Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Kompensation bei Beschädigung oder Verlust

Tz. 57a Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Unternehmen erhalten bei Beschädigung oder Verlust eines Vermögenswerts zT monetäre oder nichtmonetäre Kompensationen von Dritten. Beispiele sind Versicherungsleistungen, staatliche Entschädigungen aufgrund von Enteignungen oder physischer Ersatz von Vermögenswerten. Die Regelungen dieser Sachverhalte durch SIC-14, Sachanlagen – Entschädigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kopien aus Fachzeitschriften/von juristischer Fachliteratur

Rz. 231 Werden z.B. zur Information des Gerichts Kopien bzw. Fotokopien vermeintlich einschlägiger Gerichtsentscheidungen, Aufsätze oder Auszüge aus Kommentaren eingereicht, ist bereits unklar, nach welcher Bestimmung hierfür die Dokumentenpauschale anfallen soll. In Betracht kommt allenfalls Nr. 1 Buchst. d. Werden die in Nr. 1 Buchst. d genannten Entstehungsvoraussetzungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Festsetzung nach Teilaufhebung eines Titels

Rz. 586 Nicht selten wird in der Praxis ein vorausgegangener Titel durch eine danach ergangene Entscheidung oder durch einen Vergleich nur teilweise ersetzt. Beispiel: Durch erstinstanzliches Urteil ist der Beklagte zur Zahlung von 5.000 EUR an den Kläger verurteilt worden. Im Berufungsverfahren einigen sich die Parteien durch einen Prozessvergleich darauf, dass der Beklagte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 17 Das Beitreibungsrecht des Anwalts ist aus dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei abgeleitet und setzt daher notwendig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel voraus, § 103 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. § 55 Rdn 193). Es reicht nicht hin, dass die Partei eine solche Kostengrundentscheidung zu erwirken vermag; solange sie nicht vorliegt, besteht keine Erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu vollstreckende Forderung

Rz. 15 Werden Geldforderungen vollstreckt (oder ein Arrest wegen einer Geldforderung vollzogen), so bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen (Nr. 1, 1. Hs.), also von Zinsen und bisherigen Kosten. Die zu vollstreckende Forderung ist diejenige, für die der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag erteilt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Dritte

Rz. 18 Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnung, darf der Anwalt dem nicht ohne weiteres nachkommen. Vergütungsschuldner ist allein der Auftraggeber, nicht ein Dritter. Wenn der Anwalt also der Bitte nachkommt, die Rechnung auf einen Dritten auszus...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / I. Überblick

Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit, da es in den §§ 16, 19 nicht als zum Rechtszug gehörig aufgeführt ist und die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 5 ansonsten keinen Sinn ergäbe. Der Anwalt kann daher im selbstständigen Beweisverfahren und im Rechtsstreit sämtliche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 47 Abs. 1 enthält einen Vorschussanspruch des gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Das gilt auch für die in § 59a genannten Anwälte (§ 59a Rdn 9, 12 und 18). Die Regelung übernimmt den Grundgedanken aus § 9, der einen Vorschussanspruch des Wahlanwalts gegenüber seinem Mandanten regelt. Der beigeordnete oder bestellte Anwalt k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO

Rz. 54 In der Verwaltungsgerichtsbarkeit setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 164 VwGO). Rz. 55 Gegen seine Entscheidung ist unabhängig vom Wert immer die Erinnerung gegeben, die auch als Antrag auf Entscheidung des Gerichts bezeichnet wird (§§ 165, 151 VwGO). Über die Erinnerung entscheidet der Richter, sofern ihr der Urkundsbeamte n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung des GNotKG

Rz. 36 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG geändert. Die Norm verweist zur Anwendung bestimmter Wertvorschriften auf das GNotKG. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage sind damit nicht verbunden. Die Rechtsanwaltsvergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, also nach den Bestimmungen der KostO, wenn der unbedingte Auftrag z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 298 Wird der Antrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so sind die Verfahrenskosten dem Antragsteller in analoger Anwendung von § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.[368] Dies gilt auch dann, wenn später ein Prozess zur Hauptsache anhängig wird.[369] Das OLG Nürnberg[370] führt dazu aus: Zitat "Zwar gehören die Kosten des Beweisverfahrens...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Gegensatz zu den Wertfestsetzungsverfahren nach § 63 GKG, § 55 FamGKG handelt es sich bei dem Verfahren nach § 33 RVG um ein reines Antragsverfahren. Dieses Verfahren findet daher grds. nur zwischen Antragsteller und Antragsgegner statt. Ein Gericht hat daher grds. auch nur den Wert im Verhältnis zwischen dem antragstellenden Anwalt und se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Begriff der Dokumentenpauschale

Rz. 3 Der früher vom Gesetzgeber verwendete Begriff der "Schreibauslagen" ist im Jahr 2001 durch den Begriff "Dokumentenpauschale" ersetzt worden. Der Begriff "Dokumentenpauschale" ist insoweit missverständlich, als der Anwalt für Urschriften keine gesonderte Vergütung erhält. Denn die Dokumentenpauschale fällt nur für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken an. Das Anfert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 207 Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten oder deren Bereitstellung zum Abruf anstelle der in Nr. 1 Buchst. d genannten Kopien und Ausdrucke (in sonstigen Fällen mit Einverständnis des Auftraggebers zusätzlich gefertigte Kopien und Ausdrucke) beträgt die Dokumentenpauschale unabhängig vom Umfang des Dokuments seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) 1,50 EUR. E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Anordnung der Kostentragung

Rz. 13 Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 39b Abs. 6 S. 1 WpÜG). Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz können dem Antragsgegner nicht auferlegt werden (§ 39b Abs. 6 S. 2 WpÜG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsanwalt in eigener Sache

Rz. 24 Führt der Rechtsanwalt in einer eigenen Sache den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so löst dies keine Verkehrsgebühr aus. Der Anwalt vermittelt hier nicht die Informationen, sondern erteilt sie selbst, so dass begrifflich bereits die Anwendung der VV 3400 ausgeschlossen ist.[13] Dies gilt auch für einen ausländischen Rechtsanwalt, der in eigener Sache den V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Legitimation nach einstweiliger Verfügung

Rz. 69 Wird der Rechtsanwalt nach Erlass einer ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügung lediglich damit beauftragt, einen auf die Kosten des Verfahrens beschränkten Widerspruch einzulegen, so entsteht nach h.M. in der Rspr. keine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 gemäß VV 3101 Nr. 1 aus dem Wert des Verfahrensgegenstands der einstweiligen Verfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts

Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich ihrer Anwaltskosten, weil sie insoweit endgültig von Kosten befreit se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Keine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den Anwalt

Rz. 23 Eine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den beigeordneten Anwalt ist dagegen nicht vorgesehen.[10] Selbst wenn eine entsprechende Kostenentscheidung ergehen sollte, kann der beigeordnete Anwalt seine Vergütung nicht gegen den Gegner festsetzen lassen. Weder findet sich eine entsprechende Ermächtigung in § 39, noch sieht § 126 Abs. 1 ZPO dies vor. Eine entsp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungspflicht

Rz. 17 Hat der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt Grund zu der Annahme, dass der Antragsgegner die durch seine Beiordnung entstehenden Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 ZPO), muss er ihn über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe beraten. Wird dem Antragsgegner auf entsprechenden Antrag hin Prozesskostenhilfe bewilligt, so stützt sich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Rechtsschutzversicherung

Rz. 64 Die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren ist, jedenfalls auf Seiten des Anspruchstellers grundsätzlich vom Versicherungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung umfasst.[33] Auf Seiten des Antragsgegners kommt die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers dagegen in der Regel nicht in Betracht. Hier kann Versicherungsschutz allerdings aufgrund einer Haftpfl...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / I. Überblick

Rz. 111 Die Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen richtet sich nach den §§ 103 bis 107 ff. ZPO. Das folgt Das FamFG beschränkt sich darauf, pauschal auf die entsprechenden Vorschriften de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsfestsetzung

Rz. 53 Die Gebühren sind zumindest für das obligatorische Verfahren nach § 11 Abs. 1 festsetzbar, wenn es anschließend zum Rechtsstreit kommt. Zwar handelt es sich insoweit nicht um die Vergütung, die im Rechtsstreit vor dem Prozessgericht entstanden ist. Das ist jedoch unerheblich. Auch sonstige Vergütungen, die nicht vor dem Prozessgericht entstanden sind, können nämlich f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 14 Die Kostenerstattung richtet sich in Beschwerdeverfahren vor dem BPatG nach § 80 PatG, § 71 MarkenG, § 18 Abs. 2 S. 1 GebrMG, § 23 Abs. 4 S. 5 DesignG, §§ 34, 36 SortenSchG (Billigkeitsentscheidung). Dabei ist zunächst festzustellen, wer nach den Regeln der ZPO die Kosten zu tragen hätte; sodann ist zu prüfen, ob die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Im R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenvereinbarungen nach § 34 (S. 4)

Rz. 53 Die Sätze 1 und 2 gelten nach Abs. 1 S. 4 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34. Sie ist von der Textform befreit, muss – und sollte (vgl. Rdn 41) – nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden, bedarf keiner räumlichen Trennung von anderen Vereinbarungen und darf mit einer Vollmacht kombiniert werden. Rz. 54 Die Regelung des Abs. 1 S. 3 ist vom Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Kostenerstattung im Rechtsstreit

Rz. 39 Erhält der Rechtsanwalt die volle Geschäftsgebühr VV 2503 im Rahmen der Beratungshilfe aus der Staatskasse ausgezahlt und werden dem Rechtsanwalt für den Mandanten im anschließenden Rechtsstreit sämtliche Kosten einschließlich der Verfahrensgebühr von dem Gegner erstattet (§§ 91, 103 ff. ZPO), so ist der Anwalt verpflichtet, den anrechenbaren Betrag von 46,75 EUR even...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Wertfestsetzung

Rz. 30 Der Gegenstandswert der Zahlungsvereinbarung wird i.d.R. vom Anwalt selbst ermittelt werden müssen. Rz. 31 Soweit man auch die Kosten einer Zahlungsvereinbarung nach § 788 ZPO als festsetzungsfähig ansieht, würde die Wertannahme des Anwalts inzidenter im Festsetzungsverfahren nach § 788 ZPO überprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Einigungsgebühr in einem Vergütungs- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Informationsbedürfnis

Rz. 49 Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Anwalt ausreichend über den Streitstoff informieren und Eventualitäten vorbeugen muss. So kann es durchaus geboten sein, Seiten zu kopieren oder auszudrucken, obwohl deren Inhalt zunächst unstreitig ist. Es ist nie vorherzusehen, auf welche Tatsachen es im Laufe des Rechtsstreits noch ankommen wird und inwieweit die Gegenseite ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beigeordneten oder nach § 67a Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanwalt im Zusammenh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zuständigkeit für Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 129 Der BGH[89] hat entschieden, dass nach Rücknahme des Mahnantrags für den Erlass einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Zuständigkeit des für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständigen Gerichts besteht.[90] An dieses ist nach Rücknahme des Mahnantrags das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben. Ausdrücklich ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorbereitungskosten – Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Rz. 590 Kam es nicht zu einer Vollstreckung, sondern blieb es bei einer Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung, ist für die Festsetzung nicht das Vollstreckungsgericht zuständig, sondern das Prozessgericht, weil nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie der Systematik des § 788 Abs. 2 ZPO dem Vollstreckungsgericht die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung nur fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Absicht der Schädigung der Staatskasse

Rz. 20 Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn die bedürftige Partei die Kostenentlastung des Gegners vorgenommen hat in dem Bewusstsein, hierdurch dessen Inanspruchnahme seitens des Anwalts oder der Staatskasse zu verhindern. Wirken allerdings die Prozessparteien insoweit kollusiv zusammen, indem die bedürftige Partei "freiwillig" die Kosten übernimmt, etwa um einen Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109] Rz. 117 War die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme der Beschwerde

Rz. 57 Wird die Beschwerde zurückgenommen, so sind die Kosten entsprechend § 565 i.V.m. § 516 Abs. 3 ZPO dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.[83]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestellung eines Anwalts

Rz. 7 Schon durch die begriffliche Abgrenzung zur Beiordnung wird deutlich, dass eine andere Art von Hoheitstätigkeit vorliegt. Wird ein Anwalt zum Verteidiger (§ 140 StPO), Prozesspfleger (§§ 57, 58 ZPO) oder zum gemeinsamen Vertreter (§ 67a VwGO) bestellt, geschieht das aus verfahrensgrundsätzlichen Erwägungen ungeachtet der Frage, ob die Leistungsfähigkeit der Partei hinr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist nur eine 1,0-Gebühr (VV 3505) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[1] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. 2In Verfahren, in denen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz oder dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erhoben werden, sind die Wertvorschriften des jeweiligen Kostengesetzes entsp...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / d) Verfahren mit Einigung auch über weiter gehende Gegenstände

Rz. 53 Wird im Verfügungsverfahren eine Einigung geschlossen, die auch weitere Gegenstände umfasst, entsteht daraus ebenfalls eine Einigungsgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob die weiter gehenden Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 54 Daneben erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 2). Es entsteht unter Beachtung des § 15 Abs. 3 aus dem Me...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsschutz nach den AHB

Rz. 140 Ausnahmsweise kann für die Verteidigung in einer Strafsache auch Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 AHB; § 150 Abs. 1 S. 3 VVG).[73] Für die Kosten einer Nebenklage hat ein Haftpflichtversicherer nicht einzustehen.[74]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Ein/Mehrere Antragsteller

Rz. 7 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern vertritt, gilt Abs. 1. Sofern der Anwalt mehrere Antragsteller vertritt, gilt Abs. 1 i.V.m. Abs. 2. Rz. 8 Sinn und Zweck der Regelung des § 31 ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten und ihrer Vertreter. Sofern der Antragsteller in einem Spruchverfahren erfolgreich ist, können die außer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung des Rechtspflegers

Rz. 196 Beantragt der beigeordnete Anwalt seiner Regelvergütung wegen die Festsetzung im eigenen Namen, so hat der für dieses Verfahren zuständige Rechtspfleger (§ 21 Nr. 1 RPflG) zu prüfen, ob er bereits eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und ob dieser Betrag ganz oder teilweise auf die festzusetzenden Kosten anzurechnen ist (Teil A Nr. 2.3.1 VwV Vergütungsfest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahren nach § 199 BRAO

Rz. 81 Nach § 199 Abs. 1 BRAO werden die Kosten, die der Rechtsanwalt in dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht zu tragen hat, von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts durch Beschluss festgesetzt. Gegen den Festsetzungsbeschluss kann der Rechtsanwalt binnen zwei Wochen Erinnerung einlegen (§ 199 Abs. 2 S. 1 BRAO). Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags

Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 reduzierte, entstehen. Beispiel: Während eines laufe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Obliegenheitsverletzung bei Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung dem Arbeitnehmer Deckungsschutz auch für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zu gewähren ist oder nur für eine gerichtliche Tätigkeit.[39] Dabei wird der getrennte Auftrag des Mandanten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung und dann zur gerichtlichen Rechtsverfolgung als v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Selbstkontrolle

Rz. 122 Sinn und Zweck der Abhilfeprüfung ist es, die Kosten verursachende und zeitraubende Befassung des Beschwerdegerichts mit der Sache selbst zu vermeiden. Deshalb muss das Untergericht nach Eingang der Beschwerde seine Entscheidung überprüfen. Erkennt es dabei, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, dann muss es sie abändern. Ein Verstoß gegen diese Prüfungspflicht ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kostenentscheidung

Rz. 66 Für die Kostenentscheidung gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Kostenentscheidung richtet sich daher grundsätzlich nach dem Obsiegen und Unterliegen. Anzuwenden sind daher grundsätzlich die §§ 91 ff. ZPO bzw. die vergleichbaren Vorschriften der sonstigen Gerichtsbarkeiten. Rz. 67 Allerdings enthält § 201 Abs. 4 GVG eine Sonderregelung für die Fälle, in denen ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr