Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Halterkostenbe... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Kostenentscheidung der Behörde im Halterkostenbescheid vom 24.11.2022 ist nicht zu beanstanden. Nach § 25a Abs. 1 StVG werden dem Halter eines Kraftfahrzeugs im Falle eines Halt- oder Parkverstoßes die Kosten des Verfahrens auferlegt, wenn der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt wird oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 2.1 Allgemeines

Die zutreffende Feststellung der Bemessungsgrundlage ist bei einem Tausch oder tauschähnlichen Umsatz von besonderer Bedeutung. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG ermittelt sie sich bei einem Tausch, einem tauschähnlichen Umsatz sowie bei einer Hingabe an Zahlungs statt jeweils nach dem Wert der erhaltenen Leistung. Dabei ist die erhaltene Leistung mit dem subjektiven Wert für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / 2.2 Unentgeltliche sonstige Leistungen

Als sonstige Leistung gegen Entgelt werden auch die folgenden Leistungen eines Unternehmers angesehen: Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder zum teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer für unternehmensfremde Zwecke oder für den privaten Bedarf seines Personals, soweit keine Aufmerksamkeiten vorliegen.[1] Die...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 4 Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 3)

Rz. 19 In § 237 Abs. 3 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von forstwirtschaftlichen Flächen (Holzbodenflächen und Nichtholzbodenflächen) konkretisiert (§ 234 BewG Rz. 17).[1] Nach § 237 Abs. 3 S. 1 und 2 BewG ermittelt sich der Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung aus der Summe der Flächenwerte, die sich jeweils durch Multiplikat...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 4 Ermittlung des standardisierten Reinertrags (Abs. 3)

Rz. 14 §236 Abs. 3 BewG regelt die Bewertungsgrundsätze zur Ermittlung der standardisierten – durchschnittlichen – Reinerträge, wie sie sich aus den Anlagen 27 bis 32 zum BewG ergeben.[1] Zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens wird der Reinertrag für jede gesetzliche Klassifizierung i. S. d. § 234 Abs. 1 und 2 BewG gesondert ermittelt. Im Interesse einer praktischen Umset...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 2.1 Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 242 Abs. 1 Nr. 1 BewG gehören zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen die SondernutzungenHopfen und Spargel und anderen Sonderkulturen, die ein von der landwirtschaftlichen Nutzung abweichendes Ertrags- und Aufwandgefüge aufweisen.[1] Mit der rechtlichen Verselbständigung der Sondernutzungen Hopfen, Spargel und anderer Sonderkulturen als eigene ...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.10 Kurzumtriebsplantagen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 42 Bei Kurzumtriebsplantagen (KUP) handelt es sich um Flächen, auf denen mit dem Ziel, innerhalb einer kurzen Umtriebszeit von zwei bis zwanzig Jahren vornehmlich Holz als nachwachsenden Rohstoff zu produzieren, schnell wachsende Bäume, wie z. B. Weiden und Pappeln, angepflanzt werden. Gleichwohl handelt sich bei KUP nicht um eine forstwirtschaftliche Nutzung, sondern um ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorgesellschaft und Kapitalgesellschaft

Rz. 297 Die Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft (ab notariellem Gesellschaftsvertrag/Satzung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) ist grundsätzlich mit der eingetragenen Kapitalgesellschaft identisch. Damit sind alle entstehenden Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuerbeträge im Rahmen der Veranlagung der Kapitalgesellschaft anzusetzen. Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.1 Teilbare Leistungsbezüge

Rz. 352 Teilbare Leistungsbezüge, die sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer nicht insgesamt, sondern nur entsprechend dem vorgesehenen anteiligen Einsatz "für das Unternehmen" zu, es gilt das sog. Aufteilungsgebot.[1] Rz. 353 Teilbare Leistungsbezüge liegen vor bei der Lieferung vertretbarer oder verbrauc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

Rz. 46 Ein Gesellschafter/Mitglied eines unternehmerischen Zusammenschlusses erlangt grundsätzlich nicht aufgrund seiner Gesellschafter- oder Mitgliederstellung die Unternehmereigenschaft. Der Gesellschafter bzw. das Mitglied muss durch eigene wirtschaftliche Tätigkeit (selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht) die Unternehmereigenschaft erlangen. Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre

Rz. 335 Jeder Unternehmer kann neben seiner unternehmerischen Sphäre grundsätzlich auch eine nichtunternehmerische Sphäre haben. Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform des Unternehmers an. Auch eine Personengesellschaft oder eine juristische Person kann eine nichtunternehmerische Sphäre haben[1]; zum Problem der Unternehmereigenschaft von Vereinen oder Vereinigungen vgl. Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten Le...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 6 Unland (Abs. 5)

Rz. 43 In § 234 Abs. 5 BewG wird die Nutzungsart Unland definiert. Die Begriffsbestimmung entspricht inhaltlich der Regelung zur Einheitsbewertung in § 45 Abs. 1 BewG.[1] Zum Unland gehören nach § 234 Abs. 5 BewG die Betriebsflächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können. Dies sind Flächen, die nicht kulturfähig sind. Ob Betriebsflächen als Unl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Nachwirkungen der Unternehmereigenschaft

Rz. 312 Die Unternehmereigenschaft wirkt aber über die eigentlichen Handlungen zur Beendigung der unternehmerischen Betätigung hinaus. Auch Rechtsfolgen der früheren unternehmerischen Betätigung müssen noch als Folgewirkung der unternehmerischen Betätigung zugeordnet werden, unabhängig von der zeitlichen Distanz zur eigentlichen Einstellung der unternehmerischen Betätigung. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 ABC zu Zusammenschlüssen

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Leistungen der Gesellschaft an den Gesellschafter

Rz. 42 Leistungen der Gesellschaft an den beteiligten Gesellschafter können grundsätzlich steuerbare Leistungen der Gesellschaft sein, soweit sie Unternehmereigenschaft besitzt oder auch erst durch diese Leistungen erlangt. Werden diese Leistungen gegen ein gesondert berechnetes Entgelt im Inland ausgeführt, liegen steuerbare Umsätze vor, die – soweit keine Steuerbefreiung a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2 Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab. Hinweis Regelstreitwert beträgt ein Bruttomonatsentgelt Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Steuerberaterprüfung

Bei der Frage nach dem Streitwert bzgl. einer Steuerberaterprüfung werden sehr unterschiedliche Standpunkte offenkundig. Beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist der Streitwert pauschalierend mit 50.000 EUR anzusetzen[1], wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall eine abweichende Streitwertfestsetzung rechtfertigen.[2] Dieser im Gegensatz zu früheren Entscheidunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.16 Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 80 Die 3. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 14, wonach die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen bei der Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Datennetzen zulässig ist, wurde mit dem ArbZG neu eingeführt. Der Gesetzgeber reagierte hiermit auf den vermehrten bargeldlosen Zahlungsverkehr mit Eurocheque-Karten, Kreditkarten oder Tankcards, der den ununterbrochen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.8 Beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 41 Die Ausnahmen nach Nr. 8 unterfielen entweder vor Inkrafttreten des ArbZG nicht dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach der GewO oder waren nach § 105e GewO sowie den ergänzenden Vorschriften erlaubt. Rz. 42 Das Gesetz gestattet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, beim Rundfunk, bei der Tages-und Sportpresse sowie bei Nachrichtena...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2.2 Gerichtsgebühren für das arbeitsgerichtliche Verfahren

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Prozesskostenhilfe

Verfahren vor den Finanzgerichten über die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind gerichtsgebührenfrei. Wird jedoch eine Streitwertfestsetzung beantragt, ist der Streitwert nach den Kosten zu bemessen, die dem Kläger durch die Rechtsverfolgung entstehen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.11 In den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 60 Für diese Bereiche waren früher Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 105e GewO möglich. Zur Sicherstellung des öffentlichen Interesses und einer funktionierenden Versorgung können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben beschäftigt werden. Rz. 61 Unter Energiev...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2.1 Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.20 Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 16 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Produktionsunterbrechung zu einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen führen würde. Der Ausnahmetatbestand gilt sowohl für die diskontinuierliche als auch die kontinuierliche Sonntagsarbeit. Es handelt sich dabei um eine Auffangregelung, mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.17 Zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 83 Die Vorschrift entspricht weitgehend dem früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 Alt.1 GewO. Nach der 1. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 15 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen beschäftigt werden. Rz. 84 Naturerzeugnisse sind tierische und pflanzliche Erzeugnisse, die in naturbelassenem Zustand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Zur Konzeption d... / a) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Für die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kam der (Nicht-) Verfügbarkeit eines außerhäuslichen Arbeitsplatzes nach der bisherigen Gesetzesfassung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Nach der gesetzlichen Systematik unterliegen Aufwendungen betreffend das häusliche Arbeitszimmer – nach wie vor – einem grundsätzlichen Abzugs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Zur Konzeption d... / 2. Die tatbestandliche Ausgestaltung seit Inkrafttreten des JStG 2022

Das JStG 2022 hat im Hinblick auf die vorgenannte Rechtslage deutliche Neuerungen mit sich gebracht. Künftig[8] kommt der Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes eine dogmatisch vollkommen andere Funktion zu. Anders als nach der bisherigen Gesetzesfassung erlaubt § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG n.F. den Abzug für Aufwendungen im Hinblick auf das Arbeitszimmer – ausnahmswe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Zur Konzeption d... / 3. Schlussfolgerung – Innovative Neuausrichtung der Pauschalierung

Im Ergebnis lässt sich mithin festhalten: Das Merkmal der Nichtverfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes war nach bisher geltendem Recht eine Grundvoraussetzung für die – zunächst auf maximal 1.250 EUR begrenzte – Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Nach der jetzigen Gesetzesfassung ist dieses Merkmal im Hinblick auf das Arbeitszimmer obsolet gew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Zur Konzeption d... / b) Aber: Divergierende Regelungsziele bei Regelungen zum Fahrtkostenabzug und zur Tagespauschale

Unter teleologischen Gesichtspunkten sind gegenüber einer derartigen Sichtweise indessen nach hier vertretener Auffassung – aufgrund der divergierenden Regelungsziele beider Normen – deutliche Bedenken angezeigt. Die Dauerhaftigkeitskomponente im Hinblick auf ... ... den Fahrtkostenabzug erklärt sich damit, dass sie dem Steuerpflichtigen die private – d.h. nichterwerbswirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Zur Konzeption d... / c) (Folgerichtige) Fokussierung auf das zeitliche Element

Anstatt daher maßgeblich auf die Frage abzustellen, ob die Nutzungsmöglichkeit des anderweitigen Arbeitszimmers befristet oder unbefristet ist, erscheint nach hier vertretener Überlegung die Fokussierung auf das zeitliche Element als folgerichtig. Dass dieser Interpretationsansatz der gesetzlichen Intention nicht grundsätzlich zuwiderläuft, zeigt sich bereits daran, dass auc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Zur Konzeption d... / a) Abstellen auf die gesetzlichen Vorgaben des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 4a S. 3, Abs. 4 EStG?

Um den Begriff der Dauerhaftigkeit zu konkretisieren, könnte es zunächst naheliegen, auf die gesetzlichen Vorgaben des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 4a S. 3, Abs. 4 EStG abzustellen.[18] Diese Vorschrift ordnet einen pauschalierten Abzug von Aufwendungen für Fahrten eines Arbeitnehmers zu seiner ersten Tätigkeitsstätte bzw. zu einem anderen Ort oder Tätigkeitsgebiet an, das der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / a) Gas- & Wärmepreisbremse in Deutschland

Haushalte und alle anderen Verbraucher/-innen sind zum Teil schon jetzt stark von der Gaspreiskrise betroffen. Im weiteren Verlauf der Heizperiode ist mit einer deutlichen Steigerung der Belastung zu rechnen, die die Belastung von Verbraucher/-innen, die mit anderen Wärmetechnologien heizen, um ein Vielfaches übersteigt. Dies erfordert eine schnelle und erhebliche Entlastung...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), s...mehr