Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Liposuktion

Aufwendungen für Liposuktion (Fettabsaugung) sind keine ag Belastungen, wenn nicht die medizinische Notwendigkeit durch ein zuvor erstelltes amtsärztliches Attest oder ein Zeugnis des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse nachgewiesen wurde (§ 64 Abs 2 Nr 2 EStDV; s auch FG SchlH EFG 2015, 33, bestätigt durch BFH BStBl II 2015, 803; FG RP EFG 2016, 1704; offen gelassen BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Asbest

Aufwendungen für die Erneuerung eines asbesthaltigen Daches sind ag Belastungen. Mögliche Wertverbesserungen müssen jedoch abgezogen werden (BFH BStBl II 2002, 240; FG D'dorf EFG 1999, 1075; ebenso Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Schadstoffbeseitigung"). Ein formalisierter Nachweis, wie er früher vorgesehen war (s zB BFH BStBl II 2002, 240), ist nicht mehr erforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sanierungsmaßnahme

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen sind dann als ag Belastung zu berücksichtigen, wenn von zB Formaldehyd- u Holzschutzmittelausgasungen sowie von Asbestbelastungen gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen (BFH BStBl II 2012, 570). Der Nachweis war nach bisheriger Rspr durch ein vor der Sanierung erstelltes, amtliches technisches Gutacht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Vollstreckungstitel

Rz. 13a Der Gläubiger hat eine vollstreckbare Ausfertigung vorzulegen, aus dem sich die zu vollstreckende unvertretbare Handlung ergibt. Der Titel ist nur dann zur Vollstreckung geeignet, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (LAG Berlin, BB 2018, 1331; BAG, JurBüro 2017, 497: Arbeitszeugnis). Das erfordert grundsätzlich, dass sich der zu vollstreckende Anspruch aus de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 10 Herauszugeben sein muss eine bestimmte bewegliche Sache (AG Coburg, DGVZ 1995, 77). Bei unbeweglichen Sachen gilt § 885 ZPO. Es genügt allerdings, dass die Sache mit der Wegnahme beweglich wird, sofern die konkrete Wegnahme seitens des Gerichtsvollziehers möglich ist (MünchKomm/ZPO-Gruber, § 883 Rn. 14). Die Verpflichtung zur Herausgabe kann in einem Urteil, aber auch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Ärztliches Attest

Rz. 10 Der Schuldner muss Umfang und Dauer seiner Haftunfähigkeit durch Vorlage eines qualifizierten, auf seine Kosten zu erstellenden amtsärztlichen Gutachtens (a. A. Hausarztattest ist ausreichend; ggf. erfolgt in Ausnahmefällen Einstellung nach § 765a ZPO: AG Bensheim, DGVZ 2004, 76; Vorlage eines amtsärztlichen Attestes kann nicht verlangt werden: LG Hannover, DGVZ 1982,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Muster – Klage auf vorzugsweise Befriedigung mit Antrag nach § 805 Abs. 4 ZPO

Rz. 34 An das Amts-/Landgericht Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO Antrag nach § 805 Abs. 4 ZPO – Bitte sofort vorlegen! In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) wegen vorzugsweiser Befriedigung, § 805 ZPO Streitwert: ... erhebe ich namens und in Vollmacht des Klägers Klage gegen den Beklagten mit dem Antrag, zu erkennen: Der Kläger ist vor dem Beklagten bis zum Betrag in Höhe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Einziehungsklage gegen Drittschuldner auf Arbeitslohn

Rz. 26 An das Arbeitsgericht Klage mit Streitverkündung In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) Streitverkündender: ... wegen Zahlung von Arbeitslohn bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in seiner Vollmacht Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen hieraus seit dem ... zu zahlen, für die Zukunft, und zwar für die D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 16 Muster – Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels

Rz. 42 An das Amts-/Landgericht Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, gegen den Schuldner wegen Verstoßes gegen das Verbot ... (genaue Bezeichnung) ein Ordnungsgeld und – für den Fall, dass dies nicht beigetrieben we...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Verfahren zur Aufbewahrung / Liquidierung von vorgefundenen beweglichen Sachen (Abs. 4)

Rz. 11 Satz 1 bestimmt die Voraussetzungen für die Verwertung der bei der Vollstreckung vorgefundenen beweglichen Sachen. Der Gläubiger hat die beweglichen Sachen einen Monat zu verwahren. Werden sie binnen dieser Frist nicht abgefordert, kann er sie verwerten. Rz. 12 Satz 2 regelt, nach welchen Vorschriften die Verwertung der beweglichen Sachen zu erfolgen hat. Die Regelung ...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. EU-Regelung

Wenn jemand in Deutschland einen Erbschein beantragt, werden neben dem Antragsteller andere Beteiligte nur beschränkt hinzugezogen (vgl. § 345 Abs. 1 FamFG); eine Veröffentlichung des Antrags etwa im eBAnz erfolgt nicht, obwohl die Existenz anderer Testamente denkbar ist. Anders ist es theoretisch beim Europäischen Nachlasszeugnis. Wer ein solches Zeugnis beantragt, soll[52]...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Zeugnis der Erbfolge

Rz. 4 Der Inhalt des Erbscheins soll die konkrete Erbfolge mit oder ohne Beschränkungen durch den Erblasser bezeugen. Durch den Erbschein als amtliches Zeugnis über das Erbrecht wird dem Erben der Nachlass zugeordnet. Es wird dem oder den Erben bescheinigt, dass er/sie Erbe/n eines bestimmten Erblassers, also dessen Rechtsnachfolger, geworden ist/sind. Der Erblasser ist mit ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Inhalt des Zeugnisses

Rz. 3 In § 354 Abs. 2 FamFG sind nunmehr die früher in § 2368 Abs. 2 BGB enthaltenen Regelungen hinsichtlich möglicher Beschränkungen des Testamentsvollstreckers genannt. Das Testamentsvollstreckerzeugnis hat die Person des Testamentsvollstreckers exakt zu bezeichnen (im Gegensatz zu den Angaben des Testamentsvollstreckers im Erbschein nach § 352b Abs. 2 FamFG), also insbeson...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Einziehung/Kraftloserklärung

Rz. 10 Die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses hat als reine Verfahrenshandlung keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Amts, also der Testamentsvollstreckung als solcher. Der Konnex besteht ausschließlich in umgekehrter Richtung: Wenn eine Testamentsvollstreckung – ganz oder bezüglich eines Testamentsvollstreckers – beendet ist, ist das erteilte...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

1Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Rechtsvermutung/Beweiskraft

Rz. 6 In§ 2368 S. 2 BGB wird ausdrücklich auf die Anwendung sämtlicher Vorschriften über den Erbschein hingewiesen, mithin also insbesondere auch auf die Vorschriften §§ 2365, 2366 BGB. Der Dritte darf im Rechtsverkehr auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, sowohl auf die Angaben über die Person des Testamentsvollstreckers als auch über seine Befugnisse, bzw. negativ ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / d) Wirkung

Rz. 20 Das ENZ dient dazu, grenzüberschreitende Nachlassfälle einfacher abwickeln zu können, und stellt folglich einen weiteren Schritt in der Vereinheitlichung von europäischem Recht dar. Art. 63 Abs. 1 EuErbVO regelt, dass sich Erben, dingliche Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter unmittelbar durch das ENZ auf ihre Rechtsstellung berufen können. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Arbeits- und dienstrechtliche Verhältnisse

Rz. 21 Persönliche Arbeits- und Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Anders ist dies beim Tod eines Werkunternehmers; hier ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Erstellung des Werkes auf die Erben übergeht. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn der Werkvertrag auf die Person des Unternehmers selbst abgestellt ist. Verstirbt der Arbeitgeber, so ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Verfahren

Rz. 13 Nach Eingang der Anfechtungserklärung hat das Nachlassgericht zunächst seine Zuständigkeit zu prüfen und sodann demjenigen, welchem die angefochtene Verfügung unmittelbar zustattenkommt, gem. Abs. 2 mitzuteilen. Diese Mitteilung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung.[24] Die Mitteilungspflicht gilt nur in den Fällen des Abs. 1, nicht hingeg...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / A. Einführung

Rz. 1 Das deutsche Zivilgesetzbuch hat den Erbschein als amtliches Zeugnis in Anlehnung an das Gesetz über die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen v. 12.3.1869 übernommen.[1] Ziel war es, ein Legitimationspapier für den oder die Erben zu schaffen, durch welches das Erbrecht und der Umfang des jeweiligen Erbteils amtlich dokumentiert werden soll.[2] Der Erbschein hat...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Nachweis des Testamentsvollstreckers für sein Amt erfolgt über das Testamentsvollstreckerzeugnis. Das Zeugnis dient dem Testamentsvollstrecker als Legitimation – gleich dem Erbschein für den Erben – im Rechtsverkehr gegenüber Dritten. Das Testamentsvollstreckeramt beginnt aber bereits in dem Zeitpunkt, in dem die Anordnung der Testamentsvollstreckung sowie die Erne...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Einziehung eines wirksam erteilten, aber unrichtigen Erbscheins dient einzig und allein dem Schutz des Rechtsverkehrs i.S.d. § 2366 BGB. Denn der erteilte Erbschein ist mit öffentlichem Glauben ausgestattet und muss deshalb umgehend eingezogen werden, sobald seine Unrichtigkeit feststeht. Nur so lässt sich der gutgläubige Erwerb vom Nichterben verhindern und somit ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Begriff und Bedeutung des Erbscheins

Rz. 1 Der Erbschein dient als Zeugnis über die Erfolge. Er dokumentiert die Erbberechtigung und den Anteil des jeweiligen Erben am Nachlass; hingegen dürfen in den Erbschein keine Angaben über konkrete einzelne Gegenstände des Nachlasses aufgenommen werden. Ebenso dürfen im Erbschein keine Angaben über vorhandene Verbindlichkeiten verzeichnet werden.[1] Die wichtigste Aufgab...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2147 ff.... / G. EuErbVO

Rz. 40 Zum 15. August 2015 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (VO 650/2012) in Kraft. Sie regelt das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle. Im Hinblick auf angeordnete Vermächtnisse ist die EuErbVO von besonderer Bedeutung. Nach deutschem Recht erwirbt der Vermächtnisnehme...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 14 Sachlich ist das Amtsgericht als Nachlassgericht nach § 2353 i.V.m § 23a GVG, § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG zuständig. Funktionell ist die Erteilung des Erbscheins Aufgabe des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Vorbehaltlich § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG, wonach die Erteilung des Erbscheins dem Richter vorbehalten ist, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Entscheidungen des Nachlassgerichts

Rz. 16 Das Nachlassgericht wird dem Erben regelmäßig nicht bestätigen, dass seine Ausschlagung wirksam oder unwirksam ist bzw. war, das muss und darf es nur im Erbscheinsverfahren.[59] Außerhalb des Erbscheinverfahrens ist das Nachlassgericht nämlich grds. nicht befugt, über die Wirksamkeit einer Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden.[60] Es besteht auch kein Bedürfnis d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 10 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung stellt eine erhebliche Einschränkung für den Erben dar. Deshalb ist sie nach § § 352b Abs. 2 FamFG im Erbschein zu vermerken.[18] Auf das Testamentsvollstreckerzeugnis finden nach § 2368 BGB die Regelungen des Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) entsprechende Anwendung.[19] Das Testamentsvollstreckerzeugnis genießt grds. öffentlich...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / b) Antragsberechtigung, notwendige Angaben

Rz. 17 Der Antrag auf Erteilung eines ENZ kann nach Art. 65 Abs. 1 EuErbVO von jeder der in Art. 63 Abs. 1 EuErbVO genannten Personen gestellt werden. Dies sind die Erben, dinglich berechtigte Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger. Der Kreis der antragsberechtigten Personen ist also enger als bei der Beantragung eines deutschen Erbs...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Erteilungsverfahren

Rz. 4 Erteilt wird das Testamentsvollstreckerzeugnis durch das nach §§ 343, 344 FamFG örtlich zuständige Nachlassgericht, entsprechend der Erteilung des Erbscheins, wobei dabei auf die Anmerkungen zu § 2353 BGB zu verweisen ist. Nach h.M. ist auch für den Fall, dass sich ein landwirtschaftlicher Hof im Nachlass befindet, das Nachlassgericht und nicht das Landwirtschaftsgeric...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Rechtsmittel

Rz. 9 Richtiges Rechtsmittel gegen die Versagung der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, der in seinen Rechten durch die Verfügung des Nachlassgerichts beeinträchtigt wird nach § 59 Abs. 1 FamFG. Folglich ist auch der Erbe Berechtigter, jedoch dürfte seine Beschwerde gegen das ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Zeitpunkt

Rz. 41 Der Erblasser soll gem. § 2247 Abs. 2 BGB in seinem privatschriftlichen Testament festhalten, zu welchem Zeitpunkt nach Tag, Monat und Jahr er dieses niedergeschrieben hat. Entscheidendes Datum ist dabei der Tag des Abschlusses des Testaments.[64] Die eigenhändige Datumsangabe hat dabei die Vermutung der Richtigkeit für sich; der Gegenbeweis bleibt allerdings möglich....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 4 Soll der unter Testamentsvollstreckung stehende Nacherbe verklagt werden oder will dieser klagen, so ist wegen §§ 2212, 2213 BGB lediglich der Nacherbentestamentsvollstrecker aktiv und passiv legitimiert. Das gegen ihn ergehende Urteil wirkt für und gegen den Nacherben gem. § 327 ZPO. Generell handelt es sich bei dem Vergütungsanspruch um eine Nachlassverbindlichkeit m...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 10 Wird das Amt während eines Prozesses beendet, so tritt gem. § 239 ZPO Unterbrechung ein oder kann nach § 246 ZPO auf Antrag ausgesetzt werden. Sofern Streit über die Beendigung der Testamentsvollstreckung besteht, ist nicht das Nachlassgericht, sondern vielmehr das Prozessgericht sachlich zuständig.[17] Allenfalls kann das Nachlassgericht über den Eintritt der Amtsbee...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / IV. Sonstige Nachweise des Erbrechts/Bankverkehr

Rz. 10 Das Heimstättenfolgezeugnis als Nachweis der Heimstättennachfolge im Wege der Sondererbfolge diente bis zum 1.10.1993 zur Eintragung im Grundbuch.[30] Der Erbschein als gesetzliches Zeugnis über das Erbrecht ist in der Praxis folgerichtig auch der anerkannte Nachweis des Erbrechts. Da das Erbscheinsverfahren aber häufig längere Zeit in Anspruch nimmt, kann es empfehle...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 61 Ist die Verfügung von Todes wegen, die die Testamentsvollstreckungsanordnung beinhaltet, ungültig oder kann der ernannte Testamentsvollstrecker wegen des Mitwirkungsverbotes aus § 27 BeurkG das Amt nicht ausüben, ist die Ernennung zum Testamentsvollstrecker unwirksam. Vor Annahme des Amts sollte daher der Testamentsvollstrecker die Wirksamkeit der Verfügung von Todes ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Rechtsfolgen der Amtsbeendigung

Rz. 8 Alle Verwaltungs-, Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnisse verliert der Testamentsvollstrecker automatisch mit der Beendigung des Amts. Der Testamentsvollstrecker ist anschließend gem. §§ 666 ff., 2218 BGB zur Herausgabe des durch die Testamentsvollstreckung Erlangten und in Besitz Genommenen sowie zur Rechenschaft verpflichtet. Wird nur das Amt, nicht aber die Testam...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Praktische Hinweise

Rz. 7 Zwar steht die Annahme durch den Testamentsvollstrecker in seinem freien Ermessen. Liegt aber eine vertragliche Verpflichtung zur Amtsübernahme vor, so kann dieser Anspruch eingeklagt werden.[9] Allerdings dürften in der Praxis erhebliche Probleme bestehen, denn der Testamentsvollstrecker könnte sofort kündigen und der Nachweis eines Schadens gestaltet sich dann als sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / c) Inhalt

Rz. 18 Der Inhalt des ENZ ist ebenfalls wesentlich umfangreicher als der eines nach deutschem Recht erteilten Erbscheins. Während ein Erbschein nach § 352 b FamFG lediglich den Erblasser, den Erben, eine Vor- und Nacherbschaft sowie eine angeordnete Testamentsvollstreckung enthalten darf, sind die Angaben in einem ENZ deutlich umfangreicher. Das ENZ muss gemäß Art. 68 EuErbV...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.2 Form und Inhalt des Ablehnungsgesuchs (§ 44 ZPO)

Rz. 149 Die Vorschrift enthält mehrere, miteinander nur in losem Zusammenhang stehende Vorgaben. In den Abs. 1 und 2 sind besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen normiert. Abs. 3 legt dem abgelehnten Richter eine der Sachaufklärung dienende Mitwirkungspflicht auf. Abs. 4 bestimmt wiederum eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Sperre des § 43 ZPO überwunden werde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.7.2 Dienstliche Äußerung (§ 44 Abs. 3 ZPO)

Rz. 195 Der Richter muss eine dienstliche Äußerung abgeben, die sich mit dem Vorbringen des Beteiligten auseinandersetzt. Dieses Zeugnis ist keine förmliche Zeugenaussage, sondern eine zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit gehörende und damit der Dienstaufsicht entzogene (BGH, Urteil v. 8.8.1986, RiZ 2/86 m. w. N.; Urteil v. 18.4.1980, RiZ [R] 1/80) schriftliche oder m...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 3.4 Beispiel 4: Bericht für externe Geschäftspartner

Die Beziehung zur Hausbank gewinnt in Zukunft aufgrund von Basel II noch mehr an Bedeutung und sollte deshalb entsprechend gepflegt werden. Dabei geht es weniger darum, die Bank mit den erforderlichen Unterlagen für die eigentlichen Prüfungen zu versorgen. Wichtiger ist vielmehr, im Anschluss an die Prüfung Daten und Informationen bereitzustellen, die eine laufende Kommunika...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / f) Verletztes Kind

Rz. 716 Problematisch wird die Sollprognose bei verletzten Kindern, die ihre Schul- oder Ausbildungszeit noch nicht oder nur zum Teil zum Abschluss gebracht haben, als der Unfall geschah. Rz. 717 Diese Prognose wird umso schwieriger, je weniger Tatsachen zur Verfügung stehen, die einen Schluss auf die berufliche Zukunft zulassen. Da in solchen Fällen oft weder eine kontinuier...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 4. Zinsen

Rz. 89 Der Schmerzensgeldanspruch entsteht mit dem Schadensereignis. Das schließlich – gerichtlich oder außergerichtlich – als angemessen zuerkannte Schmerzensgeld gilt als von Anfang an geschuldet (BGH 1965, 380). Zinsen sind demnach vom Verzugszeitpunkt an zu zahlen (BGH NJW 1965, 1374). Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer kann erst durch Fristsetzung in Verzug ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Rücknahme... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 13.6.2017 verstorben, er hinterlässt seine Witwe und zwei Kinder. Am 15.5.2016 errichtete der Erblasser ein handschriftliches Testament, in dem er unter anderem eine Testamentsvollstreckung anordnete und den Beteiligten zu 1, … , als Testamentsvollstrecker ernannte. Nach dem Tod des Erblassers kam es zum Streit über die Wirksamkeit der angeordneten Te...mehr

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Digitale Signatur / 3.3 Signaturen juristischer Personen

Die zweite wesentliche Erleichterung der eIDAS-VO liegt darin, dass jetzt nicht mehr ausschließlich natürliche Personen qualifiziert elektronisch unterschreiben können, sondern auch juristische Personen. Zu diesem Zweck wird das elektronische Siegel eingeführt. Dieses Siegel dient zum einen als Herkunftsnachweis und zum anderen stellt es die Unversehrtheit der Dokumente sich...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 4. Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 12 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landw. Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Bewertungsbasis...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / III. Zeit- und Ortsangabe

Rz. 14 Im Hinblick auf die Angabe zu Ort und Zeitpunkt der letztwilligen Verfügung begnügt sich das Gesetz in § 2247 Abs. 2 BGB mit einer Sollvorschrift. Aus Beweisgründen ist die Angabe von Zeit und Ort dringend zu empfehlen. Insbesondere durch die Angabe der zeitlichen Komponente können Zweifel über die Wirksamkeit ausgeräumt werden. So können sich Zweifel über die Wirksam...mehr