Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.1 Freie Beurteilung

Bei der freien Beurteilung ist der Beurteiler nicht an inhaltliche Vorgaben gebunden. Er kann die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung individuell auf die Aufgabeninhalte des Mitarbeiters abstimmen und damit gezielt dessen Stärken und Schwächen erfassen. Die Ergebnisse werden im Allgemeinen verbal festgehalten. Die individuelle Auswahl der bewerteten Merkmale durch den...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

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Compliance im Personalwesen... / 3.3.3 Fragen nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten

Fragen nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen dürfen bei Relevanz für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz grundsätzlich gestellt werden. Ebenfalls ist in diesem Sinne die Anforderung von Unterlagen, insbesondere Arbeits- und Prüfungszeugnissen, zur Überprüfung der fachlichen Eignung zulässig. Zum Ausschluss gefälschter Dokumente kommt di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.2 Abgrenzung zu anderen Arbeitsausfällen

Rz. 20 Schwangerschaft stellt grundsätzlich keine Krankheit dar, weil eine Schwangerschaft ein natürlicher Zustand ist. Erst bei Schwangerschaftskomplikationen können der Krankheitswert bzw. die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 entstehen. Sobald aber die Schutzfristen oder sonstige Beschäftigungsverbote greifen (§§ 3, 16 MuSchG), tritt die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 6 Bestandene Prüfung

Ist die Prüfung bestanden, ist dem Prüfling gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG ein Zeugnis auszustellen. Die Prüfungsordnungen sehen hier – soweit ersichtlich – ein standardisiertes Zeugnis vor. § 27 der Musterprüfungsordnung bestimmt detailliert die notwendigen Inhalte.[1] § 37 Abs. 3 BBiG enthält die Verpflichtung, dem Zeugnis auf Antrag eine englischsprachige und eine französi...mehr

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Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 7 Nicht bestandene Prüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden[1], sieht § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG gleichwohl die Erteilung eines Zeugnisses vor. Hier sieht die Musterprüfungsordnung stattdessen einen entsprechenden schriftlichen Bescheid vor. Hinweis § 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfungmehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.2 Weiterarbeit gemäß § 24 BBiG

Die zentrale Ausnahme stellt § 24 BBiG dar. Die Vorschrift lautet: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." Diese Norm hat verwandte Vorschriften in § 625 BGB und § 15 Abs. 6 TzBfG. Damit die Rechtsfolge des A...mehr

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zfs 08/2024, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen: “… II.

[4] Die Beschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Die Rechtssache hat nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit d...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2 Prüfungsordnung

Ohne Prüfungsordnung gibt es keine Prüfung.[1] Die Prüfungsordnungen werden von der jeweils zuständigen Stelle erlassen. Dies ist etwa die Handwerkskammer bei einer Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung [2] oder die Industrie- und Handelskammer[3] für nichthandwerkliche Gewerbeberufe. Für Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe sind die jeweiligen Kammern (Ärzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis

Zusammenfassung Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem ei...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1 Änderung des Arbeitszeugnisses

Es gibt 2 Gründe für eine inhaltliche Änderung des Arbeitszeugnisses, zum einen den Wechsel der Zeugnisart, zum anderen den Inhalt betreffend. Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob der – ehemalige – Beschäftigte die Art des Zeugnisses ändern lassen darf. Dabei geht es oftmals darum, ob der Arbeitnehmer, der zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt un...mehr

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Arbeitszeugnis / 2.2.4 Der Zugang des Arbeitszeugnisses an den Arbeitnehmer

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis am Ort des Unternehmens, bei dem er gearbeitet hat, abholen (sog. Holschuld). Nur ausnahmsweise ist der Arbeitgeber zur Versendung des Arbeitszeugnisses verpflichtet (sog. Bringschuld), wenn das Abholen des Zeugnisses für den Arbeitnehmer mit unzumutbaren Belastungen verbunden ist, etwa größeren Reiseaufwendungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.3 Der Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das qualifizierte Zeugnis ergänzt das einfache Zeugnis um eine Leistungs- und eine Verhaltensbeurteilung, die nach der Tätigkeitsbeschreibung eingefügt wird. Das Arbeitszeugnis ist auf Verlangen des Arbeitnehmers als qualifiziertes Zeugnis auszustellen.[1] Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn bereits ein einfaches Zeugnis ausgestellt wurde. Hat der Arbeitnehmer umgekehrt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf – jedenfalls derzeit – nicht in elektronischer Form, etwa per E-Mail oder Telefax, ausgestellt werden.[1] Etwas anderes gilt für das Zeugnis für Auszubildende. Dieses kann seit 1.8.2024, wenn der Auszubildende dem zugestimmt hat, auch in elektronischer Form erteilt werden.[2] Gleiches gilt auch für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.1 Anspruch auf ein Endzeugnis

Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Endzeugnis. Der Anspruch entsteht bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d. h. mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei tatsächlichem Ausscheiden.[1] Bereits vor diesem Beendigungszeitpunkt kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis erteilt werden, z. B. direkt nach ein...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende Formulierungen sind deshalb nicht zulässig.[3] Das Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.2 Der Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss stets Angaben über die Person des beurteilten Arbeitnehmers und die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten.[1] Die Art der Beschäftigung muss so umfassend beschrieben sein, dass sich Außenstehende eindeutig ein Gesamtbild über die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers machen und beurteilen können, ob er für die neue Stelle geeignet ist. Bei der Dau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2 Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende For...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 3 Der Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses

Der Arbeitnehmer kann die Ausstellung eines neuen Zeugnisses (nicht nur Korrektur) verlangen, wenn es falsche Tatsachen oder unrichtige Beurteilungen enthält und dadurch die Möglichkeit besteht, dass das berufliche Fortkommen des – ehemaligen – Mitarbeiters beeinträchtigt werden könnte. Die Arbeitsgerichte sind befugt, das gesamte Zeugnis zu überprüfen und u. U. selbst neu zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 4 Schadensersatzansprüche bei wahrheitswidrigen Arbeitszeugnissen

Der Arbeitnehmer kann bei schuldhafter Verletzung der Zeugnispflicht (Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung) Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber ist für die Tatsachen beweispflichtig, die der Zeugniserteilung und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem einfachen Zeugnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2 Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf – jedenfalls derzeit – nicht in elektronischer Form, etwa per E-Mail oder Telefax, ausgestellt werden.[1] Etwas anderes gilt für das Zeugnis für Auszubildende. Dieses kann seit 1.8.2024, wenn der Auszubildende dem zugestimmt hat, auch in elektronischer Form erteilt...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / Zusammenfassung

Überblick Wurde ein Arbeitszeugnis erstellt und dem Beschäftigten ausgehändigt, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber im Nachhinein feststellen muss, dass das Arbeitszeugnis falsch war. Weiter kann auch der Beschäftigte feststellen, dass bestimmte wesentliche Ausführungen nicht vollständig oder – nicht mehr – korrekt sind. Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Änderung und Widerruf

Zusammenfassung Überblick Wurde ein Arbeitszeugnis erstellt und dem Beschäftigten ausgehändigt, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber im Nachhinein feststellen muss, dass das Arbeitszeugnis falsch war. Weiter kann auch der Beschäftigte feststellen, dass bestimmte wesentliche Ausführungen nicht vollständig oder – nicht mehr – korrekt sind. Die nachfolgende Aufstellung gibt ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.3 Der Verzicht auf den Zeugnisanspruch

Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nicht auf den Anspruch auf Zeugniserteilung verzichten. Das BAG hat bisher die Frage offengelassen, ob ein anlässlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist; jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln – e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Arbeitsrecht

1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 3 Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen sind regelmäßig das Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, (Hoch-) Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise usw. Die Beschaffungskosten für diese Unterlagen trägt der Bewerber, einschließlich der erforderlichen Übermittlungskosten. Auch wenn der Arbeitgeber berechtigterweise die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen kann, ist der Bewer...mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, kommen vor allem folgende Pflichten zu: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betroffenen Arbeitnehmer vor Inbetriebnahme oder Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz.[2] Sich...mehr

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Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es genügt, wenn ein verständiger Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch geltend gemacht wird und auf welche Tatsachen sich die Forderung stützt.[1] Die Angabe der richtigen Anspruchsgrundlage ist daher nicht erforderlich.[2] Ebenso wenig gilt dies für die Darlegung der rechtlichen Vora...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Nach § 37 TVöD a. F. und muss der Anspruch in Textform geltend gemacht werden. Dies kann auch durch ein Fax geschehen. Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.3 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Rz. 63 Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien z. B. beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers, dass mit Zahlung des Gehalts für den letzten Monat und Aushändigung der Papiere sowie einem qualifizierten Zeugnis alle gegenseitigen Forderungen erledigt sind[1], erlischt gem. § 397 BGB der Teil des Urlaubsanspruchs, der über den gesetzlichen und tariflichen Anspruch hinausgeht. Dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.4 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang

Auszubildende, die von der Ausbildungsstätte aufgrund vorläufiger Zulassung für einen förderungsfähigen Studiengang eingeschrieben worden sind, erhalten Ausbildungsförderung. Diese wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulassung, längstens jedoch für 12 Monate geleistet. Betroffen sind Studenten, die sich unmittelbar nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.6 Leistungsnachweis

Vom 5. Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von folgendem Zeitpunkt an geleistet: Zeitraum, in dem der Auszubildende das Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung oder eine andere geeignete Bescheinigung vorgelegt hat. Die Zwischenprüfung muss nach den Ausbildungsbestimmungen vorgesehen sein....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6 Nachweis durch ärztliches Zeugnis

6.1 Grundsatz Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Haftung des Arbeitgebers

Eine Haftung des Arbeitgebers kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt und dem Arbeitnehmer oder dem neuen Arbeitgeber daraus ein Schaden entsteht. Für die auf die Auskunft zu verwendende Sorgfalt und ihren Wahrheitsgehalt gelten die Ausführungen über den Inhalt des Zeugnisses[1] entsprechend. Ferner haftet der Arbeitgeber gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden s. u.). Wichtig Datenschutz Bezüglich der Weitergabe von Daten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Erteilung von Auskünften des Arbeitgebers gegenüber po...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.1 Grundsatz

Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachweis einer kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.2 Ausländisches Attest

Rz. 10 Einer von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt im Allgemeinen der gleiche Beweiswert zu wie einer von einem deutschen Arzt ausgestellten Bescheinigung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

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ZErb 07/2024, Nachweis der ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer begehrt seine Eintragung als Eigentümer in das verfahrensgegenständliche Wohnungsgrundbuch. Als Eigentümerin eingetragen ist gegenwärtig Frau X, geb. am […].1948, die am […].2021 in M verstorbene Mutter des Beschwerdeführers. Die eingetragene Eigentümerin war deutsche Staatsbürgerin und hatte im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt in M/S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Internationales Erbrecht

Nachweis der Erbfolge bei Nachlässen mit Auslandsbezug Die Erbenstellung wird in Deutschland regelmäßig durch einen Erbschein nachgewiesen, der vom örtlich zuständigen Nachlassgericht erteilt wird. Ausländische Rechtsordnungen kennen vergleichbare Zeugnisse. Die EuErbVO,[1] anwendbar auf die Rechtsnachfolge von Personen, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind, Art. 83 A...mehr