Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 110 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr tituliert wird, bevor über die Geschäftsgebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[44] Beispiel: Der Kläger hatte 8.000 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Höhere Seiten-Pauschale

Rz. 220 Auch kann generell eine höhere Dokumentenpauschale je Seite vereinbart werden. So hat das OLG Düsseldorf[325] bereits im Jahre 1993 Kopiekosten i.H.v. 1 DM/Seite für angemessen angesehen. Insbesondere angesichts der laufenden Geldentwertung dürfte gegen eine Vergütung von 1 EUR/Kopie nichts etwas einzuwenden sein. Berücksichtigt man, welche Kosten im Kanzleibetrieb a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichts- und Anwaltskosten

Rz. 49 Die Entscheidung ergeht zudem gerichtsgebührenfrei. Denn im GKG-KostVerz., FamGKG-KostVerz. bzw. GNotKG-KostVerz. ist eine Gebührenpflicht für eine Anhörungsrüge nach § 12a nicht vorgesehen. Gebührentatbestände wie z.B. Nr. 1700 GKG-KostVerz. sind nicht einschlägig, weil sie lediglich die Anhörungsrüge aus den dem Kostenverfahren zugrunde liegenden Verfahren (z.B. § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nicht lediglich Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 516 Beschränkt sich die Streitbeilegung auf die bloße und einseitige Abgabe eines – prozessualen oder/und materiell-rechtlichen – vollständigen Anerkenntnisses oder der Erklärung eines vollständigen Verzichts oder der Klagerücknahme, fällt keine Einigungsgebühr an; gleiches gilt, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung vorliegt, deren Inhalt sich auf das Anerkenntnis oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten

Rz. 42 Verbessern sich vor dem Ablauf von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich (oder ändert sich ihre Anschrift), besteht nach § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO die Verpflichtung der Partei, dies dem Gericht mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkomme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche

Rz. 115 Macht der Auftraggeber einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten geltend, so kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, ihm oder dem Anspruchsteller sei noch keine ordnungsgemäße Kostenrechnung nach § 10 erteilt worden.[108] Rz. 116 So kann auch eine Dienststelle, die zur Erstattung bzw. Freistellung von Rechtsanwaltskosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren und Vergütung im Beschwerdeverfahren gegen die Wertfestsetzung

Rz. 263 Die Verfahren sind gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG; § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG; § 83 Abs. 3 S. 1 GNotKG; § 31 Abs. 5 S. 1 KostO). Rz. 264 Erhebt der Rechtsanwalt in eigener Sache Wertbeschwerde, so erhält er mangels eines Auftraggebers keine Vergütung. Beauftragt der Anwalt einen anderen Anwalt mit der Einlegung einer Streitwertbeschwerde, so erhält dieser hierfür ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Prozesskosten- und Beratungshilfe

Rz. 81 Für ein Mediationsverfahren kann keine staatliche Kostenhilfe beansprucht werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheitert bereits an dem fehlenden forensischen Bezug der Mediation. Sie kann selbst dann nicht gewährt werden, wenn die außergerichtliche Mediation auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt werden so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einverständnis des Pflichtverteidigers

Rz. 137 Die eingeschränkte Bestellung soll aber dann mit der Folge, dass keine Reisekosten aus der Staatskasse zu erstatten sind, zulässig sein, wenn der bestellte Anwalt zuvor sein Einverständnis mit der eingeschränkten Bestellung erklärt hat.[278] Das erscheint zutreffend, weil die eingeschränkte Bestellung dann allein auf der Verzichtserklärung beruht.[279] Wird dieser Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 149 FGO

Rz. 63 In der Finanzgerichtsbarkeit setzt ebenfalls der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 149 Abs. 1 FGO). Rz. 64 Gegen dessen Entscheidung ist ausschließlich die befristete Erinnerung binnen zwei Wochen gegeben (§ 149 Abs. 2 FGO). Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, sofern ihr der Urkundsbeamte nicht abhilft. Rz. 65 Eine Beschwerde ...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Internationales

EuGH, Beschl. v. 24.3.2021 – C – 603/20 PPU Art. 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er im Fall der Feststellung, dass ein Kind zum Zeitpunkt der Stellung eines die elterliche Verantwortung betreffenden Antrags infolge einer Entführung in einen Drittstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat erlangt hat, nicht anwendbar ist. In einem solchen Fall ist die Zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenansatzverfahren und Hauptsache

Rz. 86 Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenansatzverfahren ist im RVG dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit greift der Auffangtatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1, wonach Tätigkeiten im Verfahren über den Kostenansatz als Neben- und Abwicklungstätigkeit zum Gebührenrechtszug der Hauptsache gehören und mit den Gebühren des Rechtszugs abgegolten sind. Das gilt auch im Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundlage für die Dokumentenpauschale

Rz. 254 Haftpflichtversicherer pflegen in aller Regel – insbesondere bei Verkehrsunfallschäden, die nicht eindeutig liegen – vorgerichtlich einen Aktenauszug einzuholen, um sich über den Umfang ihrer Einstandspflicht, insbesondere eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten, zu informieren. Diese Aktenauszüge können die Versicherer – soweit sie nicht als Kö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Anderer Rechtsanwalt

Rz. 106 Auch der Anwalt, der einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht beauftragt, kann gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen,[82] obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird. Der Anwalt hat keinen Anspruch darauf,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 67 Grundsätzlich können sich im Rahmen der Dreiecksbeziehung Anwalt – Partei – Fiskus Erstattungsfragen sowohl aus der Sicht der Partei als auch für die Staatskasse stellen, da beide Schuldner des beigeordneten oder bestellten Anwalts sind (vgl. Rdn 7). Eine Ersatzmöglichkeit der Partei kommt allein gegen den Gegner in Betracht und besteht daher nur, wenn dieser für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bei öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Abs. 1 und 2

Rz. 102 Zu Erstattungsfragen betreffend öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (Verwaltungszwangsverfahren, Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, isoliertes Vorverfahren) wird auf die entsprechenden Ausführungen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch begründeten Beschluss

Rz. 41 Sowohl die Verwerfung als unzulässig wie auch die Zurückweisung als unbegründet ergehen durch Beschluss, der eine kurze Begründung enthalten soll (Abs. 4 S. 4, 5). Die Begründung soll für den Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar machen, warum das Gericht die Anhörungsrüge für unzulässig oder unbegründet hält. Das Fehlen der Gründe macht die Entscheidung nicht nichtig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entstehung

Tz. 1 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Mit dem im Juli 1998 verabschiedeten IAS 37 wird die Bilanzierung von Rückstellungen, den davon abzugrenzenden Eventualverbindlichkeiten sowie von Eventualforderungen umfassend hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Berichterstattungspflichten geregelt. Ausweisregelungen enthält IAS 37 kaum. Tz. 2 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Vielmehr sind für den Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Feststellung der anwaltsspezifischen Tätigkeit

Rz. 253 Das Gericht kann bereits im Bestellungsbeschluss feststellen, ob eine anwaltsspezifische Tätigkeit erforderlich ist.[469] Die gerichtliche Feststellung, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltsspezifische Tätigkeit erfordert, ist für die Kosten- bzw. Vergütungsfestsetzung bindend und nicht anfechtbar.[470] Davon zu unterscheiden ist die Feststellung der berufsmäßi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 29 Eine Kostenerstattung im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und im Beschwerdeverfahren soll nicht in Betracht kommen, da es an einer entsprechenden Regelung fehle. Eine Kostenerstattung sei lediglich in Rehabilitierungsverfahren nach Abschnitt 2 des StrRehaG (§ 14 Abs. 2 StrRehaG) vorgesehen. Daraus wird gefolgert, dass im Umkehrschluss eine Koste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 51 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[36] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, so dass eine Beratung mutwillig erscheint (§ 1 ARB 1975; § 17 Abs. 1 ARB 1994/2000). Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Vorzeitige Auftragsbeendigung/Kenntnis von Zahlung

Rz. 16 Eine vorzeitige Erledigung des Vollstreckungsauftrags führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr i.S.v. VV 3101 Nr. 1, weil es in der Zwangsvollstreckung keine entsprechende Ermäßigungsvorschrift gibt. Die einmal entstandene Verfahrensgebühr des Anwalts entfällt auch nicht dadurch, dass der Schuldner freiwillig leistet oder der Mandant letztlich doch von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vertrauen in die Festsetzung

Rz. 189 Der Zulässigkeit einer Gebührenrückforderung durch die Staatskasse im Wege der Erinnerung oder Beschwerde soll ausnahmsweise ein besonderes Vertrauen des Anwalts auf den unveränderten Fortbestand der zunächst unangefochtenen Vergütungsfestsetzung entgegenstehen,[376] und zwar unabhängig davon, weshalb es zunächst zu der im Ergebnis überhöhten Festsetzung gekommen ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig nicht in generelle Regeln...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 154 Vergütungsvereinbarungen sind gegenüber dem Rechtsschutzversicherer grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Die Versicherer sind allerdings verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu übernehmen (§ 2 Abs. 1a ARB 75; § 5 Abs. 1a ARB 1994/2000). Den überschießenden Teil muss der Mandant selbst ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 19 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wie die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abgeltungsbereich der Hebegebühr

Rz. 48 Die Hebegebühr gilt im Falle der Anm. Abs. 1 alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten ab, insbesondere die Überwachung der Einzahlung, Kontrolle der Gutschrift, Berechnung anfallender Bankzinsen, Einlösung von Schecks sowie die Auszahlung selbst.[48] Hierzu zählt auch die Korrespondenz betreffend die Errichtung eines Anderkontos.[49] Rz. 49 Nicht abge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nachholung innerhalb von drei Monaten

Rn. 80 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Für das Entstehen der Passivierungspflicht und damit für die steuerrechtl. Anerkennung ist es erforderlich, dass die Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten nach dem BilSt durchgeführt werden. Dies ist das Indiz für eine unaufschiebbare Maßnahme. Voraussetzung ist jedoch nicht, dass die Vornahme der Arbeiten nachweisbar dringlich war, son...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / h) Anhang: Aufhebung der Kostenentscheidung nach abweichender Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 126 Wurde die Klage in der Hauptsache anders entschieden als das vorausgegangene Eilverfahren und wurde dadurch festgestellt, dass die einstweilige Verfügung von Anfang an unberechtigt war, kann die im Hauptsacheverfahren obsiegende Partei die Verfügungskosten von der unterlegenen Partei erstattet verlangen. Die im Hauptsacheverfahren obsiegende Partei kann die dem Gegne...mehr

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AGS 06/2021, Abhilfebefugni... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger des ehemaligen Angeklagten hatte gem. § 464b StPO die Festsetzung von Wahlverteidigergebühren i.H.v. insgesamt 2.085,27 EUR beantragt. Mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.1.2021 hat die Rechtspflegerin lediglich Kosten i.H.v. 1.556,31 EUR festgesetzt und den Antrag i.Ü. zurückgewiesen. Der Verteidiger des ehemaligen Angeklagten hat mit am 2.2.2021 bei dem Am...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 112 Soweit eine Partei von der Gegenseite auch den Ersatz der von ihr aufgewandten Anwaltskosten verlangen kann, etwa nach § 823 BGB oder wegen Vertragsverletzung (z.B. Verzug), so kann sie grundsätzlich auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer ersetzt verlangen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig war. Rz. 113 Ist der Geschädigte zum Vorsteue...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch die Entscheidung nach diesem Gesetz beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn (2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Möglichkeiten einer vollen Vergütung bei ratenfreier PKH

Rz. 207 Bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erfordert eine Entlohnung des beigeordneten Anwalts über die Grundvergütung nach § 49 hinaus eine prozessuale Kostenverteilung, wonach der Gegner die Verfahrenskosten ganz oder teilweise zu tragen hat (u.U. muss der beigeordnete Anwalt einen Kostentitel erst noch herbeiführen, vgl. §§ 269 Abs. 3 S. 3, 516 Abs. 3 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wahl der Abrechnungsmethode

Rz. 12 Der Anwalt hat die Möglichkeit, die von ihm aufgewandten Entgelte konkret abzurechnen (VV 7001) oder auch pauschal (VV 7002). Eine Kombination ist nicht möglich. Rechnet der Anwalt also auch nur eine Position konkret ab, dann kann er die weiteren Positionen nicht pauschalisieren. Er muss sie auch konkret abrechnen oder unberücksichtigt lassen.[16] Beispiel: [17] Der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 12 In den Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG findet § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG Anwendung. Danach hat die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Auf die Erläuterungen zu § 36 Abs. 1 Nr. 2 wird ergänzend verwiesen (siehe § 36 Rdn 54 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aufschub der Kostenentscheidung

Rz. 79 In der Literatur wird weiterhin kontrovers die Frage diskutiert, ob die gerichtliche Entscheidung oder die Regelung der Parteien ausreicht, dass die Kosten eines Verfahrens der Kostenentscheidung eines zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheidenden Verfahrens folgen sollen. Die Entscheidung dieser Streitfrage ist letztlich unerheblich, da immer eine Fälligkeit nach Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO

Rz. 52 In Strafsachen setzt das Gericht des ersten Rechtszugs – zuständig ist der Rechtspfleger – nach § 464b S. 1 StPO die Kosten fest. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der ZPO entsprechende Anwendung (§ 464b S. 3 StPO). Daher sind je nach Wert des Beschwerdegegenstands Erinnerung oder Beschwerde gegeben (siehe Rdn 160). Auch hier ist die Beschwerde nur zulässig, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vorüberlegungen

Rz. 111 Die Mehrfachvertretung hat gegenüber mehreren Einzelvertretungen für die Mandanten einen grundsätzlichen Vorteil: Sie reduziert das Kosten- und Liquiditätsrisiko. Das wirkt sich insbesondere dann aus, wenn entweder die vertretenen Rechtspositionen zweifelhaft erscheinen oder aber wenn diese zwar als stark eingeschätzt werden, jedoch die finanzielle Situation des Gegn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Forderungen der Staatskasse

Rz. 14 Es müssen Forderungen der Staatskasse aus einem Straf- oder Bußgeldverfahren bestehen. Dabei muss es sich nicht um dasselbe Verfahren handeln, in dem der Verurteilte Erstattungsansprüche erworben hat. Die Ansprüche können auch aus anderen Verfahren herrühren, etwa einer früheren Verurteilung.[9] Beispiel: Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 209 Ist dem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt auch die Einigungsgebühr aus der Staatskasse (§ 44), allerdings aus den Beträgen des § 49. Soweit die Parteien sich nur über Gegenstände einigen, hinsichtlich deren der Anwalt beigeordnet worden ist, ergeben sich keine Probleme. Rz. 210 Schließen die Parteien dagegen eine Einigung auch über we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 10 Zu den Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen i.S.d. Nr. 2 zählen insbesondere: Beispie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Onerous contract

Tz. 25 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein belastender Vertrag (onerous contract) ist gem. IAS 37.10 definiert als Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Die negative Differenz (= Verpflichtungsüberschuss) aus einem solchen belastenden Vertrag wird im deutschen Handelsrecht üblic...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / d) Vereinfachte Festsetzung

Rz. 19 Möglich – in der Praxis aber selten – ist die vereinfachte Festsetzung nach § 105 ZPO. Danach kann der Festsetzungsbeschluss auf das Urteil und dessen Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Kostenfestsetzungsantrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt worden ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt (§ 105 Abs. 1 S. 1 ZPO). E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 156 § 25 gilt nicht, weil ein Klageverfahren vorliegt. Dessen Streitwert richtet sich nach der Höhe der verlangten Zahlung ohne Berücksichtigung der Nebenforderungen (§ 43 GKG), also insbesondere der Kosten des zugrunde liegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.[144]mehr