Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.5 Voraussetzung: Dienst- oder Sachleistung

Rz. 10 Voraussetzung für die Anwendung des § 18 ist ferner, dass die Teilhabeleistung ihrem Grunde nach nicht als Geldleistung, sondern als Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 S. 1 SGB I) beansprucht werden kann. Die Zuordnung der einzelnen Sozialleistungen nach § 11 SGB I richtet sich nach der Form, in der die Leistung erbracht wird. Bei Sachleistungen erhält de...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.4 Folgen bei Fristversäumnis

Rz. 28 Unterrichtet der Rehabilitationsträger den Antragsteller nicht rechtzeitig über die Bewilligung/(Teil-)Ablehnung der beantragten Teilhabeleistung oder über den gesetzlich zugelassenen Hinderungsgrund i. S. einer Fristverlängerung, gilt die beantragte Leistung nicht automatisch fiktiv als genehmigt; vielmehr hat der Antragsteller eine vorläufige Rechtsposition. Bezüglich ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.2 Voraussetzung: Teilhabeleistung

Rz. 7 Der Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung entsteht gemäß § 18 nur bei Teilhabeleistungen i. S. d. § 5 . Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) nach den §§ 42 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2) nach den §§ 49 ff. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 109 Ausschl... / 2.2 Rechtsfolgen

Rz. 5 Die Vorschrift fingiert, dass der Aufenthalt in einer Einrichtung oder Vollzugsanstalt sowohl für die Zuständigkeitsregelungen als auch für die Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern keinen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I begründet. Mit anderen Worten: Der bisherige gewöhnliche Aufenthalt wird allein durch einen Aufenthalt in einer Einri...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Durch die zum 1.1.2018 in Kraft getretene Neufassung des § 18 zwingt der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger, über Anträge auf Teilhabeleistungen zügig und zeitnah zu entscheiden...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.6 Voraussetzung: Keine Selbstbeschaffung vor Ablauf der Fristen

Rz. 11 Ein Anspruch auf Selbstbeschaffung einer Teilhabeleistung mit anschließendem Kostenerstattungsanspruch besteht ferner nur, wenn der Antragsteller vor der Selbstbeschaffung der Leistung die notwendigen Fristen des § 18 (Rz. 15 ff.) abgewartet hat. Der Kostenerstattungsanspruch scheidet aus, wenn die Leistung durch den Leistungsberechtigten bereits vor dem Ablauf der ma...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1 Untätigkeit und dessen Folgen für den Rehabilitationsträger (Abs. 1 bis 5)

Rz. 5 § 18 Abs. 1 bis 5 befasst sich mit den Sanktionsmöglichkeiten des Leistungsberechtigten gegen den Rehabilitationsträger, der in einem angemessenen Zeitraum nicht über den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) entscheidet. Der Leistungsberechtigte erhält in diesen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die beantragten Leistungen selbst zu besc...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.1 Unaufschiebbare Leistung

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 6 ist der Rehabilitationsträger zur Erstattung der selbst beschafften Teilhabeleistung verpflichtet, wenn er eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (Rz. 33) oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (Rz. 34). In diesen Fällen liegt ein Systemversagen vor, weil die berechtigte Leistung nicht rechtzeitig im Rahmen des Verwaltungsv...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 38 Der Kostenerstattungsanspruch eines jugendlichen Antragsstellers scheitert nicht von vornherein daran, dass seine Eltern die inzwischen angefallenen Kosten bei fehlender Leistungsbereitschaft des Rehabilitationsträgers bereits getragen haben: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.3.2016, L 8 R 914/14. Leistung zur Teilhabe – Bewilligung durch den Rehabilitationsträger d...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.3 Zu Unrecht abgelehnte Leistung

Rz. 34 Für den Kostenerstattungsanspruch bei "zu Unrecht abgelehnten" Leistungen ist die vorherige Einschaltung des Rehabilitationsträgers und dessen Leistungsablehnung unabdingbare Voraussetzung. Der Antragsteller muss somit den Abschluss des Verwaltungsverfahrens abwarten (BSG, Urteil v 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.8.2012, L 11 R...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 kann nur bei Anträgen auf Teilhabeleistungen greifen, die vorher durch den Rehabilitationsträger genehmigt werden müssen. Leistungen ohne vorherige Genehmigungsverpflichtung können keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 18 Abs. 1 bis 5 auslösen, weil der Rehabilitationsträger dann nicht dem Vorwurf der Untätigkeit ausgesetzt ist. Einen Anspruch auf Selbstbeschaffun...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.3 Voraussetzung: Leistung, die nur eine einzelne Person beanspruchen kann

Rz. 8 § 18 wirkt ferner nur, wenn die Teilhabeleistung zur Verwirklichung der sozialen Rechte eines Einzelnen beiträgt (= Sozialleistung i. S. d. § 11 SGB I). Nicht von § 18 erfasst werden z. B. die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und -Organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 45 oder Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.4 Voraussetzung: Unmissverständliches Leistungsbegehren

Rz. 9 Ein Kostenerstattungsanspruch als Folge eines Antrags auf Teilhabeleistungen greift nur dann, wenn der Antrag inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Nach der herrschenden Auffassung ist ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen eine einseitige, dem Rehabilitationsträger nachweisbar zugegangene Willenserklärung. Die Form des Antrags spielt dabei keine Rolle. Der Antrag ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.7 Voraussetzung: Gutgläubigkeit zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung

Rz. 12 Nach § 18 Abs. 5 besteht eine Kostenerstattungspflicht des leistenden Trägers nicht, wenn und soweit kein Anspruch auf Bewilligung der selbstbeschafften Leistungen bestanden hätte und der Antragsteller dies wusste oder infolge grober Außerachtlassung der allgemeinen Sorgfalt nicht wusste. Im Endeffekt muss der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Beschaffung der Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.3 Empfehlungen des Bewertungsausschusses

Rz. 14 Nach Abs. 5 ist der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen verpflichtet (vgl. "beschließt"), Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs nach Abs. 3 Satz 4, zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 sowie zur Bestimmung von Vergütungen nach Abs. 3 S...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.2 Verlängerungstatbestände (Abs. 2)

Rz. 21 Die Frist von 2 Monaten (§ 18 Abs. 1) verlängert sich bei bestimmten, in Abs. 2 genau bestimmten Konstellationen, wenn der Leistungsberechtigte über den Grund der Verzögerung informiert wird und der vom Rehabilitationsträger aufgeführte Verzögerungsgrund ein hinreichender Grund (vgl. Rz. 22) ist. Die Mitteilung über den hinreichenden Grund muss den Antragsteller spätes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.6 Pflichten bei der Sachverhaltsaufklärung

Rz. 7 Auf Verlangen eines Versicherungsträgers hat das Versicherungsamt die in Abs. 2 Satz 2 normierten Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung und Beifügung von Beweismitteln. Eine bestimmte Form ist für das Verlangen nicht vorgeschrieben. Es kann deshalb schriftlich, mündlich oder auch telefonisch erfolgen. Da Abs. 2 Satz 2 eine gegenüber Satz 1 eigenständige Regelung beinhal...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beigeordnete

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Aufwandsentschädigung der Beigeordneten > Aufwandsentschädigungen Rz 45 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsstände und Berufsverbände

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen und Unternehmen, der allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle oder wirtschaftliche Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnimmt (BFH 107, 223 = BStBl 1973 II, 39; BFH/NV 1990, 701). Dazu gehören zB die > Arbeitskamm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verkehrszählung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die von der Verwaltung bei Verkehrszählungen eingesetzten Zähler sind grundsätzlich steuerlich > Arbeitnehmer, auch soweit es sich um Schüler, Studenten, Rentner und andere Aushilfskräfte handelt. Die Vergütungen unterliegen dem LSt-Abzug, ggf als > Geringfügige Beschäftigung. Zu Besonderheiten > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 45 ff. Ergänzend >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bergzulage

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die bei Messstellen wie auf dem "Schauinsland" beschäftigten Angestellten des Umweltbundesamts erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Bergzulagen, die als > Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei sind.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinsvorsitzende

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Vereinsvorsitzende sind gewöhnlich ehrenamtlich tätig (> Ehrenamt). Als Organmitglieder des Vereins sind sie nicht zwangsläufig ArbN. Mitglieder des Vorstands und der Vorsitzende werden mit Annahme der Wahl unmittelbar zum Organmitglied. Erhalten sie zB bei einem großen Verein, bei dem die Tätigkeit den Rahmen des als Vereinsmitglied wahrgeno...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit von Dienstkleidung nach § 3 Nr 4 EStG

Rz. 27 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerbefreiung für Uniformen: Bei Angehörigen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, des Zollfahndungsdienstes sowie bei der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der > Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden (> Feuerwehr) und bei Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden führt die Überlass...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Beiträge für eine Kleiderkasse für Dienstkleidung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Kleiderkassen von Personen, die Dienstkleidung tragen müssen, sind keine WK, sondern nur die beim Erwerb typischer Berufskleidung angerechneten Beträge (EFG 1992, 188 zu einem Kammerforstbeamten). Erhalten Uniformträger steuerfreie Bekleidungsentschädigungen (> Kleidergeld), werden Ausgaben für zur typischen Berufskleidung gehöre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich WK (> Bildungsaufwendungen Rz 12ff, 22ff, 34ff). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufskammern

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berufskammern sind jeweils als > Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst (> Juristische Person). Zur Berücksichtigung von Beiträgen zu den Berufskammern > Arbeitskammer, > Beiträge Rz 2 ff, > Berufsstände und Berufsverbände Rz 2. Zur Steuerfreiheit von Entschädigungen für das Personal der Berufskammern nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG > Aufwand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beköstigung am Arbeitsort

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Aufwand für Essen und Trinken gehört grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG. Er gehört nicht etwa deshalb zu den > Werbungskosten, weil ein > Arbeitnehmer eine Stärkung am Arbeitsplatz oder anderswo im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung zu sich nimmt (BFH 127, 402 = BStBl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland Rz 1 ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerfrei sind Beihilfen (> Rz 6) aus öffentlichen Mitteln (> Rz 8), aber auch aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit (> Rz 12) oder als Beihilfe für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden (§ 3 Nr 11 EStG; > Rz 23 ff). Eine ergänzende Regelung für > Stipendien enthält § 3 Nr 44...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufsständische Versorgungseinrichtungen iSv § 6 SGB VI sind nur solche öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Beschäftigte und selbständig tätige Angehörige der kammerfähigen freien Berufe zB der > Apotheker, > Rechtsanwälte und > Steuerberater, die eine den GRV vergleichbare Versorgung bieten (Basisversorgun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behörden als Arbeitgeber

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Rechte und Pflichten des ArbG nimmt für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts die > Öffentliche Kasse wahr, die den > Arbeitslohn zahlt (§ 38 Abs 3 Satz 2 EStG). Öffentliche Kassen sind Kassen des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (zu Einzelheiten vgl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufskraftfahrer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufskraftfahrer haben im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte; sie brechen von ihrer Privatwohnung zu einer Auswärtstätigkeit auf. Für sie gelten die Regelungen für > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekosten; für Fahrten zwischen Wohnung und einem Ort, an dem das Fahrzeug arbeitstäglich abgeholt und zurückgebracht wird (z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Beiträge an Vereine

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Vereine, die nicht unmittelbar und ausschließlich aus beruflichen Gründen geleistet werden, zB Beiträge an Sportvereine usw gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG), > Sportverein. Sie sind keine > Werbungskosten, auch wenn berufliche Erwägungen für die Vereinsmitgliedschaft mitbestimm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtung eines Vergleichs bei Irrtum über Kostenerstattung

§ 31 GKG; § 26 FamGKG Leitsatz Schließt eine bedürftige Partei einen gerichtlichen Vergleich auch über die Kosten, bei dem sie irrtümlich davon ausgeht, der Gegner könne sie nicht auf Erstattung von Gerichtskosten in Anspruch nehmen, so berechtigt dieser Irrtum nicht zur Anfechtung des Vergleichs nach § 119 BGB. AG Euskirchen, Urt. v. 27.10.2020 – 27 C 258/19 I. Sachverhalt Die K...mehr

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AGS 08/2021, Entschädigungs... / III. Entschädigungsanspruch des Dritten

1. Gesetzliche Grundlage Das OLG Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass der Beteiligte, der gem. § 142 Abs: 1 ZPO vom LG Darmstadt aufgefordert worden war, bestimmte Unterlagen und elektronische Medien vorzulegen, Dritter i.S.d. § 23 Abs. 2 S. 1 JVEG sei und dieser deshalb wie ein Zeuge zu entschädigen sei. § 23 Abs. 2 S. 1 JVEG verweise auf die ersatzfähigen Aufwendungen nac...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des LAG Köln ist hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr ...mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / III. Kein Recht zur Anfechtung

Die Klägerin kann sich hier nicht erfolgreich auf eine Anfechtung berufen. Dass sie zur Kostenerstattung verpflichtet ist, entspricht der Rechtslage. Die Bewilligung von PKH schützt nämlich nicht vor der Kostenerstattung (§ 123 ZPO). Soweit der Gegner der bedürftigen Partei Gerichtskosten vorgelegt hat und ihm ein Erstattungsanspruch zusteht, kann er diese Gerichtskosten dahe...mehr

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AGS 08/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider mit Fällen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr in Zivilsachen (S. 337). Gerade hier bestehen in der Praxis Unklarheiten, wie in manchen Fällen die Anrechnung vorzunehmen ist. Der Verfasser behandelt zunächst die "einfachen" Grundfälle und stellt dann sämtliche Anrechnungskonstellationen (mehrere Geschäftsgebühren, mehrere Verfahrensgeb...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / [Ohne Titel]

Zur Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Rahmen der Kostenerstattung, bei PKH-/VKH-Mandanten sowie in der Rechtsschutzversicherung werden noch gesonderte Beiträge in den nächsten Heften folgen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr. 12 S. 1 EStG)

Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 1 EStG ist, dass die Bezüge zum einen aus einer Bundeskasse oder aus einer Landeskasse gezahlt werden und durch eine Rechtsnorm des Bundes oder eines Landes (Gesetz oder auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende Rechtsverordnung) oder durch Beschluss der Bundes- oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung fe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 12 [Aufwandsentschädigungen]

1 Aufwandsentschädigungen Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rah...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Kostenerstattung – Prozesskostenhilfe

Rz. 10 Die Anwaltsgebühren und sonstigen notwendigen Auslagen[42] (Einzelheiten siehe in der Fußnote) sind dem Beschwerdeführer ganz oder teilweise zu erstatten, sofern eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begründet ist, § 34a Abs. 2 BVerfGG; ggf. auch aus Billigkeitsgründen (vgl. § 34a Abs. 3 BVerfGG) z.B. im Fall einer Erledig...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht in zunehmendem Maße – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 28) missbräuchlich ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren

1. Typischer Sachverhalt Rz. 35 B ist schwerbehindert. Mit Bescheid vom 25.3.2020 hatte das Versorgungsamt verschiedene Behinderungen festgestellt, darunter eine schwere Arthrose beider Daumen. Der GdB wurde auf 70 festgesetzt. Auf einen Verschlimmerungsantrag des B wurde mit Bescheid vom 10.1.2021 als weitere Behinderung anerkannt: Gonarthrose beidseitig. Der Gesamt-GdB wurd...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Auslagenersatz und sonstige Schadenpositionen

Rz. 326 Für den Ersatz der Auslagen kommen pauschal ein Betrag von ca. 25 EUR,[394] je nach Tatgericht auch nur 20 EUR[395] oder aber bis zu 30 EUR[396] in Betracht. Zu den sonstigen in Betracht kommenden Schadenpositionen, die zu erstatten sind, wird verwiesen auf Tietgens/Nugel [397] – insbesondere zu den Stichwortenmehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr