Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.1 Freie Beurteilung

Bei der freien Beurteilung ist der Beurteiler nicht an inhaltliche Vorgaben gebunden. Er kann die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung individuell auf die Aufgabeninhalte des Mitarbeiters abstimmen und damit gezielt dessen Stärken und Schwächen erfassen. Die Ergebnisse werden im Allgemeinen verbal festgehalten. Die individuelle Auswahl der bewerteten Merkmale durch den...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

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Frankreich / a) Umsetzungsgesetz zur EuErbVO

Rz. 43 Mit Dècret n°2015–1395 du 2 novembre 2015 hat der französische Gesetzgeber die (nötigsten) Umsetzungsregelungen für die EuErbVO geschaffen. In den Code de procèdure civil (C.P.C.) wurde ein eigener Abschnitt (Art. 1381–1 bis Art. 1381–4) zum Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ – bzw. cértificat successoral européen – CSE) eingeführt. Wie erwartet liegt nach Art. 1381–1 ...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens

Rz. 110 Wie dargestellt (siehe Rdn 22 ff.), folgt England dem kollisionsrechtlichen Prinzip, dass auch bei ausländischem Erbstatut der inländische Nachlass nur durch einen personal representative nach englischem Recht (als lex fori) abgewickelt werden darf, so dass eine Anerkennung ausländischer Erbschaftszeugnisse generell ausscheidet.[128] Da diese Nachlassabwickler aufgru...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnis

Rz. 137 Soll bei Anwendung englischen Erbrechts von einem nach Art. 4 bzw. Art. 10 Abs. 1 EuErbVO international zuständigen deutschen Nachlassgericht ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) erteilt werden, ist die in Rdn 134 dargestellte sachenrechtliche Rechtslage ebenfalls zu beachten. Aufgrund des Zwecks des ENZ und der Einschränkung auf "Vermächtnisnehmer mit unmittelbare...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Legitimationswirkungen

Rz. 15 Das ENZ ist mit mehreren Wirkungen versehen:mehr

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Irland / 2. Executor

Rz. 168 Der Erblasser hat die Möglichkeit, Einfluss auf die Person des personal representative zu nehmen, indem er im Testament einen sog. executor bestimmt. Es können auch mehrere Personen benannt werden.[236] Dabei kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Betracht. Die Ernennung kann auch unter einer Bedingung erfolgen; sie kann ferner befristet und auf ei...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Nichtstreitiges Verfahren

Rz. 113 Die Erteilung des Zeugnisses an den personal representative, das in der Form des grant of probate an einen executor zugleich als Bestätigung der Gültigkeit des Testaments wirkt, erfolgt in der überwiegenden Zahl der Fälle in einem nichtstreitigen Verfahren (sog. grant in common form). Der in diesem Verfahren erteilte grant entfaltet keine Rechtskraft und kann auf Ant...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Beginn und Ende des Amtes

Rz. 79 Bei der in England zwingend erforderlichen Nachlassabwicklung unterscheidet man, wie erwähnt (siehe Rdn 21), zwischen dem Amt des executor, der im Testament ernannt wird, und dem des administrator, der vom Gericht bestellt wird. Beide Ämter, die auf historisch unterschiedlichen Wurzeln beruhen, haben sich mittlerweile in ihrer Funktion weitgehend aneinander angegliche...mehr

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Großbritannien: Schottland / I. Nachlassverfahren in Schottland

Rz. 45 Wie bereits erwähnt, folgt auch Schottland dem Grundsatz, dass unabhängig vom Erbstatut der inländische Nachlass nur durch einen executor nach schottischem Recht (als lex fori) abgewickelt werden darf. Damit wird ein Nachlassverfahren in Schottland zur Bestellung als executor in der Regel unumgänglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt gemäß s. 2, 3 Administrati...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Erben und ihre Quoten

Rz. 7 Das Zeugnis führt den Erbteil jedes Erben auf (Art. 68 lit. l EuErbVO), samt Vor- und Zunamen und gegebenenfalls Identifikationsnummer (Art. 68 lit. g EuErbVO). Damit sind nicht nur die gesetzlichen Erben und die testamentarischen Erben gemeint. Gleiches gilt für Vermächtnisnehmer, soweit das Erbstatut – wie das französische – keine testamentarische Erbeinsetzung kennt...mehr

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Deutschland / 3. Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 149 Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers benötigt dieser ein Zeugnis. § 2368 BGB, § 353 FamFG sehen insofern die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses vor. Das Testamentsvollstreckerzeugnis gibt zum einen die Stellung als Testamentsvollstrecker an und bezeugt zum anderen, ob über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitere Beschränkun...mehr

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Niederlande / 3. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 8 Mit der EuErbVO wurde das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt, das zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ausstellungsbehörde in den Niederlanden ist ein Notar mit Standort in den Niederlanden (Art. 64 EuErbVO i.V.m. Art. 8 niederländisches Ausführungsgesetz Verordnung Erbrecht). Rz. 9 Entscheidungen, die der Notar getroffen hat, können von e...mehr

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Frankreich / ee) Besonderheiten bei avantages matrimoniaux

Rz. 15 Die Wirksamkeit der Vereinbarung von avantages matrimoniaux (siehe hierzu Rdn 189 ff.) richtet sich nach bisher h.M. in Frankreich nach dem Güterrechtsstatut und nicht nach dem Erbstatut.[14] Dies korrespondiert mit der in Art. 1527 Abs. 1 C.C. für das materielle Recht getroffenen Einordnung, dass avantages matrimoniaux keine donations, sondern Regelungen über die Aus...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Bestimmung des administrator

Rz. 85 Die Bestimmung des administrator durch das Gericht erfolgt im Rahmen der sog. Non-Contentious-Probate-Rules (N.C.P.R.) 1987, die eine Rangfolge der Personen aufstellen, die Anspruch auf Ernennung haben. Dabei wird zwischen der normalen administration bei der intestate succession und dem Fall, dass zwar ein Testament vorhanden ist, dieses aber keine executor-Bestellung...mehr

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Ungarn / b) Erteilung eines ENZ für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 9 Die Erteilung eines ENZ für Personen, die den gesamten Nachlass oder einen Teil davon erworben haben, setzt voraus, dass die Erbfolge vollständig geklärt wurde. Dem Erben sowie dem Vermächtnisnehmer kann ein ENZ demgemäß erst nach Beendigung des Nachlassverfahrens erteilt werden, d.h. sobald der Nachlassübergabebeschluss (siehe Rdn 292 ff.) in Rechtskraft erwachsen ist...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / G. Wirkung ausländische Erbscheine, insbesondere im Grundbuchverfahren

Rz. 139 Unabhängig davon, ob ausländische Erbnachweise nach Art. 39 EuErbVO anerkannt oder nach Art. 59 EuErbVO angenommen werden können, stellt sich die Frage der Wirkung eines solchen Erbnachweises in Deutschland. Die Anerkennung (diese bezieht sich auf die prozessual zu qualifizierenden Wirkungen) und die Annahme (diese bezieht sich auf die formellen Beweiswirkungen) erfa...mehr

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Irland / 2. Testamentsform

Rz. 64 Einzige ordentliche Testamentsform des irischen Rechts ist das schriftliche Zwei-Zeugen-Testament. Diese Testamentsform ist in Sec. 78 ISA geregelt. Rz. 65 Bei dem Testament muss es sich um ein "eigenes" Schriftstück des Testators handeln, dass mit seinem Tod Gültigkeit erlangen soll. Eine Stellvertretung bei der Errichtung selbst ist daher nicht möglich; es handelt si...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Administrator

Rz. 122 Wurde kein executor ernannt oder kann der Testamentsvollstrecker nicht als solcher anerkannt werden, muss in jedem Fall ein administrator bestellt werden. Dabei löst sich das englische Recht von den in Rdn 85 ff. dargestellten Prinzipien und erteilt die letters of administration vorrangig dem vom Gericht im Domizilland ernannten Nachlassabwickler ("to the person entr...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung eines deutschen Erbscheins neben einem ausländischen Europäischen Nachlasszeugnis?

Rz. 53 Trotz der einheitlichen Bestimmung des Erbstatuts in den Art. 21 ff. EuErbVO ist eine einheitliche Rechtsanwendung noch nicht gewährleistet. So wird aufgrund der Lücken im vereinheitlichten europäischen IPR z.B. das Bestehen eines für die Erbfolge maßgeblichen familienrechtlichen Statusverhältnisses (Ehe, Abstammung, Adoption etc.) in den Mitgliedstaaten der EU weiter...mehr

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Irland / 3. Administrator

Rz. 178 Wurde kein executor ernannt oder ist die vom Testator bestimmte Person vorverstorben, hat auf ihr Amt verzichtet oder ist aus einem anderen Grund nicht ernannt worden, werden vom Gericht ein oder mehrere administrators bestellt. Die Befugnisse des administrators werden durch Aushändigung der sog. letters of administration (gerichtliche Ernennungsurkunde) konstitutiv ...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Nichtstreitiges Verfahren

Rz. 47 Während der executor-nominate unmittelbar seine Bestätigung (confirmation) beim zuständigen sheriff court veranlassen kann, muss der potentielle executor-dative in einem zweistufigen Verfahren zunächst beim Gericht beantragen, als Nachlassabwickler zugelassen zu werden. In dem Antrag sind die Umstände des Todes sowie die Gründe für die Berechtigung zur Bestellung als ...mehr

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Deutschland / 1. Funktion und Inhalt

Rz. 141 In vielerlei Situationen benötigt der Erbe einen Nachweis seines Erbrechts (gegenüber dem Grundbuchamt, dem Handelsregister, Banken, Lebensversicherungen etc.). Deshalb stellt das Nachlassgericht gem. § 2353 BGB auf Antrag dem Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht aus. Aus diesem ergeben sich die Person des Erben sowie die Größe des jeweiligen Erbteils (§ 2353 BGB) so...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Anwendungsstichtag für die EuErbVO

Rz. 24 Die Erbrechtsverordnung ist am 4.7.2012 vom Rat verabschiedet und am 27.7.2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Das Inkrafttreten erfolgte gem. Art. 84 Abs. 1 EuErbVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 17.8.2012. Rz. 25 Um den Regierungen genügend Zeit für die rechtliche Umsetzung zu geben, vor allem fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 5 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege eines Kindes

Verletztengeld (Kinderpflege-Verletztengeld) erhält der berufstätige Elternteil eines durch einen Versicherungsfall verletzten Kindes[1], wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass der Elternteil zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines verletzten Kindes der Arbeit fernbleibt, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Häufigster Anwendungsfall ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder anderer Personen, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Krankengeld erhalten außerdem Versicherte, die wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.3 Ende des Werkstudentenprivilegs

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden i. S. d. Sozialversicherung. Damit endet auch das Werkstudentenprivileg. Maßgeblicher Zeitpunkt Die Hochschulausbildung i. S. d. Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 6 Quarantäne

Bei Infektionskrankheiten kann es zur behördlichen Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen für Mitarbeiter kommen. Für den Arbeitgeber stellt sich in diesen Fällen die Frage, wie sich die Quarantäne auf die Festlegung von Urlaub auswirkt und ob er Urlaub ggf. anrechnen darf. Befindet sich ein Arbeitnehmer bei Anordnung einer Quarantäne bereits im Urlaub, war lange ungeklärt und in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.11 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis

Zusammenfassung Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.4 Der Zugang des Arbeitszeugnisses an den Arbeitnehmer

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis am Ort des Unternehmens, bei dem er gearbeitet hat, abholen (sog. Holschuld). Nur ausnahmsweise ist der Arbeitgeber zur Versendung des Arbeitszeugnisses verpflichtet (sog. Bringschuld), wenn das Abholen des Zeugnisses für den Arbeitnehmer mit unzumutbaren Belastungen verbunden ist, etwa größeren Reiseaufwendungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.3 Der Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das qualifizierte Zeugnis ergänzt das einfache Zeugnis um eine Leistungs- und eine Verhaltensbeurteilung, die nach der Tätigkeitsbeschreibung eingefügt wird. Das Arbeitszeugnis ist auf Verlangen des Arbeitnehmers als qualifiziertes Zeugnis auszustellen.[1] Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn bereits ein einfaches Zeugnis ausgestellt wurde. Hat der Arbeitnehmer umgekehrt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf bis 31.12.2024 nicht in elektronischer Form ausgestellt werden.[1] Ab dem 1.1.2025 kann es mit Einwilligung des Beschäftigten auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Etwas anderes gilt für das Zeugnis für Auszubildende. Dieses kann bereits seit 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.1 Anspruch auf ein Endzeugnis

Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Endzeugnis. Der Anspruch entsteht bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d. h. mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei tatsächlichem Ausscheiden.[1] Bereits vor diesem Beendigungszeitpunkt kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis erteilt werden, z. B. direkt nach ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende Formulierungen sind deshalb nicht zulässig.[3] Das Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.2 Der Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss stets Angaben über die Person des beurteilten Arbeitnehmers und die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten.[1] Die Art der Beschäftigung muss so umfassend beschrieben sein, dass sich Außenstehende eindeutig ein Gesamtbild über die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers machen und beurteilen können, ob er für die neue Stelle geeignet ist. Bei der Dau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2 Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende For...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 4 Schadensersatzansprüche bei wahrheitswidrigen Arbeitszeugnissen

Der Arbeitnehmer kann bei schuldhafter Verletzung der Zeugnispflicht (Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung) Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber ist für die Tatsachen beweispflichtig, die der Zeugniserteilung und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem einfachen Zeugnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2 Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf bis 31.12.2024 nicht in elektronischer Form ausgestellt werden.[1] Ab dem 1.1.2025 kann es mit Einwilligung des Beschäftigten auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Etwas anderes gilt für das Zeugnis für Auszubil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 3 Der Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses

Der Arbeitnehmer kann die Ausstellung eines neuen Zeugnisses (nicht nur Korrektur) verlangen, wenn es falsche Tatsachen oder unrichtige Beurteilungen enthält und dadurch die Möglichkeit besteht, dass das berufliche Fortkommen des – ehemaligen – Mitarbeiters beeinträchtigt werden könnte. Die Arbeitsgerichte sind befugt, das gesamte Zeugnis zu überprüfen und u. U. selbst neu zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.3 Der Verzicht auf den Zeugnisanspruch

Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nicht auf den Anspruch auf Zeugniserteilung verzichten. Das BAG hat bisher die Frage offengelassen, ob ein anlässlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist; jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln – e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Arbeitsrecht

1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 17 Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3558]

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