Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Übungsleiterpauschale

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden an nebenberufliche Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder an einen vergleichbaren Personenkreis Aufwandsentschädigungen gezahlt, kommt u. U. § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) zur Anwendung. D.h., es kann für diese Tätigkeit ein Freibetrag i. H. v. 3 000 EUR jährlich gewährt werden. Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Tätigkeit als...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volkshochschulen

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volkshochschulen sind Einrichtungen, die auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Bildungsziele verfolgen (Abschn. 4.22.1 UStAE). Sie sind Einrichtungen, die in Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Filmvorführungen den allgemeinen Bildungsbedürfnissen der Hörer (der Allgemeinhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Gesamtfall (bezahlter/unbezahlter Sportler, § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Anlässlich einer "sportlichen Veranstaltung" wird der Tennisspieler/Berufssportler BB engagiert und bezahlt. Es werden folgende Einnahmen erzielt und Ausgaben getätigt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Preisgelder

Tz. 55 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Preisgelder sind sonstige Vorteile, die einem/r Sportler/-in gewährt werden. Geht die Zahlung eines Preisgeldes über eine Aufwandsentschädigung hinaus, führt diese Tatsache zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 35, Anhang 2). Tz. 56 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Gewinnermittlung

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Überschuss (Gewinn) ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aus dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Sport" (Bedingungen, die § 67a AO,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Körperschaftsteuer

Tz. 86 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus der Erteilung von Sportunterricht sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen, da die Ausbildung und Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten zu den typischen und wesentlichen Tätigkeiten eines Sportvereins gehören. Der Sportunterricht ist daher als "sportliche Veranstaltung" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) zu beurteilen. Bei Anwendung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. Gesetz zur Änderung der AO und des EStG vom 25.06.1980, BStBl I 80, 395

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 2 des Gesetzes fügt mit Wirkung ab dem VZ 1980 eine neue Nr 26 in § 3 über die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ein (sog Übungsleiter- Freibetrag).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zahlungen von Start- und Preisgeldern

Tz. 151 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden bei sportlichen Veranstaltungen unter Einsatz von vereinseigenen bzw. vereinsfremden Sportlern Start- oder Preisgelder gezahlt, gehören diese zu den Vergütungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b). Derartige Zahlungen haben für die sportlichen Veranstaltungen steuerpflichtigen Charakter, wenn sie über eine pauschale Aufwandsentschädi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Unbezahlter Sportler nimmt an einer Veranstaltung mit bezahlten Sportlern teil

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein unbezahlter Sportler wird wegen der Teilnahme an Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern nicht selbst zum bezahlten Sportler (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 37, Anhang 2). Die Ausbildung dieser Sportler gehört aber nach wie vor zu der steuerbegünstigten Tätigkeit eines Sportvereins, es sei denn, sie werden zusammen mit bezahlten Sportlern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelheiten zur betrieblichen Veranlassung

Rn. 1590 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Entscheidend für die Bejahung der betrieblichen Veranlassung ist allein die Perspektive des StPfl. Es kommt somit nicht darauf an, ob der Dritte, der die Leistung an den StPfl erbringt, aus betrieblichen oder privaten Gründen handelt. Dies kann dazu führen, dass der Wertzuwachs beim StPfl als BE erfasst wird, während sie beim Geber nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Begünstigung von Mietwohnimmobilien, § 13d ErbStG

Rz. 8 Die Begünstigung von Grundbesitz erfolgt nicht mehr auf der Bewertungsebene, sondern nach Ermittlung des gemeinen Wertes durch Vornahme eines konkreten Bewertungsabschlags von 10 % des gemeinen Wertes. Eine Haltefrist nach dem Erwerb ist durch den Beschenkten nicht einzuhalten. Rz. 9 Begünstigt sind nur zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die im Inland oder im EU/EWR-...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.8 Abladung

Das Recht zur Einladung beinhaltet auch die Befugnis, eine einberufene Versammlung abzusagen oder zu verlegen.[1] Haben allerdings im wenig praxisrelevanten Fall sämtliche Wohnungseigentümer die Versammlung einberufen, kann auch die Absage oder Verlegung nur durch alle Eigentümer einvernehmlich erfolgen.[2] Gründe für die Verlegung/Absage einer Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Beschenkter

Rz. 224 Grundsätzlich muss der Zuwendungsempfänger selbst der Pflichtteilsberechtigte sein, damit die Anrechnung des Eigengeschenks erfolgen kann; auch eine Schenkung an seinen Ehegatten genügt nicht. Jedoch soll nach manchen Stimmen bei Betrachtung der Leistungsbeziehungen eine Kettenschenkung (zunächst an den Pflichtteilsberechtigten und anschließend an dessen Ehegatten) v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor Rn 18. Rn. 18c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei der Zuordnung von WG einer PersGes mit Auslandsbezug spielt die Frage nach dem Umfang des "Unternehmens" der PersGes im abkommensrechtlichen Sinn eine wesentliche Rolle (Behrendt/Wulf, IStR 2021, 666). Maßgeblich ist nach Erachten des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550 Rz 19 eine abkommensautonome Auslegung des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (ist zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s H/H/R, § 15 EStG Rz 35b mwN) erhält. Wird der Vermögensvorteil in Form eines zu niedrigen Gewinnanteils allerdings Kommanditisten zugewe...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für richtig. In der Praxis vertreten deutsche Prozessbevollmächtigte nicht selten Mandanten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die Vertretung eines solchen Mandanten ist nur dann sinnvoll durchzuführen, wenn dieser auch Kenntnis von dem Prozessstoff hat. Dies schließt die Kenntnis der gerichtlichen Entscheidungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 5 Kostenerstattung

Infographic Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, ist die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber als verkehrsüblich anzusehen. Insoweit wird auf die Vorschriften des Auftrags nach § 662 bis § 676 BGB zurückgegriffen. Der Arbeitgeber kann den Anspruch ausschließen, wenn er den Bewerber im Vorfeld darauf hinweist, dass Kosten nicht übernommen werden. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Zusammenfassung

Begriff Die Bewerbung bzw. das Bewerbungsverfahren zielt auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zur Deckung eines bestehenden Personalbedarfs. Regelmäßig erfolgt die Bewerbung als Reaktion auf eine Stellenausschreibung; möglich ist aber auch eine Initiativbewerbung. Mit Einleitung des Bewerbungsverfahrens entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 5 Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab

Die Überlassung eines Parkplatzes an einen Arbeitnehmer kann unterschiedlich motiviert sein, sodass die Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt – je nach Situation – steuerlich unterschiedlich zu beurteilen sind: Überlassung unentgeltlicher Parkplätze am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte = Nutzungsüberlassung stellt keinen Arbeitslohn dar. Erstattung der Parkgebühre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 7.2.2 Aufwandsentschädigung

Das Gesetz behandelt das Amt des Verwaltungsbeirats als Ehrenamt, eine Vergütung ist jedenfalls nicht geregelt. In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats von den betreffenden Wohnungseigentümern auch unentgeltlich ausgeübt. Abhängig davon, wie groß der Arbeitsaufwand und der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats je nach Größe der Wohnungseigentumsanlage ist, kann a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 10.3 Verwaltungskosten

Hinsichtlich des Verwalterhonorars, der Honorare bzw. Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat und ggf. auch dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie der sonstigen administrativen Kosten, wie insbesondere den Saalmieten für Eigentümerversammlungen und den Kosten des Geldverkehrs, dürfte es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, diese nach Objekten bzw. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung[1], vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers[3]; siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.4 Interessen des Vermieters

Konservierungsinteresse Auf Seiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der Coaching-Prozess / 3 Vereinbarungs- und Kontaktphase

In einem formalen Vertrag werden die Rahmenbedingungen konkretisiert und schriftlich festgehalten. Hinweis Coaching-Vertrag Inhalte des formalen Vertrags: Anzahl, Dauer und Abstände der einzelnen Termine Gesamtdauer des Coachings Orte, an denen das Coaching stattfindet am Coaching beteiligte Personen Geheimhaltungspflichten Höhe des Honorars und der Aufwandsentschädigung Die Honorare...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.1 Keine Absicherung im Krankheitsfall

Rz. 292 Die Versicherungspflicht knüpft entsprechend der Gesetzesbegründung daran an, dass es sich um Personen handeln muss, die aktuell über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Damit ist diese Versicherungspflicht nicht nur subsidiär gegenüber allen anderen Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 12 sowie einer nach §§ 192, 193 erhaltenen Mitglie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.7 Optionsrentner (Abs. 1 Nr. 6 i. d. F. bis zum 10.5.2019)

Rz. 63 Die durch Art. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 2 des 10. SGB V-ÄndG ab 29.3.2002 angefügte Regelung des Abs. 1 Nr. 6 gewährte bis dahin freiwillig versicherten Rentnern die Option (daher wird der Ausdruck Optionsrentner verwandt), statt der ab 1.4.2002 eintretenden Krankenversicherungspflicht als Rentner die freiwillige Versicherung durch Erklärung des Beitritts mit Rückwirkung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2 Vergütungspflicht von Praktikanten nach dem MiLoG

Ein echter Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erhält nur eine angemessene Aufwandsentschädigung und keine volle Vergütung seiner Arbeitszeit. Jedoch ist zu beachten, dass echte Praktikanten ebenso wie freiwillige grundsätzlich in den persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG fallen, da sie gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.13 § 58 AO (Steuerlich unschädliche Betätigungen)

• 2020 Förderkörperschaften/Zweckidentitätsgebot/§ 58 Nr. 1 AO Auch Förderkörperschaften sind nach § 58 Nr. 1 AO begünstigt. Für die gemeinnützigkeitskonforme Mittelweitergabe ist aber das Zweckidentitätsgebot zu beachten. Danach muss die Mittelbeschaffung auf der Ebene der Förderkörperschaft zu den gleichen begünstigten Zwecken erfolgen wie die Mittelverwendung durch die beg...mehr