Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung bei verweigerter Einsicht Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, stellt dies einen wichtigen Grund zu dessen Abberufung dar.[1] Anmerkung: Der Verwalter kann jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG erst spätestens 6 Monate nach der Abber...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.2 Herausgabeverweigerung

Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit aktivlegitimiert.[1] Das Verfahren gegen den ehemaligen Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ist ein wohnungseigen...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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FoVo 01/2025, Hinreichende Bestimmbarkeit des Auskunftsanspruchs

Leitsatz 1. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist nur dann zulässig, wenn die gerichtliche Anordnung, die zwangsweise durchgesetzt werden soll, einen vollstreckbaren Inhalt hat. Dazu muss die verlangte Auskunft, insbesondere beim Versorgungsausgleich, hinreichend bestimmt sein. 2. Die bloße Auflage, bestimmte vom Versorgungsträger mitgeteilte Fehlzeiten "aufzuklären", lässt d...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XIII. Auskunftsansprüche aktivieren

Rz. 176 Beschränkt sich der Gläubiger auf die Auskunftsmöglichkeiten, die ihm aufgrund öffentlich zugänglicher Register oder Quellen zur Verfügung stehen, so wird er schnell an Grenzen stoßen. Allein die gesetzlichen Auskunftsansprüche führen danach nicht immer zu dem gewünschten Ziel. Rz. 177 Vielfach können Auskünfte über das Vermögen des Schuldners aber auch informell eing...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XX. Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle

Rz. 256 Kennt der Gläubiger das Autokennzeichen des Schuldners, so besteht nach § 39 StVG ein Auskunftsanspruch gegen die Zulassungsstelle – soweit für die Vollstreckung relevant – auf Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Halters und der Anschrift des Versicherers des Fahrzeuges. Rz. 257 Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist allerdings, dass dargelegt wird...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Auskunfts- und Offenbarungspflicht

Rz. 200 Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht entspricht derjenigen des § 402 BGB. Es soll der Gläubiger durch die erteilte Auskunft in die Lage versetzt werden, die gepfändete Forderung bestmöglich gegen den Drittschuldner geltend zu machen. Zu erteile...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Art. 26 OECD-MA

Rz. 769 [Autor/Stand] Der Auskunftsaustausch mit Drittstaaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, erfolgt durchweg auf Grundlage des Art. 26 OECD-MA [2] (s. Rz. 732). Im Vordergrund stehen hierbei Auskünfte auf Ersuchen. Mit der Verpflichtung zur Auskunftserteilung des ersuchten Staates korrespondiert auf Abkommensebene der Auskunftsanspru...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Umfang der Pfändung

Rz. 119 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (mit dem Arrestatorium) an den Drittschuldner.[140] Rz. 120 Hinweis Anders als etwa der Wortlaut des § 833a ZPO bei der Kontopfändung nahelegt, kommt es nicht auf den Bestand der Forderung am Tag der Zustellung, sondern auf denjenigen im Zeitpunkt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 6.1 Vorleistung durch das Jugendamt

Das Jugendamt tritt lediglich in Vorleistung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Unterhaltsleistungen. Deshalb geht der vorhandene Anspruch des Berechtigten kraft Gesetzes bis zur Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Jugendamt über. Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch geht zusammen mit dem Unterhaltsanspruch über.[1] Das verwaltungsinterne Haushaltsr...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Geldvermächtnis

Rz. 1054 Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer zunächst einen Geldbetrag zuwenden. In diesem Fall hat der Vermächtnisnehmer einen einfachen Zahlungsanspruch, der als Geldforderung nach § 829 BGB zu pfänden ist (Muster unter C.) Mit der Überweisung des Anspruchs erhält der Gläubiger das Recht, den Geldbetrag bis zur Höhe der Vollstreckungsforderung einzuziehen und so Befri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tantieme / 4 Fälligkeit der Tantieme

Auch die Fälligkeit der Tantieme richtet sich nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wobei als Zeitpunkt regelmäßig die Fertigstellung der Bilanz vereinbart wird bzw. ein Zeitpunkt, zu dem die Bilanz hätte festgestellt werden können. Zur Überprüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Jahresergebnisse hat der Arbeitnehmer einen Abrechnungs- und Auskunftsanspruch geg...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / Literaturtipps

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / a) Auskunftsumfang

Rz. 60 Die Auskunftsbefugnis für das Kraftfahrt-Bundesamt ist in entsprechender Weise in § 35 Abs. 1 Nr. 14 StVG geregelt. Die Erlaubnis zur Übermittlung der entsprechenden Daten findet sich in § 36 Abs. 2c StVG i.V.m. § 39 Abs. 5a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das Ziel ist, Informationen über ein ggf. pfändbares Fahrzeug des Schuldners zu erhalten. Der Gerichtsvollzieh...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / IV. Abfrage des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 79 Soweit der Rechtsanwalt mit dem Forderungsinkasso beauftragt ist und der Schuldner keine nachvollziehbaren Gründe für die Zahlungsverweigerung gegenüber dem Mandanten dargelegt hat, ist mit der Einleitung der außergerichtlichen Mahnung zu prüfen, ob der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Regelmäßig ist der Schuldner nämlich mehreren Gläubigern ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Gemeinsamer Meldestandard nach OECD

Rz. 797 [Autor/Stand] Der gemeinsame – mithin für alle beteiligten Länder geltende – sog. Meldestandard[2] enthält die Melde- und Sorgfaltspflichten, die dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zugrunde liegen. Der Meldestandard enthält (1) ein Muster[3] für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden ("Mustervereinbarung") und den gemeinsamen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Überweisung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 933 Die Überweisung des Pflichtteilsanspruches darf erst erfolgen, wenn der Pflichtteilsanspruch im vorbeschriebenen Sinne von den Erben vertraglich anerkannt wurde oder der Schuldner ihn rechtshängig gemacht hat. Der Pflichtteilsanspruch des Schuldners gehört im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. zur Insolvenzmasse, wenn er zum Zeitpunkt der Eröffnung des V...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Rz. 46 Organ der Zwangsvollstreckung in Rechte ist nach den §§ 828 Abs. 1, 847 Abs. 1 und 857 Abs. 1 ZPO – grundsätzlich – das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht und damit sachlich zuständig ist das Amtsgericht (§§ 828 Abs. 2, 764 ZPO). Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt der Rechtspfleger als funktionell zuständige Person wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 47...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / VI. Auskünfte beim Partnerschaftsregister

Rz. 118 Soweit als Schuldner eine Partnerschaftsgesellschaft oder ein Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in Betracht kommt, können entsprechende Informationen beim Partnerschaftsregister – auch online unter www.handelsregister.de oder www.partnerschaftsregister.de – eingeholt werden. Rz. 119 Das Partnerschaftsre...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 4. SCHUFA

Rz. 195 Eine besondere Datenbank der gewerblichen Wirtschaft stellt die SCHUFA dar, die die Informationen der Banken, des Einzelhandels und angeschlossener sonstiger Kaufleute auswertet und diesem Kreis zur Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen auch wieder zur Verfügung stellt. Auskünfte erteilt die SCHUFA selbst zunächst nur an Mitglieder. Inzwischen sind aber auch freie An...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 6. Konsequente Auswertung von Regionalzeitungen und Anzeigenblättern

Rz. 201 Ansatzpunkt für eine Informationsbeschaffung über den Schuldner können auch die regionalen Zeitungen und die dort verbreiteten Anzeigenblätter sein, ohne dass Ebay-Kleinanzeigen oder vergleichbare Angebote im Internet hinter dem zurückstehen. Rz. 202 Insbesondere dann, wenn der Schuldner handwerklich ausgebildet ist, finden sich hier häufig Anzeigen, in denen der Schu...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 3. Wirtschaftsauskünfte

Rz. 191 Der gewerbsmäßige Handel mit Informationen über Privatpersonen, vor allem aber Unternehmen, wächst zunehmend. Die einschlägigen Anzeigen in den Regionalzeitungen, zum Teil aber auch in juristischen Fachzeitschriften, zeigen dies mehr als deutlich. Rz. 192 Neben den großen Informationsanbietern[57] lassen sich weitere Dienstleister über das örtliche Telefonbuch, Branch...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Nebenrechte und Hilfspfändung

Rz. 273 Die mit der Pfändung eines Hauptrechts, der Pfändung der Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede, verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen.[293] Zu diesen Nebenrechten zählt auch der Anspruch auf Auskunftserteilung und R...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 7. Auskunftsrechte

Rz. 30 In der Praxis des Forderungsmanagements machen insbesondere Auskunfts- und Rechnungslegung, bezogen auf gepfändete Ansprüche, besondere Schwierigkeiten. In der Zwangsvollstreckung verursachen die Vermögensauskunft und die Vermögensauskunft Dritter besondere Kosten. Hinweis Bei dem Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen soll es sich nach der Rechtsprechung des Bankens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Rz. 56 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2 ZPO auch übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen.[1] Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[2] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete Inhalt der Arbeitspflicht rich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Auskünfte des Kreditinstituts des Gläubigers

Rz. 183 Auskünfte über die Bonität des Schuldners und dessen Bankverbindungen erteilt regelmäßig – wenn auch selten offen – das eigene Kreditinstitut des Gläubigers. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das eigene Kreditinstitut – insbesondere bei gewerblichen Gläubigern – häufig ein eigenes Interesse daran hat, dass der Gläubiger seine Außenstände realisiert, damit eigene Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 5. Auskünfte naher Angehöriger, Freunde, Geschäftspartner, Nachbarn oder (geschiedener) Ehegatten

Rz. 197 In der Vergangenheit möglicherweise nicht von jedem als "feine" angesehene, aber eine in der Praxis gängige und auch sehr effektive Form, Auskünfte über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners zu erhalten, sind Nachfragen bei Angehörigen,[61] Nachbarn, Geschäftsfreunden, Vermietern, Freunden, Bekannten oder Vereinskollegen[62] des Schuldners,mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen können der Gläub...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.3 Bearbeitungsvorgang dokumentieren

Weiterhin empfiehlt es sich, für die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche eine Organisations- und Dokumentationsstruktur mit festen Abläufen zu implementieren. Auf diese Weise ist es möglich, den konkreten Ablauf der Bearbeitungsvorgänge festzuhalten und im Streitfall nachzuweisen. Es sollte im Einzelnen dokumentiert werden, welche Schritte das Unternehmen zu welchem Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 4.3 Transparente Gehälter

An vielen Überlegungen zu neuen Bemessungs- und Verteilungsmodellen wird oft auch der Aspekt der transparenten Gehälter diskutiert. Transparenz ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für agiles und vernetztes Zusammenarbeiten. Gehaltstransparenz im Unternehmen wird oft auch mit vertrauensvoller, offener Zusammenarbeit gleichgesetzt. So können auch Ungleichbehandlungen leichter dir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 4 Auskunftsanspruch

Der Arbeitnehmer hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Er soll dadurch beurteilen können, ob und in welchem Umfang ihm ein Gewinnbeteiligungsanspruch zusteht. Der Umfang des Auskunftsrechts und des Überprüfungsrechts richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falls und nach Treu und Glauben.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weiteres bekannte v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Frist, Form

Rz. 14 Dem Vermieter ist für die Erteilung der Auskunft eine angemessene Frist zuzubilligen, deren Länge von der Art und vom Umfang der begehrten Auskunft abhängt. Der Auskunftsanspruch ist erfüllt, wenn der Vermieter die begehrte Auskunft erteilt hat. Die Auskunft muss in Textform (§ 126b) erfolgen.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verjährung

Rz. 16 Der Auskunftsanspruch verjährt in 3 Jahren (BGH, Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 60/22, WuM 2023, 551), beginnend mit dem Auskunftsverlangen des Mieters(BGH, Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 125/22, GE 2023,893; Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 375/21, NZM 2023, 673), nicht schon mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses (so aber Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556g Rn. 42; B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3 Individueller Auskunftsanspruch

Zentrale Vorschrift des neuen Gesetzes ist § 10 EntgTranspG, der unter den im Abschnitt 2 [1] geregelten Voraussetzungen und Grenzen einem Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat gibt. Mithilfe dieses Anspruchs will das Gesetz den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Entgeltgleichheitsgebot des § 7 E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.5 Auskunftsansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Auch im Zusammenhang mit dem konkreten Auskunftsanspruch bestimmt § 10 Abs. 4 EntgTranspG ausdrücklich, dass Auskunftsansprüche aus anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen z. B. das Einsichtsrecht in die Personalakte nach § 83 BetrVG, von dieser Regelung unberührt bleiben. Das bedeutet, dass auf der Grundlage solcher gesetzlichen Vorschriften auch dann Auskunft zu erteilen ist, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.4.3 Verjährung und Ausschlussfristen

Eine Vorschrift über Verjährung des Auskunftsanspruchs enthält das Entgelttransparenzgesetz nicht. Wie in den vorigen Abschnitten gezeigt, hat der Beschäftigte jederzeit unter den genannten Bedingungen ein Recht auf Auskunft, dass nach Ablauf des 2-Jahreszeitraums erneut ausgeübt werden kann. Eine Fälligkeit des Anspruchs zu bestimmten Tagen mit der Folge einer möglichen Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist gemäß § 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und zu verhindern, dass Frauen und Männer unterschiedlich vergütet werden. Zusammengefasst enthält das Gesetz neben der Definition von Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.1 Erstmaliges Auskunftsverlangen

§ 25 EntgTranspG bestimmt, dass der Auskunftsanspruch erst nach 6 Kalendermonaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, um dem Arbeitgeber die Zeit zu geben, die nötigen Vorbereitungen zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung zu treffen (Erstellung von Listen, Bewertung der Arbeitsplätze). Bei Inkrafttreten am 6.7.2017 ist daher ein Auskunftsverlangen fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.5 Kriterien der Entgeltfindung

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG erstreckt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung auch auf die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung. Er muss also darüber Auskunft erteilen, wie das Entgelt des auskunftsverlangenden Beschäftigten sowie das Entgelt für die Vergleichstätigkeiten zustande kommt. Wichtig ist dabei, dass der Gesetzgeber dies nicht...mehr