Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II.

Rn 5 Sofern und soweit beide Eltern Inhaber der gesetzlichen Vertretungsmacht sind, können sie gem I 2 Hs 1 das Kind nur gemeinsam aktiv vertreten. Deshalb ist eine Rechtshandlung nur dann wirksam, wenn sie beide Eltern vornehmen. Eine Bevollmächtigung, die im Einzelfall auch stillschweigend erfolgen kann, ist aber zulässig (BGH FamRZ 20, 1171); ebenso gelten die Grundsätze ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes.

Gesetzestext (1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 3b Der vertretende Ehegatte darf in den in I 1–4 genannten Bereichen für den anderen tätig werden, sofern die Eheleute nicht getrennt leben (III 1), ihm oder dem behandelnden Arzt nicht bekannt ist, dass der Ehegatte die Vertretung ablehnt oder für eine anderweitige Vertretung gesorgt hat (III 2). Dabei muss die eingewilligte Behandlung sich nicht auf die Erkrankung bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbH schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu GbR zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Willensrichtung der Beteiligten, insb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kausalität.

Rn 221 Bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nimmt die Rspr für die Kausalität zwischen Pflicht- und Rechtsgutverletzung eine Beweislastumkehr vor, sofern der Fehler geeignet war, eine derartige Rechtsgutverletzung herbeizuführen, wobei die Möglichkeit von Mitursächlichkeit genügt (dazu insb BGHZ 159, 48, 55 f mN zur früheren Rspr; NJW 05, 427, 428; 2072, 2073; BGHZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten.

Rn 64 Entlastend wirken kann weiter die Berufung des Schädigers darauf, er hätte die schädigende Handlung anders als unrechtmäßig auch rechtmäßig vornehmen dürfen: Vor einem Eingriff, der ohne ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat, möge der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein. Der auf Schadensersatz belangte Arzt macht geltend, der Patient ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einrede der Persönlichen Unzumutbarkeit (§ 275 III).

Rn 29 § 275 III gibt dem Schuldner eine weitere, ebenfalls als Einrede ausgestaltete Verteidigungsmöglichkeit, wenn eine persönliche Naturalerfüllung in Abwägung mit dem Gläubigerinteresse unzumutbar ist (Ausn: § 327l II 3, s Rn 18). Grundvoraussetzung ist, dass der Schuldner die Leistung persönlich zu erbringen hat (BGH BeckRS 16, 17022 Rz 17 (Auskunftsanspruch, der durch a...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bewertung von Arztpraxen

Rz. 210 Der Erfolg oder Misserfolg freiberuflicher Praxen hängt meist entscheidend von der Person des Inhabers und von seiner persönlichen Bindung zu Klienten bzw. Patienten ab.[385] In der Rechtsprechung wird daher zu Recht die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 grundsätzlich abgelehnt.[386] Traditionell wird stattdessen das Sachwertverfahren [387] favorisiert, b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Absehen von der Genehmigungspflicht.

Rn 6 Auf die Einholung einer Genehmigung durch das BtG darf verzichtet werden, wenn mit dem Aufschub wahrscheinlich Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen verbunden wäre (I 2). Die Genehmigung braucht nicht nachgeholt zu werden (Jürgens/Marschner § 1829 Rz 19). Eine ggf notwendige Einwilligung des Betreuers in die Durchführung der ärztlichen Maßnahme bleibt erforderlich. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Untersuchung und Diagnosestellung.

Rn 209 Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend zu untersuchen und eine Diagnose zu stellen. Ein deliktsrechtlich relevanter Behandlungsfehler liegt aber nicht bei jeder objektiv unrichtigen Diagnose, sondern nur unter besonderen Umständen vor, zB beim Unterlassen einer notwendigen Befunderhebung (s zB BGH NJW 61, 2203, 2204; BGHZ 85, 212, 217 f; 99, 391, 398 f; 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Vorausgesetzt ist entweder die positive Kenntnis des Behandelnden von der nicht vollständigen Kostenübernahme oder das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte, die auf diesen Umstand hinweisen können. Hinreichende Anhaltspunkte liegen vor, wenn begründete Zweifel an der Kostenübernahme bestehen (str, Spickhoff MedR 15, 845, 850). III findet auf gesetzlich wie privat Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesamtschuld kraft Gleichstufigkeit.

Rn 8 Gesamtschuldner sind: Architekt u Bauunternehmer bzw Handwerker bzgl der gemeinsam zu verantwortenden Baumängel (BGHZ 43, 227, 232 ff; 51, 275, 277; NJW-RR 08, 176, 178; Saarbr NJW 16, 3186, 3191, aber anders, wenn der Architekt nur seine Pflicht zur Objektbegehung zum Zwecke der nachträglichen Feststellung von Mängeln verletzt hat, BGHZ 235, 215), Architekt u Statiker ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Andere Zurechnungskriterien.

Rn 9 Weiter müssen Eintritt oder Umfang des Schadens kausal auf der Verletzung einer Pflicht oder Obliegenheit beruhen. Das ergibt sich schon aus dem Wort ›Mitwirkung‹. Es muss also zB die Trunkenheit des Fahrers für den Unfall ursächlich geworden sein (BGH VersR 60, 479) oder ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht verletzungsfördernden Charakter gehabt haben (BGH NJW 12, 20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Körper- und Gesundheitsschäden.

Rn 20 Bei Körper- oder Gesundheitsschäden muss der Geschädigte sich sachgerecht um Heilung bemühen. Doch braucht er sich nicht mit einer Nachbehandlung gerade durch den ersatzpflichtigen Arzt zu begnügen (Köln VersR 87, 620). Ggf muss der Geschädigte sich einer Rehabilitation unterziehen (BGH VersR 70, 272). Dazu muss der Schädiger die nötigen Mittel vorschießen (BGH VersR 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1456 BGB – Selbständiges Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext (1) 1Hat ein Ehegatte darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbstständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonstige Vollmachten.

Rn 32 Eine vor der Privatisierung der Post erteilte Postvollmacht (§ 46 PostO) hat keine privatrechtliche Wirkung (BGHZ 98, 140, 144). Im Geltungsbereich des § 10 AKB ist in der Rspr des BGH anerkannt, dass der Versicherer kraft Gesetzes iRd Abwicklung eines Versicherungsfalls umfassend zu Gunsten und zu Lasten des Versicherungsnehmers bevollmächtigt ist (§ 10 V AKB) und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 5 Die Aufzählung ist nicht abschließend (›insbesondere‹). Ausgerichtet am Zweck der Sicherungsinformation hat sich die Information auf alle Aspekte zu beziehen, die für die Sicherung der Behandlung und die Gewährleistung der notwendigen Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess erforderlich sind (Geiß/Greiner B. Rz 95 ff; § 823 Rn 214). Hierzu gehören bspw die Informati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigung und Verfahren.

Rn 4 Sind die Voraussetzungen des I nicht erfüllt, muss das BtG die Genehmigung versagen. Das Sterilisationsverfahren unterliegt dem Richtervorbehalt (§ 14 I Nr 4 RPflG). Dem Betroffenen ist in diesem Verfahren zwingend ein Verfahrenspfleger zu bestellen, sofern er nicht durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird (§ 297 V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 6 § 400 ist nach Sinn u Zweck unanwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar eine seiner Forderung wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhält (so auch § 53 II SGB I), sei es freiwillig (BGHZ 4, 153, 156f) oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (BGHZ 13, 360, 367 ff; 59, 109, 115; NJW-RR 10, 1235, 1236), sofern hierdurch diejenigen Bedürfnisse befriedigt werden, dere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1829 entspricht unter Anpassung der Verweisungen und Vornahme kleinerer redaktioneller Korrekturen § 1904 I–IV aF. V aF ist jetzt in § 1820 II Nr 1 enthalten (BTDrs 19/24445, 260). Die Norm dient dem Schutz des Betroffenen vor medizinischen Behandlungen, die mit einer besonderen Gefahr für sein Leben verbunden sind oder durch die er zumindest einen länger dauernden ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gleiche Vorschriften.

Rn 27 Sie finden sich ähnl wie bei § 843 (vgl § 843 Rn 17) in fast allen Gesetzen über eine Gefährdungshaftung, etwa in § 10 StVG, § 5 HaftpflG, § 35 LuftVG, § 7 ProdHaftG und anderen (zu Abs 3 vgl auch Rn 20. Sie gehen dann als Spezialgesetze dem § 844 vor, was aber beim Fehlen von Abweichungen keine Bedeutung hat. Wo Spezialvorschriften fehlen, kommt § 844 für nichtdelikti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2a Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und gem § 21 LPartG für die Partner einer Lebenspartnerschaft, nicht dagegen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung des Notvertretungsrechts ist, dass der Ehegatte wegen einer Erkrankung oder Bewusstlosigkeit – etwa als Folge eines Unfalls – nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Person des Aufklärenden.

Rn 5 Ist eine Aufklärung primär durch den Behandelnden nicht möglich, kann diese auch durch eine andere Person durchgeführt werden, so diese über die notwendige Befähigung zur sachgerechten Aufklärung verfügt. Diese Befähigung wird wiederum mit der fachlichen Qualifikation für die in Rede stehende Maßnahme verbunden. Jeder Behandelnde ist demnach grds insoweit zur Aufklärung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 615 trägt der Tatsache Rechnung, dass der Dienstverpflichtete zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes regelmäßig auf die Vergütung angewiesen ist, ausgefallene Zeiten nicht ohne weiteres nacharbeiten und seine Arbeitskraft idR nicht kurzfristig anderweitig verwerten kann. 3 gilt nur für Arbeitsverhältnisse, 1 und 2 auch für freie Dienstverhältnisse, zB nicht eingehal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Behandlungsvertrag.

Rn 2 Der Behandlungsvertrag ist nach seiner gesetzlichen Einordnung ein spezieller Dienstvertrag (vgl § 630b; zum Zustandekommen des Behandlungsvertrags Erman/Rehborn/Gescher Rz 5 ff; Grüneberg/Weidenkaff Rz 6). Eine Differenzierung danach, ob der Patient als Vertragspartner gesetzlich oder privat versichert ist, wurde nicht aufgenommen. Die Frage, ob auch das Verhältnis zwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Behandlungspflicht.

Rn 6 Die vertragliche Hauptleistungspflicht des Behandelnden liegt in der versprochenen Behandlung des Patienten (Jauernig/Mansel Vor § 630a Rz 2). Der Begriff der Behandlung ist weit und umfassend zu verstehen. ISe Heilbehandlung bezieht sich die Behandlung auf Diagnose, Therapie und sämtliche Maßnahmen und Eingriffe, die der Verhütung, Erkennung, Heilung oder Linderung von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ergänzende Anwendung.

Rn 5 Obhutspflichten können in zahlreichen Verträgen als Nebenpflichten zu beachten sein. Die §§ 688 ff sind insoweit aber im Grundsatz nicht anwendbar (Grüneberg/Retzlaff § 688 Rz 6; aA BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 3). Es fehlt regelmäßig an einem typischen Element der Verwahrung, nämlich der Übergabe der Sache. Das gilt insb für die Fälle, bei denen eine Person zwar veranla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Stellvertretung.

Rn 4 Auch bei der direkten Stellvertretung kann ein am Vertragsschluss Unbeteiligter vertragliche Leistungsansprüche erhalten. So können etwa die Eltern einen Vertrag über die ärztliche Behandlung ihres Kindes als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen auf Leistung an das Kind schließen. Für die erste Alternative ist Vertretungsmacht nötig; andererseits können dem Dritte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflichtverletzung.

Rn 220 In Bezug auf die Pflichtverletzung kommt aufgrund allg Grundsätze (Sphärenbetrachtung, Waffengleichheit im Zivilprozess) eine Beweislastumkehr in denjenigen Bereichen in Betracht, die für Arzt oder Krankenhaus als ›voll beherrschbar‹ angesehen werden, insb beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte und Materialien (zB BGH VersR 75, 952, 954; NJW 82, 699 f; 91, 1541, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1431 BGB – Selbständiges Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext (1) 1Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbstständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Eh...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.2 Geeignete Ausbilder

Dem Gesetzgeber ist wichtig, dass nur geeignete Ausbilder die Ausbildung durchführen. Dabei wird die Eignung der Ausbildungsstätte, die ein entsprechendes Anerkennungsverfahren voraussetzt[2], hier vorausgesetzt. Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG verweist vielmehr auf §§ 28–30 BBiG, wonach ein Ausbilder meist über mindestens diejenige Qualifikation verfügen muss, für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufklärung.

aa) Selbstbestimmungsaufklärung. Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Aufklärung über wirtschaftliche Risiken der Behandlung.

Rn 215 Bei der Pflicht zur Aufklärung über wirtschaftliche Risiken der Behandlung ist unklar, ob es sich um eine Nebenpflicht oder lediglich um eine Obliegenheit des Arztes handelt. Ihr Umfang ist insb bei wahlärztlicher Behandlung nach § 17 II 1 Hs 2 KHEntgG str (zu den Anforderungen an die Unterrichtung in diesen Fällen BGHZ 157, 87; NJW 04, 686; Frahm NJW 22, 2899, 2899; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entsprechender Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch gegenüber Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Behandlung.

Rn 216 Die Behandlungspflicht erstreckt sich von der Prävention über die Therapie bis zur Erstellung eines Arztberichts (dazu insb BGH NJW 94, 797, 798 f [BGH 05.10.1993 - VI ZR 237/92]; Kresse/Dinser MedR 10, 396 ff) und zur Nachsorge. Eine medizinisch gebotene Behandlung muss überhaupt, rechtzeitig, im richtigen Maß, kunstgerecht und ohne Begleitfehler (zB Zurücklassen von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.

Rn 10 Ausschließlich muss die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei den Vertragsverhandlungen sowie beim Vertragsschluss sein, I. Damit ist der Anwendungsbereich des § 312c nicht auf Antrag und Annahme beschränkt, vielmehr spielen auch persönliche Kontakte der Parteien bei der bloßen Anbahnung des Vertrags eine Rolle. Aus ErwGr 20 VRRL, der für die Auslegung des § 312...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 52 Bei Pflichtverletzungen ist unter den Voraussetzungen des § 280 I ein Schadensersatzanspruch denkbar (§§ 276, 278). Ersatzfähig ist der Schaden, der kausal durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft entstanden ist. Der Anleger ist bereits durch Erwerb einer Kapitalanlage geschädigt (BGH GWR 14, 107 [BGH 28.01.2014 - III ZR 423/12]). Der Geschädigte ist so zu ...mehr