Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Arbeits- und dienstrechtliche Verhältnisse

Rz. 21 Persönliche Arbeits- und Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Anders ist dies beim Tod eines Werkunternehmers; hier ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Erstellung des Werkes auf die Erben übergeht. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn der Werkvertrag auf die Person des Unternehmers selbst abgestellt ist. Verstirbt der Arbeitgeber, so ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / A. Einführung

Rz. 1 Das deutsche Zivilgesetzbuch hat den Erbschein als amtliches Zeugnis in Anlehnung an das Gesetz über die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen v. 12.3.1869 übernommen.[1] Ziel war es, ein Legitimationspapier für den oder die Erben zu schaffen, durch welches das Erbrecht und der Umfang des jeweiligen Erbteils amtlich dokumentiert werden soll.[2] Der Erbschein hat...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Verfahren

Rz. 13 Nach Eingang der Anfechtungserklärung hat das Nachlassgericht zunächst seine Zuständigkeit zu prüfen und sodann demjenigen, welchem die angefochtene Verfügung unmittelbar zustattenkommt, gem. Abs. 2 mitzuteilen. Diese Mitteilung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung.[24] Die Mitteilungspflicht gilt nur in den Fällen des Abs. 1, nicht hingeg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Nachweis des Testamentsvollstreckers für sein Amt erfolgt über das Testamentsvollstreckerzeugnis. Das Zeugnis dient dem Testamentsvollstrecker als Legitimation – gleich dem Erbschein für den Erben – im Rechtsverkehr gegenüber Dritten. Das Testamentsvollstreckeramt beginnt aber bereits in dem Zeitpunkt, in dem die Anordnung der Testamentsvollstreckung sowie die Erne...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 10 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung stellt eine erhebliche Einschränkung für den Erben dar. Deshalb ist sie nach § § 352b Abs. 2 FamFG im Erbschein zu vermerken.[18] Auf das Testamentsvollstreckerzeugnis finden nach § 2368 BGB die Regelungen des Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) entsprechende Anwendung.[19] Das Testamentsvollstreckerzeugnis genießt grds. öffentlich...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2147 ff.... / G. EuErbVO

Rz. 40 Zum 15. August 2015 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (VO 650/2012) in Kraft. Sie regelt das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle. Im Hinblick auf angeordnete Vermächtnisse ist die EuErbVO von besonderer Bedeutung. Nach deutschem Recht erwirbt der Vermächtnisnehme...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Begriff und Bedeutung des Erbscheins

Rz. 1 Der Erbschein dient als Zeugnis über die Erfolge. Er dokumentiert die Erbberechtigung und den Anteil des jeweiligen Erben am Nachlass; hingegen dürfen in den Erbschein keine Angaben über konkrete einzelne Gegenstände des Nachlasses aufgenommen werden. Ebenso dürfen im Erbschein keine Angaben über vorhandene Verbindlichkeiten verzeichnet werden.[1] Die wichtigste Aufgab...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Einziehung eines wirksam erteilten, aber unrichtigen Erbscheins dient einzig und allein dem Schutz des Rechtsverkehrs i.S.d. § 2366 BGB. Denn der erteilte Erbschein ist mit öffentlichem Glauben ausgestattet und muss deshalb umgehend eingezogen werden, sobald seine Unrichtigkeit feststeht. Nur so lässt sich der gutgläubige Erwerb vom Nichterben verhindern und somit ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Erteilungsverfahren

Rz. 4 Erteilt wird das Testamentsvollstreckerzeugnis durch das nach §§ 343, 344 FamFG örtlich zuständige Nachlassgericht, entsprechend der Erteilung des Erbscheins, wobei dabei auf die Anmerkungen zu § 2353 BGB zu verweisen ist. Nach h.M. ist auch für den Fall, dass sich ein landwirtschaftlicher Hof im Nachlass befindet, das Nachlassgericht und nicht das Landwirtschaftsgeric...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 14 Sachlich ist das Amtsgericht als Nachlassgericht nach § 2353 i.V.m § 23a GVG, § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG zuständig. Funktionell ist die Erteilung des Erbscheins Aufgabe des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Vorbehaltlich § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG, wonach die Erteilung des Erbscheins dem Richter vorbehalten ist, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Entscheidungen des Nachlassgerichts

Rz. 16 Das Nachlassgericht wird dem Erben regelmäßig nicht bestätigen, dass seine Ausschlagung wirksam oder unwirksam ist bzw. war, das muss und darf es nur im Erbscheinsverfahren.[59] Außerhalb des Erbscheinverfahrens ist das Nachlassgericht nämlich grds. nicht befugt, über die Wirksamkeit einer Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden.[60] Es besteht auch kein Bedürfnis d...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / b) Antragsberechtigung, notwendige Angaben

Rz. 17 Der Antrag auf Erteilung eines ENZ kann nach Art. 65 Abs. 1 EuErbVO von jeder der in Art. 63 Abs. 1 EuErbVO genannten Personen gestellt werden. Dies sind die Erben, dinglich berechtigte Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger. Der Kreis der antragsberechtigten Personen ist also enger als bei der Beantragung eines deutschen Erbs...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Rechtsmittel

Rz. 9 Richtiges Rechtsmittel gegen die Versagung der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, der in seinen Rechten durch die Verfügung des Nachlassgerichts beeinträchtigt wird nach § 59 Abs. 1 FamFG. Folglich ist auch der Erbe Berechtigter, jedoch dürfte seine Beschwerde gegen das ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Rechtsfolgen der Amtsbeendigung

Rz. 8 Alle Verwaltungs-, Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnisse verliert der Testamentsvollstrecker automatisch mit der Beendigung des Amts. Der Testamentsvollstrecker ist anschließend gem. §§ 666 ff., 2218 BGB zur Herausgabe des durch die Testamentsvollstreckung Erlangten und in Besitz Genommenen sowie zur Rechenschaft verpflichtet. Wird nur das Amt, nicht aber die Testam...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / IV. Sonstige Nachweise des Erbrechts/Bankverkehr

Rz. 10 Das Heimstättenfolgezeugnis als Nachweis der Heimstättennachfolge im Wege der Sondererbfolge diente bis zum 1.10.1993 zur Eintragung im Grundbuch.[30] Der Erbschein als gesetzliches Zeugnis über das Erbrecht ist in der Praxis folgerichtig auch der anerkannte Nachweis des Erbrechts. Da das Erbscheinsverfahren aber häufig längere Zeit in Anspruch nimmt, kann es empfehle...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Praktische Hinweise

Rz. 7 Zwar steht die Annahme durch den Testamentsvollstrecker in seinem freien Ermessen. Liegt aber eine vertragliche Verpflichtung zur Amtsübernahme vor, so kann dieser Anspruch eingeklagt werden.[9] Allerdings dürften in der Praxis erhebliche Probleme bestehen, denn der Testamentsvollstrecker könnte sofort kündigen und der Nachweis eines Schadens gestaltet sich dann als sc...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / c) Inhalt

Rz. 18 Der Inhalt des ENZ ist ebenfalls wesentlich umfangreicher als der eines nach deutschem Recht erteilten Erbscheins. Während ein Erbschein nach § 352 b FamFG lediglich den Erblasser, den Erben, eine Vor- und Nacherbschaft sowie eine angeordnete Testamentsvollstreckung enthalten darf, sind die Angaben in einem ENZ deutlich umfangreicher. Das ENZ muss gemäß Art. 68 EuErbV...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Zeitpunkt

Rz. 41 Der Erblasser soll gem. § 2247 Abs. 2 BGB in seinem privatschriftlichen Testament festhalten, zu welchem Zeitpunkt nach Tag, Monat und Jahr er dieses niedergeschrieben hat. Entscheidendes Datum ist dabei der Tag des Abschlusses des Testaments.[64] Die eigenhändige Datumsangabe hat dabei die Vermutung der Richtigkeit für sich; der Gegenbeweis bleibt allerdings möglich....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 4 Soll der unter Testamentsvollstreckung stehende Nacherbe verklagt werden oder will dieser klagen, so ist wegen §§ 2212, 2213 BGB lediglich der Nacherbentestamentsvollstrecker aktiv und passiv legitimiert. Das gegen ihn ergehende Urteil wirkt für und gegen den Nacherben gem. § 327 ZPO. Generell handelt es sich bei dem Vergütungsanspruch um eine Nachlassverbindlichkeit m...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 10 Wird das Amt während eines Prozesses beendet, so tritt gem. § 239 ZPO Unterbrechung ein oder kann nach § 246 ZPO auf Antrag ausgesetzt werden. Sofern Streit über die Beendigung der Testamentsvollstreckung besteht, ist nicht das Nachlassgericht, sondern vielmehr das Prozessgericht sachlich zuständig.[17] Allenfalls kann das Nachlassgericht über den Eintritt der Amtsbee...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 61 Ist die Verfügung von Todes wegen, die die Testamentsvollstreckungsanordnung beinhaltet, ungültig oder kann der ernannte Testamentsvollstrecker wegen des Mitwirkungsverbotes aus § 27 BeurkG das Amt nicht ausüben, ist die Ernennung zum Testamentsvollstrecker unwirksam. Vor Annahme des Amts sollte daher der Testamentsvollstrecker die Wirksamkeit der Verfügung von Todes ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.2 Form und Inhalt des Ablehnungsgesuchs (§ 44 ZPO)

Rz. 149 Die Vorschrift enthält mehrere, miteinander nur in losem Zusammenhang stehende Vorgaben. In den Abs. 1 und 2 sind besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen normiert. Abs. 3 legt dem abgelehnten Richter eine der Sachaufklärung dienende Mitwirkungspflicht auf. Abs. 4 bestimmt wiederum eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Sperre des § 43 ZPO überwunden werde...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.7.2 Dienstliche Äußerung (§ 44 Abs. 3 ZPO)

Rz. 195 Der Richter muss eine dienstliche Äußerung abgeben, die sich mit dem Vorbringen des Beteiligten auseinandersetzt. Dieses Zeugnis ist keine förmliche Zeugenaussage, sondern eine zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit gehörende und damit der Dienstaufsicht entzogene (BGH, Urteil v. 8.8.1986, RiZ 2/86 m. w. N.; Urteil v. 18.4.1980, RiZ [R] 1/80) schriftliche oder m...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 3.4 Beispiel 4: Bericht für externe Geschäftspartner

Die Beziehung zur Hausbank gewinnt in Zukunft aufgrund von Basel II noch mehr an Bedeutung und sollte deshalb entsprechend gepflegt werden. Dabei geht es weniger darum, die Bank mit den erforderlichen Unterlagen für die eigentlichen Prüfungen zu versorgen. Wichtiger ist vielmehr, im Anschluss an die Prüfung Daten und Informationen bereitzustellen, die eine laufende Kommunika...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / f) Verletztes Kind

Rz. 716 Problematisch wird die Sollprognose bei verletzten Kindern, die ihre Schul- oder Ausbildungszeit noch nicht oder nur zum Teil zum Abschluss gebracht haben, als der Unfall geschah. Rz. 717 Diese Prognose wird umso schwieriger, je weniger Tatsachen zur Verfügung stehen, die einen Schluss auf die berufliche Zukunft zulassen. Da in solchen Fällen oft weder eine kontinuier...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 4. Zinsen

Rz. 89 Der Schmerzensgeldanspruch entsteht mit dem Schadensereignis. Das schließlich – gerichtlich oder außergerichtlich – als angemessen zuerkannte Schmerzensgeld gilt als von Anfang an geschuldet (BGH 1965, 380). Zinsen sind demnach vom Verzugszeitpunkt an zu zahlen (BGH NJW 1965, 1374). Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer kann erst durch Fristsetzung in Verzug ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Rücknahme... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 13.6.2017 verstorben, er hinterlässt seine Witwe und zwei Kinder. Am 15.5.2016 errichtete der Erblasser ein handschriftliches Testament, in dem er unter anderem eine Testamentsvollstreckung anordnete und den Beteiligten zu 1, … , als Testamentsvollstrecker ernannte. Nach dem Tod des Erblassers kam es zum Streit über die Wirksamkeit der angeordneten Te...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / III. Zeit- und Ortsangabe

Rz. 14 Im Hinblick auf die Angabe zu Ort und Zeitpunkt der letztwilligen Verfügung begnügt sich das Gesetz in § 2247 Abs. 2 BGB mit einer Sollvorschrift. Aus Beweisgründen ist die Angabe von Zeit und Ort dringend zu empfehlen. Insbesondere durch die Angabe der zeitlichen Komponente können Zweifel über die Wirksamkeit ausgeräumt werden. So können sich Zweifel über die Wirksam...mehr

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Digitale Signatur / 3.3 Signaturen juristischer Personen

Die zweite wesentliche Erleichterung der eIDAS-VO liegt darin, dass jetzt nicht mehr ausschließlich natürliche Personen qualifiziert elektronisch unterschreiben können, sondern auch juristische Personen. Zu diesem Zweck wird das elektronische Siegel eingeführt. Dieses Siegel dient zum einen als Herkunftsnachweis und zum anderen stellt es die Unversehrtheit der Dokumente sich...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 4. Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 12 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landw. Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Bewertungsbasis...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 3. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB – Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen

Rz. 16 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn sich der Abkömmling eines Verbrechens im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht macht hat, wobei eine strafgerichtliche Verurteilung nicht erforderlich ist.[26] Ob ein schweres Verge...mehr

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zfs 12/2019, Regulierungszu... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die geltend gemachte Werklohnforderung i.H.v. 21.773,23 EUR ist durch die Hilfsaufrechnung des Bekl. wegen des brandbedingten Totalschadens an dem Feldhäcksler gem. §§ 387, 389 BGB erloschen. Das Schreiben der Versicherung vom 17.2.2015 stellt ein sowohl den Versicherer als auch die Kl. als Versicherungsnehmerin verpflichtendes deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber d...mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel

Leitsatz 1. Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur. 2. Geht mit der Trägerschaft an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht über, handelt es sich um den Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben i.S. des § 4 Nr. 1 GrEStG. Normenkette § 4 Nr. 1 GrEStG, Art. 7 Abs. 4 GG, § 13 Th...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / c) Reparierter bekannter Vorschaden

Rz. 43 Ist ein Vorschaden bekannt und repariert worden, gelten die zur Fallgruppe b) dargestellten Hinweise. Die Bestätigung eines Sachverständigen, ein früherer Vorschaden sei beseitigt worden, genügt allerdings nicht, wenn – wie in der Praxis häufig – nur aufgrund einer Sichtprüfung die Reparatur bestätigt wird.[137] Ebenso wenig genügen erkennbar unvollständige oder wider...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / b) Muster: Wider- und Drittwiderklage

Rz. 76 Muster 11.22: Wider- und Drittwiderklage Muster 11.22: Wider- und Drittwiderklage Widerklage In Sachen des Herrn C. _________________________ aus _________________________ – Kläger und Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen – Beklagte und zu 1. Widerkläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 5. Muster: Klage des Versicherungsnehmers gegen die Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung

Rz. 29 Muster 17.3: Klage des Versicherungsnehmers gegen die Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung Muster 17.3: Klage des Versicherungsnehmers gegen die Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 2. Muster: Klageschrift

Rz. 20 Muster 11.7: Klageschrift Muster 11.7: Klageschrift An das Amtsgericht _________________________ _________________________ Klage des/der _________________________ aus _________________________ – Kläger/in – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegenmehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / C. Checkliste 3: Außervertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten und Dritten

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 37 Die zuständige Behörde stellt, sobald sie die zu bezeugenden Umstände festgestellt hat und weder Einwände gegen den zu bescheinigenden Inhalt rechtshängig sind noch eine Entscheidung ergangen ist, die mit dem Zeugnis unvereinbar ist, gem. Art. 67 Abs. 1 S. 2 EuErbVO unverzüglich das ENZ aus. Sie hat[29] dafür ein von einem Ausschuss erstelltes einheitliches Formblatt ...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Korrektur unrichtiger Zeugnisse

Rz. 40 Schreibfehler im ENZ berichtigt die Ausstellungsbehörde von Amts wegen und auf Antrag eines Betroffenen, Art. 71 Abs. 1 EuErbVO. Bei sonstigen – also inhaltlichen – Fehlern erfolgt ausschließlich auf Antrag eine Änderung oder ein Widerruf des ENZ. Eine Berichtigung von Amts wegen kommt nur dann in Betracht, wenn diese nach dem für die Behörde geltenden innerstaatliche...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Voraussetzungen für den Gutglaubensschutz

Rz. 15 Wer sich auf den Schutz des guten Glaubens beruft, muss gem. Art. 69 Abs. 3 und 4 EuErbVO "auf der Grundlage der in dem Zeugnis enthaltenen Angaben" gehandelt haben. Ihm muss also der Inhalt des ENZ – z.B. über eine von der Behörde ausgestellte Abschrift – bekanntgemacht worden sein (konkreter Gutglaubensschutz). Nach der Rechtsprechung zum BGB-Erbschein hingegen genü...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Antragsberechtigung

Rz. 29 Den Antrag auf Ausstellung eines ENZ können die Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter stellen, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Rz. 30 Bei der Antragstellung "können" gem. Art. 65 Abs. 2 EuErbVO die Antragsberechtigten ein Formblatt verwenden, welches gem. Art. 81 EuErbVO in einer Durchführungsverordnun...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Vollzertifikat und Teilzertifikat

Rz. 5 Art. 39 des Kommissionsentwurfs vom 14.10.2009 sah noch ausdrücklich die Möglichkeit vor, ein "Teilzeugnis" zu beantragen, das nur einzelne Rechte an dem Nachlass ausweist.[2] Die endgültige Fassung der EuErbVO enthält diese Vorschrift nicht mehr. Dennoch ergeben sich m.E. Hinweise darauf, dass nicht in jedem Fall das gesamte Formblatt auszufüllen ist. So wird man scho...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnis

Rz. 137 Soll bei Anwendung englischen Erbrechts von einem nach Art. 4 bzw. Art. 10 Abs. 1 EuErbVO international zuständigen deutschen Nachlassgericht ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) erteilt werden, ist die in Rdn 134 dargestellte sachenrechtliche Rechtslage ebenfalls zu beachten. Aufgrund des Zwecks des ENZ und der Einschränkung auf "Vermächtnisnehmer mit unmittelbare...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens

Rz. 110 Wie dargestellt (siehe Rdn 22 ff.), folgt England dem kollisionsrechtlichen Prinzip, dass auch bei ausländischem Erbstatut der inländische Nachlass nur durch einen personal reprentative nach englischem Recht (als lex fori) abgewickelt werden darf, so dass eine Anerkennung ausländischer Erbschaftszeugnisse generell ausscheidet.[126] Da diese Nachlassabwickler aufgrund...mehr

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Frankreich / a) Umsetzungsgesetz zur EuErbVO

Rz. 43 Mit Dècret n°2015–1395 du 2 novembre 2015 hat der französische Gesetzgeber die (nötigsten) Umsetzungsregelungen für die EuErbVO geschaffen. In den Code de procèdure civil (C.P.C.) wurde ein eigener Abschnitt (Art. 1381–1 bis Art. 1381–4) zum Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ – bzw. cértificat successoral européen – CSE) eingeführt. Wie erwartet liegt nach Art. 1381–1 ...mehr