Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis der Ansprüche zueinander

Rz. 202 Soweit die Ansprüche kollidieren, wird aus § 126 Abs. 2 ZPO eine umfassende Abwägung der beteiligten Interessen hergeleitet, die in ihrer Tragweite nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und im Wesentlichen durch Richterrecht konkretisiert wurde.[390] Danach ergibt sich folgendes Bild: Rz. 203 a) Der Anspruch des beigeordneten Anwalts ist gegen Verfügungen durch die eben...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 6. Rücknahme des Einspruchs durch den Betroffenen oder Verwerfung des Einspruchs

Rz. 25 Nimmt der Betroffene seinen Einspruch zurück oder wird dieser als unzulässig verworfen, so hat er nach § 109 OWiG die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Einspruch noch vor der Verwaltungsbehörde, vor der Staatsanwaltschaft oder erst vor dem AG zurücknimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 154 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem BGH finden gemäß §§ 121 Abs. 2 S. 2, 122 Abs. 4 PatG die Vorschriften der ZPO über Prozesskosten entsprechende Anwendung, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Rz. 155 In den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH sind bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahr...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 5. Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 24 Hebt die Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren den Bußgeldbescheid auf und stellt sie das Verfahren ein, so hat sie nach § 108a Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467a StPO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Es gilt das Gleiche – auch zur Anfechtung – wie bei der Aufhebung des Bußgeldbescheids und der anschließenden Einstellung durch die Verwaltungsbehörde (vgl. Rdn 20).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 59 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 sind die VG und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dass die VG und Schulden einzeln zu bewerten sind, enthält schon der Grundsatz über die Aufstellung des Inventars in § 240 Abs. 1 (vgl. dazu Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 22). Allerdings beinhaltet § 252 Abs. 1 Nr. 3 neben dem Grundsatz der Ei...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / II. Schutzschrift

Rz. 22 Ist der Anwalt beauftragt, eine Schutzschrift einzureichen, so verdient er damit bereits die Verfahrensgebühr nach VV Teil 3, da er den Auftrag hat, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden. Mangels Anhängigkeit kann der Anwalt zwar noch keinen Sachantrag stellen; andererseits enthält die Schutzschrift bereits Sachvortrag, sodass damit die volle 1,3-Verfahrensgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 24 Eine Kostenerstattung in Gnadensachen ist nicht vorgesehen. Allenfalls bei einer erfolgreichen Beschwerde könnten die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse aufzuerlegen sein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 11 Voraussetzung für den Anfall der Hebegebühr ist, dass der Anwalt von seinem Mandanten (auch) den Auftrag erhalten hat, Gelder auszuzahlen. Zumeist geht damit auch der Auftrag einher, diese Gelder zuvor einzuziehen oder entgegenzunehmen.[11] Denkbar ist aber auch ein isolierter Auszahlungs- oder Weiterleitungsauftrag, der ausreicht, da es nach VV 1009 nur auf die Ausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Stellung eines Antrags

Rz. 13 Die Reduzierung auf eine 0,5-Terminsgebühr erfolgt nach VV 3105 nur dann, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und durch den Rechtsanwalt lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die Reduzierung scheidet also – im Hinblick auf die im Gesetzeswortlaut verwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) DIN A3 übersteigende Formate

Rz. 202 Die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken, die das DIN A3-Format übersteigen, etwa von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, ist auf üblichen Kopierern im Regelfall nicht möglich. Da entsprechende Kopien deshalb im Regelfall nicht durch den Rechtsanwalt selbst, sondern durch einen externen Dienstleister hergestellt werden, kann der Anwalt nach VV Vorb. 7 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Rz. 57 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf das Eilverfahren zur Erwirkung eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, weil es sich verfahrensrechtlich im Verhältnis zur Hauptsache um "verschiedene" Angelegenheiten handelt, die eigene Kosten verursachen (vgl. § 17 Nr. 4). Soll die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwendung der §§ 91 ff. ZPO

Rz. 56 Die Verteilung der Kosten folgt den §§ 91 ff. ZPO. Insbesondere gilt § 97 ZPO. Hat die Beschwerde nur zum Teil Erfolg, so ist nach § 92 ZPO zu quoteln. Es ist unzulässig, eine Kostenerstattung nach dem Wert auszusprechen, zu dem die Beschwerde Erfolg gehabt hat.[82]mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VIII. Scheinehe

Rz. 210 Strittig ist, ob einem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn er die Aufhebung einer Scheinehe beantragt. Zum Teil wird hier von Mutwilligkeit ausgegangen. Nach anderer Auffassung ist grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Nach Auffassung des BGH[65] trifft einen Ehegatten, der rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein E...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / V. Die Vergütung des Anwalts

Rz. 41 Für seine Tätigkeit, eine Kostenentscheidung zu erwirken, erhält der Verteidiger keine gesonderten Gebühren. Es gilt VV Vorb. 5.1 Abs. 1. Die Tätigkeit wird durch die jeweiligen Gebühren abgegolten. Das gilt auch für Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG, soweit diese sich gegen die Kostenentscheidung oder deren Unterlassen richten. Allerdings kann der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berufungsführer

Rz. 43 Die Erstattung einer 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 auf Seiten des Berufungsführers wird grundsätzlich ausscheiden, da es im Falle einer vorzeitigen Erledigung nicht zur Anhängigkeit der Berufung kommt, die aber wiederum Voraussetzung für ein Erstattungsverhältnis ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich einbezogen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligungsdauer

Rz. 37 Die Bewilligung dauert so lange an, bis das Verfahren, für das sie gelten soll, bei dem erkennenden Gericht beendet ist. Das gilt grundsätzlich auch für den Fall der Verfahrenstrennung; die Bewilligung besteht in dem abgetrennten Verfahren fort. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch für Familiensachen. Wird für eine Folgesache im Scheidungsverbundverfahren Verfahrensko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe

Rz. 65 Für das Adhäsionsverfahren kann den Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Anwalt kann aus der Staatskasse Gebühren nach VV 4143 nur dann beanspruchen, wenn seiner Partei auch in Bezug auf die in VV 4143 genannte Tätigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Daher reicht die Prozesskostenhilfe für eine Nebenklage nicht auch für die Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren über eine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 16 Wird der Mahnbescheid zurückgenommen, so hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, soweit kein Fall des § 269 Abs. 3 S. 2 oder S. 3 ZPO gegeben ist. Soweit die Kostenentscheidung vom Streitgericht zu treffen ist, beginnt das streitige Verfahren bereits mit dem Antrag auf Kostenentscheidung, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 47 Der Rechtsanwalt kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a verlangen, ohne dass es darauf ankommt, dass der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Erforderlich ist lediglich, dass das Anfertigen von Kopien oder Ausdrucken zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Insoweit besteht ein Ermessensspielraum des Anwalts. Darauf, ob dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 3 Im Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. über den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts[2] richtet sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Demgegenüber kommt es nicht auf das Kosteninteresse, also nicht auf das Interesse an der Befreiung von Kosten der Verfahrensführung an. Daran ändert sich auch nichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 ZPO

Rz. 24 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Gegners nach erfolgter Antragsrücknahme einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, so handelt es sich dabei um einen Sachantrag gemäß Anm. Nr. 1, mit dem bereits die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0, berechnet nach den bis dahin angefallenen Kosten, anfällt.[16] Ist dabei die Ve...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 9. Umsatzsteuer

Rz. 41 Zur Umsatzsteuer muss sich die Partei erklären, soweit sie diese anmeldet (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO). Soweit die Partei nicht erklärt, sie sei zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, sind die in den angemeldeten Kosten enthaltenen Umsatzsteuerbeträge abzusetzen. Abzusetzen ist die Umsatzsteuer auch, wenn die Erklärung, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, offensicht...mehr

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zfs 06/2021, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [14] Die Revision der Bekl. hat Erfolg. Sie führt, soweit das BG zum Nachteil der Bekl. erkannt hat, zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. [15] 1. Mit der Begründung des BG kann ein Kaufpreiserstattungsanspruch des Kl. gegen die Bekl. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB nicht bejaht werden. Das BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 169 Soweit Versicherungsschutz besteht (siehe VV Vorb. 4 Rdn 132 ff.), sind die Gebühren nach Anm. Abs. 1 stets vom Versicherungsschutz umfasst. Der Rechtsschutzversicherer ist auch verpflichtet, die Zusätzlichen Gebühren nach Anm. Abs. 1 zu übernehmen. Hierüber entsteht in der Praxis häufig Streit, da die Rechtsschutzversicherer versuchen, an dieser Stelle Kosten zu spa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber

Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren beauftragt wird, kann dementsprechend eine Gebühr gemäß VV Nr. 3201 nur dann ve...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Herstellung

Tz. 20 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Herstellungskosten sind in IAS 2.10 bis IAS 2.18 und in IAS 16.22 und IAS 16.22A (für fruchttragende Pflanzen) geregelt. Gemäß IAS 16.22 folgt die Ermittlung der Herstellungskosten eines Gegenstandes der Sachanlagen denselben Grundsätzen wie beim Erwerb. Wenn ein Unternehmen ähnliche Vermögenswerte sowohl für den Verkauf im Rahmen seiner norm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung

Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trägt und diese gleichsam als "verlorenen Zuschuss" übernimmt, ist sie be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem dem Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 7 Eine Terminsgebühr entsteht nach der Anm. S. 1 Nr. 1 auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 60 Umstritten ist, ob im Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine Kostenentscheidung zu treffen ist. Da sich die gleiche Frage im Erinnerungsverfahren stellt, sind die meisten Entscheidungen zur Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren ergangen. Insoweit wird daher auf die Ausführungen in Rdn 90 ff. verwiesen, die für das Beschwerdeverfahren ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 378 Der Gegenstandswert ist nicht auf die mit der Veröffentlichung verbundenen Kosten (Druckkosten) beschränkt, sondern ist nach dem Interesse des Gläubigers an der Veröffentlichung gemäß § 3 ZPO (§ 48 Abs. 1 GKG) zu schätzen.[386] Insoweit können 10 % des Wertes des Unterlassungsanspruchs angesetzt werden.[387]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung durch den gleichen Rechtsanwalt

Rz. 105 Die in Anm. Abs. 1 festgelegte Anrechnung erfolgt nur, soweit der gleiche Rechtsanwalt sowohl in dem einen wie in dem anderen Verfahren tätig war.[106] Zwar sieht dies der Wortlaut nicht ausdrücklich vor. Jedoch ergibt sich diese Auslegung aus der Überlegung, dass eine Anrechnung nur dann möglich ist, wenn der Anspruchsinhaber der gleiche ist. Sind zwei verschiedene ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Über Erinnerungen des Rechtsanwalts und der Staatskasse gegen die Festsetzung nach § 55 entscheidet das Gericht des Rechtszugs, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, durch Beschluss. 2Im Fall des § 55 Abs. 3 entscheidet die Strafkammer des Landgerichts. 3Im Fall der Beratungshilfe entscheidet das nach § 4 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes zuständige Gericht. (2) 1Im Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kein Vorschussanspruch bei Beratungshilfe (Abs. 2)

Rz. 7 Die sachliche Berechtigung der Regelung, dass bei Beratungshilfe kein Vorschuss verlangt werden kann, folgt aus der geringen Gebührenhöhe (VV 2501 ff.). Der Ausschluss des Vorschussanspruchs bezieht sich ausschließlich auf den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, nicht aber auf die beim Rechtsuchenden zu erhebende Beratungshilfegebühr (VV 2500). Dies ist durch das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 22 Im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern hat ein anmeldender Gläubiger keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsteller; eine Kostenfestsetzung findet nicht statt, da im Aufgebotsverfahren eine Gegenpartei nicht vorhanden ist.[10] Im Ausschlussurteil eines Aufgebotsverfahrens erfolgt eine Kostenentscheidung daher nur hinsichtlich der Geri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 116 In Anbetracht der restriktiven Haltung der Gerichte zur Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltsgebühr ist der Anwalt gehalten, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass die Kosten seiner Einschaltung als Verkehrsanwalt nicht erstattungsfähig sind oder dass die Erstattungsfähigkeit zumindest fraglich ist. Verstößt der Anwalt gegen die Aufklärungspflicht, macht er sich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einstweilige Einstellung (§§ 707, 719, 769 ZPO)

Rz. 90 Bei Anträgen des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719, 732 Abs. 2, 765a, 766 Abs. 1 S. 2, 769 ZPO) ist Grundlage für das Interesse die zu vollstreckende Forderung, im Falle des Abs. 1 Nr. 1 einschließlich Zinsen und Kosten, allerdings gemäß § 3 ZPO nur ein Bruchteil (üblich etwa 1/5)[137] davon, wenn es – wie regelmäßig – nur um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. 2In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Zeugenbeistand

Rz. 103 Auch der gem. § 68b StPO beigeordnete Zeugenbeistand hat Anspruch auf Erstattung der Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien aus der Akte. Zwar mag es zutreffend sein, dass dem Zeugenbeistand – anders als dem Verteidiger – ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht. Wird dem Zeugenbeistand aber die Akteneinsicht gewährt, kann die Dokumentenpauschale für die Ferti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 3 (Abs. 3)

Rz. 24 Soweit VV Teil 6 – wie hier – besondere Regelungen enthält, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Eine Ausnahme gilt nur für die Fälle, in denen ausdrücklich auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird. Rz. 25 In Abs. 3 sind bestimmte Fälle genannt, in denen dem Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften von VV Teil 3 zustehen. Es sind dies im Wesentl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung nur bei erfolgloser Beschwerde

Rz. 64 Das gilt aber nur für eine erfolglose Beschwerde, in den Fällen der Rdn 62 also bei erfolgloser Ablehnung;[98] im Falle einer erfolgreichen Beschwerde ist keine Kostenerstattung anzuordnen.[99] Vielmehr sind hier die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen.[100]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren beim Amtsgericht

Rz. 381 Das Amtsgericht muss in all diesen Fällen sodann von Amts wegen ein Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO durchführen. Es hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen. Nach Ablau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Steuerliche Aspekte

Rz. 122 In steuerrechtlicher Hinsicht sind Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen zu qualifizieren, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.[219] Auf einer Vergütungsvereinbarung beruhende Kosten der Strafverteidigung führen jedoch nicht zu einer außergewöhnlichen Belastun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 310 Für den Gläubiger einer titulierten Geldforderung besteht gemäß § 720a ZPO die Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung. Er kann, obwohl das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne diese Sicherheit zu leisten, soweit dies nur zur Sicherung führt (keine Verwertung). Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sach- oder Naturalvergütung

Rz. 72 Die Vergütung des Rechtsanwalts muss nicht zwingend in Geld erfolgen. Als Gegenleistung für die anwaltliche Tätigkeit können auch Sachleistungen des Auftraggebers vereinbart werden, etwa die Übereignung von Sachen oder die Abtretung von Forderungen bzw. Gesellschaftsanteilen.[123] Denkbar sind auch Naturalleistungen des Auftraggebers, z.B. die Erbringung von Dienstlei...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / II. Gerichtliche und anwaltliche Tätigkeit stimmen nicht überein

Rz. 5 Es kommt vor, dass sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen. Dann gilt Folgendes:mehr