Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhaltungsrücklage und Grun... / 2. Bisherige Rechtslage

In seinem Urteil vom 9.10.1991 hatte der BFH noch ausgeführt, dass das Guthaben aus der Erhaltungsrückstellung nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition darstellt (BFH v. 9.10.1991 – II R 20/89, BStBl. II 1992, 152). Es handele sich wirtschaftlich um Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf zukünftige Instandhaltungsaufwendungen. Diese könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 6 Grundsicherung für Kleinunternehmer/Solo-Selbstständige

Während der Corona-Pandemie erlitten viele Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige erhebliche Einkommenseinbußen. Daher wurden die Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II einfacher zugänglich gemacht. Die bürokratischen Hürden für die Bewilligungszeiträume ab dem 1.3. 2020 wurden abgesenkt. Die befristeten Regelungen galten zunächst bis zum 31.12.2022 und wurden bis z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhaltungsrücklage und Grun... / 4. Kritische Überlegungen

Obwohl die neue Rechtslage auch in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. z.B. Loose in Viskorf, GrEStG, § 9 Rz. 106 und 506) als zutreffend beurteilt wird, sind durchaus Zweifel an der Auffassung des BFH angebracht. Die Auffassung sollte daher auch unter Berücksichtigung der parallel laufenden Einstufung von Erhaltungsrücklagen bei den Ertragsteuern kritisch hinterfragt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 10 Umfang der Entgeltfortzahlung

Rz. 23 Für den Umfang des fortzuzahlenden Entgelts gilt das Lohnausfallprinzip. Der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB ist ein Erfüllungsanspruch. Der Arbeitgeber schuldet deshalb die Bruttovergütung, von der die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Abzüge vorzunehmen sind. Der Arbeitnehmer ist vergütungsmäßig so zu stellen, als ob er während der Zeit der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaskoversicherung für Diens... / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung

Kommt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst für die Kosten einer Kaskoversicherung auf, folgt aus der Steuerfreiheit, dass auch Sozialversicherungsfreiheit besteht. Beitragsfreiheit besteht darüber hinaus auch, sofern dem Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer Kosten einer reinen Dienstreise-Kaskoversicherung ersetzt werden.[1] In allen anders gelagerten Fällen – insb...mehr

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Praxis-Beispiele: Kindergar... / 2 Mutter/Haushaltshilfe, Erstattung der Aufwendungen

Sachverhalt Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin lässt ihr nicht schulpflichtiges Kind tageweise von ihrer Mutter bzw. ihrer Haushaltshilfe betreuen. Die Fahrtkosten zum Wohnort ihrer Mutter bzw. die anteiligen Kosten für die Haushaltshilfe möchte der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten? E...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 2.5 Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile

Die Steuerermäßigung kann auch für Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, gewährt werden.[1] Wird ein Gebäude vom Eigentümer unterschiedlich genutzt, kann für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung der volle Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden. Es sind nur die Aufwendungen berücksichtigungsfähig, die...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.3.3 Gemischte Nutzung einer Wohnung

Werden Teile einer Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt (z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird, oder andere betrieblich/beruflich genutzte oder vermietete Räume), ist dies für die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG dem Grunde nach unschädlich. Die Aufwendungen...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.2 Begünstigte Maßnahmen

Steuerlich gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme bestimmte – abschließend aufgezählte – Einzelmaßnahmen, die auch von den bestehenden Programmen der Gebäudeförderung – und zukünftig durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – als förderwürdig eingestuft sind.[1] Förderfähig sind die Aufwendungen, die der steuerpflichtigen Perso...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 2.4 Mehrere Eigentümer

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt kein Alleineigentum des Steuerpflichtigen voraus. Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, kann die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen i. H. v. 40.000 EUR für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.[1] Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen, die das S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.6 Formelle Voraussetzungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuermäßigung für energetische Maßnahmen ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen, und die in deutscher Sprache ausgefertigt ist. Einer Rechnung in deuts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.2 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die steuerpflichtige Person kann nur die Aufwendungen für energetische Maßnahmen geltend machen, die ab dem Tag der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind. Der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist nicht in jedem Fall mit tatsächlichem Bewohnen gleichzusetzen. Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist grundsätzlich der Tag des Einzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.2 Vermögensverwaltung

Eine den ideellen Zweck des Vereins nicht beeinträchtigende Tätigkeit des Vereins ist regelmäßig die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Zulässigkeit eigenes Vermögen zu bilden, wird in § 21 Abs. 2 StBerG unterstellt. Der Vereinsvorstand ist im Interesse der Mitglieder zu einer wirtschaftlich effektiven Geschäftsführung angehalten. Hierzu gehören die Beschaffung der person...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.7 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Die Steuerermäßigung ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen die Steuerbegünstigung für Modernisierungsaufwend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 2.3 Steuerliche Förderung mehrerer Objekte

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR je Objekt kann zeitgleich oder nacheinander für mehrere begünstigte Objekte in Anspruch genommen werden. Im Falle einer zeitgleichen Förderung von mehreren begünstigten Objekten muss zusätzlich die in Anspruch genommene Steuerermäßigung je Objekt ermittelt werden. Hat sich die Steuerermäßigung nach § 35c EStG deshalb nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 5.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines Darlehens[2], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie aufgenommen wurde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis

Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das einzelne Mitglied unbeschrä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.1 Anspruchsberechtigte Person

Die Steuerermäßigung können ausschließlich natürliche Personen auf Antrag hin in Anspruch nehmen, wenn sie ein in ihrem Eigentum stehendes und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Gebäude (begünstigtes Objekt) im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der persönliche Anwendungsbereich erfasst unbeschränkt Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 2.2 Gesamtförderobergrenze

Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden. Für jedes begünstigte Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 EUR.[1] Praxis-Beispiel Förderung für mehrere Einzelmaßnahmen Die Eheleute B haben im Jahr 2020 ein im Jahr 1964 hergestelltes Einfamilienhaus in Saarbrücken gemeinsam erworben. Im Jahr 2021 f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aufmerksa... / 2 Verzehr im Betrieb, Kaffee, Tee, Gebäck

Sachverhalt In einem Unternehmen wird den Mitarbeitern Kaffee, Tee, Mineralwasser sowie trockene Brötchen, Gebäck und Süßigkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber selbst trinkt auch Kaffee im Büro. Ist die Zurverfügungstellung von Getränken und Lebensmitteln an die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig und muss der Arbeitgeber seine eigene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.3 Nicht erhebliche Verpflichtung

Bezüglich des Kriteriums der "nicht erheblichen Verpflichtung" dürfte in erster Linie auf die Größe der Gemeinschaft abzustellen sein. Soweit der Gesetzgeber insoweit auf die unmittelbare Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer des § 9a Abs. 4 WEG Bezug nimmt,[1] ist dies in der juristischen Literatur zurecht auf Kritik gestoßen. Denn der Verwalter darf die Eigentümer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann aus, wenn er bei der Einkommensteuerfestsetzung einen höheren Steuervorteil bewirkt, als die hierfür gewährte Altersvorsorgezu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.3 Geschäftsprüfung

Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nach § 22 Abs. 1 StBerG einer jährlichen Geschäftsprüfung unterziehen. Bei dieser Geschäftsprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der nach § 21 StBerG zu fertigenden Aufzeichnungen bzw. der Buchführung zu überprüfen. Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts sind: die Vermögensübersicht, die Gewinn und Verlustrechnung, die Gehälter u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 2.1 Förderbeträge und Förderhöchstbetrag

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 EUR je Objekt kann zeitgleich oder nacheinander für mehrere begünstigte Objekte in Anspruch genommen werden. Die energetischen Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) werden nur im Jahr des Abschlusses de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.4.2 Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Übungsleiter o. Ä.

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. beziehen, wenn diese in voller Höhe nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (3.000 EUR). Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen: Zeitlicher Aufwand:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.7 Erledigung der Klage

Eine Klage erledigt sich, wenn Kläger und beklagte Behörde übereinstimmend den Rechtsstreit (in der Hauptsache) für erledigt erklären. Am häufigsten geschieht dies, wenn die beklagte Behörde einen Abhilfebescheid erlässt, mit welchem dem Klagebegehren des Klägers ganz oder teilweise entsprochen wird und der Kläger im letzteren Fall die Klage im Übrigen nicht weiter verfolgen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 4 Entscheidung durch Urteil

Soweit die Klage Erfolg hat, hängt der Urteilsausspruch (Urteilstenor) von der Art und dem Ziel der Klage ab. Bei einer Anfechtungsklage wird der angefochtene Bescheid aufgehoben.[1] Bei einer Änderung von Bescheiden, die einen Geldbetrag festsetzen oder feststellen, muss das FG den Bescheid entsprechend ändern, z. B. die Steuern selbst festsetzen[2], es sei denn, es überläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Herausgabeanspruch der Miet... / 1 Schadensersatzanspruch des Untermieters

Der Untermieter (Endmieter) kann von seinem Vermieter (Zwischenmieter = Hauptmieter), der wegen des Kündigungsschutzes den Wohnungsmietvertrag nicht kündigen könnte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn das Hauptmietverhältnis vor dem Untermietverhältnis endet und der Eigentümer von ihm Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt.[1] Dem Untermieter (Endmieter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kindergar... / 1 Kindergarten, Zuschuss zur Unterbringung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin nimmt nach Ablauf der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auf, Gehalt monatlich 1.000 EUR. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich die Kosten von 180 EUR für die Unterbringung des Kindes in einem städtischen Kindergarten. Wie ist dieser Zuschuss für die Kosten des Kindergartens zu behandeln? Ergebnis Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.4 Inhalt der Klage

Die Klage muss ("Muss-Inhalt") den Kläger, die beklagte Behörde, den angefochtenen Bescheid und die Einspruchsentscheidung und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.[1] Unter Gegenstand des Klagebegehrens ist der Streitpunkt, weswegen Klage erhoben wird, zu verstehen. Es muss in kurzen Worten der konkrete Sachverhalt dargelegt werden, dessen Würdigung durch das FA beanstan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kindergar... / 3 Kindertagesstätte, Übernahme der Gebühr inkl. Verpflegungskosten

Sachverhalt Der Arbeitgeber übernimmt bei Vorlage der entsprechenden Original-Belege der Kita für seine Arbeitnehmer die Gebühr inklusive Verpflegungskosten für die Kita. Kann der Arbeitgeber die Gebühren sowie die Verpflegungskosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen? Ergebnis Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Kosten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 4.2.2 Sondereigentum

Die Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters ist grundsätzlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums beschränkt. Der Verwalter ist jedoch über die in § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Befugnis hinaus nach §§ 683 Satz 1, 680 BGB zum Schutz des von ihm verwalteten Vermögens und in Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer berechtigt, die Maßnahmen zu ergreifen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 6.3.2 Aufwendungsersatz

Nach §§ 675, 670 BGB kann der Verwalter einen Aufwendungsersatzanspruch haben, auch wenn der mit der GdWE abgeschlossene Vertrag hierzu schweigt. Der Verwaltervertrag ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (siehe hierzu Kap. B.I.8.3.3) und es gehört zum gesetzlichen Leitbild dieses Vertrags, dass die Kosten aus der Ausführung solcher Verträge nicht vom Beau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.6 Werbung mit günstigem Preis

Angehörige der steuerberatenden Berufe dürfen grundsätzlich mit dem Hinweis auf einen günstigen Preis werben. Der Verbraucher bzw. das potentielle Mitglied möchte wissen, welchen Kosten mit der Erbringung der Leistungen des Beraters bzw. Lohnsteuerhilfevereins verbunden sind. Gegen eine sachliche Darstellung der Kosten, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aufmerksa... / 1 Arbeitsessen, außergewöhnlicher Einsatz

Sachverhalt In einem Unternehmen steht die Jahresinventur durch die Mitarbeiter an. Die Inventur soll ohne größere Unterbrechungen ablaufen. Daher bestellt der Arbeitgeber an jedem der 3 Tage für alle Einsatzkräfte Mittagessen und Getränke, die im Betrieb verzehrt werden. Die Kosten belaufen sich auf 25 EUR pro Tag und pro Person. Handelt es sich bei den 25 EUR um lohnsteuer-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.2 Aufzeichnungspflichten

Lohnsteuerhilfevereine sind steuerlich als Gewerbebetriebe einzustufen.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO vor, sind sie zur Buchführung verpflichtet. Die Vorschriften über die Buchführungspflicht gehen den für Lohnsteuerhilfevereine geltenden Aufzeichnungspflichten vor.[2] Liegen die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht vor, hat ein Lohnsteuerhilf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eheähnliche Gemeinschaft / 1.2.2 Vertragsbeendigung

Die Kündigung des Mietverhältnisses muss nur gegenüber dem Mieter ausgesprochen werden. Fraglich ist, ob die Räumungsklage lediglich gegen den Mieter oder auch gegenüber dem Lebensgefährten des Mieters erhoben werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist zur Räumung einer Ehewohnung grundsätzlich ein Titel gegen beide Eheleute erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn nur e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 4 Zertifizierung

Jeder Beratungsstellenleiter, der für sich in Anspruch nimmt, seine Tätigkeit normkonform nach DIN 77700 auszuüben, d. h. sowohl den fachlichen Anforderungen, die an den Berater gestellt werden, zu genügen, als auch den Anforderungen in den Bereichen Dienstleistungserbringung sowie technische und sonstige Ausstattung der Beratungsstellen zu entsprechen, kann dies – auch öffe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.4 Vorgehen des Verwalters

Die Größe der Gemeinschaft in Kombination mit einem geringen Prozentsatz des Wirtschaftsplanvolumens stellen zunächst einen probaten Anhaltspunkt dar. So ist eine Maßnahme mit einem Aufwand von 4.000 EUR in einer Kleinanlage, die aus 4 Sondereigentumseinheiten besteht, stets mit erheblichen Kosten verbunden, was bei einer Großanlage mit 200 Einheiten nicht der Fall ist. Im Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. In ihnen präsentieren sich auch häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X (vormals Twitter) ode...mehr