Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.2 Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Einer der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB. Hiernach sind die Arbeitsvertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Partei zu nehmen und den Vertragszweck zu fördern bzw. nicht zu gefährden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.14 Zuwendungen für angemessenen Unterhalt und Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Rz. 71 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ist auf Zuwendungen unter Lebenden beschränkt und kann nicht über den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hinaus auf entsprechende Erwerbe von Todes wegen ausgedehnt werden.[1] Nach h. M. sind zudem lediglich laufende Zuwendungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Schuldbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 45 Die infolge eines Anfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten nach § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen.[1] Wird der Erbe durch den Erbfall gegenüber dem Erblasser von einer Schuld befreit, führt diese Schuldbefreiung zu einem steuerbaren Erwerb von Todes wegen i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 9.1.1 Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Auf die Bedeutung der psychischen Belastungen im Arbeitsleben wurde mit 2 Präzisierungen im Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2013 hingewiesen. Psychische Belastungen können, wie erwähnt, die Ausbildung psychischer Störungen begünstigen. Neben der allgemeinen Forderung, die Arbeit beanspruchungsoptimal, gesundheits- und persönlichkeitsfördernd für die Mitarbeiter zu gestalten, wird...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer im Unt... / 2.3 Azubi-Marketing

Eine besondere Form der Influencer sind Auszubildende. Die junge Generation ist über klassische Medien oder Stellenzeigen in Zeitungen oder auf Online-Portalen kaum noch erreichbar. Der Grund ist nicht nur die veränderte Mediennutzung. Hinzu kommt der Wandel vom Arbeitgebermarkt hin zum Bewerbermarkt: Viele Unternehmen müssen sich heute bei den Azubis bewerben, nicht umgekeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.3 Berufsausbildung

Eine berufliche Ausbildung zählte bisher grundsätzlich zu den Anrechnungszeiten. Dabei wurden die ersten 36 mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Arbeitnehmerbeschäftigung oder selbstständige Tätigkeit belegten Kalendermonate "automatisch" als Berufsausbildung gewertet. Diese Beiträge haben dann entweder Entgeltpunkte im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung oder – wenn gü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 1.4 Berufsausbildung

Eine berufliche Ausbildung zählt zu den beitragsgeminderten Zeiten. Diese Zeiten erhalten entweder Entgeltpunkte als "normale" Beitragszeit oder noch einen Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten, wenn der begrenzte Gesamtleistungswert höher ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Nachzahlungen von freiwilligen Beiträgen stellen innerhalb des Systems der umlagefinanzierten Rentenversicherung stets eine Ausnahme dar. Dennoch können für in der Vergangenheit liegende Monate freiwillige Beiträge (nach-)gezahlt werden, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unterschieden werden kann zwischen Nachzahlungsmöglichkeiten, die na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Angebote hinsichtlich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit/Kinderschutz

Rz. 42 Die Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII definiert. Gem. § 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.10.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 6 Annahme der finanziellen Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 19 Abs. 3 SchKG gelten die Voraussetzungen der Bedürftigkeit als erfüllt, wenn die Frau laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld), Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der Bundesagentur für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits- ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.3 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Rz. 18 Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt immer vor, falls Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG beschäftigt werden sollen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist unerheblich. Erfasst werden also unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse, auch wenn Letztere nur für einen sehr kurzen Zeitraum (tageweise!) bestehen, Probe-, Teilzeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Te...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Individuelle Umstände

Rz. 426 Konkrete individuelle Umstände[315] (wie ausländerrechtliche Stellung,[316] wahrscheinliche vorzeitige Invalidisierung, verletzungsunabhängige Erkrankungen, unstete Arbeitsweise, Konkurs des Arbeitgebers in strukturschwacher Gegend oder sonstige Gründe überholender Kausalität) können einen reduzierten Kapitalisierungsfaktor bedingen.[317] Diese anderweitigen Umstände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 2. Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung

Rz. 345 Als Jahresarbeitsverdienst (JAV) gilt grundsätzlich der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB VII).[317] Der JAV errechnet sich dabei nicht nur aus dem Einkommen derjenigen Beschäftigung oder Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz, Regel – Ausnahme

Rz. 1464 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG [1541] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen[1542] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[1543] Rz. 1465 Diesen Grundsatz hat die deutsche [1544] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen; und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Change Management / 1.2.3 Widerstand in Veränderungsprozessen

Widerstand akzeptieren Es gibt keine Veränderung ohne Widerstand. Wandel bewirkt Verunsicherung, weil gewohnte und geregelte Handlungs- und Interessenfelder durcheinander geraten. Sich an Neues zu gewöhnen, ist schwierig. Widerstand ist eine normale Begleiterscheinung von Veränderungsprozessen. Er hat eine Schutzfunktion für die Ausbildung und Sicherstellung von Identität und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / c) Veränderungen

Rz. 602 Konkrete individuelle Umstände[514] (ausländerrechtliche Stellung,[515] wahrscheinliche vorzeitige Invalidisierung, verletzungsunabhängige Erkrankung, unstete Arbeitsweise, sonstige Gründe überholender Kausalität) können einen reduzierten Kapitalisierungsfaktor bedingen.[516] Diese anderweitigen Umstände sind vom Schädiger vorzutragen und zu beweisen.[517] Rz. 603 Kün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuerfreie Einnahmen

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.6 Zusätzlicher Freibetrag im Einzelfall

Im Einzelfall können die pauschalierten bundeseinheitlichen Pfändungsfreibeträge[1] geringer sein als Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt[2] oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach §§ 19 ff. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Das kann vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Miet- und Mietnebenkosten vorkommen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.3 Beschäftigung anderer Personen

Rz. 19 Für eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die darauf abstellt, dass ein arbeitstechnischer Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit verwirklicht wird[1], ist es nicht entscheidend, welcher Art das Rechtsverhältnis ist, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen. Eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt immer dann vor, wenn Personen in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.5 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses wird eine mitbestimmungspflichtige Einstellung angenommen, wenn der Fortsetzung jeweils eine neue Arbeitgeberentscheidung zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Beschäftigung über die vertraglich vereinbarte oder tarifliche Altersgrenze hinaus.[1] Dies gilt auch bei vereinbartem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts gem. § 41 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Beispiele (weiterer) steuerbegünstigter Leistungen i. S. v. § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG

Rz. 93 Mit der seit dem 1.1.2008 geltenden Neufassung von § 4 Nr. 25 UStG war der Tatbestand des § 4 Nr. 25 S. 1 Buchst. a (a. F.), der die Durchführung von Lehrgängen, Freizeiten usw. regelte, weggefallen. Gleichwohl sind derartige Leistungen – als Leistungen der Jugendhilfe unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG – weiterhin steuerfrei.[1] Rz. 94 Von daher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 518 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16.–18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[412] Rz. 519 Der Betreuungsschaden tritt nur bis zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung.[1] Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternzeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.4 Versicherte mit schulischen Ausbildungszeiten

Versicherte mit schulischen Ausbildungszeiten, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können[1], sind für diese Zeiten nachzahlungsberechtigt. Der Nachzahlungsantrag kann gegenwärtig bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden oder im Fall einer Nachversicherung innerhalb von 6 Monaten nach deren Durchführung. Eine Teilzahlung bis zu 5 Jahren kann ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.7 Vor der Vertreibung, Flucht oder Evakuierung Selbstständige

Versicherte, die vor der Vertreibung, Flucht oder Evakuierung selbstständig waren, sind für Zeiten vor dem 1.1.1957, bei einem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland nach dem 31.12.1956 für Zeiten bis zum Zuzug nachzahlungsberechtigt. Eine Antragsfrist besteht nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.9 Durch Zeugenschutzmaßnahmen zu schützende Personen

Durch Zeugenschutzmaßnahmen zu schützende Personen, bei denen wegen dieser Maßnahmen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen wurde oder Beiträge an die Rentenversicherung nicht gezahlt werden konnten, können innerhalb eines Jahres nach Ende der Maßnahmen auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen. Die nachgezahlten Beiträge gelten im Fall a) als P...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1 Nachzahlungsberechtigte Personenkreise

Nachzahlungsberechtigt sind unter den genannten Voraussetzungen[1] aufgrund geltender Nachzahlungsvorschriften folgende Personenkreise: 2.1.1 Aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschiedene Deutsche Nachzahlungsberechtigt sind Deutsche, die unversorgt aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschieden sind und denen keine lebenslange Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2 Beitragshöhe

Nachzahlungsbeitrag kann sowohl der Mindest- als auch der Höchstbeitrag sein oder jede Beitragshöhe zwischen diesen Grenzen. Aus dem gezahlten freiwilligen Beitrag errechnet sich die Beitragsbemessungsgrundlage.[1] 1.2.1 Mindestbeitrag Beiträge für das Jahr 2023 können noch bis zum 1.4.2024 (31.3.2024 = Sonntag) gezahlt werden. Bei einer Zahlung im Jahr 2024 für das Jahr 2023 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.2 Beitragshöhe

Für die Berechnung der freiwilligen Nachzahlungsbeiträge gelten die Berechnungsgrundlagen (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze), die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gelten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem – wie auch für "rechtzeitig" im selben Kalenderjahr gezahlte freiwillige Beiträge – die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für das Bestimmungsjahr geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.2 Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Personen, die eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhalten haben, sind für Zeiten der entschädigten Strafverfolgung nachzahlungsberechtigt. Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entschädigungsentscheidung zu stellen. Wurde durch die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme eine vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.8 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit aufgrund einer Nachversicherung (Beitragslücken nach dem 31.12.1983)

Personen, die aufgrund einer nach dem 31.12.1983 durchgeführten Nachversicherung für Zeiten vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllen, können für Beitragslücken nach dem 31.12.1983 Beiträge nachzahlen, um z. B. die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente nach § 241 Abs. 2 SGB VI aufrechtzuerhalten. Eine Antragsfrist besteht nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.2 Höchstbeitrag

Bei der Berechnung der Höchstbeiträge für das Jahr 2023 gilt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt – also auch bei nachträglicher Zahlung bis 1.4.2024 die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2023 i. H. v. 7.300 EUR monatlich. Da sich der Beitragssatz gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, ist der Beitragssatz des Jahres 2024 von 18,6 % maßgebend. Es ergibt sich ein monatliche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.3 Beitragszahlung nach dem 31.3. eines Kalenderjahres

In Fällen besonderer Härte ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für ein Kalenderjahr auch nach dem 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte dies beantragt, er an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert war und der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Wegfall des Hinderungsgrunds gestellt wird.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2 Außerordentliche Nachzahlung

Für Beitragslücken, die bei bestimmten Personenkreisen aus besonderen Gründen vorliegen, ist eine Nachzahlung von Beiträgen zulässig. Nachzahlungsberechtigt sind nach § 209 Abs. 1 SGB VI nur Personen, die im Zeitpunkt der Nachzahlung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung oder zur freiwilligen Rentenversicherung berechtigt sind. Eine Nachzahlung von Beiträgen ist n...mehr