Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbringen(lassen)

Rz. 31 [Autor/Stand] Verbringen ist der Sammelbegriff für das Einführen, Ausführen und Durchführen (vgl. z.B. § 3 Abs. 2 Nr. 36 StrlSchV; § 3 Abs. 3 Nr. 1 SprengG)[2]. Auch insoweit sind die einzelnen Legaldefinitionen nicht einheitlich (vgl. nur § 2 Abs. 2 BtMG: "Der Einfuhr oder Ausfuhr eines Betäubungsmittels steht jedes sonstige Verbringen in den oder aus dem Geltungsber...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Begehungsweise

Rz. 11 [Autor/Stand] Neben dem klassischen Schmuggel treten zunehmend Formen des Intelligenzschmuggels auf[2]. Das Hauptbetätigungsfeld des Schmugglers liegt überwiegend nicht mehr an der "grünen Grenze", sondern im regulären grenzüberschreitenden Verkehr. Verbotswidrige Verbringungen sind von größter praktischer Bedeutung und gehören inzwischen zu einem der Hauptbetätigungs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Maßgebliche Tätigkeiten

Tz. 29 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei den maßgeblichen Tätigkeiten handelt es sich um diejenigen Aktivitäten eines Beteiligungsunternehmens, welche die (schwankenden) Renditen maßgeblich beeinflussen bzw. auf deren Basis das Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erwirtschaftet (vgl. auch IFRS 10.10 iVm. IFRS 10.B3 (b) und B5). Damit handelt es sich bei den maßgeblichen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verbringungsverbote

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Verbot, dessen Schutz § 372 AO sicherstellen soll, muss durch Gesetz, eine auf Gesetz beruhende Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EU (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV, näher Rz. 22 ff.)[2] angeordnet sein[3]. Verwaltungsanordnungen – dies versteht sich unter der Geltung des Rechtsstaatsprinzips von selbst ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Subjektiver Tatbestand

Rz. 53 [Autor/Stand] Der Täter muss hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale (bedingt) vorsätzlich handeln. Es gilt das zu § 370 Rz. 619 ff., 645 ff. Gesagte entsprechend. Im Einzelnen muss der Täter als sicher voraussehen oder für möglich halten und für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nehmen, dass es sich um einen Gegenstand i.S.d. § 372 AO handelt, dass bzgl. d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Leistung einer Geldrente

Rz. 75 In drei Ausnahmefällen kann jedoch der Anspruch auf Familienunterhalt auf die Zahlung einer Geldrente gerichtet sein: Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen Geldbetrag, über den er zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse frei verfügen kann.[88] Dieser Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens beider Partner als Taschengeld steht bei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Krankheit oder Gebrechen

Rz. 440 Für den nachehelichen Unterhalt gilt gem. § 1572 BGB , dass dann von einem (früheren) Ehepartner eine angemessene Erwerbstätigkeit nicht oder nur teilweise zu erwarten ist, wenn dieser wegen Krankheit, eines anderen Gebrechens oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande ist, in angemessener Weise für sich selbst zu sorgen. Rz. 441 Die Krankheit mu...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 285 Mutwillig ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, negativ auswirkt. Ein solches tatbestandsrelevantes Verhalten kann z.B. dann vorliegen,mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Fälle des konkreten Mehrbedarfs

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Krankheit, Gebrechen, körperliche oder geistige Schwäche

Rz. 1199 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht (§ 1247 Abs. 2 RVO bzw. § 42 Abs. 1 S. 1 BBG). Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[1239] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Handlungsbedarf

Vorsorgevollmachten sind im Zweifel auszulegen und daher weiter wirksam, auch wenn sie die alten Paragrafen und die Worte "zum Wohl" enthalten. Sollte eine Vorsorgevollmacht bisher ausführlich formuliert sein und auch das Wohl-Erfordernis enthalten haben, sollte dies für die Zukunft geändert werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte eine Paragrafennennung (mit den neuen P...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.1 Isolierte Umgangsvereinbarung

Vereinbarungen zum Umgang sind für sich nicht formbedürftig. Sie werden in den überwiegenden Fällen zwischen den Eltern abgesprochen und in der Praxis sich verändernden Bedingungen angepasst. Es ist in Fällen bestehender Spannungen und schwieriger Kommunikation aber sinnvoll, nicht nur grundsätzlich den Umgang des Kindes mit dem nicht überwiegend mit ihm zusammenlebenden Elte...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.1 Einstweilige Anordnung zum Umgang der Eltern

Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 Abs. 2 BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Arzneimittel

Zusammenfassung Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel...mehr

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Arzneimittel / 2.2 Bagatell-Arzneimittel

Folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs. 1 Satz 6 SGB V bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen: Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mit...mehr

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Arzneimittel / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht verschreibun...mehr

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Arzneimittel / 3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV, SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung

Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 3 Tagen nach Antragseingang zu entscheiden.[1] Erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen de...mehr

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Arzneimittel / 7.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Apothekeneinkaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbefreite Arzneimi...mehr

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Arzneimittel / 2 Ausgeschlossene Arzneimittel

2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)...mehr

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Arzneimittel / 2.5 Off-Label-Use Arzneimittel

Off-Label-Use bezeichnet die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten. Ein Fertigarzneimittel kann auch im Off-Label-Use grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten ist jedoch zulässig mit Zustimmung d...mehr

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Arzneimittel / 10.2 Inhalt

In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind.mehr

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Arzneimittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

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Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

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Arzneimittel / 7.2 Rabattverträge

Für Medikamente aus Rabattverträgen können die Krankenkassen ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien.[1] Bei den Rabattverträgen handeln die Krankenkassen mit den Herstellern günstige Preise für bestimmte Arzneimittel aus. Die Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Generika abzugeben, es sei denn, der Austausch wur...mehr

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Arzneimittel / 10.1 Anspruch

Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29 a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Medikationsplan ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 6 Festbeträge

Therapeutisch gleichwertige Arzneimittel werden in Festbetragsgruppen zusammengefasst, ohne dass dies Einfluss auf die Therapiemöglichkeiten hat. Wurde für Arzneimittel ein Festbetrag festgesetzt[1], trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags. Wünscht der Versicherte die Verordnung eines teureren Präparats, muss er den Betrag, der über den Festbetrag hina...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7 Zuzahlung

Für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel, für Verbandmittel sowie für in die Arzneimittelversorgung einbezogene Mittel oder Medizinprodukte ist eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungspflicht gilt nur für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.[1] Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR und maximal d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 1 Anspruch

Für Versicherte besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V oder durch die Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen sind, und auf die Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Als Arzneimittel gelten nur Mittel, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) als solche zugelassen, regist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.3 Lifestyle-Präparate

Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität sind gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V ausgeschlossen. Dies sind Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist oder die aufgrund ihrer Zweckbestimmung insbesondere nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten dienen, zur individuellen Bedürfnisbefriedigung oder zur Aufwertung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.1 Aut-Idem

Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht nicht, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4 Verordnung

4.1 Aut-Idem Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.3 Aktualisierung

Der Arzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.2 Kontinuierliche Arzneimittelversorgung

Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu 3x sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Ap...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3 Cannabis

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.[1] 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein aner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.6 Negativliste

Nach § 34 Abs. 3 SGB V dürfen unwirtschaftliche Arzneimittel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als unwirtschaftlich gelten Mittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8 Wahlmöglichkeit

Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet den Listenpreis des raba...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10 Medikationsplan

10.1 Anspruch Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29 a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Med...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3 Besondere Entscheidungsfristen

3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV, SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 5 Medizinprodukte

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen u. a. zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind.[1] Im Unterschied zu Arzneimitteln erfolgt die Haupt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.4 Diätetische Lebensmittel/Krankenkost

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und diätetische Lebensmittel, einschließlich Produkten für Säuglinge oder Kleinkinder, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben aber Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.3 E-Rezept

Ab September 2022 ist eine stufenweise Rollout-Phase zur Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorgesehen. Der Start erfolgt in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein bei gleichzeitiger bundesweiter Nutzungsmöglichkeit. So besteht dann auch bundesweit für alle Apotheken eine Verpflichtung zur Einlösung von E-Rezepten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes mit Verweis auf Nebenwirkungen und den Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.2 Genehmigung der Krankenkasse

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse. Diese ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.4 Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern und aktualisieren zu lassen.[1] Zur erstmaligen Nutzung des eMP ist grundsätzlich neben der eGK auch die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN zur eGK wird von der Krankenkasse vergeben....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.2 Verordnung in allen anderen Fällen

In allen nicht im Abschn. 3.3.1 genannten Verordnungsfällen ist abweichend von der sonst üblichen 3-wöchigen Bearbeitungsfrist[1] über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Sofern eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes (MD), eingeholt wird, ist abweichend von der sonst üblichen 5-wöchigen Frist...mehr