Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Einleitung der Nachlasspflegschaft

Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nachvermächtnislösung

Rz. 67 Unabhängig davon, ob vertreten wird,[109] dass durchaus eine Konkurrenz der Ansprüche auf Nachvermächtnis und Kostenersatz besteht bzw. diese Ansicht die dahingehende Gestaltung als "terra incognita" bezeichnet, räumt die Gegenansicht zumindest teilweise ein, dass die dahingehenden "Rechtsfragen keineswegs als geklärt" und insofern "Haftungsfragen nicht als sicher geb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Auswirkungen der Einreden

Rz. 15 Die vorübergehenden Einreden wollen verhindern, dass insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden, als einzelne Gläubiger den anderen zuvorkommen und vollständig befriedigt werden, obwohl der Nachlass überschuldet ist und damit die Gläubiger nach der Insolvenzordnung quotenmäßige Befriedigung erlangen sollen. Rz. 16 a) Die Fälligkeit der Forderung wird durch die §§ ...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Höhe der ... / 1 Gründe

I. Mit Beschl. v. 9.5.2023 setzte das Nachlassgericht die Vergütung des mit Beschl. v. 3.8.2021 zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers für dessen Tätigkeit in der Zeit vom 20.8.2021 bis 11.3.2023 auf (53,50 Stunden x 110 EUR + 19 % Mwst. =) 7.003,15 EUR fest. Der als Miterbe festgestellte Beteiligte F. legte gegen diese ihm am 11.5.2023 zugestellte Entscheidung m...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / c) Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 258 Es muss dargelegt werden, dass der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Gerichtliche Geltendmachung ist auch die Zwangsvollstreckung oder ein Arrestantrag. Eine Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich. Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, die Voraussetzungen zu ermitteln. Praxishinweis Zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung ist es aber sicherlich an...mehr

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zfs 12/2023, Prüfung des be... / 2 Aus den Gründen

[…] II. Die Revision des Angeklagten hat Erfolg. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB) kann nicht bestehen bleiben. Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte sei zur Tatzeit infolge vorangegangenen Alkoholgenusses, welcher zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,8 Promille geführt hätte, absolut fahruntüchtig gewes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Bürgschaften, Darlehensverluste und verlorene Zuschüsse

Tz. 1155 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Übernimmt eine GmbH zu Gunsten des AE eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu Gunsten eines Nichtgesellschafters nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Allgemeines

Rz. 45 Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer in dem Zeitraum vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung[21] für den Leichnam verantwortlich ist. Es soll zum einen verhindert werden, dass ein pietätloser Umgang mit der Leiche erfolgt, zum anderen muss auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet werden. Die Bestattungspflicht ist öffe...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs

Rz. 24 Wird Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt unter Lebenden übertragen, wird der Nießbrauch nicht als übernommene Gegenleistung des Beschenkten angesehen und dementsprechend auch nicht ein teilentgeltliches Geschäft angenommen. Es handelt sich vielmehr um eine Nutzungs- bzw. Duldungsauflage, die nicht zu den Gegenleistungen zählt.[34] Der Nießbrauch wird mit seinem vollen...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Vorbehalt auf Einrede des Erben

Rz. 22 Die Einrede der Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass wird nicht von Amts wegen berücksichtigt; insbesondere nicht schon aufgrund der Tatsache, dass der Schuldner als Erbe verklagt wird. Um ein Vorbehaltsurteil nach §§ 780 Abs. 1, 305 ZPO zu erwirken, muss der Erbe die Einrede der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass erheben.[22] Hierzu ist aber kein be...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 82 Für alle Arten der gemeinschaftlichen Testamente sind vom Gesetz Formerleichterungen vorgesehen, §§ 2266, 2267 BGB. Hierbei genügt bei Ehegatten (oder Lebenspartnern nach LPartG), wenn einer unter Wahrung der gesetzlichen Form das Testament handschriftlich niederlegt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung mitunterzeichnet, § 2267 S. 1 BGB. Für diejeni...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Elektronische Übermittlung der Unterlagen zur Gewinnermittlung

Tz. 26 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 5b Abs 1 EStG idF des Steuerbürokratieabbauges ist in den Fällen, in denen der Gewinn nach § 4 Abs 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt wird, der Inhalt der Bil sowie der G + V-Rechnung nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Ebenso sind Ansätze oder Beträge zur Anpassung einer H-Bil an stliche Vorsc...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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zfs 12/2023, Rotlichtversto... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat schon auf die Sachrüge (zumindest vorläufigen) Erfolg, weil sich die Urteilsgründe als lückenhaft erweisen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in ihrer Antragsschrift vom 26.4.2023 Folgendes ausgeführt: "Auch wenn im Bußgeldverfahren an die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind un...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Mindestbewertung

Rz. 244 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Unternehmensgegenstand und Kapazitäten der Kapitalgesellschaft

Tz. 911 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist ein Gesellschafter im satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand der Kap-Ges tätig, besteht eine gewisse Vermutung dafür, dass die Geschäftschance der Gesellschaft zuzuordnen ist (ebenso s Wassermeyer, GmbHR 1993, 332 und s Schr des BMF v 04.02.1992, BStBl I 1992, 137; zu Fragen der Geschäftstätigkeit und des Unternehmensgegenstand einer Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 1 Sachverhalt

I. Die am … 1952 geborene Klägerin nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Schienenbahnunfall in Anspruch. Am Freitag, den 2.8.2019, befuhr die Klägerin auf dem Weg zum Zahnarzt mit ihrem Pkw Opel Corsa, … , in R.-E. die B. Straße Richtung B … Gegen 10:42 Uhr erreichte sie den Bahnübergang in Höhe des Bahnkilometers … der Eisenb...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 903 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeilen 42–44] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtsc...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Rz. 843 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (→ Tz 846). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Angaben auf Seite 2

Rz. 173 [Unterkunft am Beschäftigungsort → Zeilen 23, 24] Der Abzug der laufenden tatsächlichen Kosten für die zweite Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Garagen-, Stellplatzmiete) ist – unabhängig von der Wohnungsgröße – auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 EUR bzw. jährlich 12.000 EUR begrenzt (Zeile 23), wenn Sie im Inland liegt. Für im Ausland belegene Wo...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 925 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 72–74] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 870 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.4 Herstellungskosten

Rz. 875 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 853 [Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 9 Werbungskosten

Rz. 973 [Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkos...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 929 [Sonstiges → Zeilen 79–81] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- u...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.3 Finanzierungskosten

Rz. 905 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 45–50] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.5 Vereinfachungsregelung zu den nachträglichen Herstellungskosten

Rz. 878 Betragen nach Fertigstellung eines Gebäudes die Aufwendungen für eine einzelne Baumaßnahme höchstens 4.000 EUR netto (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) und handelt es sich nicht um Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes dienen, können die Aufwendungen auf Antrag sofort und in voller Höhe (Bruttobetrag) als Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlun...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 5 Gewinnermittlung

Rz. 324 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 75–77] In den Zeilen 75 bis 77 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 933 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 851 [Vermietung an Angehörige → Zeilen 8, 9 und 19] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 838, → Tz 842), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich o...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 766 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei ...mehr