Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 1.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik usw. sind – nach ärztlicher Verordnung – abziehbar. Ebenso sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.4 Einschränkungen der Verordnung von Arzneimitteln (Abs. 2 Satz 11 und 12)

Rz. 27 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist die Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einzuschränken oder auszuschließen, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) erneut korrigiert worden. Danach kann die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln dann ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.1 Arzneimittel-Richtlinie (Abs. 2, 2a)

Rz. 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 2, 3 und 3a stellen die Rechtsgrundlage für die Arzneimittel-Richtlinie dar, die den nach der Krankenhausbehandlung zweitgrößten Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.12 Rechtsschutz gegen Richtlinien (Abs. 3)

Rz. 103 Weil die Zusammenstellung der Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die Interessen der Arzneimittelhersteller einerseits und die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise andererseits tangiert, regelt Abs. 3, dass für Klagen gegen die Zusammenstellung der Arzneimittel die Vorschriften über die Anfechtungsklage entsprechend gelten und dass Klage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2.2 Ergänzende Arzneimittelstudien (Abs. 2a)

Rz. 40 Mit Abs. 2a hat der Gemeinsame Bundesausschuss das Recht erhalten, mit Wirkung für die Zukunft vom pharmazeutischen Unternehmer ergänzende versorgungsrelevante Studien zur Bewertung der Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels zu fordern. Damit wird die gegenwärtig noch unbefriedigende Datenlage für neue Wirkstoffe angegangen, die darauf zurückzuführen ist, dass die Zulassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2.1 Therapiehinweise (Abs. 2 Satz 7)

Rz. 38 Im Gegensatz zur Verordnungseinschränkung oder zum Verordnungsausschluss regeln Therapiehinweise die Modalitäten einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, mithin das "Wie" und nicht das "Ob" der Versorgung. Die in Abs. 2 enthaltenen Vorschriften zu den Therapiehinweisen sind an die Änderungen zur Nutzenbewertu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.3 Ausnahmen und Einschränkungen (Abs. 1 Satz 1 HS 3)

Rz. 25 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist berechtigt, Leistungen einzuschränken. Die Bedeutung der Regelung wird als gering eingeschätzt, weil die Bestimmung durch spezielle Vorschriften überlagert werden kann (Roters, in: BeckOKG SGB V, § 92 Rz. 8a). Der Ausschluss hängt davon ab, ob nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen der diagnostische oder die medizinis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.8.1 Behandlungsrichtlinie

Rz. 91 Der bis 31.12.2003 amtierende Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hatte vor diesem Hintergrund am 24.9.2003 die Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie), die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung und bereits am 4.6.2003 die Richtlinien für eine ausreichende, zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.6 Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Abs. 7)

Rz. 79 Die Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 regelt für den Vertragsarzt bzw. das zugelassene medizinische Versorgungszentrum die Erfordernisse, die bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege beachtet werden müssen. Abs. 7 enthält gesetzliche Vorgaben, die der Gemeinsame Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.1 Vorlagepflicht

Rz. 3 Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind dem BMG vorzulegen und können innerhalb von 2 Monaten beanstandet werden. Es besteht eine Vorlagepflicht. Sie ermöglicht der Aufsichtsbehörde, ihre Kontrollbefugnisse wahrzunehmen(vgl. Hannes, in: Hauck/Noftz SGB V, § 94 Rz. 14). Die Vorlagepflicht ist ihrem Inhalt nach bezogen auf wesentliche Änderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.1 Rechtszustand bis 31.3.2007

Rz. 24 Abs. 2 (a. F.) nahm auf die Möglichkeit der Festsetzung von Festbeträgen nach § 36 Bezug (vgl. im Einzelnen dort). Auch bei Hilfsmitteln sollte auf diese Weise für den Versicherten ein Anreiz geschaffen werden, preisgünstige Angebote zu bevorzugen und den Wettbewerb unter den Herstellern und Anbietern von Hilfsmitteln zu verstärken. Eine ausreichende, zweckmäßige und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Abgrenzung zu Alltagsverrichtungen

Vor dem Hintergrund des weit gefassten Pflegebegriffs bestehen besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zu solchen Tätigkeiten, die nicht nur der Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, sondern auch zu den gewöhnlichen Alltagsverrichtungen des Angehörigen zählen und dementsprechend auch ihm selbst zugutekommen. Ist die Pflege des Erblassers nur ein willkommener Nebeneffekt für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. a–e UStG a. F.) – Rechtslage bis zum 31.12.2008

Tz. 96 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG (Anhang 5) fallenden Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 UStG a. F. steuerbefreit: "Die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlungen, Diagonistik- oder Befunderhebung, Einrichtungen zur Geburtshilfe sowie Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.6 Eng verbundene Umsätze

Tz. 101 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorgenommen und damit unmittelbar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Bedeutung der Genossenschaft

Rz. 728 Das Genossenschaftswesen hat in Deutschland eine rd. 150-jährige Tradition und reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenG v. 14.8.2006 (BGBl I v. 18.8.2006, S. 1911 ff.) erhielt das GenG eine grundlegende Reform (vgl. Geschwandtner, in: Dombeck/Geschwandtner/Rohde/Stüber, 2023, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Negative Gesundheitsprognose

Rz. 197 Im Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernste Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang begründen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27; BAG v. 10.11.2005 – 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655). Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können indiziell für eine entsprechende ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Pflichtenkollision

Rz. 449 Von Arbeitsverweigerung kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Ausführung der verlangten Arbeit in einen vermeidbaren Gewissens- oder Glaubenskonflikt gerät. Lehnt ein Chemiker es bspw. ab, an der Entwicklung eines Medikamentes für militärische Zwecke mitzuarbeiten, kann der Arbeitgeber nach § 106 S. 1 GewO verpflichtet sein, ihm eine andere Arbeit z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 195 Seiner Beweislast für das Vorliegen des Entgeltfortzahlungsanspruches genügt der Arbeitnehmer grds. durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG v. 15.7.1992, NZA 1993, 23 = DB 1992, 2347). Die Überprüfung der Richtigkeit der vom Arbeitnehmer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat unter entsprechender Anwendung der Grundsätze zu erfolgen, die zur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 612 Nach Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG waren bis 31.12.2001 Fütterungsarzneimittel begünstigt. Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1] ist Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 aufgehoben worden. Fütterungsarzneimittel fallen somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerermäßigung. Der Gesetzgeber hat de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 832 Die neue Steuerermäßigung gilt nicht automatisch für jedwede Monatshygieneartikel, sondern nur für die in den Buchstaben a bis e der Vorschrift (Nr. 55 der Anlage 2 des UStG) ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus den entsprechenden Positionen und Unterpositionen des Zolltarifs (Rz. 68). Hierzu gehören Rz. 833mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 407 Unter Nr. 22 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1212 des Zolltarifs in der in dieser Position beschriebenen Beschaffenheit: Rz. 408mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.4 Abgrenzung begünstigter Nahrungsmittel von nicht begünstigten Getränken

Rz. 491 Zu den nicht begünstigten Frucht- und Gemüsesäften (Position 2009 des Zolltarifs) gehören Fruchtsäfte (trinkfertig oder nicht), die im Allgemeinen durch Pressen aus frischen Früchten gewonnen sind, nicht gegoren, auch zur Verhinderung der Gärung durch Warmentkeimung, Entkeimungsfiltration, Kohlensäuredrucklagerung oder andere Verfahren (z. B. Eindicken) oder mit Kons...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.2 Änderung

Rz. 54 Eine Änderung liegt vor, wenn sich der Wert der Gegenleistung, die der Leistende für seine Leistung erhält oder erhalten soll, mindert oder erhöht. Diese Gegenleistung muss sich erhöht oder gemindert haben. Auf die Gründe, die für die Ermäßigung oder Erhöhung der Gegenleistung maßgebend waren, kommt es nicht an.[1] Dies kann sich durch Vereinbarung oder durch Rechtsfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.8 Sonderfall HIV

Eine Kündigung wegen Krankheit ist bei einer nur symptomlosen Infektion nicht gerechtfertigt, denn in diesem Stadium ist die Arbeitsfähigkeit nicht herabgesetzt. Eine Ausnahme kann allenfalls dann bestehen, wenn aufgrund besonderer Umstände der Tätigkeit bereits jetzt schon Übertragungsgefahr, die sich nicht durch Schutzmaßnahmen abwenden lässt, vorliegt. Dabei sind die Anfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.4 Medikationsplan

Mit dem E-Health-Gesetz wurde auch ein sog. Medikationsplan eingeführt. Patienten, die gleichzeitig und dauerhaft mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben seitdem einen Anspruch auf die Aushändigung eines solchen Medikationsplans durch den Arzt. Der Medikationsplan soll für mehr Therapiesicherheit sorgen, indem er den Patienten deutlich macht, welche Medikamente ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.6 Nutzung einer PIN

Eine PIN-Nummer ist für die eGK grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Für die freiwillige Nutzung im Rahmen der ePA oder bei Arzneimittel- und Impfdokumentationen ist sie jedoch notwendig. Durch datenschutzrechtliche Maßnahmen ist sichergestellt, dass ein Zugriff auf medizinische Daten durch unberechtigte Dritte nicht möglich ist. Auf Wunsch des Versicherten kann der PI...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.2 Notfalldaten

Die freiwillige Speicherung und die Bereitstellung der Notfalldaten auf der eGK sorgt für mehr Sicherheit. Im Notfall können so Komplikationen vermieden werden, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehender Vorerkrankungen oder Besonderheiten aufgrund erfolgter Operationen hervorgerufen werden könnten. Neben Notfalldaten sind künftig z. B. auch Patien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.13 Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 15)

Pharmazeutisch-technische Assistenten sind Beschäftigte, die unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausüben. Hierzu gehören die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben entsprechend den generellen Änderungen dem grundsätzlichen Aufbauschema...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 2.1 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel (Abs. 1)

Rz. 3 In § 34 Abs. 1 sind Arzneimittel genannt, deren Verordnung gesetzlich ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat der damals noch zuständige Bundesminister für Arbeit und Gesundheit nach dem in § 34 Abs. 3 a. F. bestimmten Verfahren die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der GKV v. 21.2.1990 (BGBl. I S. 301) als Rechtsverordnung erlassen, die in abstrakter Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift geht auf das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheitsreformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zurück. Nachdem der Gesetzgeber sein Vorhaben aufgegeben hat, den Arzneimittelmarkt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung über eine Liste der verordnungsfähigen Arzneimittel zu steuern (vgl. Streichung des § 92a du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die damalige Überlegung des Gesetzgebers, § 93 als Gesetzesvorschrift auslaufen zu lassen, sobald die Arzneimittel-Positivliste veröffentlicht ist, hat eine andere Wendung genommen als vom Gesetzgeber beabsichtigt. Die Positivliste wird es auch in Zukunft nicht geben, nachdem die parlamentarischen Vorbereitungen im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.20...mehr