung zu einer Verkürzung der LSt, haftet de...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners; Kostenerstattung bei Verweisung vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, ArbGG § 12a Abs. Leitsatz Wird der Rechtsstreit von einem ordentlichen Gericht an ein Arbeitsgericht verwiesen, so sind alle Gebühren, die vor dem ordentlichen Gericht bereits angefallen sind, zu erstatten, auch dann, wenn sie vor dem Arbeitsgericht erneut anfallen. Die Kostenerstattung beschränkt sich in diesem Fall nicht auf die "Mehrkosten". Eine T...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen:

[6]" … II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG, Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 3 i.V.m.. Nr. 3104 VV RVG ist nicht angefallen. [7] 1. Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG besteht im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmäch...mehr