Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.7 Vertragsanpassung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitnehmerstatus

Stellt sich heraus, dass der freie Mitarbeiter in Wirklichkeit Arbeitnehmer ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vergütungsrechtlich so stellen, wie dies bei rechtzeitiger, korrekter Einordnung des Rechtsverhältnisses der Fall gewesen wäre. In diesem Fall hat der Mitarbeiter nach § 612 BGB Anspruch auf Vergütung nach dem sachlich einschlägigen Tarifvertrag. Lässt sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.3 "Crowdworking" als neue digitale Arbeitsform

Der Aktualität halber sei "Crowdworking" hier kurz erwähnt. Dabei handelt es sich um eine digitale Form des Outsourcing. Unternehmen schreiben einzelne Projekte oder kleine Arbeitsaufgaben über webbasierte Plattformen aus. Registrierte User haben die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten weltweit anzubieten und die ausgeschriebenen Arbeitsaufgaben ortsunabhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.2 Wichtige Entscheidungen ohne Bezug auf bestimmte Berufe

Ehrenamtliche Tätigkeit Durch die Ausübung unentgeltlicher ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet.[1] Angewiesensein auf Hilfskräfte (Franchisenehmer) Ist ein Franchisenehmer nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern ist er auf Hilfskräfte angewiesen, und zugleich vertraglich b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.4.3 Wichtige Gesichtspunkte aus der Praxis

Konsequenterweise darf ein freier Mitarbeiter nicht in der Personalverwaltung verwaltet werden. Vielmehr hat dies in der Kreditorenbuchhaltung oder im Einkauf zu erfolgen. Auch darf keine Personalakte geführt werden. Insbesondere bei Tätigwerden des freien Mitarbeiters als "Einzelkämpfer" sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kapazität des freien Mitarbeiters mögli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.6 Statusverfahren

Der Status des Dienstnehmers (freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer) kann im arbeitsgerichtlichen oder im sozialgerichtlichen Verfahren überprüft werden. Dieses läuft grundsätzlich so ab: Zunächst wird der Vertragsinhalt überprüft, und zwar daraufhin, ob nach seinem Wortlaut bereits eine eindeutige Einordnung des Vertragsverhältnisses möglich ist. Ist dies nicht möglich oder gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.5 Sonstige Zuschüsse

Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind zwar steuerfrei.[1] Sie sind jedoch auf das Kindergeld anzurechnen.[2] Bestimmte öffentliche Zuschüsse nach dem Wohngeldgesetz sind steuerfrei.[3] Kurzarbeitszuschüsse: Zuschüsse, die nach Maßgabe eines Sozialplans nicht wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sondern wegen der vereinbarten Kurzarbeit gezahlt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.4.1 Weisungsfreiheit

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.[1] Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners (Arbeitgebers) unterliegt. Das We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.5 Statusprobleme: Wird sog. Scheinselbstständigkeit wieder aktuell?

Das Thema "Scheinselbstständigkeit" könnte neue Aktualität erlangen. Laut einem Bericht hat die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY)[1] in einer Befragung von 400 Unternehmen und 2.455 Erwerbstätigen ermittelt, dass 28 % der Selbstständigen (mehr als 1,2 Mio.) nur scheinselbstständig sind. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Bau- und Immobilienbran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.9 Wohnungsbeschaffungszuschuss

Zu den Kosten der Wohnungsbeschaffung gehören insbesondere die Gebühren von Immobilienmaklern. Übernimmt der Arbeitgeber diese Maklergebühren ganz oder teilweise stellt diese Übernahme steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar, da sie im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.4.2 Keine Eingliederung in Arbeitsorganisation des Auftraggebers

Hier ist die Frage zu stellen: Kann die Arbeit, die Vertragsgegenstand ist, auch ohne Zuhilfenahme der betrieblichen Organisation des Auftraggebers bzw. Einbindung in sie erledigt werden? Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) äußert sich die persönliche Abhängigkeit des abhängig Arbeitenden vor allem in dessen Eingliederung in den Betrieb oder die Verwaltung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 3. Gelten Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden Personen (zum Beispiel Ehegatten-Arbeitsverhältnisse)?

Ob Arbeitsverhältnisse zwischen nahestehenden Personen steuerlich anzuerkennen sind, richtet sich nach den dafür geltenden allgemeinen Grundsätzen. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines solchen Arbeitsverhältnisses ist, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird. Die steuerrechtliche Anerkennung des Vereinbarten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 8. Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 3.000 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Berücksichtigung des § 3 Nr. 26 EStG bei Arbeitnehmern, die in einem Dienstverhältnis stehen

Tz. 53 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Liegt ein Dienstverhältnis vor, kann die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bereits beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Eine zeitnahe Aufteilung des steuerfreien Höchstbetrages beim Lohnsteuerabzug innerhalb des Jahres ist nicht erforderlich. Das gilt auch dann, wenn feststeht, dass das Dienstverhältnis nicht bis zum E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Beispiele

Tz. 14 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Liegt ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis vor, spricht diese Tatsache für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Werden Musiker für die Dauer der Karnevalssession der Faschingszeit einmal wöchentlich von einem Gastwirt verpflichtet, ist ggf. ein Arbeitsverhältnis anzunehmen. Verpflichtet ein Verein anlässlich einer Karnevals- oder F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 6 EStG gilt zunächst für ArbN, die nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn beziehen, für die LSt aus dem zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis. Für das erste Dienstverhältnis kommt für den ArbN die Einreihung in die StKl I bis V in Betracht, für alle weiteren Dienstverhältnisse erfolgt die Einreihung dagege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Pauschalierung mit 2 %

Rn. 44b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung von 2 % nach § 40a Abs 2 EStG kann nur erfolgen, wenn der ArbG den pauschalen Beitrag zu der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % entrichtet (R 40a.2 S 1 LStR 2023). Wird eine geringfügige Beschäftigung ausschließlich in privaten Haushalten ausgeübt, kann die Pauschbesteuerung ebenfalls durchgeführt werden, wenn der pa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Lohnzahlung durch Dritte (§ 38 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der Zahlung von Lohn durch Dritte ist danach zu unterscheiden, ob der ArbG den Dritten nur als reinen Leistungsmittler für die Zahlung des Lohns an seinen ArbN eingesetzt hat (unechte Lohnzahlung) oder ob es sich um eine echte Lohnzahlung des Dritten (Drittlohn) handelt. Instruktiv zur Abgrenzung anhand des Beispiels der Zahlung von Prov...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsbestimmung des ArbG

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des"ArbG" wird im EStG selbst nicht und im Abkommens-, Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert. Überwiegend wird der Begriff aus § 1 Abs 2 LStDV dergestalt abgeleitet, dass man als ArbG denjenigen ansieht, dem der ArbN die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Wei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum LSt-Regelabzug

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen der LSt-Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften in der LuF oder kurzfristig in Deutschland tätigen beschränkt stpflArbN vor, so kann dem ArbG die Pauschalierung nicht mit der Begründung versagt werden, sie führe gegenüber dem LSt-Regelabzug zu ungerechtfertigten Vort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der feste Pauschsteuersatz kann gegenüber dem LSt-Abzug nach den individuellen Merkmalen des ArbN allein durch seine Höhe zu erheblichen Vorteilen führen. Durch die Abgeltungswirkung fällt zusätzlich die Progressionswirkung weg, die sich durch Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen, durch das Zusammentreffen mit anderen Einkünften als sol...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bedeutung und Identifizierung der Unverfallbarkeitsbedingungen

Tz. 141 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Frage, ob eine Aufwandsverteilung oder eine sofortige Aufwandsverrechnung geboten ist, richtet sich danach, ob eine bereits erhaltene Leistung vergütet wird oder eine vom Empfänger der anteilsbasierten Vergütung erst noch zu erbringende Leistung. Für diese Beurteilung ist naturgemäß auf den Tag der Gewährung (dazu vgl. Tz. 41 bzw. vgl. T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Wie sind die Musiker steuerlich zu behandeln?

Tz. 21 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Musiker für den Verein tätig, liegt das Tätigwerden entweder im Rahmen ihrer Mitgliedschaft des Vereins oder der Verein (Arbeitgeber) beschäftigt sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Arbeitnehmer. Die Entscheidung, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Lohnsteuerdurchführungsverordnung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nebenberuflich tätige Musiker

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei nebenberuflich tätigen Musikern, die als Mitglieder einer Musikkapelle bei Volksfesten, Festveranstaltungen oder in Gaststätten auftreten, liegt ein Arbeitsverhältnis zum Veranstalter regelmäßig nicht vor, wenn die Musiker nur für ein oder zwei Abende oder für ein Wochenende verpflichtet werden. Vielmehr ist von einer selbständig ausgeüb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Pauschalierungsvorschriften

Rn. 17 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen mehrerer Pauschalierungsalternativen des § 40a EStG vor, kann nach der günstigsten pauschaliert werden. Ist zu Unrecht der niedrigere Pauschsteuersatz für landwirtschaftliche Aushilfen angewandt worden, liegt darin keine Zustimmung des ArbG zur Übernahme der LSt zum höheren Pauschsteuersatz für Geringbeschäftigte, ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bericht zur Übernahmesituation

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315a HGB müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen übernahmerechtliche Angaben im Konzernlagebericht machen (sog. Übernahmebericht). Berichtspflichtig sind Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen (vgl. § 315a Satz 1 HG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung/Verwertung im Inland (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG)

Rn. 193 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale "Ausübung" und "Verwertung" wird auf die Ausführungen zur (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG verwiesen (s Rn 174ff), die entsprechend für nichtselbstständige berufliche Tätigkeit gelten. Rn. 194 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 IRd Ausübung ist eine bloß kurzfristige Tätigkeit im Inland ausreichend, wobei die Einnahmen dann...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 4. Ist es für die Steuerbefreiung von Bedeutung, wann und wie lange der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt sein muss?

Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Möglichkeit der Gewährung der Steuerbefreiung nicht von Bedeutung. Die Auszahlung muss jedoch im Begünstigungszeitraum erfolgen (vgl. Frage 12).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die steuerliche Behandlung nebenberuflicher Musiker, die in Gaststätten oder bei Vereinsveranstaltungen auftreten, gilt nach dem Urteil des BFH vom 10.09.1976, BStBl II 1977, 178: Ein Arbeitsverhältnis zum Veranstalter liegt nicht vor, wenn der Musiker oder die Kapelle, der er angehört, nur gelegentlich – etwa nur für einen Abend oder an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkung

Rn. 215 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (BMF vom 22.08.2013, IV B 2 – S 1301/13/10009) entspricht in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem OECD-MA. Gemäß Art 15 Abs 1 OECD-MA erfolgt grds eine Besteuerung durch den Ansässigkeitsstaat. Allerdings kann ein steuerlicher Zugriff durch den Quellenstaat erfolgen, wenn und sow...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Schriftliche Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 48 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die nebenberufliche Tätigkeit in einem Dienstverhältnis ausgeübt, hat der Verband/Verein als Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, aus der sich ergibt, dass der Freibetrag i. H. v. 3 000 EUR nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis ausgeschöpft wurde.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlung inländischer öffentlicher Kassen (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG)

Rn. 199 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Rahmen von § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG gilt das sog Kassenstaatsprinzip. Danach werden solche nichtselbstständigen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Ausübungsort im Inland besteuert, wenn der inländische Haushalt aufgrund des Dienstverhältnisses belastet wird. Die Regelung entspricht Art 19 OECD-MA. Teilweise bestehen europarechtliche u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensvorschriften beim LSt-Abzug durch Dritte (§ 38 Abs 3a S 6 und 7 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt ein Fall des § 38 Abs 3a S 1 oder 2 EStG vor, tritt der Dritte für die lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG ein (s § 38 Abs 3a S 6 EStG ). Der ArbG wird von seinen Pflichten jedoch nur soweit befreit, wie der Dritte die LSt-Pflichten auch tatsächlich erfüllt (s § 38 Abs 3a S 6 Hs 2 EStG). Der Dritte hat für den ArbN, für den er den LSt-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR ist es ohne Bedeutung, ob die Tätigkeiten selbständig (freiberuflich oder gewerblich), auch ohne eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit, oder unselbständig (Arbeitnehmertätigkeit), also im Rahmen eines Dienstverhältnisses, ebenfalls ohne hauptber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Arbeitnehmer

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Dienstverhältnis zum Veranstalter kann nur angenommen werden, wenn dem Veranstalter allgemein die Arbeitskraft geschuldet wird und nicht nur ein spezifischer Auftritt (ein Werk). Die Arbeitskraft wird geschuldet, wenn der Verpflichtete unter der Leitung des Arbeitgebers steht und dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Der Musiker mu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des ArbN

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des "ArbN" wird in § 1 Abs 1 S 1 LStDV beschrieben als Personen, die in einem öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Für eine Stellung als ArbN sprechen insbesonder Merkmale wie Schulden der Arbeitsk...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Verfehlen einer Nicht-Ausübungsbedingung (non-vesting condition)

Tz. 186a Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Nicht-Ausübungsbedingungen verfehlt, kann es erforderlich sein, diesen Vorgang wie eine Annullierung zu behandeln (vgl. Tz. 148a). Beispiel (vgl. IFRS 2.IG Beispiel 9A): Sachverhalt: Ein Unternehmen erteilt eine Optionszusage an einen Arbeitnehmer (AN) unter der Bedingung, dass dieser sein Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre fortse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b Abs 1 EStG reiht die ArbN für LSt-Zwecke in sechs verschiedene StKl ein. In die StKl I gehören alle unbeschränkt estpfl ArbN, die ledig sind oder bei denen die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegatten-Splittings nicht erfüllt sind, sowie beschränkt estpfl ArbN (s Rn 30–33). Die StKl II erfasst alle unbeschränkt estpfl ArbN, die gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bemessungsgrundlage Jahresarbeitslohn

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der in § 38a Abs 1 S 1 EStG definierte Jahresarbeitslohn bezieht sich nur auf den von einem ArbG gezahlten Arbeitslohn, dh, es erfolgt keine Zusammenfassung des Arbeitslohns aus mehreren Arbeitsverhältnissen. Auch bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, kommt es zu keiner Zusammenfassung. Die genaue Höhe des Jahresarbeitslohns steht ei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Illustrierendes Beispiel

Tz. 201 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht Ansatz, Erst- und Folgebewertung bei vergütungshalber Gewährung virtueller Optionen (vgl. IFRS 2.IG19, Beispiel 12). Ein Beispiel, in dem sehr anschaulich die unterschiedliche Behandlung von realen und virtuellen Optionen in Abhängigkeit vom Ausscheiden der Mitarbeiter und der Kursentwicklung demonstriert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand (s Rn 6), bei Gebäuden in einem förmlich festgelegt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sozialversicherungsbetrag im Übergangsbereich

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 520 monatlich führt zur vollen Sozialversicherungspflicht, wobei die ArbN mit Arbeitsentgelten zwischen EUR 520,01 und EUR 2 000,01 (sog Übergangsbereich) nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Die Sozialabgaben des ArbN steigen im Übergangsbereich ab EUR 520,01 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Lohnzahlungszeitraum

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auch der Begriff des Lohnzahlungszeitraums ist nicht gesetzlich definiert. Gemeint ist damit der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn geschuldet wird. Lohnzahlungszeitraum ist dagegen nicht der Zeitraum, in dem der ArbN tätig gewesen ist, was sich bereits daraus ergibt, dass auch Ruhegelder lstpfl sind (Stache in Bordewin/Brand...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Erwartete Haltedauer

Tz. 109 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Empirische Untersuchungen zeigen, dass Optionsberechtigte ihre Optionen deutlich vor Ende der Laufzeit ausüben (vgl. zB Fu/Ligon, FinMa 2010, S. 1108ff., die tabellarisch den Anteil sofortiger Ausübungen nach Ablauf der Mindesthaltedauer verdeutlichen. Sie finden, dass 36,1 % aller Ausübungen binnen eines Jahres nach Ablauf der Mindesthalted...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. "Matching Share" Pläne

Tz. 164b Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den letzten Jahren wurden anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen zunehmend in Form sog. Matching Shares getroffen. Diese sehen üblicherweise vor, dass Arbeitnehmer zunächst eigene Aktien des Unternehmens (häufig unterhalb des aktuellen Marktwerts) erwerben (sog. Investment-Aktien) und nach Ablauf einer festgelegten Frist weitere Aktien...mehr